Blog
Twitter   RSS Short Feed-Link (Artikel)RSS Short

fünfeinhalb Stunden Zeit, um Abmahnbombe auszuschalten

Thema: Blogging, 04.06.2007

na, die Jungs werden aber auch immer ungeduldiger und ungebührlicher…. mehr dazu bei Wissenswerkstatt.de, der wegen namentlicher Nennung eines Arztes auf die Abmahnstraße gekommen ist. Arzt, Namen? Wissenswerkstatt hat im Rahmen der singenden Dopingchöre fleißig berichtet. Irgendwann auch über die sportkörpergeilen Ärzte der Uni Freiburg

Er benötigt Rat, bitte vorbeischauen, wir haben ja mittlerweile profunde Abmahn-KnowHow in der Blogosphäre aufgebaut.



Artikelzusatzinfos
3. Artikelstatistik:
· read: 3309 · today: 2 · last: 9. September 2010

Trackback URI | Comments RSS

25 Kommentare zu “ fünfeinhalb Stunden Zeit, um Abmahnbombe auszuschalten ”

  1. #1 Joaquin [www] schrieb

    Ich finde das ganze sehr merkwürdig. Abmahnung per Emai und dann eine derart kurze Frist.
    Absolut unseriös!

  2. #2 Arne [www] schrieb

    Das mit dem “er benötigt Rat, bitte vorbeischauen” kann auch nach Hinten losgehen und zwar aus gleich zwei Gründen:
    1) Zumindest einige der dort bereits erteilten Ratschläge erscheinen mir von eher zweifelhafter Qualität zu sein.
    2) Es soll Menschen geben, die in öffentlichen Ratschlägen zu konkreten juristischen Problemen einen Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz sehen.

    Der einzige Ratschlag, den man Abgemahnten guten Gewissens geben kann, ist: Gehe zu einem Anwalt (der in diesem Bereich Ahnung hat).

  3. #3 Silke Schümann [www] schrieb

    Hörensagen! Was wenn der genannte Arzt tatsächlich nur in die Mühle geraten ist, weil er das Pech hatte an dieser Klinik zu arbeiten.

    Wie lange hälst du es für angemessen, dass eine rufmörderische Lüge im Netz stehen bleiben soll?

    Nur weil Abmahnung draufsteht, heißt das nicht, dass hier nicht ein berechtigter Anlass für die Abmahnung zugrunde liegt und kurze Fristen berechtigt sind.

  4. #4 Manuel [www] schrieb

    @ Silke: Mag sein. Aber da ja Blogs dank Gesetz ein Telemedium sind, wäre die korrekte Form in so einem Fall die Gegendarstellung. Wenn es denn nicht nur Pflichten sondern auch Rechte durch die Gleichstellung Blogs = Presse geben würde ;-)

  5. #5 Marc [www] schrieb

    Auffällig ist halt nur, dass die Abmahnkeule selten gegen die etablierte Presse geschwungen wird.

    @Manuel: Gegendarstellungen haben den Nachteil, dass sie nicht unbedingt leicht zu bekommen sind. Da fechten die Zeitungen gerne mal einen Strauß aus.

  6. #6 Arne [www] schrieb

    @Manuel: Äh, nein. Eine Gegendarstellung zu verlangen ist nur eine Option für den Betroffenen. Unterlassungsansprüche sind davon unabhängig. Die kannst Du auch trotz Gegendarstellung geltend machen.

    @Marc: Woher nimmst Du die Erkenntnis, dass die etablierte Presse nur selten Abmahnungen bekommt? Meine Erfahrung ist eine andere, nur hängen das Verlage in aller Regel nicht an die große Glocke.

  7. #7 Tim schrieb

    Könnte man als gerechtfertigt ansehen. Der Artikel strotzt nur so von unbewiesenen und nicht mit Quellen belegten Behauptungen. Da können die netten Fusnoten nicht drübr hinwegtäuschen.

    Wenn ein Verlag sowas als Buch veröffentlicht, wird vorher mit einem Anwalt das Ding auf Prozessfestigkeit geprüft. Aber blogger dürfen ja alles…

  8. #8 Simone Janson [www] schrieb

    Hier gibt’s den Hinweis zu einem Gratisratgeber zum Thema. Und die Autorin des Beitrags ist auch gleich Anwältin.
    Ist nur vielleicht nicht ganz das Rechtsgebiet, das es da um Onlineshops geht, aber vielleicht auch hilfreich.
    http://www.businessworld.de/20.....g/#respond

    Was das Rechtsberatungsgesetz angeht: Man muss ja gar nicht auf den speziellen Fall eingehen, sondern kann einfach Hinweise geben.
    Das Gesetz soll übrigens durch das Rechtsdienstleistungsgesetz ersetzt werden – ist nur noch nicht ganz durch.

  9. #9 Marc [www] schrieb

    @Arne: Du hast recht. Ich leitete das von der Nichtaufhängung ab.

    Wie viele sind es denn?

    @Tim: “Aber blogger dürfen ja alles…”
    Natürlich. Wir sind die Guten. Noch nicht gemerkt? Die dürfen alles. Die einzigen, die noch besser als wir sind und noch mehr dürfen, sind unsere Kommentatoren.

  10. #10 Marc | Wissenswerkstatt [www] schrieb

    @Silke: Wie ich in deinem eigenen Blog versucht habe darzulegen, handelt es sich bei dem Mediziner, den ich am Rande erwähnt hatte, um einen Akteur, der durchaus eine relevante Rolle in diesem ganzen Dopingzirkus gespielt hat.

    Er ist NICHT ein vollkommen unbeteiligter Arzt, der dummerweise am selben Klinikum arbeitete, wie die in Verruf geratenen Kollegen.

    Wir sollten uns auch einmal genauer darüber unterhalten, was Du unter einer “rufmörderischen Lüge” verstehst. (Ich habe nicht einmal seinen vollständigen Namen genannt! Und ihn selbst in keinem einzigen Satz einer konkreten Tat bezichtigt. Er kam lediglich in einer Aufzählung von Personen vor, denen – wie ich auf Verweis auf einschlägige Berichte – offenbar eine “Mitverantwortung” zugesprochen werden muß.)

    @Tim: Nein, auch Blogger dürfen nicht alles. Am Ende des fraglichen Artikels ist übrigens die Möglichkeit zur Kommentierung gegeben – bislang hatte keiner der mehreren hundert Leser auch nur eine Behauptung in Zweifel gezogen. Die dargestellten Vorgänge sind im übrigen (wenigstens für Insider) allgemein bekannt.

    Gegenfrage: Welches “Recht” bzw. Unschuldsvermutung gilt für mich als Blogger? Darf jeder behaupten, mein Artikel strotze vor unbewiesenen Behauptungen? Ist es fair, mich in den Zshg. mit der Verbreitung “rufmörderischer Lügen” zu bringen?

  11. #11 Arne [www] schrieb

    @Marc: Mit genauen Zahlen kann ich leider nicht dienen. Aber den diversen Abmahnung (mindestens eine pro Woche), die bei uns so eintrudeln, ist regelmäßig zu entnehmen, dass man vorher oder parallel auch schon klassische Medien zur Unterlassung aufgefordert hat. Öffentlich wird sowas in der Regel aber nur, wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt.

    Übrigens: Auch wenn wir für Veröffentlichungen in der Wikipedia der falsche Ansprechpartner sind, so erscheinen doch die meisten Abmahnungen inhaltlich gerechtfertigt. Vor diesem Hintergrund ist dann vielleicht auch die Nicht-Öffentlichkeit von Abmahnungen zu erklären. Denn warum sollte eine Zeitung ohne Not öffentlich eingestehen, Bockmist gebaut zu haben?

  12. #12 Tim schrieb

    Unschuldsvermutung? Im Zweifel kannst du ja jede Behauptung belegen – du kennst hoffentlich die “Insider” und die Glaubwürdigkeit deiner Informanten.

    “relevante Rolle” – sowas würde ich nur öffentlich behaupten, wenn ich Details kenne und die Relevanz bewerten kann.

    Im übrigen hast du das Anwaltsschreiben öffentlich gemacht. Du hast dich selber in den Zusammenhang mir “rufmörderischenm Lügen” gebracht. Du hättest es auch mit deinem Anwalt besprechen und dem gegnerischen Anwalt deine Sicht und mögliche Quellen darlegen können.

  13. #13 Marc [www] schrieb

    @Tim: Ich weiß ja nicht was der Anwalt gemailt hatte, aber aus eigener Erfahrung und Beispielen formulieren manche Anwälte recht drastisch, bisweilen provokativ und gerichtsunrelevant falsch, was einem Laien dann sehr bedrohlich vorkommt und er gar nicht weiß wie einem geschieht.

    Und dann noch eine kurze Frist, die a) Druck macht b) einem das Gefühl gibt ausgeliefert zu sein, weil man nämlich selber keinen Anwalt mehr erreichen kann. Da bleibt nicht jeder cool. Vor allem wenn die wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel steht.

    Und Öffentlichkeit hilft dann ungemein. Zumal die Diskussion ja einem selbst auch klarmachen kann, wo man was hätte anders machen können.

  14. #14 Silke Schümann [www] schrieb

    @Marc
    wie bereits in meinen Blogbeitragskommentaren und wie hier Tim darauf hinweist, bezieht sich das “Hörensagen” und der Vorwurf auf Aussagen, die Du in Deinem Blog selbst gemacht hast.

  15. #15 Marc | Wissenswerkstatt [www] schrieb

    @Silke & Tim: Die hier geposteten Comments von “Marc” stellen nicht unbedingt meine Meinung dar! Meine Ausführungen wurden nur unter dem Namen “Marc | Wissenswerkstatt” (s.o.) abgelegt. Der andere, schlichte “Marc” ist ein anderer. ;-)

    Und ich bitte auch hier nochmals darum, die Sache ein wenig tiefer zu hängen: ich habe selbst in keiner Weise von “rufmörderischer Lüge” o.ä. gesprochen. Bitte lest doch den ursprungsartikel etwas genauer… dort wird ersichtlich, daß ich durchaus differenziert argumentiere.

    Und nochmals: den besagten Arzt habe ich nur in einer bloßen Aufzählung erwähnt. Und ein Link verwies darauf, daß gegen ihn Vorwürfe erhoben wurden. Ich habe nicht einmal geschrieben, ob diese Vorwürfe plausibel sind oder nicht. Es war einzig die Namensnennung und der Link auf einen Artikel, der die Standpunkte beider (!) Seiten darstellte. Hier konnte niemals von Rufmord o.ä. die Rede sein!

  16. #16 Online-Shop-Vorschriften im Wandel : fob marketing [www] schrieb

    [...] Wer dann trotzdem mal eine Abmahnbombe kassiert – berechtigt oder unberechtigt – kann sich unter der Adresse Shopanbieter.de (nach Newsletter-Abo) einen Gratis-Ratgeber für Onlinehändler / Abmahnungen als PDF herunterladen, quasi als Leitfaden durch den deutschen Abmahn-Jungle, oder im Blog nach Updates stöbern. [...]

  17. #17 Arne [www] schrieb

    @Marc (Wissenswerkstatt): Apropos “etwas genauer lesen”…

    Dieses Rufmord-Ping-Pong fing doch mit einer auf den ersten Blick total harmlosen Frage von Silke an “Wie lange hälst du es für angemessen, dass eine rufmörderische Lüge im Netz stehen bleiben soll?”

    Aus der Frage alleine kann ich keinen Vorwurf gegen Dich herauslesen (genausowenig wie man aus Deiner “bloßen Aufzählung” einen solchen herauslesen kann). Aber offenbar scheint es Dich ja trotzdem zu stören.

    Merke: Context is King

    SCNR

  18. #18 Marc | Wissenswerkstatt [www] schrieb

    @Arne: Du hast Recht. Fast. ;-)

    Nein, im Ernst: gut, ich bin auf diese Frage hier im Blog vermeintlich vorschnell eingegangen. Als Erklärung kann ich vielleicht anführen, daß Silke in ihrem eigenen Blog zuvor nochmals mich angesprochen hatte mit dem Hinweis, daß eine Behauptung, die als Rufmord ausgelegt werden könne, sich mindestens auf rechtskräftige Urteile stützen können müßte.

    Und nach eben zweimaliger Nennung dieses Wortes im Kontext mit meiner etwas leichtsinnigen, aber in meinen Augen durchaus entschuldbaren, vielleicht sogar zutreffenden Formulierung, wollte ich dieses unerfreuliche Wort (jedenfalls im Zshg. mit dem mir zur Last gelegten “Vergehen”) zurückweisen.

    Bin aber einverstanden, dieses Ping-Pong zu beenden. Trage gerne eine Teilschuld daran!

  19. #19 Silke Schümann [www] schrieb

    @Marc (Wissenswerkstatt):

    Rufmord mag ein hartes Wort sein. Doch offensichtlich sieht der Arzt seinen Ruf gefährdet, oder er würde nicht seinen Anwalt ausschicken.

    Du merkst an Deiner Reaktion wie schnell implizit so ein Vorwurf an einem klebt, obwohl an keiner Stelle der Vorwurf konkret ausgesprochen wurde. Du siehst Dich bedroht.

    Könnte es hier zu Deinem “Vergehen” Parallelen geben? :-)

  20. #20 Marc | Wissenswerkstatt [www] schrieb

    Liebe Freunde,

    ich halte die Diskussion bzgl. des Rufmords für reichlich unersprießlich. Das Wort Rufmord wurde am heutigen Tag allein von Silke 3x im Zusammenhang mit meiner Abmahnung genannt. Zwar jeweils (gestehe ich doch längst zu!) nicht konkret als Vorwurf formuliert, i.S. von “Marc, Du hast damit einen Rufmord begangen!”, aber u.a. war zu lesen “…Rufmord wird nicht besser, wenn er in Blogs wiederholt wird.” Und damit war MEIN Blog gemeint.
    Und ich habe versucht darzustellen, daß ich die Begrifflichkeit für Fehl am Platze halte! Nicht mehr, nicht weniger.

    Nochmalige Anmerkung hierzu: der Umstand, daß der Arzt einen Anwalt beauftragt hat, heißt doch um Himmels willen nicht, daß hier ein Rufmord vorliegt bzw. daß er sich als Opfer eines solchen wähnt. Er möchte nur nicht im Zusammenhang mit Dopingpraktiken genannt sein. Das ist in meinen Augen ein Unterschied.

    Ansonsten: ich bitte um psychologisierende Unterstellungen und Herleitung von vermeintlichen Parallelen zu verzichten. ;-)

  21. #21 Silke Schümann [www] schrieb

    Der Ruf ergibt sich zum einen aus dem, was über einen gesagt und geschrieben wird, zum anderen aus dem Umfeld dem man zugeordnet wird. Eine Namensnennung im Rahmen der Berichterstattung von Doping in der von (Mit-)Verantwortung die Rede ist, erfüllt für einen Arzt die Voraussetzung einer Rufschädigung. Ist die Schädigung so massiv, dass die Karriere davon maßgeblich beeinträchtigt wird, erfüllt das den Umstand des Rufmords. Es sei den der gute Ruf existierte nie oder gute Ruf war unberechtigt und wurde nur korrigiert.

    Schädigung ebenso wie Mord impliziert Vorsatz. Unsere Sprache hat kein Wort für den Ruftotschlag oder den Rufunfall. Vorsatz ist in unserer Sprache nicht erforderlich um Rufmord zu begehen. Dies nur ganz allgemein gesprochen.

    Denn in die Frage des Rufes des Arztes steige ich noch immer nicht ernsthaft ein und will es auch nicht. Das heißt, ich kann und will nicht beurteilen, ob eine Rufschädigung oder eine Rufkorrektur vorliegt.

    Die Parallelen liegen nicht nur in der Psychologisierung, sondern ebenso in der Ettiketierung, der man sich ausgesetzt sieht.

  22. #22 Arne [www] schrieb

    Ein wenig Bettlektüre gefällig? Demnach gibt es übrigens durchaus unterschiedliche Begriffe für vorsätzliche und nicht vorsätzliche Rufschädigungen (Üble Nachrede und Verleumdung). Schnell noch ausdrucken und dann aber ab ins Bett! Ihr hört doch ganz sicher auch schon das Bett *ruf*en…

  23. #23 Silkester erzählt » Blog Archive » Nachplappern kann teuer werden [www] schrieb

    [...] [Nachtrag] Das heißt, ich kann und will nicht beurteilen, ob eine Rufschädigung oder eine Rufkorrektur vorliegt. Fazit eines Kommentar im Basic Thinking Blog, der an dieser Stelle noch einmal verdeutlicht, dass es nicht darum geht, ob oder in wie weit Vorsatz bzw. es grobe oder einfache Fahrlässigkeit gegeben war, wieviel Wahrheitsgehalt in dem ursprünglichen Beitrag steckte, oder wie gravierend die Umstände waren, die die Abmahnung auslösten. sondern, dass sich auf Presseerzeugnisse zu berufen und zu glauben, dass damit man sich unschuldig und unbefleckt wähnen darf. [/Nachtrag] [...]

  24. #24 Silke Schümann [www] schrieb

    Stimmt laut Duden gehört zu Rufmord und Verleumdung ein böswilliger Vorsatz. Allein die üble Nachrede sagt nichts über Vorsatz aus.

    Die üble Nachrede beinhaltet in unserer Sprache nicht die teilweise verheerenden Folgen, die die üble Nachrede haben kann.

    Wir haben kein Wort für den Ruftotschlag oder wenn keine Todesfolge des Rufs in der Rufschäfigung liegt, den Rufunfall.

  25. #25 maas_rechtsanwälte » Haftung für fremde Inhalte – Web 2.0 und Recht [www] schrieb

    [...] Das Abmahnen von Bloggern nimmt kein Ende. Es nimmt zu, wie jüngst bei Basic Thinking oder Waitingforjason nachzulesen ist. Nunmehr hat es einen ausführlichen und umfassenden Beitrag eines journalistisch tätigen Bloggers getroffen, siehe Mitteilung von wissenswerkstatt.net. Es dreht sich in diesen Fällen, wie schon seinerzeit in dem qype-Fall um die Frage, ob der Anbieter eines Internetangebotes für eingestellte oder übernommene Inhalte Dritter in Haftung genommen werden kann. Auf den ersten Blick könnte man diesen webfeindlichen Schluss ziehen. Ende des Verbreitens fremder Inhalte? [...]


Dein Kommentar?

(Eingabe von Name, Mail und Webadresse ist freiwillig)