Schlappe für GEZ: Für ‘gebührenfreie Zweitgeräte’ gibt’s keine Kohle
Hach, es ist immer wieder toll, schöne News zu ansonsten tristen und ärgerlichen Themen zu posten. So wie am heutigen Tag, an dem ich euch mitteilen darf, dass der GEZ vom Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Kassel mit dem Richter-Hammer auf die gierigen Fingerchen geklopft wurde (Pressemitteilung als PDF). Die Rechtshüter haben nämlich pro PC-Besitzer entschieden und geurteilt (Aktenzeichen: 10 A 2910/09), dass für Computer mit Internetanschluss in einem häuslichen Arbeitszimmer keine zusätzlichen Rundfunkgebühren fällig werden.
“Zusätzlich” bedeutet in diesem Kontext, dass von dem User natürlich bereits für seine privaten Geräte eine Gebühr an die Einzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten entrichtet wird. Bei dem PC handelt es sich dann um ein sogenanntes “gebührenfreies Zweitgerät”. Da hüpft das Herz doch vor Freude und die Sonne scheint gleich doppelt so hell. Dies wird vor allem dem Kläger so gehen, einem selbständigen Informatiker, der sich nun in zweiter Instanz gegen die GEZ durchgesetzt hat.
Der Bewohner eines Einfamilienhauses hatte sich im Keller des Hauses ein Arbeitszimmer eingerichtet und es rein beruflich genutzt. Dazu verwendete unter anderem mehrere, internetfähige PC. Und obwohl er nun für alle “klassischen” und privat genutzten Empfangsgeräte (Radio und Fernsehen) im Haus brav seine Rundfunk- und Fernsehgebühren überwies, reichte der GEZ beziehungsweise dem Hessischen Rundfunk das nicht aus. Die beanstandeten PCs seien (durch den Internetanschluss) prinzipiell imstande, die Sendungen des öffentlich-rechtlichen Radio- und Fernsehprogramms zu empfangen – und somit würde für sie auch eine Gebühr fällig. Der Informatiker sah das anders und so traf man sich vor Gericht.
Der Informatiker klagte gegen den Gebührenbescheid unter anderem mit der Begründung, die Rundfunkgebühr für internetfähige PC verstoße in mehrfacher Hinsicht gegen Bestimmungen des Grundgesetzes und zudem gegen den Rundfunkgebührenstaatsvertrag. Letztgenanntem Argument folgte bereits im September des vergangenen Jahres das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main und gab seiner Klage Recht. Dagegen legte der Hessische Rundfunk Berufung ein (den juristisch-verklausulierten Einwand möchte ich hier aus Sorge, etwas falsch widerzugeben, nicht zusammenfassen. Ihr könnt ihn aber dem oben verlinkten PDF-Dokument entnehmen). Diese stieß dann erneut auf Ablehnung, dieses Mal bei den Richtern aus Hessen. Wie schön!
(Marek Hoffmann)
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Muss ich GEZ zahlen wenn ich keine Radio und TV, dafür einen Pc mit Internetanschluss habe?
Ja, du könntest theoretisch die Seiten der öffentlich rechtlichen besuchen. Wer das freiwillig tut? kA, aber das müssen wir auch nicht verstehen…
Für neuartige Rundfunkempfangsgeräte (insbesondere Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können) im nicht ausschließlich privaten Bereich ist keine Rundfunkgebühr zu entrichten, wenn
1. die Geräte ein und demselben Grundstück oder zusammen- hängenden Grundstücken zuzuordnen sind und
2. andere Rundfunkempfangsgeräte dort zum Empfang bereit- gehalten werden.
- PCs und Notebooks, die Radio- und Fernsehprogramme ausschließlich über das Internet empfangen.“ – “gez internet pc” bei einer recht unbekannten Suchmaschine ;)
die GEZ hat ja immer begründet das man die Sender empfangen kann mit einem tv gerät, was ja nun nicht mehr der Fall ist, es Seiden ich Laufe mir einen digitalen Reciever oder einen digitalen tv Anschluss.
sehe ich das so richtig? Müsste mal geklärt werden. gerade Unis die den tv nur zum vorfuhren von Lehrmaterial besitzen mussten tief in die Tasche greifen. durch die Umstellung auf digital und die Abschaltung des analog tv sollten diese doch jetzt befreit sein?
MfG iptoux
IHK Gesetz heisst ja auch Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der IHK und ist noch aus den 50er Jahren.
–mal abgesehen dass die auch gute und sinnvolle Aufgaben haben
– Ausbildung etc.
beim Freiberufler im Keller sinnlos
[...] Schlappe für GEZ: Für ‘gebührenfreie Zweitgeräte’ gibt’s keine Kohle So wie am heutigen Tag, an dem ich euch mitteilen darf, dass der GEZ vom Hessischen [...]
Somit kann ich diese Sender nichtmehr empfangen ohne die nötige Hardware dazu. Fazit, ist ohne zusätzliche anschlüsse, bzw, Hardware der empfang nichtmehr gegeben, dürften sie auch keine Gebühr verlangen.
Und wer heutzutage wirklich kein einziges Empfangsgerät besitzt, kann sich davon freisprechen lassen und wird deswegen zu Haus geprüft.
Das würde zumindest den ganzen GEZ Bürokratie-Komplex erheblich entschlacken und es gäbe auch keine Eintreiber mehr.
@BonVoyage
Ja, du könntest theoretisch die Seiten der öffentlich rechtlichen besuchen. Wer das freiwillig tut? kA, aber das müssen wir auch nicht verstehen…
Och, da gibt es aber das einzig sinvolle der Öffentlich-rechtlichen: Die Nachrichten Sendungen.
Auch wenn ich mir die letztendlich über iTunes ansehe und gar nicht mehr in Deutschland bin und daher auch keine Gebühren mehr zahle… :)
nastes
Wieso nicht einfach einen Encoder/Decoder für ARD & Co. anschaffen und der Rest (die, die nicht zahlen), gucken “in die Röhre”?!
Die relevanten TV-Inhalte auf einer Website könnten ebenfalls ausschließlich für zahlende Kunden zugänglich gemacht werden.
Solche Methoden wären im Gegensatz zu den momentan eingesetzten wenigstens legal ;-)
[...] bereit gehalten würden und für die Gebühren zu zahlen seien. Quelle: VGH Kassel, ZDNet, Basic Thinking (ENDE) [...]
Wir können daran leider nix ändern und ein Urteil wird es da auch nicht geben denn die Sender entscheiden was sie und wie sie es ausstrahlen.
Was mich eigentlich mehr stört ist das solche Doku-Sender extrakosten wo es doch immer heißt Bildung für alle und so weiter, dann muss ich aber extra zahlen 10€
ist schon schlimm was so alles für tv+inet drauf geht im monat:
~18€ GEZ (pro monat gerechnet)
30€ inet+tel
10€ doku sender
xx € hd sender (optional)
20€ tv (kabelanschluss + digital reciver)
beim letzten wird man sogar 2x abgezokkt, einmal den kabelanschluss den man brauch um zu empfangen, nur schade das man dann immernoch nen extragerät (Digital reciever) brauch damit man das auch sehen kann.
leider gibts auch entscheidungen die genau das gegenteil behaupten
Zudem ists ja garantiert wieder eine Einzelfallentscheidung – also jeder muss selbst klagen – und es gilt ja nur bei
GEZ schon gezahlt + “firmen” PC im Haus
also nur eine sehr kleine Minderheit.
So toll ist die Meldung also nicht auch wenns auch für mich positiv ist