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Dorfklatsch

hatte das nicht mehr vefolgt, was nun aus den StudiVZ-Videos geworden ist (mein Tipp ist ja, dass die Teile eh nie erscheinen werden und das Ganze als Viralstückchen in die Geschichte eingehen wird: Videos, die nie da waren, sorgen für Furore). Aber heute lese ich, dass angeblich die Agenur ARS (die von SudiVZ beauftragten Macher der Videos) BooCompany ans Bein pinkeln möchte, weil man die Videos unerlaubt ins Netz gestellt und zudem verfälscht habe.

Über den Autor

Robert Basic

Robert Basic ist Namensgeber und Gründer von BASIC thinking und hat die Seite 2009 abgegeben. Von 2004 bis 2009 hat er über 12.000 Artikel hier veröffentlicht.

7 Kommentare

  • Nun, die liebe Lanu hat ja mehr Werbung für sich gemacht als Original-Filmmaterial verwendet. Hätte sie ihr Ego außen vor gelassen, wäre zumindest die Veröffentlichung von Ausschnitten nach Zitatrecht kaum zu verhindern gewesen.

  • @Torsten: So ein Käse. Sie hat einen Header davorgesetzt mit einer Quellenangabe und einem Warnhinweis. Der Hinweis „BooCompany dokumentiert“ ist wegen § 131 Absatz 3 StGB schon zu ihrem eigenen Schutz vor Strafverfolgung ausgesprochen sinnvoll. Das waren außerdem höchstens ein paar Sekunden im Vergleich zu gut eineinhalb Minuten Originalmaterial.

  • Wie gesagt: weniger Eigenwerbung und passene Ausschnitte = IMHO kein Problem. Lanu hat selbst entschieden, wie gut ihre Abwägung war.

    Es erinnert ein bisserl an die MediaMarkt-Werbungen, die selbstredend zurückgezogen werden müssen und dann ein zweites Mal Schlagzeilen machen.

  • @ Thorsten
    Wenigstens kann man deinem Geblubber keine Eigenwerbungsabsichten unterstellen, da es anonym erfolgt.

    Die Filmchen hatten von Lanu einen Disclaimer erhalten, damit der Betrachter einordnen kann, worum es sich handelt (nö, nicht alle Menschen mit Internetanschluss verfolgen Blogdebatten). Es ging darum, die Spots zu dokumentieren und gleichzeitig dem allgegenwärtigen Vorwurf, selbst das Seeding zu forcieren, so weit wie möglich vorzubeugen. (Ob das möglich ist, steht auf einem anderen Blatt.)

    Im ersten Satz „Mehr Eigenwerbung als Originalmaterial“ zu beanstanden, um im zweiten Satz von Ausschnitten und Zitatrecht zu schwafeln, ist zumindest inkonsistent, um mal aus Höflichkeit kein anderes Wort mit in- zu verwenden.

  • Ahndreas: Lies die zwei Sätze noch einmal. Ich möchte Deine Aufmerksamkeit besonders auf das Wort „hat“ in Satz 1 und das Wort „hätte“ in Satz 2 lenken. Ist die Konsistenz damit wieder hergestellt?

    Mit der von mir vorgeschlagenen Alternative wäre einem Seeding wirkungsvoller vorgebeugt worden und kein Anwalt hätte etwas tun können.

  • Zitatrecht wird schwierig. Dazu muss das zitierte Material zunächst erst einmal veröffentlicht worden sein.

    Das ist bei geleaktem Material, das einer Redaktion vorab zur Besprechung/whatever überlassen wurde, wohl nicht der Fall. Ob ein öffentliches Interesse an der VÖ besteht, wäre noch zu diskutieren.

    Andreas: Ein „Achtung, gleich kommt ein Porno/Gewalt/Whatever“-Crawl oder Disclaimer schützt eher nicht vor Strafverfolgung ,)

  • Im Punkto Veröffentlichung sehe ich kein Problem – schließlich war das Ganze auf Youtube und ist auch meines Erachtens von genügend öffentlichem Interesse.

    Problem ist das Fullquote des Videos und die meines Erachtens werbliche Anpreisung des eigenen Blogs. Denn Kontext hat Lanu nicht wirklich geliefert, nur ein pauschales „menschenverachtend“ o.ä. in den Raum geworfen.