Sonstiges

ARD und ZDF: Freifahrtschein ins Netz

Der Streit um die Verwendung der Rundfunkgebühren ist seitens der EU beigelegt. Doch, so Spon:

Neu geregelt wird auch die künftige Verbreitung von TV-Programmen über „technisch neuartige Übertragungswege“ wie etwa über Mobiltelefone. Auch können sie „neue Arten von Mediendiensten“ anbieten. Dazu müssen ARD/ZDF von den Bundesländern „beauftragt“ werden. Bis dürfen die Öffentlich-Rechtlichen Sendeanstalten weiterhin einen Teil der sieben Milliarden Euro, die sie jährlich an Gebühren einnehmen, für Internetangebot und Digitalkanäle ausgeben…

Hannah Seifert, Berliner Büroleiterin beim Verband der deutschen Internetwirtschaft bezweifelt im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE, dass die EU-Entscheidung tatsächlich die bestehenden Wettbewerbsverzerrungen aufheben wird: „Die Öffentlich-Rechtlichen machen privaten Anbietern Konkurrenz und haben dabei durch die sicheren Gebühren einen klaren Wettbewerbsvorteil. An dieser Tatsache wird sich auch nichts ändern, wenn ihnen die Ländern nun abermals den Auftrag erteilen, online aktiv zu sein. „

Weiß gar nicht, was die Herren der Privatwirtschaft á la Spiegel und Konsorten wollen, je mehr ARD und ZDF mein Geld in die digitalen Kanäle verpulvern desto besser imho.

via Media-Blog


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Über den Autor

Robert Basic

Robert Basic ist Namensgeber und Gründer von BASIC thinking und hat die Seite 2009 abgegeben. Von 2004 bis 2009 hat er über 12.000 Artikel hier veröffentlicht.

5 Kommentare

  • sehe ich ähnlich, ich sehe bisher kein vergleichbares angebot von privater seite. da kann man nicht von wettbewerbsverzerrung sprechen, höchstens von mangelnden engagement.

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    sehe ich ähnlich, ich sehe bisher kein vergleichbares angebot von privater seite
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    Wie den auch wenn die Oeffentlichen mit 7 Mrd. Euro gegen Privatsender ankaempfen, die nicht mal Werbung nach Gutduenken schalten koennen.

    Meiner Meinung nach ist das Urteil ok, jedoch nur dann wenn das Staatsfernsehen sich strikt an Ihre Informationspflicht haelt und nicht das Geld zum Fenster raushaut wie bisher.

  • VDZ fürchtet Ausdehnung von ARD und ZDF…

    Die Begrenzung öffentlich-rechtlicher Onlinemedien muss bleiben, sagt der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ). Am 2. Mai verhandelt darüber das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. ARD, ZDF und Deutschlandradio klagten gegen die F…