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Märchensteuer in Second Life

Südkorea will nun auf all die Geschäfte, bei denen echtes Geld fließt, eine Mehrwertsteuer erheben: South Korea Taxing Virtual Worlds

via blog.zadow

Über den Autor

Robert Basic

Robert Basic ist Namensgeber und Gründer von BASIC thinking und hat die Seite 2009 abgegeben. Von 2004 bis 2009 hat er über 12.000 Artikel hier veröffentlicht.

6 Kommentare

  • Ich verstehe nicht ganz. Wieso sollten sie auf Geschäfte, bei denen Geld fließt denn keine Mehrwertsteuer erheben, das ist doch das Konzept dieser Steuer. Kann mir nicht denken, dass Deutschland auf diese Einnahmen verzichtet, nur weil es um Second Life geht.

  • das Grundproblem ist wie folgt imho: wenn man im Gegensatz zu SL eine Welt hätte, die keine offiziellen Mechanismen anbietet, echte Währungen in „Spielgeld“ zu konvertieren, handelt es sich immer noch um ein „Mehrwertgeschäft“? Nur weil man extern theoretisch zB via eBay Spielgeld kaufen und verkaufen kann, kann man das also besteuern? Und obwohl die AGB des Anbieters genau das untersagt, Geld extern zu handeln? Was besteuert dann der Staat? Illegale Tätigkeiten von Goldfarmern? So easy ist das nicht:)

  • Ich denke doch, dass der Begriff Wert im Steuerrecht einigermaßen klar definiert ist. Generiert jemand in diesem Sinne einem Mehrwert. dann zahlt er Mehrwertsteuer.

    Ich bin zum Beispiel Programmierer, übergebe also auch ein „virtuelles“ Produkt an meine Kunden. Obwohl ich gerne davon befreit währe, muss ich logischerweise Mehrwertsteuer bezahlen. Das gleiche gilt auch für eine illegal arbeitende Prostituierte. Ich sehe keinen Grund, warum der Verkauf von Spielgeld da ausgenommen werden sollte.

  • Da ergibt die Wikepedia Definition gleich einen komplexeren Sinn: „Als virtuell gilt die Eigenschaft einer Sache, die nicht in der Form existiert, in der sie zu wirken scheint, aber in ihrem Wesen und ihrer Wirkung einer real existierenden Sache gleichartig ist.“ Zitat: wikipedia