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kostenlose Brötchen

nein, nicht ein Brötchen,
ZWEI Brötchen .. kostenlos.. repeat… kostenlos:
Brötchen

ja, ich verstehe den Fotografen von Marions Kochbuch rein vom Abstraktionsvermögen her (Ehemann der Webmasterin der jüngst wegen massiven Abmahnungen bekannt gewordenen Rezepte-Seite). Nein, ich verstehe nicht, dass Abschreckung gut sein soll. So der Fotograf, dem angeblich ständig Bilder entwendet wurden und nun die Keule rausholt, indem er mit abstrusen Summen abmahnen lässt. Es hat noch niemals zu etwas Gutem geführt, wenn man sich asozial verhält. Dann muss man sich auch nicht wundern, wenn die Reaktionen asozial sind. Auch ich bin asozial, da ich so ein kostenloses Brötchen poste, weil andere Fotografen damit weder abmahnen noch daran mitverdienen können. Auch ich bin asozial, dass ich den Ärger des Fotografen hinsichtlich seiner Reaktion nicht respektiere. Indem man alle diejenigen, die fremde Bilder nutzen, in einen Topf schmeißt und die Maximalprügelstrafe verhängt, wird es deswegen weniger Urheberrechtsverletzungen geben? Ja, ich weiß, dass eine Gesetzesinitiative on the road ist, aber darum geht es mir nicht.

Über den Autor

Robert Basic

Robert Basic ist Namensgeber und Gründer von BASIC thinking und hat die Seite 2009 abgegeben. Von 2004 bis 2009 hat er über 12.000 Artikel hier veröffentlicht.

46 Kommentare

  • Fremde Fotos zu benutzen ist nun mal eine Verletzung des Urheberrechts. Bei anderen Abmahnsachen kann man ja geteilter Meinung sein, wie das mit den Saftblog-Ringen. Aber eine Foto zu publizieren, an dem man keine Nutzungsrechte hält, ist klar und solche Abwmahnungen könnte man sich leicht ersparen.

  • Ja, Bilder klauen ist nicht rechtens. Ob die genannte Streitwertsumme allerdings nun in irgendeinem vernünftigen Verhältnis zum Wert des Objektes steht, weiß ich nicht…
    Was bin ich froh, das es in D nicht mehr die Todesstrafe gibt…

  • Auf der oben verlinkten Seite:

    Und das für lau – sprich: das Foto kommt unter eine Creative Commons Lizenz. Wer möchte, kann es frei verwenden, wenn der Urheber (pixelretter.de) genannt wird.

    Ehm… ist das nun auch abmahnfähig, wenn der Urheber oben nicht gennant ist? 😉 Nicht dass wir hier noch neue Fälle schaffen (obwohl gerade das ja nicht Manuels Ziel ist)…

  • @ BloggingTom: Das ist schon okay, da vital-genuss und pixelretter beides Seiten von mir sind 😉

    (sprich: da würde ich mich ja selbst abmahnen, bzw. ins eigene Knie schießen)

    @ Robert: freut mich, dass Dir die 0-Euro-Brötchen schmecken!

    Gruß, Manuel

  • @ Tom: ich auch nicht ;-)) Aber Du weisst ja, dass Blogs manchmal auch etwas von „Stille Post“ haben, und am Ende heißt es noch, der Robert hat den Manuel erwischt, wie der Bilder von diesem ominösen Pixelretter geklaut hat *lol*

  • wer Brötchenbilder klaut, frisst auch kleine Kinder und lädt illegal Musik aus dem Internet.
    Es sollte verboten werden, überhaupt zu fotografieren. Wer Personen oder Brötchen abfotografiert und diese zur Schau stellt sollte eine Hand abgeschlagen werden.

  • @Vito: Am Hauptbahnhof in Zürich ist fotografieren (zumindest mit Stativ) offenbar verboten, wie ich hier gerade lese. Ob man bei Zuwiderhandlungen allerdings mit Prügel oder einer abgehakten Hand rechnen muss, ist mir nicht bekannt.

  • bei genauer Betrachtung der Fälle liegt die Vermutung aber sehr nahe, daß Knieper hier ein geniales Geschäftsmodel entwickelt hat und es nur darauf anlegt Urheberrechtsverletzungen zu provozieren.

  • Ich finde die Geschichte um die Abmahnung von Finger.Zeig und anderen durch das seltsame Kochbuch irgendwie nur noch traurig.

    Klar, wer Bilder klaut ist selbstschuld, und Unwissenheit schützt vor strafe nicht – das hab ich bei meinem Bloganfängen vor langer Zeit auch erst lernen müssen.

    Aber in vielen Fällen – wie diesem hier – besteht einfach keine Verhältnismäßigkeit zwischen der Tat und der Strafe für diese. 6000 Euronen für ein Brötchen Bild? Das ist doch Schmarn und dreistigkeit³.

    Bei solchen Fällen frag ich mich, ob man beim Zugang ins Internet nicht Warnmeldungen bringen sollte. „Die deutschen Anwälte warnen: Das Internet kann zu Abmahnungen, Ruin und Privatinsolvenz führen!“

    PS.
    Hier… ein noch ein kostenloses Bröchten. Garantiert Abmahnungsfrei und ohne Geschmacksverstärker.
    http://www.flickr.com/photos/jesuspresley/214985917/

  • Den Eiffelturm bei Nacht darf man als Profi auch nicht ablichten (Stativ gilt als Indiz). Die Beleuchtung ist ein Kunstwerk, das geschützt ist. Das gilt auch für Gebäude.

    Die in Frankreich kennnen das Prinzip der deutschen Panoramafreiheit nicht.

    Und wie im Züricher Fall, gilt immer noch in Innenräumen das Hausrecht des Besitzers.

    Eigentlich ganz einfach: Wenn ich ein Foto veröffentliche, muss ich mir über die Nutzungsrechte sicher sein. Selbst wenn es ein Brötchen ist.

  • @Hildebrandt: Sicherlich könnte man durch ins Netz gestellte Bilder Leute dazu verführen diese zu „übernehmen“.

    Aber wieso provozieren ausreichend gute Fotos dazu sie auf seiner Site zu verwenden? Was hindert einen daran zu fragen, ob man das Bild kostenlos nutzen darf? Die Faulheit oder die Sorge, dass der andere „Nein“ sagt und Lizenzgebühren will? Oder die Angst, dass man dann seine nette Idee wegen blöder Lizenzen oder langer Antwortzeiten nicht umsetzen kann?

    Provozieren Supermärkte etwa auch, weil sie Obst und andere leckere Sachen offen rumliegen lassen? Provoziere ich, wenn ich mein Fahrrad nicht abschließe? Hat Roberts Auto provoziert, weil es auf der Straße stand und deswegen angefahren wurde? Provoziert eine Website, die witzige Texte online stellt, dazu sie in Foren ohne Quellenangabe zu kopieren?

    Ich sehe ein, dass ein Siebzehnjähriger den Satz „Wallpaper for free“ falsch versteht, aber spätestens, wenn man sich damit beschäftigt muss einem doch irgendwann der Gedanke kommen, dass man Bilder von anderen nicht so ohne weiteres auf seiner Seite publizieren kann – wovon leben denn dann Fotografen und Bildagenturen? Und irgendwann muss doch auch der Gedanke kommen, wie würde man selber reagieren, wenn eigene Bilder irgendwo auftauchen ohne dass man gefragt wurde?

    Ein Telepolis-Artikel erwähnt neben der Provokationsproblematik auch mögliche Kosten:

    Die [extern] Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing und der [extern] Deutsche Journalistenverband empfehlen bei einer Onlinenutzung bis zu einer Woche eine Lizenzgebühr von 60 Euro, bei Nutzung bis zu einem Monat 100 Euro. Eine nach zwei Tagen abgebrochene Auktion würde zu 60 Euro an normalen Lizenzgebühren führen, ab dem achten Tag ist jedoch eine höhere Gebühr fällig – die dann jeweils mit den von den Verbänden empfohlenen Strafzuschlägen auf 250 Euro erhöht wird.

  • Ich habe es auch schonmal erwähnt, ich würde z.B. auch nie ein Foto von Flickr publizieren. Woher weiss ich denn dass der Uploader berechtigt ist, das Foto zu publizieren und/oder mir Rechte einzuräumen? Es gab ja auch den Fall eines Bloggers, der wegen Flickr-Bidler abgemahnt wurde.
    Nur weil irgendwer unter ein Bild ein freeUse pappt, heisst das noch lange nicht dass er ( und danach man selber) dazu berechtigt ist.

  • Ich kann mein Temperament bei solchen Sachen einfach nicht zügeln. Da habe ich einfach zuviel Südländisches Blut in mir.
    Ich finde diese Art wie das derzeit im Netz geschieht einfach grauenhaft. Ich bin doch nicht gegen Copyright, o.ä. Diese schon fast Amerikanisch geprägte „Verklagungskultur“, in der man jeden für ein banales Bild oder einen Wortkommentar bis auf die Unterhose vor Gericht ausziehen kann, einfach pervers. Wenn ich schon lese das Privatunternehmer, in „Kriegskassen“ für solche Fälle einzahlen (anstatt in eine sichere Rente) dann kriege ich das kalte K…..
    Jetzt kann man sich mal vorstellen , z.B. 3 Abmahnungen a 10000.- Euro, dann hat man ein echtes Problem, selbst wenn der Prozess zu eigenen Gunsten ausgehen würde.

  • Zusammen mit ein Paar Freunden betreiben wir ein Rezepte Blog. Im Zuge der Abmahngeschichten, traurig, traurig, haben wir uns entschlossen den kompletten Inhalt des Blogs unter der Creative Commons zu stellen. Brötchenbilder haben wir noch nicht, aber vielleicht bekommen wir diese noch.

  • Was ist wenn der Bäcker seine Brötchen zur Kunst erklärt und den Fotografen dann abmahnt? Ich sehe schon die Hinweise auf der Brötchentüte. Als nächstes kommt dann Monsanto, weil sie ein Patent auf den genmanipulieten Weizen haben, mit dem das Kusnstwek zustande gekommen ist.

    Allerdings bin ich auch für Beachtung von Copyrights. Lizenzgebühren für Fotos von Brötchen würde ich auf 25ct ansetzen (pro Stück, selbstverständlich).

  • @Vito
    Klar, ich kann Dich verstehen, aber da mus sauch mal einiges richtig gelsen oder von der anderen Seite gesehen werden.
    Zum Beispiel geht es bei den Abmahnungen (siehe Brötchen) um den Streitwert, daraus resultiert die Kostennote. So ein Streitwert wird auch gerne mal hoch angesetzt, kann da gesenkt werden. Bei drei Abmahnungen a 10000 Euro muss man also mit Sicherheit keine 30000 Euro zahlen.

    Der Fall ist doch hier klar, der User hat ein geschützes Bild veröffentlicht, da mus sman nicht drüber diskutieren. Wenn ich das der Kochseite richtig entnommen habe, waren teilweise sogar Konkurrenzseiten unter den URLs zu finden, wo die Bidler veröffentlicht wurden. Das man da mal zur Hammermethode greift – unverständlich?
    Wenn Du selber mal Bilder gemacht und bearbeitet hast ( zum Beispiel für Onlineshop) und da eine Menge Zeit investiert hast ( was sich ja auch in dem Preis des Objektes respektive der Abhebung von der konkurrenz bezahlt machen soll) und dann einen Konkurrenten findest, der sich Dein Bild einfach so kopiert- bleibst Du dann auch ruhig?

    Was ich aber primär meine, ist dass die Blogger einfach mal darauf achten sollten, was Sie veröfentlichen. Siehe z.B. das neueste Urteil gegen Rapidshare: Ich meine, es muss doch logisch sein!!! : Wenn ich ein Video selber drehe, und im Hintergrund ein Lied läuft, dann verletze ich bei Veröffentlichung die Rechte des Rechteinhabers des Liedes. Ist das so schwer? Und bei Fotos ist es doch nicht anders, ich meine, da werden Bidler gemacht oder Inhalte geschreiben, die dann ohne Nachfrage einfach veröffentlich ode rübernommen werden….
    Ein bisschen nachdenken könnte so manchen Schaden abwehren, oder? Und die Argumentation, die Bilder z.B. für die Bildersuche zu sperren – warum? Darüber kommt – denke ich- eine Menge an Besuchern, die wiederrum geld bringen….

  • @alexz (Kommentar No. 3)
    leichte Korrektur:
    Meines Wissens steht die Todesstrafe noch in den hessischen Gesetzen, aber zum Glück ist Bundesrecht höher als Landesrecht…

  • Teuer abgemahnt wegen zwei geklauten Brötchen?…

    …Fragt mal getty-images.com, wie die über sowas denken! Da sind 100.000 Euro noch ein Schnäppchen!…

  • Natürlich ist es nicht rechtens, aber muss es immer gleich eine Abmahnung sein? Schade, dass einfach Kommunikationsmittel wie e-Mail oder Telefon nicht genutzt werden. Hier fragt man sich, ob es ums Geld geht oder das Recht an sich.

  • Das Problem ist doch, dass der Streitwert teilweise absurd hoch angesetzt wird.

    Man könnte den Verdacht haben, dass es dabei nicht um die gerechtfertigte Wahrnehmung des Urheberrechts geht, sondern um das Geld verdienen durch Abmahnungen.

  • Bei PantherMedia.net, über die ich ebenfalls Fotos anbiete, gibt’s wirklich leckere Brötchen ab 4,90 EUR Netto zum sofortigen Download auch für Webpublishing. Warum also das Risiko eingehen, für 500,00 EUR gar nichts zu haben? Versteh ich nicht! Und natürlich, wenn ich als Fotograf feststelle, dass man sich ohne meine Genehmigung – egal ob gegen Entgelt oder nicht – also dass man sich ohne meine Genehmigung meiner Fotos bedient, dann würde ich ohne zu zögern mit der dicksten Keule zuschlagen und mir step by step einen nach dem anderen greifen. Warum sollte ich den Dieb auch noch höflich bitten und mit zusätzlichen eigenen Kosten hinterher telefonieren? Erst klauen und dann auch dafür gestreichelt werden wollen? Vergesst es, ich habe bislang noch niemanden erlebt, der aufgrund solch einer höflichen Bitte reagiert hat.

  • @Frank
    Das versuche ich ja auch klarzumachen. Aber der Gedanke „Google Bildersuche + Bild einbinden“ ist noch sehr verbreitet. Ist halt so ein bisschen one world denken…..

  • Ist halt so ein bisschen one world denken

    Nein, das ist kein „One-World-Denken“, es ist der HTML-Standard, der das ermöglicht. Und sämliche Foren-Softwares folgen dem (übrigens auch WP-Plugins) – auch, wenn es in Gottens Namen einige teutonischen Hobby-Juristen* beunruhigen mag.

    Und genau das ist die Überlegung diese Kniepers und möglicherweise ähnlicher Vögel: „Fein, ich tue mein Möglichstes, damit meine Bildchen von besonders vielen Leuten per Google gefunden werden (SEO, absichtlich falsche robots.txt). Gleichzeitig ermögliche ich es technisch um jeden Preis (keine .htaccess), sie per Hotlink einzubinden. Bitte, bitte, lieber Forenuser, binde mich ein! Bitte, bitte, lieber Forenbetreiber, penne! Dann hab ich einen Grund zur nächsten Abmahnung!“

    Es sind genau diese Leute und die Naivlinge, die ihnen ihre Argumentation abkaufen („Fotos machen kostet Geld!“), an den de-Land kaputtgeht.

    Wirklich: Ich kann es verstehen, wenn sich ein Knipser dagegen wehrt, wenn ihm seine Bildchen „geklaut“ werden. Soll er sie halt nicht online stellen oder anständig gegen Hotlinking schützen. Aber in diesem Fall handelt es sich halt offensichtlich um einen Fallensteller.

    Hier, prost, eine wunderhübsche Jpeg zum Preise von 6000 €:

    http://www.marions-kochbuch.de/index-bilder/lager-bier.jpg

    :rofl:

    * Sowas, z.B.:

    dann würde ich ohne zu zögern mit der dicksten Keule zuschlagen

    Vollidiot.

  • Zum Preis möchte ich zu bedenken geben, dass eine Exklusivität der Brötchen beabsichtigt ist und daher eine nicht exklusive Nutzungslizenz nicht Marions Brötchen entspricht.

    Es ist auch nicht so, dass im Internet es nicht bekannt wäre, dass es Urheberrechte gibt und wer diese verletzt mit Konsequenzen rechnen muss.

    Ob die 6000 Euro nun gerechtfertigt sind oder nicht sei dahin gestellt, aber ich bitte zur Kenntnis zu nehmen, dass diesen Fällen der genannte Preis den zweifachen des normalen Preises entsprechen kann und dies nach meiner Kenntnis auch von Gerichten anerkannt wurde.

    Und warum muss ich um alles eine Kette legen, damit es nicht geklaut wird. Als ich klein war, war es absolut üblich die Haustür offen zu lassen, so dass wir Kids rein und raus konnten ohne einen Schlüssel mitführen zu müssen. Ich kenne auch auf dem Land kaum noch jemanden, der dieses Risiko eingeht.

    Statt den Bestohlenen anzufeinden, zumal es den Dieben möglich ist, sich von freien Bildquellen entsprechendes Material zu besorgen, wäre es nett, wenn man ein gepflegtes Ätschbätsch selbst schuld kommuniziert.

    Und wenn es nur die erste Schrecksekunde ist und dann der Streitwert auf ein angemesseneres Maß reduziert. Nur eines sei hier gesagt. 4,90 ist es nicht. Wenn auch das Brötchen exklusiv in Aufrag beim Profifotograf gegeben wohl kaum einen Rechnungsbetrag über 500 Euro ergibt.

  • Wenn eine Obstplantage ungesichert neben einer Schule liegen und die Kinder sich bedienen würden, dann wären die Kinder Diebe. Aber bekommen alle Kinder gleich eine Abmahnung mit einem Streitwert von jeweils 6.000 Euro, denn der Betrieb der Obstplantage kostet Geld? Sicher nicht.

    Die Verhältnismäßigkeit ist im Kochbuch-Fall einfach nicht gegeben.

  • […] Und was ist in die ganzen Leute gefahren? Okay, Google hat mal wieder vergessen, eine Domain zu bezahlen, so dass jetzt wohl http://www.google.de frei wurde. Dass die dann weggeht wie warme Semmeln, ist ja klar. Gibt es eigentlich Domains schon im Supermarkt? Warum nicht? Tante Emma hätte da bestimmt was gedreht, da wurde Service noch gross geschrieben. Und die hätte auch mal gesagt: „Jung, es wird Zeit, mal wieder die Rechnung zu bezahlen. Oder soll es schon wieder jemand anderes machen?“. Oder sie hätte das Geld vorgestreckt. […]

  • @vonHingsen

    es gibt einige Bauern, die ihre Obstanlagen auch neben Schulen gnadenlos verteidigen und Schüler mit erheblichen Represalien rechnen müssen. Nicht alle Schüler wissen sich gegebenfalls gegen die Strafen der Eltern zu verteidigen und ertragen mehr Fernssehverbot und Stubenarrest als angemessen ist. Um beim Bild zu bleiben.

    Wenn ein, zwei Kinder gelegentlich einen Apfel entwendeten, dann wäre der Bauer auch nicht so sauer, aber die Schüler fallen regelmäßig wie die Heuschrecken in die Plantage und der Ärger nimmt mit jedem Mal, wenn sich der Bauer das Dilemma ansieht, größer und er mag es nicht, dass er seine Plantage nicht mehr von jeder Seite betreten könnte, würde er einen elektrischen Zaun darum installieren, obwohl er in der Scheune noch hinreichend Maschendraht die für Kuhweiden entsprechende Anlage rumliegen hätte.

  • Ganz genau, ein Zaun!

    Wenn argumentiert wird, ein User müsse in er Lage sein, sich so zu informieren, dass er über die Illegalität des Bilderklaus aufgeklärt ist, weil diese Informationspflicht zu den einfachsten Grundsätzen eines Users gehört, dann gehört zu den einfachsten Grundsätzen eines Anbieters, den Bilderklau zu verhindern oder wenigstens zu behindern; vor allem wenn sich sehr viele „Diebe“ immer und immer wieder bedienen. Die Verhinderung einer Hotverlinkung ist mit einer Zeile Code möglich, wenn man daran überhaupt interessiert ist.

    Wenn ich die Fenster und die Türen meines Hauses weit offen lasse und für eine Woche verreise, dann kommt keine Versicherung der Welt für einen möglichen Diebstahl auf. Im Internet kann ich die eigene Fahrlässigkeit dagegen noch zu Geld machen.

  • @von Hingsen

    Das ist wie im richtigen Leben. Wer anverantwortlicher Stelle in einem Unternehmen arbeitet, der hat täglich mit Leuten zu kämpfen, die wenn man nicht aufpasst wie ein Schiesshund, einen/das Unternehmen ausnehmen wie eine Gans. Das Prüfen eines Angebots (hier ein Bild) obliegt immer dem Kunden (hier Nutzer).

  • Ein Anbieter hat nicht die Pflicht, sein Angebot explizit gegen Bilderklau zu schützen. Das ist technisch auch kaum machbar, bzw. mit zu großen Hürden verbunden.

    Und das man die Bilder nicht ungefragt übernehmen darf, sollte auch jeder wissen. Und wer es dennoch tut, darf auch durchaus eine kostenpflichtige Abmahnung bekommen.

    Aber: Ist ein Streitwert von 6.000 Euro in diesem Fall gerechtfertigt? Ist Wert des Bildes + entstandener Schaden/entgangene Einahmen wirklich 6000 Euro?

    Oben hat einer geschrieben, er bietet solche Bilder für 4,90 an. Diese könnte man auch durchaus dem Bilderklauer in Rechnung stellen. Aber 500 Euro für einen Streitwert von 6000 Euro ist absurd bei dem Bild.

    Meiner Ansicht nach sollten Abmahnung auf einen relativ geringen Betrag beschränkt sein, es sei denn der Abmahner kann einen entsprechenden Schaden nachweisen.

  • @von Hingsen

    und um weiterhin im Bild zu bleiben, wenn der Dieb anschließend mit einem T-Shirt durch die Straßen läuft, auf dem er ein Geständnis und eineindeutige Beweislast dokumentiert, dann darf er sich nicht wundern, wenn er erwischt wird und der Geschädigte einschließlich der Versicherung am Täter schadlos halten und diesen rupfen wie eine Gans.

    Dabei ist es gleichgültig in Bezug auf Schuldhafitgkeit, ob der Täter eine Tür aufbrechen musste oder einfach hineinspatzieren konnte. Es ändert schlicht nichts an den Eigentumsverhältnissen.

  • @ Dim_Lul. Das sind ja nur die Anwaltgebühren. Dazu kommen Honorarforderungen des Fotografen. In diesem Fall: http://www.firstbreeze.com/TI-Privatordner/Blogs/Hausbau/Archive/2006/12/froehliche-weihnachts-abmahnung noch einmal 260 Euro.

    Und 6000 ist wohl der kleinste Streitwert, der festgesetzt werden kann, damit sich die Gerichte mit dem Sch… den Brötchen beschäftigen können:
    http://www.ra-blog.de/2007/01/15/ob-du-recht-hast-oder-nicht-sagt-dir-das-gericht/

    @ Silke:
    Dein Beispiel hinkt, auch wenn Du im Grunde recht hast. Wenn der Täter in einer Wohnung gestellt wird, deren Tür offen war, hat er Hausfriedensbruch begangen. Wenn er die Tür aufgebrochen hat, dann war es ein Einbruch…
    Wenn er dann dort was klaut, ist und bleibt das natürlich Diebstahl.

  • @Lim_Dul
    Der Streitwert ist in diesen Fällen häufig Verhandlungssache und andere Fälle haben gezeigt, dass dieser Streitwert bestand haben kann. Ich halte dicke Titten von einem 08/15_Modell auch nicht für wertvoller als die Rundungenen eines Brötchens, auch wenn der eine oder andere Mann mir nun hier heftigst widersprechen dürfte.

  • #33
    Ist ja ein Interessanter Vergleich. Aber eines hast Du vergessen, wenn der Einbrecher in Deinem BEsispiel erwischt wird, gibts Ärger. Egal ob das fenster auf war ider nicht.

    Und das ist, was ich nicht verstehe. Ist es so schwierig zu verstehen, dass z.B. Bilder nicht einfach benutzt werden dürfen? Das man über die Höhe der Abmahnkosten durchaus reden sollte ist klar, aber über den Grund? Sorry, da steht für mich nichts zur Diskussion. Wie gesagt, die Höhe ist mit Sicherheit ein anderes Thema! Wobei ich auch dazu sagen muss, da wird teilweise sehr polemisch mit gearbeitet, wie oft habe ich gelesen „6000 Euro bezahlen für das Bild von….“

  • Widerspruch! Also nicht gegen deine Aussage Silke 😉 Natürlich sehe ich die Verhältnismäßigkeit bei den 6000 nicht gegeben und ich denke, dass der Fotograf auch mit sich handeln lassen wird, um nicht das Risiko einzugehen, dass ein Gericht den Betrag erheblich einschränkt. Dennoch finde ich es richtig und in Ordnung, dass er seine Rechte verteidigt. Wenn jemand in meine Wohnung geht und etwas entwendet ist es ein Dieb, auch wenn ich die Wohnung nicht abgeschlossen habe.

  • Dem Anbieter wird ja wohl noch vorbehalten sein, ob er eine Sache für 4,90 Euro verkauft oder für 500 Euro – oder auch gar nicht. Auch die Sache mit dem Schaden bringt nicht weiter. Nach dieser Logik, dürfte man im Supermarkt hemmenunglos klauen, wenn man erwischt wird, dann langt es die Sache zu bezahlen.

  • @anon

    ich will ja nicht wortklauben … aber das habe ich doch geschrieben.

    „es ändert nichts an den Eigentumsverhältnissen“ ist Deine Aussage paraphrasiert … 😉

    Muss ich auf den Unterschied von Einbruch und Hausfriedensbruch und wonöglich Einbruch mit Personenschaden also das ultimative Verbrechen eingehen, wenn es im Bild nur um den falschen Umgang mit Eigentumsrechten geht?

    Es geht hier ein Recht, das seit Jahrzehnten existiert und mittlerweile vor jedem Kinofilm und auf jeder DVD kommuniziert wird. Das immer wieder im Gespräch ist und das schlicht nicht respektiert wird und zwar obwohl es da draußen vergleichbare geistige Güter für umme gibt und zwar lange bevor diese beiden Brötchen auftauchten.
    Brötchen auf stock.xchange
    Brötchen auf aboutpixel.de
    Brötchen gesucht und gefunden in Photocase
    Brötchen via Yotophoto gesucht

  • […] Mich würde mal interessieren, wie sich die Sache bei der Brötchen-Geschichte entwickelt. Oder entwickeln könnte. Momentan scheint die Kochbuch-Seite mit ihrer Strategie auf der Siegerstraße zu sein. Víele Besucher, viel Werbung, viele Einnahmen. Viele Bilder, viele Abmahnopfer, viel BlutGeld. So betrachtet scheint die Sache aufzugehen. Und das, obwohl sich auch in diesem Fall die Blogosphäre zur Wehr gesetzt hat. […]