Sonstiges

Schülerfragen über Raubkopierer und Mitschneider

Mir ist irgendwann im Spanisch-Unterricht mal folgender Sachverhalt eingefallen, den ich mit meinem Schüler-Justiz-Verständnis nicht auf Anhieb lösen kann.

Person A: Person A ist der klassische Raubkopierer, der sich seine Musiksammlung illegal aus Filesharingbörsen a la Torrent/Edonkey/Kazaa/Kad besorgt und stellt somit den typischen Durchschnittsbürger dar. In unserem Rechtsverständnis bezahlt er für die Musik nicht und verstößt gegen Urheberrechtsgesetze. Soweit nachvollziehbar.

Person B: Person B sucht nach Alternativen zum illegalen Herunterladen und wird fündig. Er stößt auf Tausende von InternetRadios und Programmen, die ihm seine bevorzugte Musik raussuchen, mitschneiden und in handliche MP3-Dateien konvertiert. Zweite Möglichkeit sind Videos aus dem Netz. Im Internet findet er Musikvideos, die auch er durch Add-ons von Youtube etcpp. runterladen und die Tonspur extrahieren kann. Die Videos an sich müssen ja keine Raubkopien sein, sondern durch sowen online gestellt worden sein. Durch dasAufnehmen fühlt er sich im Rahmen der Gesetze handelnd, vergleichbar mit dem Aufnehmen einer Serie aus dem TV-Programm.


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Beide Personen erhalten nach meinem Rechtsverständnis das gleiche Endergebnis und fügen der Musikindustrie bzw. den Künstlern den gleichen Schaden zu.

Wer ist legal(er) und warum? Wird es dazu in naher Zukunft eine nachvollziehbare Regelung geben? Und falls Person B illegal handelt, in welcher Weise und wo genau?

Über den Autor

Ehemalige BASIC thinking Autoren

Dieses Posting wurde von einem Blogger geschrieben, der nicht mehr für BASIC thinking aktiv ist.

5 Kommentare

  • Person B verstoesst gegen die Nutzungsbestimmungen von YouTube und handelt daher illegal:

    Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use only and may not be downloaded, copied, reproduced, distributed, transmitted, broadcast, displayed, sold, licensed, or otherwise exploited for any other purposes whatsoever without the prior written consent of the respective owners.

    „Streaming“ means a contemporaneous digital transmission of an audiovisual work via the Internet from the YouTube Service to a user’s device in such a manner that the data is intended for real-time viewing and not intended to be copied, stored, permanently downloaded, or redistributed by the user. Accessing User Videos for any purpose or in any manner other than Streaming is expressly prohibited.

    Ich weiss nicht genau was in Deutschland gilt, aber hier im UK gilt folgendes: Aufnahmen von Fernsehsendungen duerfen genau genommen eigentlich auch nur „kurzfristig“ zum zeitversetzten Ansehen gemacht werden. Seine eigene Filmsammlung damit aufzubauen verstoesst streng genommen gegen die Nutzungsbedingungen.

  • @Jo: Strenggenommen stimmt das auch nicht. Musik herunterladen ist nicht legal, sondern straffrei. Aber das, wogegen die Industrie vorgeht, ist wirklich ausnahmslos der Upload.

  • @MainP & Jo: Wenn mich nicht alles täuscht, gelten seit dem 1.1.08 neue Gesetze. Und nun ist auch der Download strafbar!