Sonstiges

Web 2.0 Abzocker

diese Geschichte ist mal echt haarig, ein junges Startup berichtet darüber, wie es über Nacht seinen eigenen Namen verloren hat, ehemals Mannschaftskabine nun umbenannt in Spielerkabine:

Der Veranlasser für diese Unterlassungsaufforderung ist ein Student der Rechtswissenschaften, wohnhaft in Hamburg, namens Tobias Kläner. Dieser hat sich am Freitag den 18.05.2007 (3 Tage nach der Pressemitteilung der MFG zum BWeb2.0 Challenge mit dem Titel „50.000 Euro für Preisgeld für innovative baden-württembergische Web 2.0-Projekte“* und am selben Tag, an dem wir bei deutsche-startups.de und förderland.de genannt wurden) die Domain Mannschaftskabine.tv registriert. Am Montag drauf hatte Tobias Kläner bereits die entsprechende Wortmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt eintragen lassen. Das haben wir leider erst am 27. Juni gemerkt, als es darum ging, unsere eigene Markenanmeldung zu vervollständigen…. Zusammen mit der Unterlassungsaufforderung kam übrigens auch das Angebot, über Nutzungsrechte für die Marke zu verhandeln. Allerdings nur aufgrund der Abschätzung unserer zukünftig zu erwartenden Umsätze sowie Offenlegung der bisherigen Umsätze, versteht sich.

Wenn die Story stimmt, hat sich der Student würdig erwiesen, als Anwalt tätig zu werden:) Mit besten Empfehlungen an den ehemaligen Mediamarktanwalt, ein möglicher Erbe seiner Kanzlei?

Auf der anderen Seite verstehe ich eines nicht: wenn ein Firmenname als Gewerbe beim Gewerbeamt eingetragen und im geschäftlichen Verkehr genutzt ist, kann niemand anderes einfach so kommen und sich den Spaß beim Markenamt antun, oder? Das wäre mir so ziemlich neu. Und wieviele Gewerbetreibende nutzen ihren Namen ohne Anmeldung beim Markenamt? Das Problem bei Mannschaftskabine scheint aber zu sein, dass man eben nicht gewerblich unterwegs sein soll, sondern als Non Profit Webseite, also scheint keine Gewerbeanmeldung vorzuliegen. Siehe Beschreibung:


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*Sieger in der Kategorie 4 „Web 2.0 für Non-Profit-Organisationen“ ist das Projekt MANNSCHAFTSKABINE.net aus Stuttgart, das mit 10.000 Euro unterstützt wird. Die webbasierte Social Network-Anwendung dient zur Organisation und Dokumentation von Sportereignissen und stellt Kommunikationskanäle für Sportler aller Sportarten zur Verfügung.

Könnte also jeder andere Abzocker auch hergehen und NGOs mit einer Webseite den Namen wegschnappen, die nicht als Verein eingetragen sind? Scheint mir eine Lücke im Markenrecht zu sein.

Über den Autor

Robert Basic

Robert Basic ist Namensgeber und Gründer von BASIC thinking und hat die Seite 2009 abgegeben. Von 2004 bis 2009 hat er über 12.000 Artikel hier veröffentlicht.

34 Kommentare

  • Hallo,

    was mich zudem wundert ist der sachverhalt, dass es sich bei mannschaftskabine um einen allgemeinen begriff handelt, was soll da schützenswert sein, zumal wenn der vogel selber gar nichts am start hat?

    klm

  • Für mich liegt die Vermutung nahe, das Mannschaftskabine eine gerichtliche Auseinandersetzung gewonnen hätte. Aber das kam wohl auch schon alleine wegen der Kosten und Unsicherheit nicht in Frage.

  • Zum Schützenswerten: Man darf sich Marken für gleichnamige Gattungen nicht schützen, für andere Gattungen aber sehr wohl.

    Deswegen kann man sich „Golf“ und „Polo“ nicht für die betreffenden Ballsportarten schützen lassen, für Autos aber sehr wohl.

    Apropos Firmenname kontra Marke: Eine Marke hat ein stärkeres Recht als eine Firma. Wobei eine zwei Personen GBR keine eigene Firma (keinen eigenen Namen) hat, sondern der Name nur aus den Namen der Inhaber besteht.

    Wenn der Name „Mannschaftskabine“ von den betreibern aber schon als (nicht eingetragene) Marke im geschäftlichen Gebrauch für ihre Dienstleistung oder Ware benutzt wurde, könnte, sie dagegen vorgehen, und behaupten, sie hätten ältere Namensrechte an der Marke, weshalb sie die Marke trotz der Eintragung weiternutzen können, und die Unterlassungsaufforderung wenig Erfolg hätte.

    Und wenn sie (dafür sehe ich gute Chancen) zeigen können, dass sie eher da waren, und die Markenanmeldung „böswillig“ erfolgte, um ihnen zu schaden und von ihnen Lizenzen zu kassieren, haben sie gute Chancen, gegen die Markeneintragung Widerspruch einzulegen. Die Widerspruchsfrist läuft 3 Monate, und damit bis ca. Ende Oktober. Kann man per Antrag beim DPMA machen und kostet ca. 300 (?) Euro.

    Ist natürlich keine Rechtsberatung sondern nur meine eigene Erfahrung, die ich hier zum Besten gebe. Deswegen sollten sie vielleicht einfach mal nen Anwalt dazu genauer befragen.

  • Über die rechtliche Seite hat sich Anreas ja schon umfassend geäußert.
    Was ich aber (unabhängig davon, daß ich das beschriebene Verhalten auch sehr schäbig finde) nicht verstehe, ist, daß sich ein Startup seinen Namen nicht als Marke sichert.

  • Ich würde auf keinen Fall die Unterlassungserklärung unterschreiben oder irgendetwas offenlegen. Schon gar kein Kostenanerkenntnis oder ähnliches abgeben.

    Sie haben den Namen „Mannschaftskabine“ offensichtlich bereits vor Eintragung und Anmeldung genutzt. Sie haben im Internet deutschlandweit die website bekannt gemacht und mit dieser Site offenbar erfolgreich an Wettbewerben vor Anmeldung und Eintragung teilgenommen.

    Sie sollten prüfen / auffordern darzulegen, warum der nette Student ältere Recht für sich sieht. Wenn Sie sicher sind, dass sie wirklich die älteren Rechte in Folge der Nutzung haben, sofort Widerspruch gegen
    die Markeneintragung einlegen.

    Ich habe in den letzten Jahren auch immer wieder Unterlassungsansprüche auf dem Tisch gehabt. Unterschrieben habe ich nie. Gezahlt auch nicht – Im Gegenteil. Nicht einschüchtrn lassen.

    Viel Erfolg und beste Grüße
    Christian Hoffmann

  • „Eine Marke hat ein stärkeres Recht als eine Firma“.

    Super. Ich geh dann mal hin, beantrage eine Marke Basicthinking und nehme alle Klassen, die was mit Internet zu tun haben. Aber keine Angst, Robert, für 10.000 Euro Lizenzgebühr pro Jahr darfst Du Dein Blog weiter betreiben 😉

    „nicht verstehe, ist, daß sich ein Startup seinen Namen nicht als Marke sichert.“

    Weil es eigentlich sowieso ein Unding ist, dass sich solche Begriffe schützen lassen???

  • Die Diskussion läuft hier aus dem Ruder.

    Es ist zu unterscheiden zwischen Markenrecht einerseits + Wettbewerbsrecht andererseits.

    M.a.W. auch unabhängig vom Markenrecht kann ein wettbewerbswidriges Verhalten vorliegen.

    Das Thema ist aber zu komplex für diese Kommentarspalte.

  • “Eine Marke hat ein stärkeres Recht als eine Firma. … beantrage eine Marke Basicthinking … Aber keine Angst, Robert, für 10.000 Euro Lizenzgebühr pro Jahr darfst Du Dein Blog weiter betreiben…“

    So falsch ist das wohl nicht.
    Ich habe eine Wortmarke zum Patent angemeldet lassen, wobei es nur bei Widerspruch(!) nicht zur Eintragung gekommen wäre.

    Es wurde schon Mitte der 90iger durch „pfiffige“ Unternehmensberater geraten, einen Konkurrenten „auzuschalten“, in dem man sich dessen ungeschützen „Marktnamen“ sichert und dann -wie oben geschildert- vorgeht.

    WENN man vorhat, unter einem „Label“ wirtschaftlich tätig zu werden, ist eine Anmeldung beim Patentamt mE unbedingt erforderlich – dürfte auch nicht vielmehr als rd. 1.500,00 kosten. 🙂

  • Das wurde doch oben schon am Beispiel Golf/Polo erläutert. Abgesehen davon kann es ja nicht die Lösung sein, sich dem Thema zu verweigern, nur weil man mit der Rechtslage nicht einverstanden ist.
    Abgesehen davon gab es ja scheinbar die Bestrebung, sich den Namen selbst zu sichern – nur leider zu spät. Nichtsdestotrotz wünsche ich mir auch, daß der Jurastudent mit seiner Masche auf die Nase fällt.

  • @derherold: Die (deutschen) Amtsgebühren sind m.W. deutlich niedriger, jedenfalls wenn man sich auf drei Klassen beschränken kann. Dazu kommen aber noch die Kosten für einen Patentanwalt, wenn man nicht die Erfahrung hat, um das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis selbst zu erstellen.

  • @Manuel: Jo, ich würde mal sagen, wenn sich eine Firma die Marke „basicthinking“ schützen liesse, hätte sie gute Chancen, hinterher vom Privatmann Robert Basic die „Herausgabe“ der Domain zu verlangen, weil er damit deren Markenrechte verletzt.

    Wäre natürlich moralisch höchst verwerflich, aber so einen ähnlichen Fall hat es schon gegeben.

  • Aaaalso … bei „Basic thinking“ wäre ich da vorsichtig. Es dürfte bpsw. für einen Privatmann mit Nachnamen „Global“ auch schwierig sein, sämtliche Namens-Kombinationen zu verhindern. 😉

    Hier könnte sicherlich das Wettbewerbsrecht weiterhelfen. Bleibt aber das „allgemeine“ Problem: will ich mit einem „Namen“ auf einen Markt gehen, ist der rechtliche Schutz mE unabdingbar. Sollte also jemand die Super-Giga-Community *Blogr* im Kopf haben, sollte er sich informieren, ob noch eine Markenanmeldung in Frage kommt.

    Es geht ja um Werbe-, Marketing-Kohle, die nicht umsonst verballert werden soll – von Kosten für die Änderung von Briefpapier u.ä. ganz zu schweigen.

    Selbst in einem Rechtsstreit zu obsiegen, kann aufgrund der lange andauernden Rechtsunsicherheit verheerende Folgen für den Geschäftsbeginn haben …

  • Also ich hab mit den Jungs telefoniert, um sie zu bestärken, dei Unterlassungserklärung nicht zu unterzeichenen! Ich denke auch dass sie gute Chancen haben, nicht nur wegen der älteren Rechte, sondern auch wegen des Wettbewerbsrechts muss der Herr Jurastudent erstmal unter Beweis stellen, dass er tatsächlich ein Business betreibt, das mit den eigentlcihen Mannschaftskabinen im Wettbewerb steht! Das genau kann nämlci jeder, einfach mal ne Webseite machen und draufschreiben, in 2 Jahren mach ich da mal ein Business draus.
    Das Problem ist nur, die olle Unterlassungserklärung muss bis heute Nacht unterschireben vorliegen oder jemand mit ausgewiesener Ahnung, also ein guter Anwalt erbarmt sich jetzt und berät die Jungs von der jetzigen Spielerkabine.net! Ich habs versucht aber ich bin Laie. Ist irgendwo da draußen ein bloglesender Anwalt, der ein Herz hat, die Jungs da rauszuhauen? Mein Beifallsklatschen im Blog wäre ihm sicher. Ich wär auch bereit, 100 Euro privat zu spenden, wenn sich noch ein paar Leute finden, dann kriegen wir sogar das Honorar zusammen. Ich bin echt entrüstet und finde solchen finsteren Methoden muss man sich erwehren und ein Exempel statuieren.

  • Zur DPMA anmeldung. Ich hab das schon mehrfach gemacht und man muss kein Patentanwalt sein um eine Marke in den wesentlichen Klassen einzutragen. Für Mannschaftskabine hätten die 3 Klassen erstmal gereicht, und das kostet 300 Euro. Aber wie bei anedren Behörden auch, arbeiten dort MENSCHEN. Dh. die Meineungen gehen auseinander ob „Mannschaftskabine“ für eine Freizeit-Sportlercommunity schützens-möglich ist oder nicht! Der eine sagt ja der andere sagt nein, und wenn die Original Mannschaftskabinler an einen von der Sorte zwei geraten sind, dann hatten sie echt Pech. Der Herr Jurastundent hatte Glück, der Bearbeiter hat den Antrag durchgewunken und schon ist der Schlamassel da.

  • Von Wettbewerbsrecht habe ich keine Ahnung, aber was das Markenrecht angeht, so hat man nach Erteilung der Marke fünf Jahre Zeit, um sie in Gebrauch zu nehmen.

  • Krasse Geschichte! Ich denke mal nicht das der Mann sich „Mannschaftskabine“ gesichert hat sondern „Mannschaftskabine.tv“ – trotzdem ist es ziemlich mies ein kleines Startup so in die Taschen zu greifen (ich glaube Ihnen mal das sie keinen Profit gemacht haben)

    Oh Deutschland und deine Jurikative *kopfschüttel*

  • Wir haben für joinR ca. 500 Euro bezahlt. Wieviele Klassen weiß ich nicht mehr genau, aber meine in Erinnerung zu haben, das es 3 waren.

    Zum ko****, wie leicht es irgendwelchen schmierigen Leuten in DE gemacht wird, mit legalen Mitteln andere abzuzocken. Monate von Arbeit und dann kommt da irgendein Möchtegern-Jurist ohne Privatleben, aber zuviel Zeit und zerstört Monate von Arbeit. Jungs, zieht vor Gericht und tretet dem Spinner gehörig in den Allerwertesten!!

    LG,

    Philipp (der letzte Woche auch ne Unterlassungserklärung gekriegt hat…)

  • […] Eine juristische Schmierenkomödie sondergleichen durchzieht heute die Web 2.0-Welt. Das vielversprechende junge Social Network für (Hobby-) Sportler Mannschaftskabine.net wurde von einem Hamburger Jurastudenten abgemahnt. Der Student hatte vorher still und heimlich die Wortmarke beim Deutschen Marken- und Patentamt eintragen lassen. Die Konsequenz daraus ist, dass die jungen Gründer ihr Projekt in Spielerkabine.net umbenannt haben. Nähere Informationen zu den Hintergründen findet ihr im Blog. Allein schon aus regionaler schwäbischer Verbundenheit unterstützen wir die Gründer natürlich dabei, den neuen Namen publik zu machen. Wir kennen die Jungs persönlich und wünschen ihnen für die Zukunft alles Gute und weniger böswillig gestimmte Mitmenschen. Reaktionen der Blogosphäre findet ihr u.a. hier und hier. […]

  • Nur mal kurz ´ne Recherche: es gibt bereits die Marken Basic und basic für versch. Klassen.

    Dazu u.a. basic –
    – tools, plus, concept, vision, trade, help, treff, live, channel
    sowie
    Homepage Basic

  • @Robert: MK war nur _für_ Non-Profits (Sportvereine) nicht EIN Non-Profit 😉

    23hq.com ist es übrigens ähnlich gegangen,:ein paar Stunden nachdem sie 2005 oder 2006 auf dem DSD präsentiert hatten war 23hq.de weg. Der Registrant wollte ordentlich cash dafür… nur rechtlich vorgehen konnte er natürlich nicht.

    Auch wenn man verstehen kann, dass die Spielerkabine lieber am Produkt arbeitet: Wehret den Anfängen… Sonst finanzieren sich bald alle Jurastudis aus den Preisgeldern der Wirtschaftsförderung (es gibt ja nicht nur IT-Projekte…).

  • Das ist das, was man wohl als Abzocke bezeichnen würde. Na ja, der Name Tobias Kläner dürfte bei google demnächst dann ja in diesem Zusammenhang ganz weit oben stehen. Spätestens bei seinen ersten Bewerbungen dürfte der Jurastudent dann bemerken, dass er ein Eigentor geschossen hat.

  • @bosch
    Sehr guter Einwand. Mittlerweise ist es doch üblich, das HR Abteilungen Google nach dem Bewerber absuchen… Na dann hat der junge Mann sicherlich keinen Spaß mehr in Zukunft 😀 Aber hey, gibt ja genug dubiose Firmen, die Anwälte suchen 😉

    Ich glaube, an seiner Stelle wäre es an Zeit, zu überlegen, wie er sich noch vernünftig aus der Sache rausziehen kann… Marke wieder zurückgeben, Erklärung verfassen und Gras über die Sache wachsen lassen. Vielleicht liest er ja hier mit und überlegt sich nun, ob ihm eine wertlose Marke wichtiger als seine Karriere ist.

  • Auch nach der 3-monatigen Widerspruchsfrist kann eine Marke die unrechtmäßig angemeldet wurde wieder gelöscht werden.

    Das Problem ist nur eine Kostenfrage und des Zeitpunktes, wann man seine Unternehmensbezeichnung/Warenbezeichnung/Firma/Marke wieder nutzen kann. Und nach der Widerspruchsfrist können richterliche Verfügungen den Markennamen auf Jahre blockieren und Unsummen an Prozesskosten verschlingen.

    Eine Marke anmelden kostet ohne Anwalt national nur um die 350 Euro … wenn ich mich recht entsinne … ich habe nicht nachgeschlagen.

    Das Problem ist, dass eine Marke anmelden nur die halbe Wahrheit ist. Eine Marke, die nicht verteidigt wird, wird wieder gelöscht. Das heißt, mit jedem Fall Streitwerte nicht unter 5001 Euro und Anwaltspflicht, wenn keine Unterlassung erfolgt. Und selbst ohne Verletzung der Marke bleibt der Aufwand der Überwachung.

    Nach 5 Jahren kann eine Marke auch dann unangfochten genutzt werden, wenn ältere Rechte bestehen.

    Erst nach fünf Jahren, nach der ersten Verlängerung hat man eine sichere Marke.

    Soweit meine Erkenntnisse, nachdem meine erste Unternehmensbezeichnung von einer sicheren Marke angefochten wurde.

  • Sry,@Silke S., warum nach der ersten Verlängerung nach 5 Jahren ?

    MEIN Kenntnisstand ist: 10 Jahre Schutz plus Erweiterung für 750 Euro(?) Gebühren. Wird die Marke in den ersten 5 Jahren nicht genutzt, kann(!) sie gelöscht werden, d.h. ein Konkurrenzunternehmen mit ähnlichen Namen, das entdeckt, daß „SuperGigaMakler2000“ zwar eine eingetragene Marke ist aber 5 Jahre lang nicht verwendet wurde, kann per Antrag diese Marke beim DPMA löschen lassen.

  • Ich hatte ebenfalls einmal ein ähnliches Problem, allerdings habe ich eine Domain verkauft und der Käufer bekam einen Brief wegen Verletzung.
    Laut meinen Infos war hier aber der Käufer in der Pflicht dieses vorher zu prüfen und ich als quasi Domain Händler habe keine Probleme bekommen.

    Wie die Geschichte ausgegangen ist weiss ich allerdings nicht, nur das die Domain eine längere Zeit beim Käufer geblieben ist, jetzt aber nach 2 Jahren scheinbar einen neuen Inhaber hat.

  • ich gebe „joghurtKULTUR“ völlig recht. es ist doch nicht in ordnung, dass man solche begrifflichkeiten schützen darf…

  • Schade, dass so etwas passiert – die Seite scheint jetzt auch nicht mehr erreichbar zu sein. Obwohl die Geschichte vor fast 4 Jahren passiert ist, glaube ich, dass das heute auch noch passieren könnte