Sonstiges

GmbH vs. British Limited

anlässlich der 1-Euro GmbH, die möglicherweise schon ab nächstem Jahr Gründern als weitere Alternative bei der Wahl der Rechtsform zur Vefügung stehen wird: die Imedo-Gründer zeigen auf, warum sie sich für die Limited entschieden haben.

Teil I: Gründerfragen – GmbH vs. Limited, Gründungsformalitäten und Co…

ergänzend, siehe allg. Interview mit Lukasz


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Über den Autor

Robert Basic

Robert Basic ist Namensgeber und Gründer von BASIC thinking und hat die Seite 2009 abgegeben. Von 2004 bis 2009 hat er über 12.000 Artikel hier veröffentlicht.

27 Kommentare

  • Ich kenne mich mit dem Zeug nicht wirklich aus, daher korrigiert mich bitte, falls ich falsch liege:

    Gibt es bei der Limited nicht den gewaltigen Haken, dass der Gerichtsstandort in England ist?

  • das hängt ganz davon ab, wer wen verklagt und um was es geht. Im E-Commerce Bereich gilt die EU-Regel (ich glaube, ist bereits gesetzlich normiert), dass der Herkunftsort des Bestellers als Gerichtsstand zugrundegelegt wird. ?

  • zu punkt 3. Steuerliche Vorteile der Limited

    er schreibt, wenn ich das richtig verstehe, das man 5% steuern auf die einnahmen aus dem verkauf der firma oder shares der firma, zahlt. das denke ich hat nichts mit limitid oder nicht zu tun. wenn die shares in privater hand liegen und derjenige deutscher ist, dann zahlt er den vollen steuersatz, das hat nichts mit der limited zu tun. wenn die shares wiederum von einer anderen gmbh oder einer limited gehalten werden, dann zahlt man 5% steuern.

    bitte korigiert mich, wenn ich falsch liege.

  • Einkommenssteuer ist Einkommenssteuer, alles andere unterliegt bilateralen Steuerabkommen. Ich habe keinen blassen Schimmer, wie eine Veräußerung einer Limited zu handhaben ist. Frag lieber auf dem Imedo-Blog nach.

  • Gerichtsstand hängt von Sachverhalt und Kläger ab:

    1. Bei Gesellschaftsinternen Angelegenheiten wird wohl ein englisches Gericht Sinn machen oder alternativ entscheidet ein deutsches Gericht nach englischem Recht (ob das großen Sinn macht?)

    2. Kläger will mich in England verklagen und mir damit ca. 10 mal höhere Prozesskosten aufdrücken (und Kläger hat gleiche Kosten!). Diese Möglichkeit hat ein Kläger bei einer nur in Deutschland tätigen GmbH in der Regel nicht.
    Daher ernstzunehmendes Risiko und Nachteil bei der Limited.

    So das laienhafte Anwendungswissen eines Gründers ;-).

    btw:
    Ich habe gerade die Kommentarfunktion auf unserem Blog freigeschalten – sorry, dass bis gerade das Kommentieren nicht ging 😉

  • @tom
    ist richtig!

    Der Beitrag bezog sich auf die Limited als Beteiligungsgesellschaft. Im Gepsräch mit den beiden hatte sich das so ergeben und ich habe es verpasst darauf hinzuweisen, dass sich die Steuersache auf Beteiligungsgesellschaft allgemein bezieht!
    Habe das ergänzt.

    Danke für den Hinweis

  • Hallo an alle Rechtsformsuchenden!

    Ein Dauerbrenner für Gründer – GmbH vs. Ltd – und ich glaube, es gibt keinen wirklich guten Rat, sondern nur einen für die jeweiligen Anforderungen mehr oder minder gut passenden Kompromiss.

    So schreibt etwa der deutsche Gesetzgeber in seinen jüngsten Entwurf des GmbH-Renovierungsgesetzes von einem Seriösitätsproblem, denen die Ltd. oder eine unterkapitalisierte 1-EUR-Gesellschaften ausgesetzt wären. Das habe ich schon häufiger gehört, vor allem von Gläubigern.

    Wichtig ist vielleicht für manchen Gründer noch folgendes: GmbH Geschäftsführer und Gesellschafter haften nicht „so früh“, wie im Falle der Ltd. – dort bestehen für beide Personenkreise größere Haftungsrisiken.

    Zum Gerichtsstand: Dieser kann aus Angreifersicht weitestgehend taktisch eingesetzt werden – in der Tat – das kann teuer(er) werden.

    Und bitte die Administrationskosten für die Abschlüsse und die Verwaltung der Ltd. genau durchkalkulieren, bevor die Entscheidung getroffen wird.

    Denn: Geschwindigkeit in der Gründungsphase ist nicht alles – Nachhaltigkeit und ein rundes Gesamtkonzept zahlen sich möglicherweise auf Dauer aus.

    Viele Grüße aus Köln
    Stefan Maas

    (PS: Haben gerade etwas zu der „neuen GmbH“ geschrieben – vielleicht hilft es bei der Entscheidungsfindung – und – diese soll im 1. Halbjahr 2008 beschlossen werden!)

  • Ohne jemandem zu nahe treten zu wollen, aber der verlinkte Post strotzt doch eher von profundem Halbwissen als von Expertenwissen.
    Die 15.000 Euro für die Gründung einer GmbH erscheinen mir aus der Luft gegriffen und die Geschichte mit dem Exit wurde ja bereits diskutiert. Es spricht aber für die Gründerkultur in Deutschland, dass man diesem Punkt solche Bedeutung beimisst.

  • ich finde diese Zahl zero aus der Luft gegriffen und entspricht den Realitäten, was die Beratungskosten angeht. Wir reden schließlich nicht von einer Klitschengründung zweier Schüler.

  • Wenn man weiterliest, stellt man fest, daß die Summe *15.000* hauptsächlich auf Rechtsanwaltskosten zurückzuführen sind.

    Bei einer „normalen“ GmbH z.B. für den Vertrieb von Babyrasseln, dürften die Gründungskosten, selbst bei Markenanmeldung, 4-5.000 Euro nicht überschreiten. Bei dem angegebene Beispiel finde ich allerdings die Kosten für die Gewerbeanmeldung vergleichsweise günstig.

    Ich habe einmal den Kauf eines GmbH-Firmenmantels mitgemacht. Einschließlich der Ausfertigung von Verträgen hinsichlich eines Vermögenstransfers und Steuerberatung entstanden Kosten in Höhe von 22.000 DM(!), d.h. rd. 11.000 Euro.

  • Man merkt sofort, es sind keine betriebswirtschaftlichen Profis. Der verlinkte Post ist teilweise schlicht falsch und hilft nicht wirklich. Und die letzte Anmerkung ist sehr blauäugig formuliert. Das wichtigste beim Start in die Selbständigkeit ist ein gut funktionierendes und solides Geschäftsmodell in Verbindung mit einer guten Unternehmensstrategie. Die Rechtsform ist dabei zweitrangig, denn jeder vernünftige Gläubiger wird die Anteilseigner mit in die Haftung nehmen. Erst mal die Firma zum Laufen bringen, danach kann man über alle Rechtsformen der Welt nachdenken.

  • Die Gründungskosten sind bei GmbH (und sogar auch bei der AG) nicht so hoch, wie einem speziell die Limited-Consultants immer weismachen wollen. Man braucht keine Rechtsanwälte, in den Notargebühren sind Beratungskosten schon enthalten – zumindest solange man kein Sonderlocken fahren will. Und für letztere bräuchte man auch bei der Limited entsprechende Beratung, denn dabei geht es ja meistens eher um Sonderkonstruktionen im Innenverhältnis.

    Und mal ehrlich, wenn man ein erfolgreiches Start-Up gründen will, sind auch die Eigenkapitalanforderungen von 25.000 (bzw. 50.000 Euro) kein Hinderungsgrund, denn das Kapital benötigt man eh, um halbwegs solide aufgestellt zu sein.

    Der wichtigste Grund für eine GmbH ist m.E. aber das Know-How, welches eben auch bei Feld-Wald-Wiesen-Steuerberatern und Bankern vorhanden ist. Das ist bei einer AG schon ein wenig schwieriger, bei einer Ltd ist vielfach überhaupt kein Know-How vorhanden.

    Zuletzt muss ich auch noch sagen, dass ich bei Konstrukten (egal ob Firmen, Steuern oder sonstiges), die eine so marketingstarke Consultant-Szene haben (man wird ja mit Ltd-Werbung nur so zugeschmissen), immer sehr skeptisch bin. Die Ltd-Consultants scheinen daran sehr gut zu verdienen, dass sie Gründern eine Ltd „aufschwatzen“. Naja, dasselbe gilt natürlich auch für die Steuerberater-Lobby, die einem davon abrät…

  • Bei der lt. schweigt man sicher gern über die Folgekosten aus. Die Gründung mag günstiger sein als bei der GmbH. Die Jahresabschlüsse müssen aber in England nach deren Recht eingereicht werden, dazu braucht man dort einen Berater der das macht. Würde mich interessieren was das alles kostet. Hab noch keine Infos dazu gefunden. Steuerliche Vorteile hat die lt. gegenüber der GmbH übrigens keine, weil das Finanzamt diese wie eine GmbH behandelt. Es zählt nicht der formale Sitz der Firma sondern, wo die Geschäfte betrieben werden (Betriebsstättenprinzip). Es wäre ja zu schön, wenn man dem deutschen Fiskus so einfach entkommen könnte.

  • Hallo

    um hier mal einige Information weiter zugeben geht doch auf unsere Webseite dort sind unter FAQ Limited alle informationen die Ich ( Mann ) benötigt.

    Wir haben über Jahre intressante Infomationen zusammengetragen und aus dem englischen wenn nötig Übersetzt.

    http://www.firma4you.de

    Gruß

  • Hallo,

    bin gerade über diese interessante Diskussion gestolpert. Man sollte für die Entscheidung zur Gründung einer Limited allerdings noch einen weiteren Punkt beachten. Den Limiteds wird aufgrund ihrer niedrigen Gründungsbarrieren und vorallem dem niedrigen Stammkapital ein niedriges Vertrauen entgegengebracht. Liegt sicherlich an den vielen zwielichtigen Personen, die sich der Ltd bedient haben um grenzwertige Geschäfte zu machen und um hierbei leicht die Haftung auszuschliessen. Sollte man also ein GEschäftsmodell planen, bei dem man mit Waren handelt, sollte man hiervon Abstand nehmen, da Lieferanten garantiert nur gegen Vorkasse liefern werden etc.

  • Hallo,

    ich bin bald ein Start Up Unternehmer und habe mich sehr mit Ltd. beschäftigt…ich lgaub auch hier gibt es Lobbiesten gegen die Ltd.!!
    Bitte neutral sein!! Der Rest verwirrt:

    Auszug :
    Wichtig ist vielleicht für manchen Gründer noch folgendes: GmbH Geschäftsführer und Gesellschafter haften nicht „€œso früh“€?, wie im Falle der Ltd. – dort bestehen für beide Personenkreise größere Haftungsrisiken.

    Das stimmt so nicht, der Gf. haftet bei der GmbH schon bald beim leicht fahrlässigen Handeln!

    Merke:
    Nach Eintragung im HA ( deklartorisch ) ist die Ltd. im Aussenverhältniss steuerlich und rechtlich gleich wie die GmbH! Nur im Innenverhältniss herrscht englisches Recht und das ist gut..finde ich !!
    Die oben genannte Werbung ist nicht seriöus….Aufpassen bei der Wahl der Gründungsagentur!!!!!!

    Viele wollen unqualifieziert auf den Zug mit aufspringen!!

    Ein Tip von Existenzgründer zu Existenzgründer!!

    Gruss

    LACKE

  • Dort oben ist eine werbliche Anzeige, bitte einmal
    € 2.500 ,- berechnen, bei dem direkt noch das doppelte drauf schlagen…..!!

    DANKE!

    Gruss

    LACKE

  • Gerade bei der Frage um Limiteds gibt es zahlreiche unterschiedliche Meinungen, aber nur zwei Gesetze: Die in England und Deutschland. Jetzt gibt es für Limiteds auch einen eigenen Blog: http://www.limitedwelten.de

    Da werden (fast) alle Fragen zu Limiteds speziell und zur Nutzung der Limited in Deutschland im besonderen beschrieben. Mit aktueller Rechtssprechung und ganz viel Hintergrundwissen. Viel Spass beim Lesen

    P.S. Das ist keine Werbung sondern nur ein Hinweis

  • Von *rolandberger* nehme ich natürlich jede Beratung …äh… jeden Hinweis ernst. 😉

    Ich plane übrigens für eine Firmengründung mit einer Ltd. & Co. KG. Obwohl ich noch keine *Gründungsagentur* ausgesucht habe, bin ICH mit meiner Planung schon sehr weit. Ich hoffe, daß ich es noch in diesem jahr umsetzen kann.

  • Wie halbes Jahr ? Der Post ist doch vom 14.10.07 also eher etwas mehr als einen Monat….. War ja dann nur ein kurzes „Vergnügen“ 😉
    Habe gerade auch zu meiner Limitedseite vor einen Blog zu installieren, um so etwas auf die aktuellen Themen einzugehen….
    Würde gerne mal die URL Posten.. Wäre das o.k. ?

  • Hallo,

    der Artikel ist zwar schon etwas älter, aber ich denk trotzdem noch aktuell. Ich habe mich nun auch für die Gründung einer englische Limited entschieden. Geht schnell und ist kostengünstig. Ein weiterer Grund resultiert aus der Tatsache, dass wir ziemlich viel im ausländischen Geschäftspartnern zusammenarbeiten – und wer weiss beispielsweise in Indien was eine GmbH ist?
    Auf der Suche nach einer passenden Gründungsagentur hat mir die Seite hier ganz gut weitergeholfen -> http://www.limited-vergleichen.com

    LG,
    Susanne