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gutes VZ schlechtes VZ

kleines Update: FickenVZ ist nicht Fall No.2 nach der Abmahnung gegen ErstiVZ, sondern Fall No.3. Wer ist No.2? AbiturVZ. Wie gut, dass wir bis über drei zählen können🙂

Über den Autor

Robert Basic

Robert Basic ist Namensgeber und Gründer von BASIC thinking und hat die Seite 2009 abgegeben. Von 2004 bis 2009 hat er über 12.000 Artikel hier veröffentlicht.

22 Kommentare

  • Scheint so. Schade, dass man sein Design nicht wirklich schützen lassen kann. Denn so ein dreister Klau wie StudiVZ gehört auch abgemahnt.

  • fusballerVZ und pokerVZ waren doch auch schon dran …

    nun kommt ja bald freundeVZ und alles wird gut :-))

    …mann mann mann

    marco

  • Idee kopieren/klonen ist ja nicht nur in China Gang und Gäbe: da ist auch kein Kraut (=Dt.) gegen gewachsen, weil nicht strafbar. Warum auch, vielleicht macht´s ja auch einer besser.

    Design lässt sich übrigens durchaus schützen, wenn es z.B. um Logos geht.

    Interessant wäre doch mal ein klonVZ, dass die dreistesten Klone listet.

  • @Stefan: Da tust du mir Unrecht … Die konkreten Verstöße habe ich selbst vom Betreiber per Mail bekommen. Und aufmerksam wurde ich auf das Thema via PfandtassenVZ, welches verlinkt ist. So nebenbei habe ich die Seite vor ein paar Tagen an anderer Stelle verlinkt, ich halte mich sicher nicht bewusst mit Links zurück. Aber irgendwie lenkt das vom eigentlichen Thema ab 😉

  • @Thomas: War ja eigentlich auch mit einem hauch Ironie gemeint, da ich so einige parallelen zu meinem Ausgangsbeitrag gesehen hab. Wäre es ernst gemeint würde ich dich nicht mit „schäm dich“ abstrafen sondern dich mal kräftig abmahnen. Da brauch ich bloß zu Holtzbrinck zu gehen, die haben da so ein paar Vorlagen 😉
    Übrigens kam gerade per Twitter die Info das der Hersteller einer Buchstabensuppe abgemahnt wurde, weil man daraus StudiVZ basteln konnte. Weiß aber nicht ob da was dran ist 😉

  • omg und ich hab noch vor ein paar tagen eine entsprechende domain registriert.
    Musste jetzt auf http://www.xThesis.com umziehen aber der Name gefällt mir nun auch viel besser.

    Sollte jemand ein x in der domain benutzen, müsste ich wohl überlegen diesen zu verklagen -_-

  • Allso wenn ich mir vor StudiVZ ne Domain geregt hätte sagen wir Klasssen-VZ und jetzt kriege ich deswegen ne Abmahnung, da würde ichs drauf ankommen lassen.

    Danach ist ne andere sache, vz ist nicht schützenswert, ach geil, ich schütz mir XXX und geh gleich mal zu nem Anwalt, da diese Seiten abzumahmen, bis ans Lebensende dauert.

  • Kann die VZ Gruppe mir eigentlich auch eine Abmahnung schicken wenn ich eine Adresse mit VZ als Endung registriert habe, diese aber noch nicht nutze? Sprich es ist kein Content online. Gedanke dahinter ist abzuwarten wie sich diese Abmahnungen auswirken und wenn es dann doch irgendwann problemlos möglich ist die Domain zu benutzen dies auch zu tun.

    Danke und Grüße,

    Markus