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Willkommen im 21. Jahrhundert: Hamburg legalisiert Übernachtungsbörse Airbnb – neues Wohnraumgesetz erlaubt Zwischen- und Untermiete

Gewusst? In Hamburg war es bisher Grauzone, seine Wohnung ohne staatliche Genehmigung zur Zwischen- oder Untermiete anzubieten. Schuld daran war ein Gesetz aus dem Jahre 1982 (!), das nun eine Frischzellenkur erhielt. Künftig ist für Zwischen(ver)mietung auf Zeit keine konkrete Genehmigung mehr notwendig, sofern die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllt sind.

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Über die Gesetzesänderung freuen sich neben den Norddeutschen auch die Vermittlungsportale im Internet. Eines ganz besonders: Airbnb, das große weltweite Sharing-Portal für Privatunterkünfte.

Zwischenmiete legalisiert

Das Gesetz über den Schutz und die Erhaltung von Wohnraum, auch Hamburgisches Wohnraumschutzgesetz oder (für Genießer) HmbWoSchG ist wie erwähnt mittlerweile über 30 Jahre alt und erhielt deshalb am 21. Mai dieses Jahres eine Überarbeitung. Neu geregelt wurde nun die Anzeigepflicht bei Leerstand, wobei „Zweckentfremdungen von Wohnraum“ vor dem Hintergrund stetig steigender Mieten bei knapperem Angebot nachhaltig vorgebeugt werden soll. Als eine solche Zweckentfremdung gilt auch das Anbieten einer Wohnung als Ferienwohnung.


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Nanu?! Klingt doch eher nach Verschärfung als Erleichterung? Ist auch so – trifft aber nicht für die private und über das Internet organisierte Zwischen- und Unter(ver)mietung zu. Diese erfährt im Rahmen der Gesetzesänderung eher eine Konkretisierung. Die wichtigste Änderung betrifft wohl Paragraph 9, der das „Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum“ näher definiert. Dort wurde Absatz 2, Satz 4 durch Folgendes ersetzt:

Findet die Nutzung des Wohnraums zu anderen als Wohnzwecken in der Hauptwohnung des Nutzungsberechtigten statt und beträgt weniger
als 50 vom Hundert der Gesamtwohnfläche, so ist im Zweifel anzunehmen, dass gleichzeitig die Wohnnutzung aufrechterhalten wird und damit
keine Zweckentfremdung im Sinne dieses Gesetzes vorliegt. Gleiches gilt, wenn die Nutzung des Wohnraums zu anderen als Wohnzwecken zeitlich
so beschränkt ist, dass der Charakter der Wohnung als Hauptwohnung unberührt bleibt.

Will heißen: Wer weniger als die Hälfte seiner Wohnfläche zur Zwischenmiete anbietet, beispielsweise ein Zimmer, der entfremdet nicht den Wohnzweck. Auch ist eine Wohnung dann nicht zweckentfremdet, wenn der Mieter die Räumlichkeiten den Großteil der Zeit selbst nutzt.

Rastlose, Studenten und Internetportale profitieren

Durch die Konkretisierung der Zwischenmiete innerhalb des Wohnraumgesetzes macht Hamburg einen wichtigen Schritt. So ist seit Ende Mai endlich klar, ab wann eine Wohnung tatsächlich zweckentfremdet ist. Geschäftsreisende, Studenten im Praktikum oder Auslandssemester wie auch rastlose Fernreisende bekommen dadurch vom Hamburger Gesetzgeber die Möglichkeit in die Hand, durch die Vermietung von möblierten Zimmern, Wohnungen oder Häusern Zusatzeinnahmen zu generieren, die anfallende Miet- oder Finanzierungskosten auffangen oder schmälern.

Bisher agierten all jene, die ihre vier Wände oder Teile davon zur Zwischen- oder Untermiete inserierten, genau genommen in einer rechtlichen Grauzone, schlimmstenfalls sogar am Rande der Legalität. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt: Wer eine zweite Bleibe oder mehrere Wohnungen über kurze Zeit an Fremde vermieten möchte, muss eine entsprechende Lizenz bei seiner Hamburger Ortsverwaltung einholen. Dadurch erlangt die Behörde von der Nutzungsart Kenntnis und hat künftig eine bessere Übersicht darüber, wie es sich mit leerstehendem Wohnraum verhält.

Frohes Vermieten!

David Hantman, bei Airbnb verantwortlich für rechtliche Rahmenbedingungen weltweit, begrüßt die Änderungen in der norddeutschen Hansestadt und wünscht allen dort Ansässigen ein „Fröhliches Bewirten“.

Für das Portal ist die Gesetzesänderung in Hamburg im vergangenen Monat die zweite positive Anpassung lokaler Spielregeln. Anfang Juni machte die niederländische Metropole Amsterdam einen Schritt in Richtung eines vereinfachtes Regelwerkes für die Stadtbevölkerung.

Über den Autor

Michael Müller

Michael tritt seit 2012 in über 140 Beiträgen den Beweis an, trotz seines Allerweltnamens real existent zu sein. Nach Abschluss seines Wirtschaftsstudiums arbeitete er einige Jahre als PR-Berater, bevor er 2016 als Tech-Kommunikator bei einem deutschen Spezialglas-Hersteller einstieg.

18 Kommentare

  • Natürlich sollte es auf den ersten Blick legal sein, seine Wohnung unter zu vermieten, wenn man in Urlaub ist. Dass jedoch in Ballungszentren ein erheblicher Teil der kleinen und somit auch bezahlbaren Wohnungen vom Mietmarkt genommen werden und im großen Stil als „überteuerte“ Ferienwohnungen angeboten werden, ist halt wieder neoliberales Egoistendenken, welchem notfalls von staatlicher Seite Einhalt geboten werden muss. Die Ausuferungen und Exploitation trügt den an sich noblen und coolen Sharinggedanken.

  • 100% Zustimmung zum Post von Arndt.
    Und ich verstehe auch nicht, warum es nötig ist, sich hier über vermeintlich alte Gesetze und die Abkürzungen lustig zu machen.
    Stell dir vor, unsere Verfassung ist ein Gesetz aus dem Jahr 1949 (!!!) und die Abkürzung heißt, für Genießer, GG. Wie unmodern! Weiß doch jeder, dass das eigentlich mittlerweile eine gängige Abkürzung im Online-Sprachgebrauch ist. Wird Zeit für eine Reform!

    • Zwischen GG und HmbWoSchG liegen ja wohl Welten, gönn mir den Spaß 😉 Und nunja, das GG wurde seit 1949 auch schon verändert. Außerdem kann man dieses nur schwer mit einem Gesetz wie dem HmbWoSchG vergleichen, meinst du nicht?!

  • Mord und Diebstahl ist sogar schon seit biblischer Zeit Strafbar , wie Unmodern zumindest Datendiebstahl sollte man doch Legalisieren…. 😉

    Ob aber eine Zwischen(ver)mietung auf Zeit ohne Genehmigung wirklich Sinnvoll ist oder die Preise lediglich noch mehr Anheizt, darüber lässt sich wohl Streiten.

  • Hi,

    Der Artikel ist so nicht richtig formuliert,meine ich.

    „Geschäftsreisende, Studenten im Praktikum oder Auslandssemester wie auch rastlose Fernreisende bekommen dadurch vom Hamburger Gesetzgeber die Möglichkeit in die Hand, durch die Vermietung von möblierten Zimmern, Wohnungen oder Häusern Zusatzeinnahmen zu generieren…“

    Eben ganze Wohnungen oder gar Häuser kann man nicht als Fewo vermieten nach dem HmbWoSchG, denn diese Vermietung muss in der „Hauptwohnung“ des Vermieters stattfinden und weniger als 50 % der „Gesamtwohnfläche“ ausmachen.

    Diese 50 % Regelung gab es übrigens schon seit 1982. Neu ist die Formulierung:

    „Gleiches gilt, wenn die Nutzung des Wohnraums zu anderen als Wohnzwecken zeitlich so beschränkt ist, dass der Charakter der Wohnung als Hauptwohnung unberührt bleibt.“

    Hier kann man herrlich drüber streiten, jeder, der erwischt wird, wird behaupten, er mache das nur für 2-3 Wochen im Jahr.

    Auch sollte beachtet werden: Auf die generierten Mieteinnahmen sind z.Z. 7 % Umsatzsteuer abzuführen. Gewinnt P€€r, wird die UST auf 19 % steigen. Ebenso haben Hobby-Vermieter Bettensteuer abzuführen. Diese berechnet sich wie folgt:

    10 – 50 Euro Miete 1,00 Euro/ je Gast und Tag
    50 – 100 Euro Miete 2,00 Euro/ “
    100 – 150 Euro Miete 3,00 Euro/ “

    Und warum dürfen Mieter das, was der Vermieter nicht darf ?

  • Und dann die Rissiken, nämlich enteignet zu werden. Hier der neue Gesetzestext:

    § 12 a Treuhänder bei Veränderungen von Wohnraum

    (1) Ist Wohnraum entgegen § 9 so verändert worden, dass er nicht mehr für Wohnzwecke geeignet ist, so kann die zuständige Behörde zur Wiederherstellung für Wohnzwecke einen Treuhänder einsetzen, sofern der Verfügungsberechtigte nicht nachweist, dass er selbst innerhalb der von der zuständigen Behörde gesetzten Fristen die für die Wiederherstellung erforderlichen Maßnahmen eingeleitet und durchgeführt hat.

    (2) Der Treuhänder hat die Aufgabe, anstelle des Verfügungsberechtigten den Wohnraum wieder für Wohnzwecke herzustellen. Er hat das Recht und die Pflicht, das Grundstück zu verwalten und alle weiteren zur Erfüllung seiner Aufgabe erforderlichen Rechtshandlungen und Rechtsgeschäfte mit Wirkung für und gegen den Verfügungsberechtigten vorzunehmen und abzuschließen. Der Treuhänder hat dem Verfügungsberechtigten und der zuständigen Behörde zu den von ihr bestimmten Zeitpunkten Rechnung zu legen. Der Treuhänder hat Anspruch auf eine angemessene Vergütung und die Erstattung seiner Auslagen. § 16 Absatz 3 Sätze 2 und 3 des Hamburgischen Verwaltungsverfahrensgesetzes gilt entsprechend.

    (3) Mit der Bestellung des Treuhänders ist dem Verfügungsberechtigten der Besitz an dem Grundstück entzogen und der Treuhänder in den Besitz eingewiesen. Die zuständige Behörde verschafft dem Treuhänder – erforderlichenfalls mit Zwangsmaßnahmen – den tatsächlichen Besitz.

    Das soll das 21. Jahrhundert sein ?

  • Und bitte noch etwas:

    Vermietet jemand über Airbnb etc und wird denunziert von Nachbarn, so kann die Behörde „Jederzeit und unangemeldet“ eure Wohnung betreten und kontrollieren.

    Das Grundgesetz ist eingeschränkt:

    § 16
    Einschränkung eines Grundrechts

    Durch dieses Gesetz wird das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) eingeschränkt.

  • @Arndt
    Wem die Wohnung bzw. FeWo überteuert erscheint, muss sie doch nicht nehmen.

    Ich find AirBnB ne schöne Sache. War in Barcelona und habe auf diesem Wege ein preiswertes Quartier gefunden und obendrein noch nette Leute kennengelernt.

    Immer diese Scheiß Gesetze …

  • Hi,

    Also ich stelle mir das 21. Jahrhundert anders vor.

    Dass Vermieter Mehrwertsteuer und Bettensteuer abführen müssen, habe ich schon geschrieben.

    Aber wussten Sie, adss auf die zu zahlende Bettensteuer auch noch die mehrwertsteuer zu zahlen ist ?

    Das heisst: Steuer auf die Steuer.

  • Die Werbung für „illegale“ Vermietung – und eine Zimmervermietung wird dann illegal,wenn mehr als 50 % der Wohnfläche an „wechselnde Benutzer“ vermietet wird – ist verboten. Die Geldstrafe beträgt bis zu 50 000€.

    Der Hammer ist: Auch nur der Versuch, „illegal“ zu vermiten ist strafbar. Stellen Sie sich vor, Sie stehen an der roten Ampel und der Plizist sagt: „Sie haben versucht, über die rote Ampel zu gehen“. Nich nie zuvor ist in D der Versuch, eine Ordnungswidrigkeit zu begehen, strafbar gewesen.

    Wird „illegale“ Werbung auf Airbnb etc gefunden, muss Airbnb diese netfernen und den Beamten die Daten des Inserenten aushändigen. Ebenso darf die Behörde Wohnungssuchenden die privaten Daten des Vermieters aushändigen.

    Lieber Moderator: Ist das das 21. Jahrhundert oder Rückfall in Unterdrückung, Überwachung und Diktatur ?

  • Lieber Arndt, Du hast echt keinen Plan – entschuldige bitte die harten Worte! Wir haben vor 7 Jahren eine Ruine für viel Geld gekauft, weil ich ein Pflegekind großgezogen haben, deshalb nicht arbeiten konnte, bzw. durfte und heute keine Arbeit mehr bekomme, werde ich später auch keine Rente bekommen. Das Haus sollte meiner Altersabsicherung dienen, es bestand aus 2 Wohneinheiten wovon die untere vermietet war. Die Mieter, denen es übrigens Jahrzehnte lang gelungen war eine Mieterhöhung zu akzeptieren, haben mich nervlich so fertig gemacht das ohne Tabletten garnichts mehr ging. Wir haben zunächst die andere Wohnung saniert und meine Mutter zog ein, kein halbes Jahr später zog sie wieder aus und ließ uns wegen der netten Mieter mit den Kosten alleine sitzen. Da kam uns die Idee mit der Kurzzeitvermietung um wenigstens einen Teil der laufenden Kosten abzudecken. Nachdem die Mieter dann irgendwann ausgezogen waren, war ich so krank, dass garnichst mehr ging. Mein Mann hat dann Stück für Stück auch die unteres Wohnung saniert und aus kostengründen technisch alles zusammengelegt, so dass Strom, Heizung, Warmwasser, Kaltwasser nicht mehr trennbar sind, aber das spielte für Eigennutzung bzw. Nutzung als Ferienwohnung keine Rolle. Das Haus war, wie gesagt eine Ruine und vor der Sanierung im Grunde genommen unbewohnbar. Eine der Wohnungen stand auch schon gut 6 Jahre leer. Nun ist alles fertig und durch die „Zweckentfremdung“ waren wir in der Lage die Kosten für die Sanierung und die laufenden Kosten abzudecken und jetzt kommt die Behörde und meint wir müssen es nun wieder in 2 abgeschlossene Einheiten trennen um es getrennt zu vermieten. Mein Mann ist Facharbeiter und wir verfügen nur über ein Einkommen, wir sind also keinesweg Kapitalisten oder sowas in der Art und so geht es den meisten Privatleuten die Ihr Eigentum als Ferienunterkünfte nutzen wollen. Entgegen den großen Gesellschaften haben wir nicht die Möglichkeit die Verluste die durch eine legale Vermietung zwangsläufig entstehen steuerlich abzusetzten, denn um etwas abzusetzten muss man erstmal ein entsprechend hohes Einkommen haben und die entsprechenden Steuern zahlen! Aber für die Gesellschaften hat die Regierung ja ohnehin gleich ein Schlufploch geschaffen, die brauchen ja nur nachweisen das sie irgendwo in der Stadt „Ersatzwohnraum“ geschaffen haben und schon können sie ihre Wohnungen in begehrten Wohnvierteln völlig unbehelligt als Ferienwohnungen anbieten. Nur uns kleinen Leuten, die ihre Existenz damit absichern möchten, wird es untersagt! Gerechtigkeit geht anders. Überleg bitte mal, du zahlst in Hamburg für den Erwerb einer einfachen 2-Zimmerwohnung locker 120000,–€ und das ist dan weder in Toplage noch mit Topausstattung, hinzu kommen noch die ganzen Nebenkosten die auch nochmal mit locker 10-15% zu Buche schlagen – wieviel Miete müßte man da einnehmen um alleine die Hypothek abdecken zu können? Von den Instandhaltungskosten und was sonst noch alles Kosten verursacht ganz abgesehen. Nein, dieses Gesetzt ist schlicht weg eine Unverschämtheit. Wir kleinen Immobilienbesitzer sind nicht dafür verantwortlich zu machen, dass der Staat seit 10-20 Jahren seine Pflicht zur Wohnraumschaffung und Förderung sträflich vernachlässigt hat, auf unseren Rücken versucht der Staat sich nur zu profilieren – so nach dem Motto: Schaut her, wir tun was. – Alles Augenwischerei die wieder auf dem Rücken der kleinen Leute ausgetragen wird. Denk mal bitte drüber nach bevor Du solche Sprüche abläßt.

  • Petra hat vollkommen recht.

    Sogar der SPD Senat hat sein neues Wohnraumschutzgesetz lächerlicherweise damit begründet, dass es „SCHWIERIG“ sei eine Wohnung in Hamburg zu finden. Na, was ist denn nicht schwierig im Leben?

    Und die Zwangseinweisung in Wohnungen wurde vom Senat abgelehnt mit dieser Begründung:

    „Dem verfügungsberechtigten Wohnungseigentümer dürfen nach der Rechtsprechung grundsätzlich keine Aufgaben aufgebürdet werden, die auf Grund des Sozialstaatsprinzips dem Staat und damit der Allgemeinheit obliegen (siehe BGH, Beschluss vom 4. Mai 2005, I ZB10/05 und vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Dezember 2009, 11 ME 316/09

    Drucksache 20/5902 des Senats.

    Gleichwohl wird verfassungswidrig der Vermieter gezwungen zu Konditionen zu vermieten, die er nicht will.

    Bin auch Fewo-Vermieter und verkaufe meine Wohnungen.

  • Alle Menschen sollten vor dem Gesetz gleich sein, Politiker, Beamte und andere hatten sich inzwischen vorteilhaftere Gesetze geschaffen, aber alle haben schon jetzt wieder gleiche Chancen, sowohl als Vermieter wie auch als Mieter, selbst Behinderte –

    Den Hamburgern kann man zu diesem Gesetz nur gratulieren und wegen der Nähe zur Elbe auch noch allen von den Unwettern Geschädigten eine Vision präsentieren, eine Optimierung vorhandener Wohnungen welche außerdem Albernheiten wie die Sorge um Altersarmut aus der Welt schafft, die Suche nach Endlagern oder „Arbeitsplätzen entbehrlich macht“ derartige Arbeitsplätze sowohl für Neugeborene als auch für Greise beschrieb ich auch bereits unter „Das sind die meist gesuchten Dokumente für Deutschland“ (Kommentare gleicher Blog).

    Dreijährige (oder bei deren Entwicklung stehengebliebene) pflegen mich mit den Worten „Das glaube ich nicht“ zu erfreuen.

    Indem ich jedem seinen Glauben gönne verbleibe ich dessen ungeachtet bis neulich

    Bernd J.H.Altenburg, VisP Zam (Zentrum alternativer Medien), Quantenmechanik er und Autist

  • 21. Jahrhundert?

    Haben Sie bedacht, dass auf die Miete – wenn man sie denn deklariert – folgende Abgaben etc zu zahlen sind?

    1. Mehrwertsteuer
    2. Bettensteuer
    3. Mehrwertsteuer auf diese Bettensteuer
    4. GEZ
    5. Gema Gebühren

    Zu letzteren: Unglaublich aber wahr. Bei wechselnden Besuchern in der eigenen Bude meint die Gema, dass man Radio und TV der Öffentlichkeit anbietet und daher Gemagebühren zu zahlen sind.

    Hinzu kommt: Hamburger Abendblatt und „Welt“ forderten gestern die Hamburger auf, Ferienwohnungen und an wechselnde Gäste vermietete Zimmer den Behörden zu melden.

    Ich würde sagen: Man muss dumm oder Masochist sein, wenn man an Fremde vermietet.. bei diesen Ärger und Aufwand.

  • Seit Jahren kann man steigende Kosten bei der Bewirtschaftung einer (Ferien-)Immobilie feststellen: Grunderwerbsteuer, Grundsteuer, Hausgeld, Strom, Wasser, Versicherung etc. Da ist es doch überhaupt nicht verwunderlich, dass Immobilieneigentümer versuchen, wenigstens einen Teil der Kosten wiedereinzuspielen. Dass der allumfassend abkassierende Staat und seine Statthalter sich ungeniert bedienen, ist ja nichts Neues.

    Ich halte auch nichts von der Diskussion über das Für und Wider der Gesetze. Es gibt schlichtweg kein Recht. Recht ist nichts anderes als die Machtanmaßung des Stärkeren gegenüber dem Schwächeren. Und wenn ich sehe, dass seit 2011 im Bundestag heimlich, still und leise über einen Lastenausgleich bei Immobilieneigentum diskutiert wird (es sei an die Datensammlung beim damaligen Mikrozensus erinnert), dann werden wohl weitere Daumenschrauben bereits justiert, um erforderlichenfalls eingesetzt zu werden …

  • Ich spreche aus eigener Erfahrung wenn ich sage, ganz besonders für Studenten sehr praktisch. Ich hatte keine Wohnung in meiner Preisklasse in Hamburg gefunden, besonders weil ich diese nur fünf Tage die Woche nutzen wollte, eben zum studieren. Mehr oder weniger entfernte Bekannte boten mir an vorerst bei ihnen ein freies Zimmer zu mieten. Mir war nicht bewusst, dass ich Glück hatte und das erst seit wenigen Monaten möglich ist. Mein Fazit daher: Perfekt als Übergangslösung für Studenten.

  • Wer ist denn der Preistreiber? Wissen Sie, dass das SPD-regierte S-H die Grunderwerbsteuer von 2012 bis zum 1.1.2014 um unglaubliche 85 % erhöht hat? Gleichzeitig fordert diese …Partei, dass die Mieten nicht zu stark steigen duerfen.

    Hier eine Glosse zu Wohnraum Zweckentfremdung am Beispiel eines Autos. Moege jeder Leser sich fragen, ob er sich noch ein 2. Auto kaufen wuerde…bei solchen Gesetzen.

    Sie verdienen gut und moechten ein zweites Auto anschaffen fuer Ihre Frau oder sich ?

    Gratuliere, aber kennen Sie das Hamburger „Autoschutzgesetz“?

    Stellen Sie sich vor, die Stadt Hamburg fordert von Ihnen, Ihr zweites Auto zu gesetzlich festgelegter Hoechstmiete an fremde Menschen zu vermieten.Bleibt der Mieter Ihres Autos bis zu 2 Monatsmieten im Rueckstand, duerfen Sie nicht Ihr Auto zurueckfordern.

    Wenn Sie sich weigern Ihren Zweitwagen zu vermieten, dann droht die Stadt Hamburg Ihnen mit Bussgeld bis zu 50 000 Euro.innerhalb von 2 Wochen muessen Sie der Stadt Hamburg einen Mietvertrag ueber Ihr Zweitauto vorzulegen.Ebenso wird Ihnen vorgeschrieben, dass der Mietvertrag fuer Ihr Zweitauto fuer mindestens 6 Monate abgeschlossen sein muss. Was fuer Sie bedeutet, dass Sie fuer diese Zeit nicht mehr ueber Ihr 2. Auto verfuegen koennen.Und wie Sie es wohl zureck erhalten?

    Die Stadt Hamburg das Recht,einen Zwangsverwalter fuer Ihr Auto einzusetzen. Natuerlich erhalten Sie die Miete nach Abzug der Kosten fuer den Zwangsverwalter.Es kann sein, dass der Zwangsverwalter Sie mehr kostet, als die Automiete einbringt – dann muessen Sie kraft Hamburger Gesetzen halt Verlust machen.

    Sie denken sicher: Dann melde ich das Zweitauto halt auf den Namen meiner Frau an. Jedoch wuerde dann die Stadt Hamburg Ihnen mitteilen, das sei nur ein Scheinvertrag und da sie verheiratet sind, muessen Sie sich das erste Auto teilen.

    Es sei asozial, dass Sie zwei Autos haben, waehrend andere keines haben.

    Sie entgegnen vielleicht, das Grundgesetz schuetze Ihr Eigentum. Dann verweist Sie die Stadt Hamburg auf das „Autoschutzgesetz“, in welchem genau dieses Grundrecht fuer Sie eingeschraenkt ist.

    Um die Sache komplett zu machen, hat die Stadt Hamburg auch das Recht, Ihr Auto jederzeit und unangemeldet zu durchsuchen, den jeweils angetroffenen Fahrer,Beifahrer und Passanten zu befragen.Und diese sind gesetzlich auch verpflichtet, Auskunft zu geben.

    Ach, dann lass ich mein Zweitauto einfach ungenutzt rumstehen, denken Sie ? Nein, auch das ist Ihnen in Hamburg gesetzlich verboten. Ihr Auto muss vermietet werden.

    Und verschrotten duerfen Sie es auch nicht, steht im „Autoschutzgesetz“

    Ihre Nachbarn und Freunde, Arbeitskollegen werden von der Stadt Hamburg, den „Autoschutzvereinen“ und Parteien, auch der CDU-Fraktion Hamburg-Mitte, aufgefordert, Sie anonym bei der Stadt Hamburg anzuzeigen, falls Sie IHr Zweitauto „auffaellig“ nutzen.

    Diese Geschichte ist wahr, Sie muessen nur statt Auto das Wort Wohnung einsetzen.

    In Hamburg duerfen Wohnungen nicht kuerzer als fuer 6 Monate vermietet werden. Sie duerfen mit Ihrer Frau nicht zwei Wohnungen bewohnen, Sie duerfen Ihre Zweitwohnung auch nicht leerstehen lassen.Sie duerfen in Hamburg aufgrund des sogenannten Wohnraumschutzgesetzes auch keine Ferienwohnung vermieten, mieten, keine Werbung dafuer machen.

    Wuerden Sie bei solchen Gesetzen ein zweites Auto oder eine zweite Immobilie in Hamburg erwerben ?

    Sie haben jetzt auch die Antwort darauf, warum in Hamburg es an Wohnungen fehlt. Ein „Autoschutzgesetz“ waere der Ruin der Autoindustrie, und das sozialistische Wohnraumschutzgesetz in Hamburg ist der Ruin fuer den Wohnungsmarkt in Hamburg.

    Irre, bedenkt man, dass ja gerade Wohnraum durch das Gesetz geschuetzt werden soll, tatsaechlich wird der Wohnungsneubau zum Erliegen gebracht – zu Tode geschuetzt.

  • Wie, die Partei, die den Menschen Hartz 4 ( etwa 320 Euro Miete für 1 Zimmerwohnung in Hamburg ) zumutet, beklagt jetzt, dass „bezahlbare “ Wohnungen fehlen?

    Wohnraumzweckentfremdung ?

    Das ist reine Willkür, zu behaupten, Touristen würden Wohnungen „zweckentfremden“ wenn sie darin wohnen.

    Selbst der BGH ( BGH-Urteil vom 15.01.2010 – Az.: V ZR 72/09 ) hat entschieden, dass Touristen auch nur WOHNEN in Ferienwohnungen.

    Warum dürfen sozialistische Träumer einfach sich über die höchstrichterliche Rechtsprechung hinweg setzen ?

    Begründet werden derartige „Zweckentfremdungsgesetze“ mit einem Mangel an „bezahlbaren Wohnraum“.

    Aber die Fewos mit Parkett, Top-Lage, Sauna usw sind doch keine „bezahlbaren“ Wohnungen, sondern eher hochpreisig und können daher den Mangel an ich sag jetzt mal billigen Wohnungen nicht beheben.

    Diese Gesetze sind wie in dieser Glosse:

    Glosse:

    In Hamburg hat der SPD Senat Mietwagen verboten.Bereits die Werbung, das Anbieten und der Versuch, einen Mietwagen zu vermieten stellt jetzt eine Ordnungswidrigkeit dar.

    Begruendet wird dieses „Autoschutzgesetz“ mit dem Fehlen von „bezahlbaren Autos“ in Hamburg. Es ist daher fortan verboten, Autos „an wechselnde Benutzer“ zu vermieten.

    Kritiker entgegen dem SPD Senat, dass die Strassen doch voll seien mit Autos, Autohaendler protestieren, weil deren alte Droschken den meisten Autosuchenden nicht gut genug sind. Der Verband der Autohaendler warnt vor dem Zusammenbruch des Gebrauchtwagenhandels in Hamburg. Auch der Rolls Royce muss langfristig vermietet werden, um den Mangel an „bezahlbaren“ Autos zu beheben.

    Alles erfolglos. Der SPD Senat hat darueber hinaus kraft „Autoschutzgesetz“ verboten, dass Familien Zweitwagen besitzen duerfen.

    Die Hamburger Bevoelkerung wird von der Stadt Hamburg, CDU Hamburg, Springer Presse und zahlreichen „Autoschutzvereinen“ aufgefordert, die Hamburger bei den Behoerden anzuzeigen, die zwei Autos haben oder doch ihr Auto kurzfristig vermieten.

    Der SPD Senat hat das Recht auf Eigentum fuer Autobesitzer im „Autoschutzgesetz“ eingeschraenkt, bei Verdacht duerfen die Beamten ihr Auto durchsuchen, ob sich Hinweise auf unerlaubte Autovermietung ergeben.Garagen duerfen deshalb bei begruendeten Verdacht „jederzeit und unangemeldet“ kontrolliert werden.

    Nachbarn, Automieter sind nach dem „Autoschutzgesetz“ verpflichtet, Auskuenfte zu erteilen.

    SPD, Linke,Gruene, Piraten, selbst die CDU behaupten unisono, es fehle an „preiswerten Autos“, obwohl ein Blick auf die Strassen das Gegenteil lehrt.

    Ersetzen Sie bitte das Wort Auto durch Wohnung, dann ist diese Geschichte wahr.Und Sie verstehen, warum in Hamburg immer weniger neuer Wohnraum geschaffen wird- ausser zum Selberbewohnen.

    Aber auch dann bedenken Sie die Schwierigkeiten, die Sie haben werden, wenn Sie beruflich oder privat ins Ausland gehen.