Aldi vor dem Kadi: Streit um Lizenzgebühren für Komprimierungsstandard • 18.03.10
Mensch, das löst in mir altem Aldi-Kunden doch glatt eine Achterbahnfahrt der Gefühle aus: Gestern noch erhalte ich eine Mail mit der frohen Kunde, dass Aldi mit einem Multimedia-PC in den Frühling startet. Und heute folgt dann die Hiobsbotschaft auf den Fuß: Aldi (sowohl Süd als auch Nord) wird verklagt und soll den Verkauf aller PCs, Laptops, Set-Top-Boxen, DVD-Player, Blu-ray-Player und Fernseher stoppen. Der Großhändler und einige seiner hiesigen Konkurrenten sollen diese Produkte anbieten, ohne über die dafür nötigen Lizenzen für den Video- und Audio-Kompressionsstandard MPEG-2 zu verfügen beziehungsweise ohne die anfallenden Lizenzgebühren zu entrichten. Das behaupten zumindest die Patentinhaber und haben deswegen nun vor dem Düsseldorfer Landgericht Klage eingereicht.
“Wir erwarten von allen Händlern, die MPEG-2-Produkte unter ihrem eigenen Markennamen verkaufen, dass sie ihre Verpflichtungen in Bezug auf die Patentlizenzen erfüllen”, so Larry Horn, Geschäftsführer bei MPEG LA. In der Pressemitteilung (.pdf) dieses mit der Wahrung der Kläger-Interessen betrauten Patentverwaltungs-Unternehmens finden sich neben dieser auch noch weitere Forderungen: der klassische finanzielle Schadensersatz, eine Einstweillige Verfügung gegen die unrechtmäßige Verwendung der MPEG-2-Patente im besagten Produkt-Portfolio und ein Verbot, diese Produkte weiterhin anbieten, bewerben oder importieren zu dürfen. (weiterlesen…)

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Iwan Petrowitsch Pawlow hätte vermutlich seinen Spaß daran: Wie die 


Glaubt man den O-Tönen, die 
Open Source-Programm, das. Definition: Der Quelltext liegt in einer für den Menschen lesbaren und verständlichen Form vor. Die Software darf beliebig kopiert, verbreitet und genutzt, verändert und in der veränderten Form weitergegeben werden. Quelle:
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