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ID Medien Verlag mahnt nächsten Blogger ab + lässt Google Suchtreffer entfernen

vor einigen Tagen/Wochen hat es bereits einige Blogs getroffen, die auf Seiten verlinken, auf denen irgendwas Negatives zum ID Medien Verlag berichtet wird (idR Gerichtsurteile). Man begründet das unter dem Aspekt der Mitstörerhaftung.

Der neue Fall ist ebenso abstrus, we:blog munich friends schreibt.
Die Blogger wissen idR nix vom Verlag:

Der beanstandete Link verweist allerdings auf eine Seite (im Sinne von HTML-Datei), die über Anbieter von Internetdienstleistungen, die z.B. vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz als „€œAbo-Fallen im Internet“€? bezeichnet werden, sehr detailliert informiert. Von besagtem ID Medien Verlag aus Seevetal ist und war dort nicht die Rede. Ich kannte diese Firma „€œID Medien Verlag“€? und das Thema „€œAdressbuchbetrug“€? bis zur Abmahnung noch nicht einmal! Scheinbar wird besagter Verlag auf einer anderen Seite des besagten Internetangebotes wohl in Zusammenhang mit Adressbuchbetrug erwähnt…

die Rechtsgrundlage der Abmahnung ist wackelig:


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Der Abmahner Herr Dr. Schumann bezieht sich dabei auf  § § 803, 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB analog. Er meint vermutlich statt  § 803 den  § 823, denn um Schuldscheine scheint es hier wohl nicht zu gehen. Er behauptet zudem ohne Angabe eines Urteiles und ohne Angabe, auf welche Seite er sich bezieht, seine Mandantin würde auf der verlinkten Seite diffamierend als Adressbuchbetrügerin bezeichnet werden…

Der Streitwert ist auch in diesem Fall ähnlich hoch angesetzt

Der Streitwert wurde vom Anwalt auf 100.000 „‚¬ ohne nähere Begründung festgelegt und daraus resultierend eine Kostennote in Höhe von 1.780,20 „‚¬ beigelegt. Auffällig ist der geschickt gewählte Zeitpunkt der Abmahnung während der Osterferien und die Fristsetzung bis zum 16.04. Viele Empfänger der Abmahnung werden diese vermutlich erst nach Ablauf der Frist lesen, wenn sie aus dem Urlaub zurückkommen.

und bei Google hat man auf rechtlichen Wegen Suchtreffer entfernen lassen: Entfernung von SERPS aus rechtlichen Gründen (sucht mal nach ID Medien Verlag und scrollt dann nach unten)

Über den Autor

Robert Basic

Robert Basic ist Namensgeber und Gründer von BASIC thinking und hat die Seite 2009 abgegeben. Von 2004 bis 2009 hat er über 12.000 Artikel hier veröffentlicht.

16 Kommentare

  • oh man, das ist ja echt mal hart. für einen link abmahnen. wie weit geht es noch?! kann man eigentlich anwälte für „betrügerische“ abmahnungen abmahnen? 😀

  • Hallo Robert, danke für den Beitrag. Jetzt bin ich also in einem A+ Blog gelandet! 😉 Lieber hätte ich das einmal auf einem anderen Weg geschafft, als über eine solche Abmahnung, die doch ganz schön für Aufregung gesorgt hatte, bin ich doch eher ein privater Kleinblogger als ein professioneller Blogger, der damit Geld verdient.

    Zu Marcels Frage: Mein Anwalt meinte, die Abmahnung des Abmahners wäre durchaus ein mögliches Mittel!

  • […] Also Reputation Management geht bei Google.de auch per Anwalt. Interessant finde ich den Hinweis auf ChillingEffects.org als Clearingstelle für Rechtsstreits. Ein externer Dienstleister bei so tiefgehenden Entscheidungen wie eine manuelle Beeinflussung der Suchresultate? Das Thema wird wohl in Zukunft vermehrt auftauchen, sind doch negeative SERPs für eine Unternehmung enorm rufschädigend. Und ein paar negative Schlagzeile in den größen Blogs sind sofort in den Top10. Gefunden bei Basicthinking. […]

  • Oh, da wird es aber Zeit, mal genauer nachzufragen und ggf. Gegenmassnahmen einzuleiten. Den gleichen Fehler kenne ich auch aus einer anderen Abmahnung. Da hat wohl jemand einfach einen ganzen Packen losgeschickt…

  • bezeichnet die mitstörerhaftung nicht eher dinge wie foren? dh wenn ein rechtswidriger beitrag in einem forum erscheint und der betreiber so quasi mithaftet? ich kann mir kaum vorstellen, dass ein simpler verweis als mitstörerhaftung gelten kann?!

  • Manche Anwälte mahnen halt ab, andere haben ein gutlaufendes Geschäft mit normalen Mandanten. Oder so ähnlich. Man spricht im Volksmund ja auch von „juristischer Wegelagerei“. Finde ich ganz passend.

  • „kann man eigentlich anwälte für „€œbetrügerische“€? abmahnungen abmahnen? :D“

    Ja, das nennt sich negative Feststellungsklage. Das sollte o.g. Betroffene auch schnellstmöglichst machen.

  • Nochmal eine (vielleicht naive) Nachfrage.

    Wie ist das eigentlich mit einem Link, bei dem man sich nicht ganz sicher ist, ob man das wirklich verlinken soll, aber eigentlich schon gerne möchte.

    V1) Man packt einen Link zu Google, der den gewünschten Link ganz oben hat –> http://www.google.ch/search?q=basic+thinking&ie=utf-8&oe=utf-8&aq=t&rls=org.mozilla:de:official&client=firefox-a

    V2) Man packt einen Link zu einem Refer-Anbieter, der dann weiterverlinkt –> http://tinyurl.com/p66y8

    Was von beiden würde rechtlich „sicher“ sein – oder wäre keins von beiden „safe“ ?!?

    Klar, die Alternative ist, nicht verlinken. Oder a là h**t://www.basicthinking.de/blog

    Aber das kanns ja auf Dauer auch nicht sein 🙁

  • habe auch schon einmal „Abmahnärger“ gehabt. Wir haben haben damals (in 2006) es auf die Klage ankommen lassen. Mit Erfolg.

    Ob es hier zu einer Klage kommen würde? Fraglich : der Kläger müßte in Vorkasse gehen. Gerichte prüfen dann Sachverhalt und Gegenstandswert sehr genau. Da außer den Gerichtskosten nichts für den Kläger abfällt, dürfte seine Motivation eher niedrig sein.

    Daher nur ohne Anerkennung einer Rechtspflicht den Link im Zweifel entfernen, dann ist allen genüge getan.

  • Verlinkung soll unbezahlbar werden…

    Und nun zu einer besonders abstrusen Begebenheit. Im Namen des ID Medien Verlages, sind gleich die Blogs Munich Friends, Mein Parteibuch, Augsblog, 123recht und FOB Marketing, abgemahnt worden.

    Der Hammer dabei ist aber, der Grund. Sie sollen wegen …