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Angst vor den Hardcore-Picknickern: Braunschweig verbietet Flashmob

picknickWir ihr alle wisst, sind wir hier bei Basic Thinking ausgewiesene Fans jeglicher friedlicher Flashmob-Aktionen: Gemeinsamer Spontantanz, kollektives Stehenbleiben, Gruppensingen oder rührendes Fremdkuscheln – das alles gehört meiner Meinung nach unterstützt, gehypt oder sonstwie begeistert gepreist! Allem Anschein nach denken jedoch nicht alle so. Zum Beispiel das Ordnungsamt in Braunschweig, das sich nun ritterlich zwischen einem geplanten sommerlichen Get-Together und der kompletten Verwüstung der Stadt geworfen hat.

Aber von Anfang an: Dirk Schadt aus Niedersachsen ruft bereits seit Jahren erfolgreich zum Picknick auf dem dortigen Schlossplatz auf (der übrigens erst kürzlich wieder Schauplatz einer netten Freeze-Aktion wurde). Auch 2009 sollte es nicht anders sein und so trommelte der Mann auf StudiVZ für ein Treffen am 8. August von 16 bis 18 Uhr: schön klassisch mit Deckchen, Stullen und Getränken. Es dauerte nicht lange, bis er Besuch vom Ordnungsamt bekam – seine Adresse habe man sich über Umwege beschafft, in dem unter anderem eine VZ-Gruppenmoderatorin ausgequetscht wurde. Der Mann von der Stadt war allerdings nur der Vorbote, danach machte auch noch ein gewisser Herr Paschen seine Aufwartung: vom Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit – zentraler Ordnungsdienst. Das klingt ernst…

Schadt wurde in dem Gespräch unmissverständlich klar gemacht, dass „jegliche öffentlichen Flashmobs in Braunschweig illegal“ seien und „notfalls mit einer Allgemeinverfügung verboten und polizeilich aufgelöst“ werden. Das oben bereits erwähnte Event, der World Freeze Day, falle diesem Gebot ebenfalls ab sofort zum Opfer. Auf die Frage, woher denn nun plötzlich der erhobene Zeigefinger käme, wurde ihm gesagt:


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Der öffentliche Raum in Braunschweig dient ausschließlich dem Verkehr, also dem Transfer von Wohnung a zu Wohnung b, von Wohnung a zu Geschäft b oder von Geschäft a zu Geschäft b.

Weiter wird begründet:

Öffentliches Eigentum ist durch das Picknick gefährdet. Auf meine Frage, was denn gefährdet sei, antwortete mir Herr Heidelberg vom Fachbereich Öffentliche Sicherheit, dass das Sandsteinpflaster vorm Schloss teuer sei.

Und:

Das Picknick könnte ähnlich wie eine Flashmob-Party auf Sylt ausarten und statt der erwarteten maximal 100 Picknicker kommen mehr als 5 000 Personen, die kein friedliches nachmittägliches Flashmob-Picknick veranstalten, sondern eine wüste Orgie wie im Film „Das Parfüm“.

Die O-Töne stammen direkt aus einer Stellungnahme, die Schadt auf Indymedia veröffentlicht hat. Um den Flashmob doch noch zu realisieren, schlug er übrigens auch eine Anmeldung als „Demonstration mit Picknick“ vor – was letztendlich mit der Begründung einer „nicht genehmigungsfähigen Sondernutzung“ abgelehnt wurde.

Was bleibt? Schadt wurde verpflichtet, die geplante Aktion öffentlich abzusagen und alle Eingeladenen wieder auszuladen. Zunächst warnte er eindringlich: „Jeder Braunschweiger, der am 8.8. auf dem Schlossplatz eine Decke ausbreitet, Speis und Trank zu sich nimmt, mit Freunden plaudert, lacht, singt oder Tango tanzt, wird voraussichtlich mit Polizeigewalt daran gehindert.“ Laut Gulli hat sich der Flashmob-Initiator aber dann ans Herz gefasst und peilt nun doch eine Demo am besagten Termin an: „Wir sind die Picknicker-Sitzdemonstration mit gemeinsamen Essen für Versammlungs- und Meinungsfreiheit und gegen das Verbot von Flashmobs in Braunschweig.“ Also, liebe Braunschweiger, Kalender rausgeholt und Tag markiert.

(André Vatter / Bild: Pixelio / Fotograf: Claudia Hautumm)

Über den Autor

André Vatter

André Vatter ist Journalist, Blogger und Social Median aus Hamburg. Er hat von 2009 bis 2010 über 1.000 Artikel für BASIC thinking geschrieben.

22 Kommentare

  • Also als Braunschweiger fühle ich mich da schon ein bißchen komisch behandelt ! Wat soll das denn, darf ich nicht mal im öffentlichen Stadtpark ein Picknick abhalten, oder mir vorher die Genehmigung bei der Stadt abholen, oder was ?
    Unglaublich !

  • man sieht ja an Sylt wohin das führen kann…per Aufruf zur Party kahmen 5000 Partylustige nach Sylt. So sah dann auch der Strand aus. Wenn ich da wohnen würde, würde ich mich auch aufregen…Und Ihr?

  • Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht, welches man verteidigen sollte.

    Die Versammlungsfreiheit ist in Artikel 8 des Grundgesetzes als Grundrecht garantiert. Artikel 8 lautet:

    (1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
    (2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

  • Obwohl ich dieses Vorgehen durchaus verstehen kann, gibt es meiner Meinung nach weitaus wichtigere Probleme, um die man sich kümmern könnte…

  • „Wir ihr alle wisst, sind wir hier bei Basic Thinking ausgewiesene Fans jeglicher friedlicher Flashmob Aktionen“
    Oh, interessant… Ich erwarte von erwachsenen Menschen eigendlich, dass sie immer über mögliche Konsequenzen ihrer Handlungen nachdenken. Nur scheinen „Flashmobber“ dies nicht immer zu tun, wie ich selbst erleben musste:

    Krankenwagen und Feuerwehr an der Weiterfahrt hindern, ja das ist doch mal eine schöne Freizeitbeschäftigung…

  • Also ich verstehe das Problem nicht. Etwas sitzen, essen und chillen auf einer Decke ist doch okay. Soll ja kein Botellon werden.

    Und bei der Begründung, dass der ö.R. nur dem Transfer dient hätte ich mal gefragt, warum überall Bänke rumstehen. Um sich darüber zu „transformieren“?

    Naja. Die werden halt nicht verstehen was so ein Flahmob soll und was man nicht versteht, verbietet man eben.

  • Also, so langsam kann man das Gefühl kriegen, es gehören von ganz oben bis ganz „unten“ einmal alle Behörden und Ämter komplett erneuert. Das passt ja auf keine Kuhhaut mehr, was die Politik sich da erlaubt. (Disclaimer: Ja, es ist sicher kein einfacher Job, und ja, man hört halt immer von dem, was schief läuft, — aber manches geht einfach *zu* schief, um hingenommen zu werden.)

    Ich habe persönlich zwar kein Interesse an Flash-Mobs und ähnlichen Aktionen, aber es hat doch wohl bitteschön jeder das Recht, an so etwas teilzunehmen. Dass die Stadt Braunschweig sich erdreistet, ein PICKNICK zu verbieten — nachdem man den Organisator mit Stasi-Methoden ausfindig gemacht ist — finde ich schon ein starkes Stück. Schon mal was von Rede- und Meinungsfreiheit, Versammlungsrecht und Freizügigkeit gehört? Scheinbar ist’s schon `ne Weile her…

  • „Der öffentliche Raum in Braunschweig dient ausschließlich dem Verkehr, also dem Transfer von Wohnung a zu Wohnung b, von Wohnung a zu Geschäft b oder von Geschäft a zu Geschäft b.“

    Interessant – wird das bei _allen_ umgesetzt? Oder darf die Schutzpolizei trotzdem Streife gehen?

    Und sind Behördengänge danach überhaupt noch erlaubt?

  • Da läuft noch etwas ganz anderes ab, in Braunschweig!

    Genau am gleichen Tag, 08.08.2009, zur genau gleichen Uhrzeit ganz in der Nähe des Schlossplatzes, wird es eine Veranstaltung mit dem Herrn Bürgermeister von Braunschweig geben..

    Diese Veranstaltung ist jedoch geheim, sprich der Öffentlichkeit nicht mitgeteilt worden!

    Die geladenen Gäste wollen unter sich bleiben und das gemeine Volk soll nicht einmal informiert werden!