Erfolg für Spickmich: Lehrerbewertung bleibt erlaubt – Aber wie geht’s jetzt weiter? • 23.09.10

Die jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen einer Lehrerin aus Moers und dem Schülerportal Spickmich haben ein Ende gefunden: das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde der Pädagogin abgelehnt. Damit ist der Rechtsweg gänzlich ausgeschöpft und das Ergebnis ist: die Pädagogenbewertung ist zulässig und verstößt nicht gegen das Persönlichkeitsrecht der Unterrichtenden.
Im Juni 2009 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) bereits entschieden, dass eine individuelle Benotung des Lehrpersonals in der Form, wie sie Spickmich praktiziert, erlaubt ist. Im Gespräch mit uns betont Chefredakteur Tino Keller, dass sein Portal nur eine Lehrerbeurteilung nach Kategorien zulasse. Die Schüler haben also keine Möglichkeit, frei einen Text zu formulieren, in dem sie eventuell ihrem Frust über eine schlechte Mathearbeit mit „Schmähkritik und Beleidigungen“ Luft machen. Stattdessen kann der junge Anwender allerdings in der Kategorie „faire Prüfungen“ und „faire Benotung“ eine Sechs vergeben. Natürlich hindert ihn niemand daran, in den Gebieten „beliebt“ und „fachlich kompetent“ ebenso vorzugehen. (weiterlesen…)


Der “American Customer Satisfaction Index” (






Es gibt
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