Sonstiges

Anwaltskosten erklärt

Das Law-Blog erklärt ausführlich die Honorarberechnung von Anwälten, u.a. heisst es dort:

Stundensätze von 150 bis 500 Euro und mehr lassen viele Mandanten zunächst erzittern. Ein Freiberufler vergleicht dies mit seinem Stundensatz von etwa 70 Euro und glaubt, in der falschen Branche zu sein. Dabei ist zu berücksichtigen: der Anwalt hat meist hohe Kosten für sein Büro, mindestens eine Rechtsanwaltsfachangestellte sowie Kosten für Literatur und Büromaterial.

Über den Autor

Robert Basic

Robert Basic ist Namensgeber und Gründer von BASIC thinking und hat die Seite 2009 abgegeben. Von 2004 bis 2009 hat er über 12.000 Artikel hier veröffentlicht.

13 Kommentare

  • @webmasterfind

    Was soll daran Blödsinn sein? Wirtschaftlich gesehen gibt es da keinen Unterschied. Abgesehen von der Begührenordnung, die sich viele andere Freiberufler auch wünschen würden…

  • wieso kann man Ärzte, Anwälte, Steuerberater und Freiberufler nicht in einen Topf schmeissen und vergleichen??? Du kannst alles vergleichen, solange man die betriebswirtschaftlichen Grundlagen nicht außen vor lässt.

  • […] Anwälte haben den entscheidenen Vorteil, daß ihre Honorare durch eine gesetzliche Gebührenordnung (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RGV) gesichert sind, im Gegensatz zu den meisten Anderen, die ihre Sätze frei aushandeln müssen. Und damit müssen Anwälte nicht auf das freie Spiel der Marktkräfte, nämlich auf Angebot und Nachfrage, reagieren. (via Basic Thinking) […]

  • WENN ein RA als Freiberufler gilt, fragt sich, warum dann ein RA sein Honorar dem Stundenansatz von (im Beispiel) EUR 70.– eines sog. Freiberuflers gegenüberstellt?
    Im Übrigen kommen mir fast die Tränen. Jeder Selbständige hat Kosten für Büro, allenfalls Angestellte, Ausbildung, Literatur, Hard- und Software, Fahrzeug, etc. Wo soll da jetzt genau der Unterschied sein?!?

  • Es gibt m. E. keine gerechte Bezahlung. Bezahlung gehorcht einzig und allein Marktgesetzen, also Angebot und Nachfrage. Wenn ich der Einzige bin, der in einem kleinen Auto blitzschnell im Kreis herumfahren kann, dann heiße ich Schumacher und verdiene 1,8 Millionen Euro pro Stunde. Das ist bei einer Schwester in der Notaufnahme in der Psychatrie anders. Gerecht?

    SL

  • Schumacher bekommt das Geld nicht für’s Kreisfahren. Würde er im gewöhnlichen Straßenverkehr blitzschnell im Kreis fahren, bekäme er allenfalls ein Bußgeld.

    Es muss schon eine ganze Industrie dafür sorgen, dass auch recht viele Menschen zusehen wollen, wie Schumi gegen viele andere schnelle Fahrer um die Wette im Kreis fährt. Und auch das genügt nicht. Es müssen sich genügend Firmen finden, die darauf hoffen, dass wenn Fahrer und Strecke nur schön bunt für ihre Produkte werben, das dem Umsatz gut tut. Und dass andere Autos derselben Marke, die nicht annähernd so schnell fahren können und deren Fahrer keinerlei Begabung zum Rennfahrer haben, Autos kaufen (mehr und teurer).

    Auch muss ein Schumi brav Männchen machen, wenn Presse und Werbeindustrie das so wollen.

    Angebot und Nachfrage regeln übrigens nicht den Markt, sonst bekäme Pflegepersonal längst mehr Geld.

    Verhandlungsgeschick und verkaufsfördernde Maßnahmen bestimmen die Höhe des Honorars.

  • Hallo Robert, ich war mal auf Deiner Seite und habe ein ellenlanges, aber knackspannendes Manifest von Dir gelesen, worin Du pfeilscharft erklärst, warum Blogs als neues Mittel der ortsunabhängigen Kommunikation ein Fortschritt der Menschheit sind.

    Ich würde dieses Manifest gern mal ein bisschen kürzen (sorry!) oder anteasern und bei turi2.de zur Diskussion stellen.

    Leider finde ich den Beitrag nicht mehr.

    Kannst Du den Link bitte mal mailen an peter@turi.de?

  • Wenn Angebot und Nachfrage das Gehalt bestimmen, dann müssten die Einkommen der Anwälte in nächster Zeit gewaltig purzeln. Bei der Schwemme. Aber dank BRAGO wird es wohl nicht so weit kommen.

  • tja,

    was soll man dazu noch sagen, was nicht gesagt wurde?

    Eigentlich will ich nur nochmal kurz betonen das eine Preisbindung in jeglicher Form, langfristig nur denen nutz die diese Preise kassieren.

    Jeder Vergleich der Entlohnung ist sogar zwischen Anwälten schwierig, wie schon vorher bemerkt wurde müssen die Rahmenbedingungen sowie die erbrachte Leistung identisch sein.