Im Namen des Konsumenten: Urteil zu Preisänderungen ein Schock für Internethändler
Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) dürfte zwar uns Konsumenten erfreuen, weil es unserer Irreführung durch Internethändler entgegenwirken soll. Gleichzeitig könnte es aber auch ein erneuter Beleg dafür sein, dass die Rechtsprechung beziehungsweise die ihr zugrundeliegenden Gesetze hierzulande längst nicht mehr mit der Entwicklung im Internet mithalten können. Um aber nicht die Moral der Geschichte vorwegzunehmen, kurz zum Hintergund: Ein Händler hatte auf der Preissuchmaschine idealo.de eines seiner Produkte beworben. Aufgrund des besonders günstigen Preises wurde es auf Platz 1 der insgesamt 45 Suchergebnisse gelistet. Dumm nur, dass dieser Preis auch dann noch angezeigt wurde, als der Händler ihn bereits drei Stunden zuvor auf seiner eigenen Homepage angehoben hatte. Schwupps war ein Konkurrent zur Stelle, mahnte den Händler wegen Irreführung des Kunden ab und bekam nun in dritter Instanz Recht. Dass aber Recht haben und Recht bekommen zwei Paar Schuhe sind, dürfte jedem klar sein – vor allem nun auch den Internethändlern.
Im vorliegend Fall hatte der Händler die Information über den geänderten Preis nämlich umgehend an Idelo weitergeleitet, und damit war die Sache für ihn erledigt. Nicht so aber für seinen Konkurrenten und das BGH. Obwohl die Preissuchmaschine im Kleingedruckten darauf hinweist, dass für die angegebenen Preise und Verfügbarkeiten keine Gewähr übernommen werde und Änderungen aus technischen Gründen nicht in Echtzeit angezeigt werden könnten, sei die Kenntnis dieses Umstands vom Kunden nicht zu erwarten, so die Begründung der Richter. Für ihn gelte in Anlehnung an das Akronym WYSIWYG: The price you pay for is the price you see.
Konsequenz: Wollen Webshop-Betreiber künftig die Preise für ihre auch auf Preissuchmaschinen gelisteten Produkte ändern, müssen sie dies den Portalen erst melden, dann deren Preisanpassung abwarten und erst hiernach die Preise auf ihren eigenen Seiten ändern.
Nun bin ich weder Jurist noch Internethändler. Deswegen die Frage an jene unter euch, die eines von beidem sind: Ist dieses Urteil realitätsnah? Wenn ich es bisher nämlich richtig verstanden habe, crawlen sich die Portale die Infos doch selbsständig von den Web-Shops. Und das ergibt auch durchaus Sinn, da den Händlern so unnötige Arbeit abgenommen und Zeit erspart wird. Vor allem dann, wenn sie nicht nur einen Preis ändern und mehrere Preissuchmaschinen verwenden. Nach dem Urteil würde es aber künftig bei jeder Rabatt-Aktion bedeuten, jedes Portal vorab (!) über eine bevorstehende Preisänderung zu informieren, bei jeder einzelnen auf die Anpassung zu warten (zur Erinnerung: im obigen Beispiel dauerte die Umstellung länger als drei Stunden) und dann erst den Preis im eigenen Webshop zu verändern.
Sehe ich das richtig? Und falls ja, hält das außer mir noch jemand für irgendwie… falsch?
Via: IT-Business
(Marek Hoffmann)
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aber von händler zu händler ist der angezeigte preis auf einmal bindend?
interessant.
Ich sehe die Irreführung da eher auf der Seite der Preissuchmaschine.
Wenn die die Preise nicht in Echtzeit direkt von der Seite de Händlers suchen, machen die was falsch.
Da macht doch die ganze Aufstellung keinen Sinn, wenn die Preise nicht wirklich stimmen…
€dit: Hier stand ganz großer Unsinn… Hatte etwas verwechselt!
Das ist mal wieder völliger Schwachsinn.
Was soll es bringen zu warten bis die Portale die Preise angepasst haben, bevor man seinen eigenen Preis anpasst? Da 1. jede Preissuchmaschine unterschiedlich schnell aktualisiert bringt das nichts und 2. müsste man ja dann live beobachten wann der Preis aktualisiert wurde und dann umgehend, möglichst in der selben Sekunde bei sich den Preis anpassen. Weil sonst ist das ja auch irreführend.
Also ist dieses vorgehen unmöglich umzusetzen.
Wäre imo technisch auch nur schwer machbar, da es doch eine Unzahl unterschiedlicher Shop-Löungen nebst jeweils unzähliger Gestaltungsvarianten gibt.
Richtig. AAABER – zwischen Übermitteln und Darstellen können mehrere Stunden (Tage) vergehen. Das ist das Problem!
“Ein Crawlen der Preise durch abgrasen von Webshops findet afaik nicht statt”
Da “knows Du eben nicht sehr far”. Natürlich gibt es Preissuchmaschinen, die ungefragt crawlen. Gegen die darf sich der Shopbetreiber dann auch noch zur Wehr setzen.
@ Eingangsthema. Das ist mal wieder Abmahnland Deutschland. Denn auch wenn die PSM für die falschen Preise verantwortlich sind, ist der Shopbetreiber der dumme, der dann zahlen darf.
Mit dem Schutz des Verbrauchers hat der ganze Krams schon lange nix mehr zu tun. Es geht hier darum dass die Shopbetreiber sich eben gerne gegenseitig abmahnen.
Preissuchmaschinen sind mit dem Urteil dann für viele kleinere Shops gestorben.
” Nach dem Urteil würde es aber künftig bei jeder Rabatt-Aktion bedeuten, jedes Portal vorab (!) über eine bevorstehende Preisänderung zu informieren, bei jeder einzelnen auf die Anpassung zu warten (zur Erinnerung: im obigen Beispiel dauerte die Umstellung länger als drei Stunden) und dann erst den Preis im eigenen Webshop zu verändern”
Wenn Du günstiger bist, als in der PSM dürfte es kein Problem sein, nur wenn Du den Preis dann wieder anheben willst… Also ja, ein völlig absurdes Rechtstheater, was da veranstaltet wurde. Wie gesagt, entweder finden die PSM eine neue Lösung, oder das wars halt mit denen…
@Silentjay
Durch anbieten der Produkte im Webshop gibt der Händler ein Angebot ab .. Durch klicken des kaufen Buttons durch den Kunden erklärt sich dieser bereit das Produkt für den angebotenen Preis zu kaufen .. (Willenserklärungen).
Auch würde ich obwohl auch selber kein Jurist sicherlich nochmals den kleingedruckten der Portale anschauen. Ich glaube hiermit hätte man gut Aussichten gegen so ein Urteil anzugehen. Schließlich was kann ich als Händler dafür wenn die Portale nicht in Echtzeit arbeiten können?
Letztlich wäre es auch mal an der Zeit das der Gesetzgeber sich mal die ganze Sache rund um Online Handel vornimmt. Ich bin zwar auch dafür das die Verbraucher besser geschützt werden müssen, aber sowohl Tante Aigner wie auch Tante Leutheusser : Schnarrenberger sollte mal an die denken die Online einkaufen.
Ich weiß das laut eigene Aussage von Ilse Aigner sie den Online Handel als ein Untergang des klassischen stationären Handels sieht und sicherlich hier nicht an den aufstrebende Branche E Commerce denkt sondern lieber an den Laden um die Ecke.
Nur müsst hier was passieren und zwar schnell
Und wenn nun die zweite Willenserklärung (seitens des Käufers/Bestellung) innerhalb des üblichen Zeitraums (bei einem per Post zugestellten Angebot glaube ich ca. 10 Tage/im Internet weiß ich es nicht) eingeht, kommt ein gültiger Vertrag zustande.
Aber es gibt ja auch noch das Wettbewerbsgesetzt etc. deswegen kann es auch bei einem freibleibenden Angebot zu problemen kommen, wenn dieses für den Käufer(-interessenten) nicht direkt ersichtlich oder verwirrend ist.
Und das Problem bei den Preissuchmaschinen liegt glaube ich daran, dass sich (wie #6 bereits erwähnt) die Preissuchmaschinen (nicht wie etwa Google) durchs web crawlt, sondern die Shopbetreiber ihre Seite aktiv dort eintragen (ansonsten könnte ich mich ja auch auf Angebote berufen, die mir der Google cache liefert ;)).
Aber jetzt mal ehrlich: Das ist kein Einzelfall bei den Preissuchmaschinen, eine Menge von Preisen stimmt nicht mit denen im Shop überein. Sodass ich schon die Vermutung (!!!) hatte, dass die Shopbetreiber über ihre (csv) Schnittstelle einfach einen anderen Preis übertragen, als sie wirklich im Onlineshop haben.
Bald sitzen die Onlinehändler im Ausland (Ukraine, Bahamas, Nigeria) und verkaufen Ihre Waren nach Deutschland weil alles andere einfach zu gefährlich ist und sie perse ja ohnehin Straftäter sind. Immerhin, bei eBay ist es schon so, dass Waren augenscheinlich aus Deutschland kommen aber aus dem Ausland verschickt werden (z.B. China).
Aber was soll der redliche Onlinehänlder auch tun wenn alles Handeln einem jurisischen Ritt auf Messers Schneide bedeutet. Konsumentenschutz schön und gut, dem Konsumenten wird schon ein vielfaches an Recht eingeräumt als im stationären Handel. Zu viel kann manchmal auch nach hinten losgehen.
Der Onlineshop Betreiber erstellt in den meisten Fällen automatisiert per Cronjob seine Produktdatei im CSV Format und stellt diese per Link als Download zur Verfügung. Diese wird dann meist einmal täglich von der Preissuchmaschine abgerufen und in der Datenbank aktualisiert.
Natürlich haben sich einige Onlineshops den Effekt zu Nutze gemacht, dass der günstigste Anbieter immer oben steht. Also wurden teilweise mehrmals täglich kleine Korrekturen vorgenommen um wieder nach oben zu gelangen.
Genau das ist nun um einiges schwieriger weil eben der Preis im Shop identisch sein muß. Bei der Jagd nach den Kunden hat man seit dem Urteil halt nur noch 2 Möglichkeiten. Entweder einmal täglich die Preise zu aktualisieren, oder alle Preissuchmaschinen per Hand zu ändern. Zumindest so lange bis bessere Lösungen da sind.
Im Sinne des Marketings hat dieses Vorspielen falscher Tatasachen sowieso nie einen Sinn gemacht. Ein Kunde der sich betrogen fühlt, wird sehr selten mit einem guten Gefühl auch noch dort einkaufen.
[blockquote]
Bisher herrscht laut Koch unter Juristen die Ansicht, dass ein Preis an sich kein Angebot, sondern nur eine Einladung zu einem Vertrag ist. Dieser kommt erst mit der Bestätigung des vom Käufer akzeptierten Preises durch den Verkäufer zustande.[/blockquote]
wobei z.b. quelle sich da auch schon ne blutige nase geholt hat, weil sie zu spät auf den fehlerhaften preis hingewiesen haben..
ja ich weiß, hier gehts allg. um ranking auf grund von preisangeboten.
mir stellt sich halt nur die frage, wie bindend ein preisangebot ist, wenn auf grund eines falschen angebots zwar der jeweilige händler belangt werden kann, der kunde aber nicht auch ein recht auf den niedriger ausgezeichneten preis hat.
verständlich?
Ich arbeite bei einem Internetshop und bin beinahe faßungslos über dieses verrückte urteil.
Wenn das so ist, müsste man jetzt seine seite abschotten, dass keien preissuchmaschine mehr irgendwie zugang auf die seite hat.
in der regel holen sich die preissuchmashcinen die infos ja selber von der seite, wie du schon gesagt hast. und wenn auch noch angegebn ist, dass keine gewähr übernommen wird und das aus technischen gründen die preise nicht in echtzeit dargestellt werden können.
so ein urteil ist irrsinn!
Wenn du zB zu 2 Suchmaschinen exportierst dann müssen alle 3 (die 2 PSM und dein Shop) auf die Sekunde genau gleich ticken.
Exportierst du zu “Froogle” geht das schon mal gar nicht.
Da hilft auch kein SchlaumeierMagento
Naja, gerade Magento ist bekannt dafür, dass bei großen Datenmengen (mehrere tausend Produkte) ein Import/Export mal eben Stunden dauert. Es gibt aktuell einfach keine Software weder auf Shopbetreiber noch Suchmaschinenseite die alles in Echtzeit abbilden kann und wird es auch nicht geben. Dir können Minuten schon zum verhängnis werden, die Zeit, in der ein stationärer Händler vielleicht gerade sein Preisschild neu schreibt und dafür auch nicht verurteilt wird.
Zur Aufnahme eines Shops muss i.d.R. ein Vertrag mit dem Betreiber der Suchmachine geschlossen werden und dieser erhält für Klicks dann Geld vom Shopbetreiber. Bei idealo.de ist dies auf jeden Fall so.
Damit ist die Preissuchmachine eindeutig Erfüllungsgehilfe in Sachen Werbung und dessen Tätigkeiten muss sich ein Shopbetreiber durchaus zurechnen lassen. Und mit Preisen werben, die man dann nicht hat ist eben wettbewerbswidrig.
Natürlich wird so das Leben für die Shopbetreiber vorerst nicht einfacher (vor allem kann man nicht mehr aus dem Shop Preislisten an die PSM liefern), aber realitätsfern finde ich das Urteil nicht.
Und nicht zu vergessen: Es geht nicht, weil es bisher nicht notwendig war. Vor 10 Jahren hat man auch es für selbstverständlich akzpetiert, wenn Ändeurngen bei Google erst Tage später findbar waren. Durch Twitter & Co sind wir heute bei wenigen Minuten.
Denn die Preise, mit welcher ein Webshop seine Produkte anpreist, sinds nichts anderes als “Aufforderungen zum Angebot”, sprich der Kunde gibt ein Angebot ab, in dem er den Kaufprozess auf der Seite erledigt. Erst bei der Bestätigung seitens des Shops kommt der Kaufvertrag zu Stande.
zumindest habe ich das so am Wochenende am Beispiel eines Autohauses gelernt! :)
Das, was hier in Deutschland in Sachen ABMAHUNG stattfindet, ist weltweit einzigartig und ich kann #11 nur zustimmen: Irgendwann macht es echt keinen Spaß mehr und der redliche Händler verzieht sich ins Ausland.
Nochmals zum Verständnis: Bei dem deutschen Abmahn-Wahn geht es NICHT um Verbraucherschutz. Es geht einzig und alleine um Wettbewerbsrecht – bzw. Wettbewerbsschutz.
Die Logik dahinter: Ich als “böser Onlinehändler” preise ein Produkt über eine Preissuchmaschine z.B. auch Google Products mit einem sehr günstigen Preis an. Dann klickt der Kunde auf den Link, wird zu meinem Shop geleitet und sieht, dass das Produkt ja einen viel höheren Preis hat.
Was macht jetzt der “mündige Bürger”?
A)
Er kauft das Produkt zu dem höheren Preis und würde so in der Tat, dem Mitbewerber schaden.
B)
Er sieht den höheren Preis und fühlt sich vom Händler “verarscht” und kauft natürlich NICHT in einem Onlineshop, der Kunden augenscheinlich mit einem kleinen Preis anlockt.
Die ganze Geschichte mit den Export-Dateien und die Verzögerungen bei der Veröffentlichung der übertragenen Daten kennt ja Otto-Normal-Kunde nicht.
Also ich behaupte mal, dass 99% der User sich für B) entscheiden und NIEMALS wieder in diesem Onlineshop einkaufen würden. Und würde ich so meinem Mitbewerber schaden? Mitnichten – im Gegenteil!!!
Die Profiteure des deutschen Wettbewerbsrecht sind zu 90% “ANGEBLICHE” Mitbewerber, die sonst nichts gebacken bekommen und sich dann mit Rechtsanwälten zusammentun um redlichen Händlern das Leben schwer zu machen.
PS: Wurde auch schon von einem Händler abgemahnt, der angeblich im Wettbewerb zu mir steht, weil er in seinem Wald-und-Wiesen-Onlineshop ZWEI(!!!!) Kochmesser verkauft.
… das ist wirklich nur in Deutschland möglich!
[...] Im Namen des Konsumenten: Urteil zu Preisänderungen ein Schock für … [...]
@ #8 Psyc:
Soweit ich das aus meiner Vertragsrechtsvorlesung weiß, gibt der Kunde das Angebot ab und der Verkäufer nimmt dieses an. Der Kaufvertrag kommt also erst an der Kasse zustande. Bei Onlinegeschäften durch die Bestätigungs-E-mail
Was umgangssprachlich als Angebot bezeichnet wird ist eigentlich nur eine Einladung an den Kunden ein Angebot abzugeben.
Unterschiedliche Preise je nach Refferer sind ja heute schon durchaus üblich. Das liesse sich relativ einfach innerhalb der Shop-Software lösen.
Vielleicht würde im Falle einer Diskrepanz auch eine deutliche Warnung
reichen, wenn man den Kunden keine unterschiedlichen Preisen geben will (“Achtung, der Preis hat sich geändert!”).
Geklagt hat MediaMarkt
die haben uns schon ein paar Urteile zB bzgl Versandkosten beschert
Ich würde mal schätzen da geht’s noch um was anderes: Um die lästige Online-Kunkurenz
“Wenn ich das richtig verstehe, dann geht es hier um den Werbeeffekt und nicht um die Verbindlichkeit der Preise…” – absolut richtig!
Quatsch. Genau mit sowas holst Du Dir die Abmahnung direkt ins Haus. Ein Produkt, EIN Preis. Nicht ein Preis für Besucher aus DE, einer für Besucher aus Berlin Mitte, ein anderer für Sylt-Shopper…
“Da ich diese Preissuchmaschinen einfach nur als Spam empfinde hilft das ja vielleicht deren Flut einzudaemmen. “
Richtig, das ist das Problem. Die Shopbetreiber haben die PSM gefüttert und jetzt können sie nicht mehr ohne, weil in den SERPS nur noch Idealo und Co ganz oben stehen…
“Damit ist die Preissuchmachine eindeutig Erfüllungsgehilfe in Sachen Werbung und dessen Tätigkeiten muss sich ein Shopbetreiber durchaus zurechnen lassen. Und mit Preisen werben, die man dann nicht hat ist eben wettbewerbswidrig.”
Spaßvogel. Der Shopbetreiber HAT den GÜLTIGEN Preis übermittelt. Dass die PSM den nicht eine Minute nach Übermittlung aktualisiert hat, brach dann dem Händler sozusagen den Hals.
“aber realitätsfern finde ich das Urteil nicht.” Klar, Du bist ja auch kein Shopbetreiber. Wenn man sich das Org-Urteil durchliest steht da:
“Den Händlern ist es – so der BGH – zuzumuten, die Preise für Produkte, für die sie in einer Preissuchmaschine werben, erst dann umzustellen, wenn die Änderung in der Suchmaschine angezeigt wird.”
Und genau dass ist eben realitätsfern. Weil der Shopbetreiber ja kaum zwei Preise gleichzeitig vorhalten kann. (einen für die PSM und einen, der solange gilt, bis die PSM geupdatet hat?) Und der Shopbetreiber hat ja keinen Einfluss auf die Frequenz!
“eine vernünftige web software verwenden bsp “magento” diese hat zahlreiche erweiterungen die genau dieses und noch ein par andere probleme beheben”
Blabla. Gibt es auch schon ein Plugin, was den Abmahnwahnsinn “abschaltet” ? Wäre sicher der Renner :-)
Für Kunden und Händler wäre diese Situation ein Gewinn, nur diejenigen, die durch die Aggregation von Produktpreisen und Vermittlung von Kunden ihr Geld verdienen müssen sich etwas mehr anstrengen. Für mich klingt das fair. :-)
Ich selbst vertraue eigentlich Priessuchmaschinen wenig. Ich suche da lieber direkt bei eBay oder bekannten Online-Versandhändlern oder in allgemeinen Suchmaschinen wie Google und vergleich die Preise selber.
Im Internt ist die Recherche verhältnismäßg günstig, so dass Preissuchmaschinen günstig sein können. Aber eigentlich sind Preissuchmaschinen gerade deshalb unsinnig, weil der Kunde eben auch selbst Preise verschiedener Händler vergleichen kann. Um Preise sinnvoll zu vergleichen, müssen aber die genauen Vertragsbedingungen, Versandkosten, Gewährleistung, Laufzeiten und so weiter berücksichtigt werden. Dies kann aber eine automatische Suche durch einen Computer nicht leisten.
Ich habe gerade mal bei guenstiger.de die Probe aufs Exempel gemacht und nach einem günstigen PC gesucht. Ein Angebot war sehr günstig, weit günstiger als die anderen. Die Beschreibung war aber ziemlich unklar, die Größe der Festplatte war zum Beispiel nicht angegeben. Dann habe ich das Angebot mal angeklickt und bin bei Amazon gelandet. Die Suche bei Amazon hat angezeigt, dass Produkt sei nicht verfügbar. So ein Schwachsinn, da suche ich doch lieber gleich bei Amazon oder eBay oder einem anderen Online-Händler.
Einfach nur realitätsfern.
Also bitte… wie man Preisvergleiche aus den Suchergebnissen herausfiltern weiss der gemeine Pöbel schon seit Jahren… warum ist es noch nicht bei euch angekommen?
Shops machen 50 – 80 Prozent ihres Umsatzes über Preisvergleiche… das bedeutet nichts anderes, als dass Kunden die besten Angebote über Preisvergleiche finden. Will man nun dem Kunden helfen oder ihm schaden?
Preise werden nicht recherchiert. Händler liefern Artikelexporte an die Preisvergleichsseiten und diese pflegen diese dann ein. Nach dem Erstimport passier das restliche überwiegend automatisiert. Und Preise ändern sich in vielen Branchen stündlich oder zumindest täglich.
Was den Vergleich angeht, Preisvergleichsseiten sind bereits verpflichtet auch Versandkosten anzuzeigen und den kompletten Preis wiederzugeben damit der Kunde eben direkt das richtige Bild vom Anbieter hat. Gewährleistung ist in D immer zwei Jahre (bei Neuware). Alle wichtigen Punkte die der Kunde braucht, findet er auch auf den ersten Blick. Ohne diese Seiten wüsste der Kunde gar nicht, dass es den einen oder anderen Händler gibt, oder wo das spezielle Produkt gerade verfügbar ist.
Die Masse aller Online Einkäufe von Elektronik geht über Preisvergleichsseiten.
Also, ich behaupte Preissuchmaschinen bringen wenig, weil die gleichen Produkte bei eBay, Amazon oder anderen Online-Händlern auch direkt gesucht werden können. Dann sind sie auch wirklich zu dem Preis zu haben.
eBay ist indes kein Online Händler, und eBay ist für Online Händler wirtschaftlich nicht interressant. Die Forderungen des BGH ist technisch nicht umsetzbar. Das Urteil bedeutet nichts anderes als das Aus sämtlicher Preisvergleichsseiten und damit wird der Durchschnittskunde künftig wieder erheblich höhere Preise zahlen müssen.
Komplett PCs sind indes ein mieses Beispiel, da es dort selten feste Baureihen gibt. Bei einem Fernseher, einer Kamera, Waschmaschine oder Kaffeemaschine ist es anders. Modell XY hat überall die selbe Ausstattung und nur der Preis variiert je nach Verfügbarkeit und Vorlieferant.
Also ich geb es auf, mit Preissuchmaschinen etwas Vernünftiges zu finden. Wie schon gesagt, lieber direkt beim Online-Händler oder eBay suchen.
Jetztiger Stand:
Shop-System exportiert Produkte & Preise –> Preisvergleicher importiert Produkte & Preise –> Preisvergleicher versucht unterschiedliche Feeds zu “matchen” um einen Preisvergleich erst möglich zu machen –> Preisvergleicher publiziert diese Seiten mit veralteten gematchten Informationen —> Suchmaschinen indizieren diese veralteten Seiten und publizieren Suchergebnisse mit Treffern, die auch veraltet sind
Dies ist technisch nicht notwendig im Jahr 2010, einfach eine Tradition, weil man das früher nicht anders lösen konnte.
Das Urteil spielt also echten Real-Time-Systemen in die Hand und auch Suchmaschinen, die mit diesen Systemen in Echtzeit kommunizieren können.
Ergo werden 99,9 % der Preissuchmaschinen aufgrund ihrer veralteten Technik aus dem Markt verschwinden, die allgemeinen Suchmaschinen werdern “sauberer” und die qualitativ hochwertigen Echtzeit-Shop-Systeme übernehmen diesen Markt.
Darauf warte ich seit 5 Jahren.
Für Echtzeitsysteme muss natürlich eine andere Technik eingesetzt werden (die wesentlich mehr Know How benötigt) als bisher, z. Bsp. diese
http://www.21stmall.de/de_Prod.....iveID=1011
Es ist technisch so wie gefordert _nicht_ realisierbar. Es sei denn, man eröffnet ein Monopol auf Preisvergleiche und erlaubt nur noch einen einzigen Anbieter.
hier wird wohl schnell vergessen, dass viele Online-Händler – vor allem die günstigeren – Unternehmen aus dem unteren Mittelstand ist, da hat man nicht die finanziellen Mittel auf RT Systeme zu setzen die das Urteil des BGH dennoch nicht erfüllen können.
Also lieber Laie, verschone mit mit Amateurlösungen, die bereits vor Jahren für die Realität als unbrauchbar entlarvt wurden.
Und: woher sollen denn steigende Preise kommen ? Ein Nutzer kann sich weiterhin bei den Shops direkt informieren oder einen Live-Crawler losschicken, die gibt es ja auch schon seit 1994.
Also. Wenn ich als Onlinehändler mein Angebot im Internet bewerben möchte, stelle ich es in Form von csv-Dateien bei diversen! Preissuchmaschinen und/oder Affiliate-Netzwerken ein. Diese Partner aktualisieren Ihren Online-Auftritt in unterschiedlicher Häufigkeit und der Shopbetreiber wird kaum Einfluss darauf haben wann genau dies geschieht.
Wenn Preissuchmaschine A mein neues Angebot online schaltet, Preissuchmaschine B allerdings vielleicht sogar einen Tag dafür benötigt, wann sollte dann wohl der Shopbetreiber seinen Shop anpassen? Das ganze nicht nur mit A+B, sondern mit mehreren Partnern durchgespielt und schon hat man das Dilemma. Die Rechtssprechung ist immer noch nicht im Internet-Zeitalter angekommen. Mit Verbraucherschutz hat das ganze nichts zu tun. Es geht hier meist um Abmahn-Abzocke. Sehr traurig wie hier zum Teil kleinen, engagierten Unternehmensgründungen der Gar ausgemacht wird.
Dem Verbraucher ist doch auch gedient, wenn er sich auf Preise verlassen kann. Das dürfte sich sogar positiv auf die Konversionsraten auswirken, also sinkende Kosten für die Händler, weniger Reklamationen, mehr Marge bei weniger Ärger.
Lesen sie die folgenden Zeilen gaaaaanz langsam (kann helfen):
Keine Technik kann es realisieren, dass ein Shop-Betreiber hunderte Artikel mit mehreren Preisvergleichsseiten ich Echtzeit mehrmals am Tag abgleicht und alle zeitgleich den neuen Preis online schalten. Nichts anderes fordert der BGH. Kaum ein Händler ist bei einem Anbieter. Oft sind es 5 bis 10 Anbieter. Wie will man gewährleisten, dass ein Preis den man unter Umständen wegen Lieferverzögerungen SOFORT ändern muss erst ändern darf wenn alle Preisvergleiche mitgezogen sind. Das komplett technisch für alle Anbieter umzusetzen wirft einen Berg von Kosten in den Raum der Angebote im Internet mal eben um einige Prozente verteuert. Und DAS ist sicher nicht im Interesse der Kunden.
@Franz Scheerer Ich habe 5 Fernseher, 5 Kameras und 5 Computer (MacBooks) gesucht und immer den Preis gefunden der auch im Shop passte.
Also muss nicht (nur) der Händler sein System ändern, sondern vor allem der Preisvergleicher. Lesen Sie mal bei Martin Sinner nach: http://martinsinner.com/548-bg.....ur-idealo/
Wenn der Gründer von Idealo es für möglich ansieht, mit “viel Arbeit” eine BGH-konforme Lösung zu entwickeln, sollten Sie das doch auch akzeptieren. Ich kenne zumindest in Deutschland keinen Marktteilnehmer mit mehr Erfahrung.
Auf den Händler kommen natürlich auch Anpassungen zu, damit das Shopsystem mit solchen Preisvergleichern 2.0 überhaupt kommunizieren kann. Für die weniger umsatzstarken dürfte da eine ASP-Lösung sinnvoller sein – oder der Branchenwechsel.
@Thomas Wingenfeld: Nun das Anbinden eines externen Shops an das eigene Warenwirtschaftssystems wird das Zeitproblem nicht beheben. Eher doch im Gegenteil. Schließlich geht es hier nicht selten um die Synchronisierung mehrerer Tausend Datensätze.
Das vielfach angesprochene Crawlen der Seiten wiederspricht dem Geschäftsmodell der Preissuchmaschinen, den Nutzungsbedingungen der Onlineshops und ist zeitlich nun gar keine Alternative. Eine komplette Shopseite (mit sagen wir 5000 Produkten) auszulesen, die Daten aufzubereiten und in den eigenen Datenbestand aufzunehmen, wird kaum in “real-time” machbar sein. Schon garnicht, wenn es mehr als nur einen Seitenbetreiber betrifft ;-)
Inzwischen bevorzuge ich jedoch die besagte Echtzeit-Lösung, bei der Preisvergleich und Shop auf der gleichen Plattform laufen und somit das Matching und Synchronisierungsproblem gar nicht erst auftaucht. Das “virtuelle” Shopsystem muss dann im Backend an das echte Shopsystem / Warenwirtschaft des Händlers angeschlossen werden – aber auch das ist technisch bereits realisiert.
Bing & Google Produktsuche gehen in die Richtung, eine deutsche Lösung gibt es u.a. bei http://www.21stmall.de/ (die Lösung ist u.a. im Einsatz bei CNET.de & ZDNet.de).
Es ist jedoch davon auszugehen, dass dieses Urteil sukzessive europäisches Recht wird, weil der Schutz der Verbraucher vor Irreführung sehr hoch bewertet wird. Auch hilft es nicht, als Powerseller oder im Amazon Marketplace “unterzuschlüpfen”, weil man sobald man selbst einen Firmensitz im Inland hat, voll haftet, selbst wenn es der “Veranstalter” nicht tut.
Im Prinzip sind jetzt alle Verträge zwischen Online-Händlern und Preisvergleichern hinfällig, weil sie ja organisatorisch geltendes Recht brechen. Auch die Websites (Heise, Chip, PC Welt, Bild….), die Preisvergleiher eingebunden haben, sollten sich noch einmal ihre Verträge genau ansehen, damit sie nicht in Mitstörerhaftung genommen werden.
Da können ein paar Clicks ganz schnell richtig teuer werden.
Ich finde es auch echt ne frechheit, dass man nicht vorher überlegt, welche folgen solch ein Gesetz für die Wirtschaft hat. Es wird ja immer mehr online verkauft und somit sollte es auch wirklich sein das Onlinegeschehen im Blick zu behalten, wenn man seine Gesetze entwirft. Es ist ja schwer an den Preissuchmaschinen vorbei zu kommen .Wenn man einen Begriff bei Google eingibt kommen erstmal 2 Seiten Preissuchmaschinen bevor andere Seiten angezeigt werden. Also ist es auch für einen Shop-Betreiber schwierig diese nicht zu nutzen. Hoffentlich ergibt sich hierzu bald ein Urteil dagegen!
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