Sonstiges

AdSense und Gewerbeschein II.

die Frage, ob man nun zwingend einen Gewerbeschein benötigt, sobald man AdSense auf seinem Blog/Website eingebaut hat, hat anscheinend für etwas Verwirrung gesorgt, wie man denn auf diese Idee kommen könnte. Der zentrale ist Aspekt ist hierbei die mögliche Gewinnerzielungsabsicht, völlig unabhängig davon, ob man man AdSense nun zur Deckung seiner Hostingkosten nutzt oder nicht.

Aber, es gibt Auswege:
– als „Liebhaberei“ deklarieren, (siehe Comments) mit dem Finanzamt abklären
– Freiberufler können durchaus gewzungen sein, ein Gewerbe anzumelden, da das Platzieren von AdSense keine Dienstleistung im freuberufliche Sinne ist, auch wiederum mit dem Finanzamt abklären
– Arbeitlose/Hartz IV Empfänger können oW AdSense einbauen, aber auch hier bentöigt man eine proaktive Klärung mit dem Finanzamt, mehr dazu beim Querdenker, bevor man seine Sozialversicherungen selbst abschließen müsste
– selbstverständlich muss man KEINE Mehrwertsteuer abführen, da man einen Vertrag mit Google Inc./USA abschließt. Was anderes wäre es, wenn man mit einem Unternehmen aus der EU einen Affiliate-Vertrag hat, da kommt es darauf an, ob man umsatzsteuerpflichtig ist oder nicht (Kreis schließt sich: braucht man ein Gewerbe, s.o.)
– wie man sieht, muss man mit dem Finanzamt sprechen, was aber nicht heißt, dass man die AdSense-Einnahmen nicht bei der Einkommenssteuer angeben muss. Das nennt sich schlicht Steuerhinterziehung.

Nein, ich bin kein Rechtsanwalt/Steuerberater/Finanzbeamter, den richtigen Rat müsst Ihr Euch schon bei den richtigen Stellen holen, wenn ihr es wissen wollt!


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Über den Autor

Robert Basic

Robert Basic ist Namensgeber und Gründer von BASIC thinking und hat die Seite 2009 abgegeben. Von 2004 bis 2009 hat er über 12.000 Artikel hier veröffentlicht.

18 Kommentare

  • Deswegen (Gewinnerzielungsabsicht, erheblich für die Steuerpflicht) hat nicht jeder Blogger automatisch ein Gewerbe anzumelden bzw. ist steuerpflichtig, wenn er Adsense schaltet. Um mögliche Konflikte zu vermeiden ist es aber hilfreich, das zumindest bei der Abgabe der ersten in Frage kommenden Steuererklärung mit dem Finanzamt abzuklären. Dann spart man sich Diskussionen im Nachhinein.

  • Da das Thema neu ist, bezweifle ich, dass man hier eine kompetente Antwort vom FA bekommen wird. Auch denke ich, dass das FA besseres zu tun hat, als Jagd auf die 10 €-Adsenser zu machen.

  • An der Stelle möchte ich noch erwähnen, dass Auskünfte vom Finanzamt nicht mehr rechtsverbindlich sind. Soll heißen, dass der Mensch vom FA viel erzählen kann. Wenn’s hart auf hart kommt, zählt der Verweis auf den Fuzzie vom Finanzamt eh nicht.

  • Die Umsatzsteuer ist ja wohl das geringste Problem.
    Ist es nicht sogar so, das man bei Gewerbeanmeldung automatisch bei diesen Halsabschneidern der IHK angemeldet wird und dort dann auch den Mindestbeitrag (war mal 100 DM) bezahlen muss?
    Mal eben einfach nur einen Gewerbeschein holen ist nicht. Da hängt dann doch meist mehr dran

  • Das mit der Umsatzsteuer wollte ich nur der Vollständigkeit halber erwähnt haben. Manche kriegen da mehr Panik als nötig.

    Vom IHK-Beitrag bist du als Mini-Unternehmer befreit. Mitglied bist du allerdings.

  • […] Nachdem ich die letzten Tage wieder mehrmals auf das Thema gestoßen bin und Werbelinks finanziell langsam interessanter werden (jeder Mann hat seinen Preis ), werde ich mich an das zuständige Finanzamt wenden und hoffen, dass die nicht an Beton denken wenn ich etwas von Blogs erzähle… […]

  • Hallo Robert,

    leider ist einer deiner Punkte nicht ganz richtig bzw. derzeit sehr umstritten:

    „selbstverständlich muss man KEINE Mehrwertsteuer abführen, da man einen Vertrag mit Google Inc./USA abschließt. Was anderes wäre es, wenn man mit einem Unternehmen aus der EU einen Affiliate-Vertrag hat, da kommt es darauf an, ob man umsatzsteuerpflichtig ist oder nicht (Kreis schließt sich: braucht man ein Gewerbe, s.o.)“

    Ich verfolge schon seit geraumer Zeit eine Diskussion im Abakus Forum zum Thema Umsatzsteuer bei Adsense Umsätzen:

    http://www.abakus-internet-marketing.de/foren/viewtopic/t-35632.html

    Vielleicht solltest du deine Leser nochmals darauf hinweisen?

    Schöne Grüße,

    QM

  • ich sehe dort in keinster Weise, was die UST-Story beinträchtigen würde, außer einem Finanzbeamten, der sich im Steuerdickicht nicht so richtig auskennt, um es mal vorsichtig zu formulieren

  • […] Um ehrlich zu sein, fing diese Diskussion langsam aber sicher an, mich zu nerven. Bei Robert durfte man an dieser z. B. in den Kommentaren seines Artikels zu diesem Thema teilhaben – genau wie in vielen anderen Blogs und Communities. Er versuchte diese Meinungen dann in seinem zweitem Post zusammenzufassen, allerdings ohne Garantie. Martin Hiegl hat nun einen Finanzbeamten befragt [Danke!], welche Meinung richtig sei. Laut diesem fallen Werbeeinnahmen, z. B. durch Google AdSense auf einer privaten Webseite, unter § 22 des Einkommensteuergesetzes. Diese sind, solange sie 256 Euro im Kalenderjahr nicht überschreiten, einkommenssteuerfrei. […]

  • Noch eine kurze Ergänzung zum IHK Beitrag:

    Es bestehen folgende gesetzliche Möglichkeiten zur Freistellung von IHK-Beiträgen:
    – Nicht im Handelsregister oder im Genossenschaftsregister eingetragene IHK-Zugehörige werden vom Beitrag freigestellt, wenn deren Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb im Jahr 5.200,00 Euro nicht übersteigt.
    – Nicht im Handelsregister oder im Genossenschaftsregister eingetragene natürliche Personen, die ihr Gewerbe nach dem 31. Dezember 2003 angezeigt haben, werden in dem Haushaltsjahr der Betriebseröffnung und für das darauf folgende Jahr vom Beitrag sowie für das dritte und vierte Jahr von der Umlage freigestellt, wenn deren Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb im Jahr 25.000,00 Euro nicht übersteigt und sie in den letzten fünf Wirtschaftsjahren vor der Betriebseröffnung weder Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erzielt haben noch an einer Kapitalgesellschaft mittelbar oder unmittelbar zu mehr als einem Zehntel beteiligt waren.
    (Quelle: IHK Limburg)

  • Ich hoffe, dass irgendwann die Märchen von der „Gewinnerzielungsabsicht“ und „Werbung ist automatisch Gewerbe“ aufhören. Gerade bei Blogs ist die Lösung so naheliegend und wirklich jeder Steuerberater oder Anwalt für Steuerrecht sollte die heute massgebliche „Geprägetheorie“ unabhängig von der Höhe der Einnahmen so anwenden können, dass die freiberufliche Tätigkeit unzweifelhaft ist.

  • Na, aber wie ist es, wenn der Blogger auch Journalist ist, also Freiberufler, und ohnehin sein Geld mit dem Schreiben verdient, ergo normal Umsatzsteuerpflichtig ist? Kann er das dann auch im Rahmen der Freiberuflichkeit laufen lassen oder braucht er zusätzlich ein Gewerbe? Wo wären die Grenzen (Stichwort: Abfärbetheorie).

    Dann dürften doch auch die Grenzen der „Sonstigen Einkünfte“, die hier mit 256 Euro im Jahr beziffert werden, auch wegfallen. Will sagen: der freiberufliche Blogger / Journalist zahlt auch dafür Einkommensteuer.

    Any hints?