als ich das hier beim Shopblogger gelesen habe, habe ich unbewusst auf den Kalender geschaut: Nein, 1. April kommt erst noch.
Kurz: Das Sozialgericht Bremen klagt gegen den Shopblogger, weil man seinen Blog in Google auf der ersten Trefferseite findet (zu dieser Google-Suche) und dabei die Namensbezeichnung “Sozialgericht Bremen – Der Shopblogger” auftaucht. Ja moi, zwickts mich!!
Wird wohl in die 10 skurilsten Webjokes aller Zeiten eingehen. Das ist jetzt schon klar.
Naja, im Moment beklagt es sich nur, aber eine Klage gibt es nicht.
Hehe, mal sehen, wann der Googlebot reagiert und die Ergebnisse mit vielen vielen Blogs überschüttet.
P.S.: Klicker hier für den Beitrag zum Sozialgericht Bremen. Alternativ ist aber auch hier ein Beitrag über das Sozialgericht Bremen zu finden.
Nun mal ganz ruhig mit den jungen Pferden. Da wird nicht geklagt. Das Sozialgericht Bremen stellt in einem einfachen Brief seine Rechtsauffassung klar. Das würde der Hausherr hier auch machen, wenn ich aus seiner Sicht den Namen Basic Thinking Blog unrechtmäßig verwenden würde.
Die Rechtsauffassung des SG Bremen halte ich persönlich auch für etwas abtrus.
Andererseits halte ich den Aufbau des Titels durch den Shopblogger für etwas ungeschickt. Er setzt den Titel des Artikels an die erste Stelle (im Layout dann auch noch ganz oben), während seine “Marke” dann erst folgt.
Der übliche Titelaufbau (z.B. hier, bei mir und tausenden von (WordPress)-Blogs) Blogname dann Titel ist da schon unverfänglicher.