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Passbilder online stellen: Abmahnanwalt freuts

Thema: Recht, 18.07.2007

und das Fotolabor ist seinen Kunden los, wenn der Beklagte im Kaff gut vernetzt ist:)) Anyway, das Thema war schon mal hier auf dem Teppich, ist etwas her. Aktuell gibts erneut ein Urteil, dass man Passfotos nicht online stellen darf, weil das die Urheberrechte des Fotografen verletzt. Asbach Thema, aber Upfresh schadet nicht.


     

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12 Kommentare zu “ Passbilder online stellen: Abmahnanwalt freuts ”

  1. #1 Captain Cord [www] schrieb

    Die Fotografen geben das aber meist raus, wenn man das im Vorfeld klärt. Ich würde jedenfalls keinen Fotografen beauftragen, der mir das nicht einräumt.

  2. #2 icke [www] schrieb

    Nur, in dem aktuellen Urteil hat der Photographierte sogar 30 Euro extra bezahlt, damit er die Bilder online verwenden darf.

    Wie sieht das eigentlich bei Bildern aus dem Automaten aus? Darf ich die veröffentlichen?

  3. #3 Manuel [www] schrieb

    Klar, beim Automatenbild hast Du ja selbst den Auslöser gedrückt – ergo hast Du die Urheberrechte ;-)

    Und ansonsten: halt im Vorfeld die Verwertungsrechte klären, geht halt nicht anders.

    Eine “Abmahnwelle”, wie im Lawblog tituliert, wird es sicher nicht geben…

  4. #4 creezy [www] schrieb

    Hä? Hat schon mal jemals jemand ein Paßfoto von sich in der Hand halten dürfen, das er wirklich veröffentlich sehen wollte?

  5. #5 Cem Basman [www] schrieb

    Einfach in der Mittagspause nett ins Handy lächeln. Tut’s auch und sieht nicht so bescheuert aus… Aber: Auf den Hintergrund achten!

  6. #6 Robert Basic [www] schrieb

    @creezy, wie, siehst Du nicht so toll aus wie die sonst so sonnengebräunten Blogger? tststssts… du machst was falsch:)

  7. #7 Sebbi [www] schrieb

    Das heißt also all diese hübschen Bewerbungsfotos, die man auf Xing.com sehen kann sind abmahnfähig? Wie toll *händereib*

  8. #8 Landgericht Köln: Passbilder im Netz – Summate [www] schrieb

    [...] Als ich das heute morgen gelesen habe, wäre ich fast vom Stuhl gefallen :). Wer sich fotografieren lässt und die Bilder bezahlt, kann damit noch lange nicht machen was er will. Das Landgericht Köln untersagte einem Rechtsanwalt und IT-Berater, auf seiner Homepage ein Passfoto von sich zu veröffentlichen. Der Fotograf des Bildes hatte den Rechtsanwalt, seinen Kunden, auf Unterlassung verklagt. [...]

  9. #9 Daniel [www] schrieb

    Welcher Anwalt will wissen, ob ich das Bild selbst gemacht habe mit einem Fernauslöser oder bei einem Fotograf?

    Abmahnwelle? Das wird zu 100% nicht kommen, da bin ich ganz sicher.

  10. #10 nbwolf [www] schrieb

    @creezy

    der fotograf fragt mich öfter, ob er die passfotos von mir, für seine werbung benutzen kann. gegen ein kleines trinkeld von 50 euro stimme ich dann gerne zu;-)

  11. #11 creezy [www] schrieb

    @robert
    Stimmt! Ich bin mit meiner gesunden Blässe wieder draußen. Dafür habe ich aber die Haare schön! ;-)

  12. #12 RA Michael Seidlitz [www] schrieb

    Bewerbungs-Pass-Fotos-Veröffentlichung im Internet

    OLG Köln
    Urteil vom 19. Dezember 2003
    AZ: 6 U 91/03

    Passfoto im Internet

    Die Verwendung von Passfotos im Internet ist nicht von dem üblichen Vertrag zur Erstellung von Bewerbungsfotos mit dem Fotografen gedeckt.

    http://www.aufrecht.de/2884.html

    LG Köln
    Urteil vom 20.12.2006
    28 O 468/06

    Porträtfoto im Internet

    Ein Fotostudio, das im Auftrag eines Kunden Porträtfotos anfertigt und dem Kunden diese Fotos sowie gegen zusätzliches Entgelt eine CD mit den Bilddateien übergibt, räumt hiermit dem Kunden nicht das Recht ein, diese Fotos auf seiner Website zu veröffentlichen. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde bei Vertragsabschluss erwähnt hat, er wolle mit den Fotos online für seine berufliche Tätigkeit werben.

    Volltext der Entscheidung:

    http://www.lampmann-behn.de/lb.....ht/183/5/3

    http://www.telemedicus.info/ur.....idrig.html

    http://shink.de/b1g5kn

    MMR 2007, 465


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