Sonstiges

Abmahnungen: Aufgabe und Strafanzeige

zwei Fälle:

1. ein Möbelblogger gibt auf, weil er von einem Fotografen wegen unerlaubter Nutzung von Bildern auf seinem Blog abgemahnt wurde. Höhe: rund 750 Euro.

PR Blogger dazu: Damit zieht der Möbelhändler seine persönlichen Konsequenzen aus zwei Jahren Blogerfahrung, die eigentlich sehr positiv war. Schließlich nahmen seine Leser sein Corporate Blog sehr gut an. Jeden Tag erhielt sein Online-Shop über das Blog 100 bis 200 Besucher. Das Blog stellte einen wichtigen Mehrwert für seine Online-Kunden dar. Zuvor hatte er jeden Monat 15 bis 20 Beiträge über Archikteur, Wohnen und Design sowie Möbelpflege publiziert


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Einerseits schade, andererseits verstehe ich das ökonomisch gesehen nicht. Wenn der/die/das Blog so gut lief, warum sollte man davor zurückschrecken und wegen 750 Euro die Reißleine ziehen? Nun ja, das wird wohl nur der Blogger himself wissen, emotionale Reaktionen sind mE in solchen Fällen ziemlich fehl am Platz.

2. Krusenstern (bekannt u.a. wegen seinem mutigen Blog-Karnival Russian Media) wird von einem anderen Blogger mit einer Strafanzeige bedroht:

Sollte die Bezeichnung Gazprom-Söldner Gerhard Schröder nicht umgehend aus Deinem Blog verschwinden, und Du nicht Deine angemessene Entschuldigung veröffentlichen, werde ich gegen Dich Strafanzeige wegen Verleumdung und übler Nachrede bei den zuständigen Staatsanwaltschaften in Berlin und Zürch einreichen.

Na ja, wir wissen ja nicht nur seit den Lichtgestalten Kohl und FSJ, dass Politik manchmal wie geschmiert läuft. Insofern entspricht die Drohung eines anderen Bloggers der Verleugung der Tatsache, dass die Erde eine Scheibe ist.

Über den Autor

Robert Basic

Robert Basic ist Namensgeber und Gründer von BASIC thinking und hat die Seite 2009 abgegeben. Von 2004 bis 2009 hat er über 12.000 Artikel hier veröffentlicht.

7 Kommentare

  • Die Erde ist eine Scheibe! Deshalb habe ich den Begriff XXXXXXX selbstverständlich sofort gelöscht und mich höflichst entschuldigt.

    Damit auch niemand auf die Idee kommt, dass die Erde vielleicht doch eine Kugel sein könnte – habe ich sicherheitshalber aber noch gaaanz viele Fakten über den Schröder-Gazprom-Deal angehängt. Wäre ja noch schöner, wenn Aristoteles im Jahre 300-und-ein-paar-Zerquetschte vor Christus Recht gehabt hätte!

  • Manchmal reicht schon die Verunsicherung, die durch eine Abmahnung ausgelöst wird. Schließlich könnten noch weitere folgen, die nicht absehbar sind. In diesem Falle reichte es dem Möbelhändler, um vorerst sein Blog zu schließen.

  • Wenn der Möbelblogger ein Bild verwendet hat, dass er nicht hätte verwenden dürfen, dann weiß ich nicht worüber er sich beschwert. Dass ein Dienstleister für seine Leistung ein Honorar möchte? Und egal wie popelig das Bild gewesen sein mag, es war offensichtlich gut genug zur Internetpublikation.

    Und: Wenn Quellenangaben unter Texten und Bildern reichen würden, warum stellt dann wohl keiner seine eigene Zeitung ins Netz? Warum gibt es wohl keine Bücher mit den besten Fotos der Welt? Und warum drucke ich nicht einfach die „Harry Potter“-Bände in billiger nach?

    Gerade bei einem Unternehmer wundert mich doch etwas diese Blauäugigkeit.

    Oder sollte der Sachverhalt ein anderer sein?

    Und: Ich bin kein Freund unseres Abmahnwesens, da es auf einfache Art und Weise die Meinungsfreiheit einschtränkt und unter Umständen auch unliebsame Wahrheiten wegdrohen kann.

  • Ein Bärendienst.
    Ob der Blogger Heribert Schindler dem Gehard Schröder wirklich einen Gefallen getan hat mag ich bezweifeln.
    Ich für meinen Teil halte die Androhung einer Strafanzeige durch Blogger Heribert Schindler gegen gegen KRUSENSTERN Alias Blogger Jörg Vollmer (http://www.krusenstern.ch) für einen Bärendienst oder einen mißlungenen PR-Gag, den Heribert Schindler dem G.S. und sich selbst erwiesen hat.
    Da gab es doch schon mal so ein Aktion, von wegen angeblich gefärbten Haaren. Gerhard Schröder hätte zwar zu diesen lächerlichen Redefloskeln schweigen können. Es hätte niemand ernsthaft davon Notitz genommen, abgesehen von ein paar Sensationshaschern. Doch was hat er durch die Klage erreicht?
    Die ganze Nation, die halbe Welt hat gelacht und lacht Heute noch. Das begann Januar 2002.
    Googelt man Heute, also 5 Jahre später „schröder haare unterlassung“ findet man ungefähr 23.400 Ergebnisseiten á 10Webseiten aufgelistet, die sich heute noch mit dem Thema beschäftigen. Sehr gut kommt er darin nicht gerade weg. Also bei den paar quergelesenen Statements hab ich nichts positives gefunden.
    Ich befürchte das Image wird nach dieser unsäglichen Gazprom + Strafanzeige – Story nicht besser werden.

  • Lieber Kollege, zu der „Krusenstern-Affäre“ sind Sie nicht umfassend, bzw. unrichtig, informiert worden. Sollten Sie an den tatsächlichen Begebenheiten interessiert sein, ich informiere Sie gerne. Die Kontaktdaten finden Sie auf meinem Blog.