Sonstiges

Anti-Steinhöfel Pillen

werden auf akademix.de verschrieben:

Wenn Herr Steinhöfel Ihnen auf die von der der gestrigen Sonntags-FAZ beschriebene Art und Weise schreiben sollte, dann brauchen Sie einen Anwalt.

Wenn Sie aber nur generell mit der Möglichkeit rechnen müssen, mal in das Visier von Wegelagerern mit Kammer-Zulassung zu geraten und von denen auf dem Wege des Gegenstandswerts-Gigantismus bzw. der brutalstmöglichen Kostennoten-Formulierung weichgeklopft werden zu sollen, dann sollten Sie sich zur inneren Abhärtung bei Gelegenheit eine Grunddosis Abmahnwissen gönnen. Zum Beispiel bei uns, in der Themenmappe Abmahnung und Haftung „€“ da finden Sie einen „€œAbmahn-Grundkurs“€?, Tipps für Ebay-Anbieter, Grundlagen-Wissen zu Ideenklau und zu Shop-AGB und vieles mehr.

Über den Autor

Robert Basic

Robert Basic ist Namensgeber und Gründer von BASIC thinking und hat die Seite 2009 abgegeben. Von 2004 bis 2009 hat er über 12.000 Artikel hier veröffentlicht.

8 Kommentare

  • Media Markt: Ende der Fahnenstange?…

    Wenn ich bei Vorträgen und Workshops über den Massenmarketingwahn und den enormen Werbedruck spreche, den manche Unternehmen heute anwenden (müssen), um mit ihren Botschaften noch Gehör zu finden, spreche ich manchmal auch über Media Markt. Und da…

  • Ich wollte nur darauf hinweisen, dass es mittlerweile zu den Vorwürfen eine Stellungnahme des Mediamarkt gibt – sowohl per Pressemitteilung als auch per Mail. Wenn ich auch grundsätzlich gegen die Vorschlaghammer-Methode „Abmahnung“ bin und Herrn Steinhöfel „gewöhnungsbedürftig“ finde, stellen sich unter Berücksichtigung solcher Statements einige Dinge anders dar. Da wird z.B. der arme kleine Mannheimer Traditionsunternehmer Manfred Schnabel aus dem FAZ-Artikel (abrufbar) selbst zum streitbaren Hansel … was wiederum nicht für die Recherche der FAZ sprechen und der dortigen Meldung eine gewisse Polemik verpassen würde.

  • sehe ich wenig davon, was Du andeutest. Wenn ich scon so ein Geschwafel lesen muss: Ordentliches Kaufmannsgebaren und das Einhalten von Recht und Gesetz müssen jedoch – unabhängig von der Größe des Unternehmens – für alle Marktteilnehmer gelten. Wir sind davon überzeugt, dass dies – notfalls auch gerichtlich – einzufordern nicht nur im wirtschaftlichen Interesse von Media Markt, sondern auch im Interesse der Verbraucher liegt.
    das ist ganz simpler Kampf über den Rechtsweg, nicht mehr, aber auch nicht weniger. Das was es unsympathisch per se macht, das MM und der RA von MM schlichtweg unglaubwürdig sind.

  • […] Marcel Bartels kann seiner beachtlichen Sammlung von Abmahnungen nun eine weitere hinzufügen: Media-Markt-Anwalt Joachim Steinhöfel, dessen Abmahnpraxis zuletzt in Presse (FAS, Heise, FTD) und Blogosphäre (hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier usw.) in die Kritik geraten war, “informiert” kostenpflichtig, dass er mit einem Satz im Parteibuch-Wiki nicht einverstanden ist. Eine unwahre Tatsachenbehauptung sei da zu lesen, gleichzeitig eine Persönlichkeitsrechtsverletzung. […]

  • @Robert: auch mich stört das PR-Geschwafel, volle Zustimmung. Dennoch finde ich, dass einer Zeitung mit dem journalistischen Anspruch einer FAZ ein gewisses Augenmass nicht fehlen darf. Man sollte als Leser einfach wissen, dass sich die FAZ nicht das erste mal explizit auf den Mediamarkt einschiesst. Und dass gerade in Mannheim ein schon länger andauernder Abmahnungs- bzw. Prozeß-Kleinkrieg geführt wird, in dem sich die beteiligten Parteien offensichtlich anscheinend in nichts nachstehen. Und dass dabei auch aktuelle Urteile gefällt werden, die nicht Mediamarkt-freundlich ausfallen.

    Ich denke einfach, dass man dieses schon seit Jahren herumgeisternde „Phänomen Abmahnung“ mit der selben Konsequenz, Nüchternheit und „Kaltschnäuzigkeit“ eines Herrn Steinhöfel angehen muss und dass jede David-Goliath- oder Gut-Böse-Polemik nur dazu führt, dass ein betroffener Klein-Unternehmer (oder Blogger) im Fall der Fälle wie ein gehetztes Kaninchen in der Ecke sitzt.

    Denn, ganz ehrlich: der Hinweis im FAZ-Artikel, mittlerweile sei „eine sechsstellige Summe für Anwälte“ aufgelaufen führt doch ohne Kenntnis der obigen Hintergründe nur dazu, dass zukünftig Betroffene die Kosten einer Abmahnung zähneknirschend und ohne Gegenwehr bezahlen werden. Und exakt diese erschlagenden Summen benutzen derart agierende Anwälte als zusätzliches Druckmittel.

    Im Übrigen: auf die jetzt abgemahnten Versandkosten-Tricks bei Geizkragen & Co. wird ja schon seit Jahren hingewiesen, es ist eben ein fieses Geschäft. Ich find‘ eigentlich nur seltsam, dass das seit Jahren zu funktionieren scheint und der durchschnittliche Internetbenutzer immer noch nicht in der Lage ist, 1+1 zusammenzuzählen. Dann hätten wir nämlich, auch ohne sich gegenseitig abmahnende Händler, schon längst einige Einträge weniger in den Preisvergleichslisten. Vielleicht hätten wir dann auch einen mehr auf seine öfentliche Reputation achtenden Discounter Mediamarkt und einen weniger polternden Herrn Steinhöfel.

  • trennen wir mal sauber:

    Wenn die FAZ schlecht recherchiert, selbst schuld. Deren Job. Wenns rauskommt, noch dümmer. Aber umso besser.

    Solange es Konkurrenten gibt, klagt man sich in Grund und Boden, was ist daran neu? Ich kenne niemanden im Geschäft, dem das unbekannt wäre. Irgendwelche Infos über Anwaltskosten schrecken niemanden, es ist schlicht uninteressant für Geschfäftsleute, von solchen Daten lassen sich höchsten Private schrecken.

    Wer diese Klagen als Schutz für den Verbraucher hinstellt, ist auf dem Bullshit-Marketintrip.

    Media-Markt verspricht die Wahrheit und erntet Kundentreue.

    So easy ist das.

  • Irgendwelche Infos über Anwaltskosten schrecken niemanden, es ist schlicht uninteressant für Geschfäftsleute, von solchen Daten lassen sich höchsten Private schrecken.

    Jupp, genau das meinte ich mit „Polemik“ im FAZ-Artikel, der ja jetzt auf allen Blogs zitiert wird. Durch die (ausgerechnet von einer „Autorität“ wie der FAZ) aus dem Zusammenhang gerissene Nennung solcher Zahlen wird eine für den Sachverhalt völlig irrelevante Bedrohungskulisse aufgebaut, die dem Abmahner aktuell und zukünftig noch zuarbeitet. Denn wir dürften uns einig darüber sein, dass genau diese Bedrohungskulisse der eigentliche Zweck solcher Mediamarkt-Steinhöfel-Abmahn-Aktionen ist – Stichwort: „Wo ICH hinlange, wächst kein Gras mehr“.

    Wer diese Klagen als Schutz für den Verbraucher hinstellt, ist auf dem Bullshit-Marketintrip.

    … Völlig richtig. Mehr noch, derjenige (in dem Fall der Mediamarkt) versucht damit geschickt perfide das Marketing-Gesetz auszunutzen, nach dem beim Lesen einer „bedrohlichen“ Meldung im Unterbewusstsein das Bedürfnis nach Schutz entsteht ;-). Eh‘ jetzt einer Blödsinn ruft: Versicherungen arbeiten seit Jahrzenten mit diesem Trick.

    Also: ein wenig mehr Selbstsicherheit bei den Stichworten „Mediamarkt“, „Steinhöfel“ oder „Abmahnung“ und eine Grunddosis Abgeklärtheit täte auch den Beobachtern, Berichterstattern und Kritikern gut – damit nimmt man der ganzen Sache das gezielt bezweckte Hintergrunddonnern.

  • Das Thema steinhoefel und Media Markt ist sicherlich mal wieder durch FAZ,Wiso und andere Medien in den Blick der Öffentlichkeit geraten.
    Das Prinzip der Cooperation der beiden Parteien ist schlicht und einfach. Der Media-Saturn holding
    sind die Grenzen des Wachstums gegenüber der Einzelhandelskonkurrenz deutlich geworden. Nach deren flächendeckender „Vernichtung“ wuchs dem Zeitgeist entsprechend eine neue Konkurrenz durch den Onlinehandel. Schon im Jahr 2005 gab es massive Abmahnwellen kurz vor der Eröffnung des Media-online.de Stores. Hier wurde von Steinhoefel die Mwst und Versandkosten Abmahnungen massenhaft versand. Hierzu wurde von einer zentralen Stelle, u.a. über Preissuchmaschienen kleine und mittlere Onlinehändler gesucht und dann von der Kanzlei Steinhoefel die Beweiskräftigen screenshots geschossen. Alle händler waren wehrlos weil das zugrundeliegende Urteil vom Landgericht Hamburg erst am 15.9.2006 öffentlich gemacht wurde. Es geht also nicht um täuschungen des verbrauchers sondern um urteile und ständige Rachtssprechung ein eizelner Gerichte. Früher wurde man von diesen „ehrenwerten Herren “ Abgemahnt weil man inkl. Versandkosten geschrieben hatte(selbstverständlichkeit), heute genau andersherum. Interesanterweise gab es auf Mediaonline kurz nach dessen start genau den selben „Verstoß“ wie „Steini“ massenhaft abgemahnt hatte. Auch sind in allen mir bekannten Fällen die Bevollmächtigungen erst nach den Abmahnungen datiert. Obwohl die „Suche “ der Wettbewerbsverstöße zentral erfolgte, waren die Abmahnungen jeweils vo einem anderen Media Markt.
    Warum macht der Steini dies?
    rechnen wir mal 5000 Abmahnungen in 5 Jahren(niedrig geschätzt). Streitwert durchschnittlich 50.000€, Honorar mit Abmachnung, einzweiliger Verfügung und Prozesstermin ca. 4000.-(weil der Streitwert von den Gerichten oft reduziert wird). Das macht 20Mio Euro an Honorar für Steini.
    Da ist es doch verständlich das er vermutlich kein Honorar von der Media Saturn Holding erhält.
    Die Arbeit dabei ist Fliessbandarbeit deren Ausführung selbst von Hilfsschülern gemacht werden könnte.
    Die Frage ob irgend welche Verbraucherschutz- Absichten als Motivation gelten könnten, erübrigt sich bei der Konstellation von Metro-Tochter Media-Saturn und Steini und den von mir dargelegten Fakten von selbst.
    Für den einen ist das Rechtssystem einkostengünstiges Konkurrenz-Vernichtungssystem für den anderen ein Mittel richtig Stein(i)reich zu werden.
    Nur wehe wenn eines (nicht mehr fernen Tages) jemand dies auch beweisen kann. Dann ist das ein Thema für den Staatsanwalt. Aber mit eine zweistelligen Millionensumme kann man sich dann auch zur Ruhe setzen.
    Nur merkt es der gemeine Verbraucher nicht wenn er für (Sau)blöd verkauft wird.