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hey, das ist nicht fair: StudiVZ geht gegen FickenVZ vor

nachdem die StudiVZ-Macher aus dem Hause Holtzbrinck gegen ErstiVZ vorgegangen sind (siehe Klonen soll sich nicht lohnen (coole Überschrift btw), erreicht mich eine Mail, dass sie nun auch auf FickenVZ einen Torpedo drangesetzt haben. Zudem soll es angeblich weiteren VZ-Domains an den Kragen gehen. FickenVZ hat bis Freitag Zeit, seine Domain zu übergeben bzw. einzudampfen.

T-Wurst, T-Mania, … da war doch mal was, als der Rosa Riese mit seinem T verrückt spielte. Immerhin ist Holtzbrinck nicht ganz so gierig und will lediglich zwei Buchstaben verbieten… ok, kommt drauf an, wie man es nun betrachtet. Ich sage nicht so gierig.

Mal sehen, was Haus- und Hofblogberichterstatter des Hauses Holtzbrinck Thomas Knüwer auf Indiskretion Ehrensache dazu bloggt. „Indiskretion Ehrensache“? Fällt mir jetzt erst auf, dass sich ein Blog ausgrechnet so nennt, schon doof, wenn der Name eine Bürde ist:))


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Btw, mit dem Thema „Sex Miteinander Haben“-VZ kann man selbst als Kirche ganz locker umgehen, wie es dieser Fall unter Beweis stellt. Ganz nach dem Motto, ficken, bis der VZ kommt:))

Über den Autor

Robert Basic

Robert Basic ist Namensgeber und Gründer von BASIC thinking und hat die Seite 2009 abgegeben. Von 2004 bis 2009 hat er über 12.000 Artikel hier veröffentlicht.

75 Kommentare

  • StudiVZ hat unheimliche Komplexe wegen deren Firmennamen. Beim Klonen wurde einfach nicht mitgedacht. Damals haben die einfach Facebook kopiert und nicht beruecksichtigt, dass nicht nur Studenten Computer benutzen koennen. Nachdem sich fast von Anfang an auch andere Nicht-Studenten angemeldet haben, wollen Sie nun endlich mal an diese Zielgruppe ran (schnellmerker), ohne aber gleich das naechste Xing zu sein. Haette man von Anfang an nicht so einen ******* Namen verwendet saehe die Sache auch bestimmt einfacher aus. Und sich jetzt ueber andere Seiten mit einem VZ aufzuregen ist wirklich minderwertig. VZ steht fuer Verzeichnis und das ist ein deutsches Wort und keine Marke oder sonstwas.

  • Unter uns Älteren: Davor war schon Topware AG mit „D-Info“, das CD-Telefonbuch, die gegen alles mit „D-“ vorgegangen sind. Selbst der Deutschlandfunk „d-Radio.de“ wurde mit einer Abmahnung bedacht. Bis das LG Berlin feststellte:

    LG Berlin unterstellt der Topware AG des weiteren ganz offen eine rechtsmißbräuchliche Zielrichtung, die sich an der Wahllosigkeit zeige,mit der ohne akuten Bedarf massiv gerichtlich und außergerichtlich vorgegangen wird.

    Sehe gerade, das war vor 10 Jahren. Boah, wie die Zeit vergeht.

  • „€œIndiskretion Ehrensache“€? ist eigentlich der Titel eines Buchs von Ferdinand Simoneit. Und der war Knüwers Lehrer an der Journalistenschule.

  • wenn ich dann irgendwann an die macht komme, werde ich meine initiale rechtlich sichern lassen. BM. bin gespannt was unsere münchner automobilkollegen dazu sagen werden…

    PS: gibt es eigentlich rechtliche schritte von facebook gegen zb. studivz?

  • bis dato keine bekannt, aber es ist Alltagsgeschäft, dass sich auch kommerzielle Webanbieter in Grund und Boden klagen, nur ungleich schärfer (willst das gar nicht wissen, auf was für Ideen die alles kommen, da sind Abmahngeschichten zw. Unternehmen und privaten Webseitenbetreibern richtiggehend als liebevoll zu bezeichnen. Kommerz ist ein Dauerschlachtfeld.. leider)

  • StudiVZ mahnt weiter ab…

    Die Abmahnwelle gegen VZ-Domains geht weiter. Nach ErstiVZ, Abitur-VZ ist nun auch FickenVZ dran.
    Nagut, bei den beiden erstgenannten war schon eine gewissen Nähe bei den Zielgruppen erkennbar – bei FickenVZ dagegen bleibt an sich nur die Grundaus…

  • Ich hab auch eine Domain mit VZ vor dem Punkt. Ein kleines Blog, kein SocialNetwork oder Community.

    Falls mich die StudiVZler Abmehnen sollten und ich mich dagegen wehren würde, mit welchen Kosten müsste ich rechnen? Falls zB die Abmahnung zurückgewiesen würde, würden dann die Auslagen meines Anwalts vom StudiVZ bezahlt?

  • das kann ich Dir nicht sagen, wie hoch StudiVZ und SchülerVZ wegen Verwechslunsgefahr den Schaden beziffern, zudem soll deine Seite privat sein. Und, wenn es vor Gericht geht, entscheidet am Ende der Richter, wer welche Kosten trägt. Auch da gibt es keine schwarz/weiß Regelung. Zudem, wozu Gedanken ob ungelegter Eier machen, da die Wahrscheinlichkeit für den Eintritt recht gering aussieht.

  • Nur mal zum nachdenken
    So ein ähnliches spiel hat schon mal eine Seite versucht,
    bei denen enden alle Domains mit 24
    Dann gab es eine Klage von Neu.de gegen Neu.eu
    Neu.de verlor, weil der Domain Inhaber sich zu wehren wusste.

    Es gibt viele Seiten die mit VZ enden,
    doch die Namensrechte von Studivz decken nur Studivz !
    Nicht mehr und nicht weniger.
    Mit ErstiVZ / Abitur-VZ und FickenVZ hat sich Studivz keine Gegner,
    sondern lediglich Opfer gesucht.
    Opfer die so schwach waren, so das diese sich schon alleine aufgrund der Androhung einer Klage ergaben. (Ehrlich gesagt, solchen Leuten gehört es nicht anders. Wer zu feige ist für sein vorhandenes Recht und seine Ideen zu kämpfen, hat es nicht anders verdient)

    Gäbe es auch nur die geringste Aussicht auf Erfolg für Studivz,
    dann würde ich mir morgen 10-20 Webseiten mit der Endung 24 reservieren
    Beispielsweise Studikoeppe24.de diesen Namen dann als Marke anmelden (kostet mal eben 300 €) danach noch 6 Monate warten, bis die Einspruchsfrist vorüber ist.
    Nun alle Webseiten die mit 24.de enden abmahnen…
    Natürliche gäbe es wieder einige, die freiwillig die Flinte ins Korn werfen, und sich dann selbst bejammern, weil sie zu feige waren auch mal zu kämpfen.
    Natürlich gäbe es auch andere, und doch spätestens bei bekannter Scout Gruppe wäre Schluss mit lustig. Diese würden nur müde lächeln und vor Gericht würden die Richter mich schräg ansehen und zu mir sagen, das kann doch wohl nicht Ihr Ernst sein.
    Glaubt Ihr ernsthaft Studi-vz wird auch nur ansatzweise den Versuch unternehmen gegen http://www.anwaelte-vz.de zu klagen? VZ steht für Verzeichnis und nicht für ein Alleinstellungsmerkmal einer Marke, die Marke hat nur Gültigkeit in der Gesamtheit (studivz) oder bei berechtigter Verwechslungsgefahr: Beispielsweise Stidievz /studie-vz
    Natürlich wird Studivz oder besser gesagt, die Handelsblatt-Verlagsgruppe weitermachen .. so lange es Leute gibt die sich so leicht besiegen lasen, ist das doch ein leichtes Spiel.
    Kaum jemand versteht worum es bei Studivz wirklich geht, und warum Studivz seinen Firmensitz in England hat. studiVZ ist eine Private Limited Company by Shares (Ltd.) nach britischem Recht mit Hauptsitz in Birmingham und lediglich einer Zweigniederlassung in Berlin.
    Na da macht das Leben doch erst richtig Spaß… andere Länder andere Rechte.
    In Deutschland Bundesdatenschutzgesetzt in England florierender Adresshandel.
    Worauf hat Studivz eigentlich Markenschutz?
    studiVZ Ltd. hat sich die Begriffe gruscheln und studiVerzeichnis [8] beim Deutschen Patent- und Markenamt als Wortmarke schützen lassen.
    Womit verdient den StudiVz?
    Wer keine Werbung will, fliegt
    StudiVZ-User müssen ab 2008 neuen Geschäftsbedingungen zustimmen: Das Internetportal will ihre persönlichen Daten gezielt für Werbung nutzen.
    http://www.sueddeutsche.de/computer/artikel/627/148277/

    Neue Geschäftsbedingungen bei „studiVZ“
    Wer seine Daten nicht rausrückt, fliegt
    http://www.tagesschau.de/inland/studivz2.html

    Schnüffel-Passus von StudiVZ
    Experten zweifeln an der Gesetzesmäßigkeit der Methode – man dürfe Nutzer nicht zur Selbstentblößung zwingen.

    http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,523413,00.html

    Man stell sich nur mal vor es kämen Klagen von den Usern,
    weil deren Daten bei Dubiosen Firmen gelandet sind.
    Na da ist es schon besser man sitzt in England

  • @#20. Danke für diese tolle Zusammenfassung und die Hinweise zu studiVZ. Werde ich jedem meiner Bekannten mit studiVZ LogIn schicken. Wichtig scheint mir immer mehr, sich hier ganz am Anfang zu wehren.

  • ich bin dir auch nicht böse, du bist jung und warum solltest du dir deinen beruflichen Weg verbauen. Es war lediglich spannend für mich zu sehen, wie viel Thomas und wie viel Holtzbrinck im Blog steckt.

  • Ich hab selbst schon so einige tausend Euro für erhaltene Abmahnungen im Ebay Umfeld ausgegeben. Das meiste davon für eine angebliche Geschmacksmuster Verletzung eines Big Players.
    Ich kann Struwelpeter nur zustimmen. Es ist wichtig dass man eine (gut vorbereitete) Entscheidung eines Gerichtes herbeiführt um diese Abmahnaktivitäten zu unterbinden. Gerade FickenVZ bietet sich meiner Meinung nach an, da IMHO nun wirklich keine Verwechslungsgefahr besteht. Außerdem kann man hier die Möglichkeiten der Blogs & Communities nutzen um Mitstreiter für Gerechtigkeit zu finden. Legt zusammen und reicht eine negative Feststellungsklage ein!

    Ich fange mal an. Ich bin bereit einmalig 100 EUR für ein gerichtliches Vorgehen in der FickenVZ Sache dazuzugeben. Einfach fürs gute Gefühl der Gerechtigkeit. Tel. 03381-287660

  • # # 3 : Bib schreibt am 19.02.2008, 17:51:
    [StudiVZ hat unheimliche Komplexe wegen deren Firmennamen. Beim Klonen wurde einfach nicht mitgedacht. Damals haben die einfach Facebook kopiert und nicht beruecksichtigt…VZ steht fuer Verzeichnis und das ist ein deutsches Wort und keine Marke oder sonstwas.]

    Das trifft es genau, es ist schon immer wieder lustig, wenn der dieb zum Richter rennt, weil er beklaut wird.

    Gruß Helga

  • @Robert: Es geht da gar nicht ums Karriereverbauen. Wenn ich etwas Positives über eine Holtzbrinck-Tochter schreibe, wirft man mir sofort Befangenheit vor (wie auch jüngst wieder). Wenn ich aber aus Sicht der Leser nur glaubwürdig bin, wenn ich etwas Negatives schreibe, dann kann ich nicht neutral sein.

  • Hallo Zusammen,

    ich bin der Betreiber von emoVZ.net. Bis dato habe ich noch keine Abmahnung erhalten doch ich erwarte sie die Tage.

    Ich stelle ebenfalls einen Geldbetrag (welche Höhe weiß ich noch nicht) für das fickenVZ-Verfahren (sofern es gemacht wird) zur Verfügung. Kontakt per ralph@ralph-kuepper.com

    Das was studiVZ macht ist alles andere als sozial und sollte man unterbinden.

  • Dank Basic Thinking weiß ich jetzt endlich, dass VZ nicht nur für „Verbraucherzentrale“, „Veranlagungszeitraum“, „Verseifungszahl“, „Verkehrszeichen“, „Verwitterungsgrad zersetzt“ und „Verwendungszweck“ (D), „Versorgungszentrum“ (DDR), „Verwaltungszentrum“ oder „Vermögenszentrum“ (CH, wo sonst?) steht, sondern auch eine offizielle Abkürzung für Verzeichnisse ist. Das hatte ich mir bisher nur zusammengereimt.

    Wie dem auch sei: Den Namen StudiVZ hielt ich von Anfang an für eine Bürokratenhirnen entsprungene Missgeburt. (Vielleicht habe ich auch nur den Humor dahinter nicht kapiert.) Wer so etwas Ödsinniges aber auch noch nachmacht oder das Nachgemachte in Verkehr bringt, ist nicht nur ein erbärmlicher Falschminzer, sondern vor allem grässlich einfallslos – und sollte für den Wink mit der Zaunlatte dankbar sein, wenn er sich ein Unterlassungsbegehren einfängt. 😉
    Kein neuer Name kann schlimmer sein als FickenVZ, ganz egal ob das eine Parodie auf die Onlinestrategie von Thomas Knüwers Oberarbeitgeber sein soll oder ein ernsthafter Versuch, nach der Devise 6sells Geld zu verdienen.

    Nachtrag: Gerade sehe ich, dass es noch mehr VZette gibt. Sorry, ich bezog mich auf F*****VZ. Aber – Smiley hin oder her – ich finde eine Website mit so einem VZ-Namen schlichtweg nicht einladend. Vielleicht bin ich ja nicht Zielgruppe.

  • @Struwelpeter:
    Ja du hast vollkommen Recht – man _sollte_ dagegen vorgehen.
    Ich persönlich bin aber noch Schüler und habe keine x-tausend € zu verfügung um rechtliche Gegenschritte einzuleiten.
    Deswegen werde ich emoVZ wohl umbennen – eine Alternative als die Abmahnung habe ich nicht.

  • […] Die Kultur dahinter war mal wieder besch-eiden. Opfer Nummer zwei, abitur-vz, will sich nun wehren, Opfer Nummer drei ist bereits angeschrieben und die Liste ist noch lang. Vorsicht, wenn 66 Millionen Abmahnungen raus […]

  • @ Struwelpeter (#20):
    „Ehrlich gesagt, solchen Leuten gehört es nicht anders. Wer zu feige ist für sein vorhandenes Recht und seine Ideen zu kämpfen, hat es nicht anders verdient“

    Na ja, (zumindest) im Fall von erstiVZ sollte man das doch etwas differenzierter sehen: Peter Großkopf hat als Student zunächst etwas anderes „nicht verdient“, nämlich genügend Geld um sich einen solchen Rechtsstreit leisten zu können. Hier ist wohl nicht der Betroffene zu feige, für sein Recht & seine Ideen zu kämpfen. Er besitzt schlicht nicht die finanziellen Mittel um sich mit einem Konzern wie Holtzbrinck (wahrscheinlich) längerfristig vor Gericht auseinanderzusetzen.

    Wie du ja selbst sagst: Das sind Opfer, keine Gegner. So fair sollte man den Betroffenen gegenüber denke ich schon sein & bei dieser Angelegenheit nicht von Feigheit sprechen.

  • @ Markus Bertling

    Da muss ich Dir Recht geben.
    Was ich zum Ausdruck bringen will, ist…

    Leute nur weil der Bär Husten hat, fallen die Pflaumen noch nicht vom Baum,
    es sei den sie hatten noch nie besonders viel halt.

    Hab heute Morgen mal mit dem Betreiber einer Singlebörse telefoniert,
    welchen ich gut kenne, und von dem ich weis das dieser den Namen der Singlebörse auch geschützt hat. Dieser konnte mir viel interessante Infos zum Wettbewerb´s, Markenrecht und weiteren geben. Danach rauchte mir der Kopf
    So langsam verstehe ich das Markenrecht, und warum es überhaupt zu Abmahnungen kommt.

    Auf der einen Seite hat er mir erklärt dass man verstehen muss,
    das Unternehmen die sich einen Namenschutz zugelegt haben, diesen auch schützen und verteidigen. Ansonsten würde sich jeder an dieser Marke anhängen und mitziehen lassen,
    und so die Marke als solches verwässern. Der Markeninhaber könne sogar seine Rechte riskieren, wenn er eine Verwässerung zuließe. Meist wird der störende (wenn berechtigt) erst angeschrieben, reagiert er nicht kommt es zu einer Abmahnung. Meist bleibt es bei einer kostenlosen Abmahnung. Würden die Markeninhaber jedoch ihre Marken nicht schützen und auch verteidigen, würde kein Namenschutz Sinn machen. Schlimmer noch der Markeninhaber könne sogar die Marke verlieren wenn er diese nicht bekannt machen, und verteidigen würde. (das war auch mir neu)
    Die Markenrechte können von dritten angefochten, und sogar aberkannt werden, wenn der Markeninhaber den Schutz und die Verbreitung der Marke vernachlässigt oder gar nicht erst wahrnimmt. Kurz gesagt wer eine Marke hat, muss diese auch Pflegen, und im Streitfalle (Anfechtung der Marke durch dritte) belegen können das er diese Marke auch Publiziert hat.

    Doch was Studivz euch da versucht glauben zu machen, ist Unfug.
    Wie in vorherigen Beitrag schon genannt, bezieht sich der Schutz nur auf den Namen,
    und nicht auf jeden einzelnen Buchstaben der in der Marke vorkommt.
    Doch genau mit dieser Tour versucht es StudiVZ.
    Besitzt und nutzt Du beispielsweise http://www.mein-s-t-u-d-ivz.de ,
    dann wird damit die Marke Studivz verletzt. Nutzt Du die Webseite http://www.hoppelmoppelvz.de
    berührst oder störst Du die Markenrechte von Studivz nicht im allergeringsten.

    Übrigens… Markenschutz/Namensschutz könnt ihr bei http://www.dpma.de/index.htm
    beantragen… ist uuuuuuuuuuuuuunglaublich teuer.
    Will man sich einen Namen als Marke schützen, kostet das ganze 300,-€ !
    http://www.dpma.de/formulare/w7005.dot

    Nach UWG kann Studivz nur Klagen wenn derjenige auch als Wettbewerber und Gewerblich tätig ist, und eine Verwechslungsgefahr besteht.

    Eine Verwechslungsgefahr oder ein Markenverstoß besteht unter anderem dann,
    wenn der Störende (beispielsweise http://www.mein-s-t-u-d-ivz.de, oder auch andere Domains, bewusst oder unbewusst bei Google unter den Suchergebnissen bei der Suche nach Studivz auftauchen. Beispielsweise Du betreibst www. Hoppel-die-Poppel-Vz .de machst aber bewusst in den Queltext 20 mal Studivz, noch mal auf der Startseite im Text verstekt und so weiter.. einige Tage später tauchst Du mit Deiner Seite bei Google unter der Suche nach Studivz auf. Schon ist das ein verstoß gegen die Markenrechte von Studivz.
    Doch ich finde keine Wettbewerbsrechtlichen Zusammenhang oder Verstoß der abgemahnten Seiten mit Studivz.

    Wettbewerbsrecht ist auch ganz interessant was er mir das sagte

    Keine Wettbewerbssituation, keine Gewerbliche Tätigkeit… schon greift das Wettbewerbsrecht überhaupt nicht mehr.
    (Folge dem waren bisherige Klagen eigentlich gegenstandslos)
    Wobei ich auch heute erst erfahren habe, Gewerblich tätig ist man schon ab dem Moment,
    wo man einen gewerblichen Banner oder und auch nur Google AdSense Werbung auf der Seite hat. (Wuste ich bis dato auch noch nicht)

    Eine Klage nach UWG oder Abmahnung muss auch Wettbewerblichen Gründe haben,
    genau diese haben die Klagen von Studivz jedoch nicht.
    Klage nach UWG oder Abmahnung sollen verhindern, dass sich Mitbewerber einen Wettbewerbsvorteil erschleichen!

    Bei den Klagen durch Studivz geht es allein darum, das Studivz so kleinere Portale vom Markt verdrängen und …. sich selbst einen Wettbewerbsvorteil verschaffen will.

    Unternehmen können sich mit dem Wettbewerbsrecht vor Unrecht schützen.
    studivz dreht den Spies um und nutzt das Wettbewerbsrecht um sich unrechtmäßig
    Schutz vor eventuell heranwachsenden Wettbewerbern oder AUSWEICHMÖGLICHKEITEN zu verschaffen.
    (Dazu gleich mehr)

    Mit genau der gleichen Masche versuchte Neu.de im Jahr 2004
    Kleinere Mitbewerber vom Markt zu verdrängen!
    Scheiterte dann vor dem Landgericht München.
    Da Neu.de in kurzer Zeit zahlreiche Mitbewerber abgemahnt hatte,
    sah es das Landgericht München als erwiesen, das diese Klagen nicht aus Wettbewerblichen gründen geführt werden, sondern dazu dienten kleinere Mitbewerber vom Markt zu verdrängen… also… um sich selbst einen Wettbewerbsvorteil zu erschleichen.

    Nun bekam ich noch eine Interessante Lektion in Marketing.

    Warum sollte Studivz Webseiten die auf VZ enden vom Markt haben wollen,
    was stört denen eigentlich an solchen Seiten? Und warum jetzt, warum so plötzlich, warum so viele in Folge? Will sich Studivz bewusst selbst den Namen kaputt machen, oder könnten diese Aktionen einen Sinn machen der sich nicht gleich erschließt?

    Was mir mein Gesprächspartner dann über Marketing sagte, war brillant.
    Er verglich das Verhalten im Marketing, mit einem Sachspiel, bei dem man über mehrere Ebenen denkt, und vor allem auch die Züge des Gegners voraussehen könne muss.

    Das verhalten von StudiVZ macht durchaus Sinn,
    jedoch nur unter gewissen umständen.

    Die Nutzer von StudiVZ haben sich an den Service der Seite gewöhnt, haben Freundesnetzwerke da gebildet, verabreden sich auf der Seite, tauschen Neuigkeiten aus, haben sehr viele Soziale Kontakte auf der Seite, und noch viel mehr.
    Natürlich will keiner auf diese vielen Kontakte verzichten.

    Doch was passiert, wen man alle eventuellen Ausweichmöglichkeiten vom Markt drängt,
    also nur noch SchülerVZ und StudiVZ am Markt ist.

    Nun stellt man StudiVZ um auf Kostenpflichtige Dienstleistung und verlangt einen Mitgliedsbeitrag von den Nutzern.
    Normalerweise würden nun viele Nutzer der Seite zu eventuellen Ausweichmöglichkeiten gehen, und ihre Freunde und Freundesfreunde da mit hinnehmen.

    Nun schnappt die Falle zu,
    diese wurden bereits im Vorfeld geschickt vom Markt gedrängt.

    Keiner will seine Kontakte verlieren, und jeder der geht verliert seine Kontakte,
    also bleiben die meisten, und bezahlen brav ihren Beitrag.

    Nun macht das Verhalten von StudiVZ auf einmal Sinn,
    und lässt die Kasse klingeln.

  • Das ist ja wohl mal wieder ein klarer Fall von Größenwahn, zu behaupten, dass VZ generell direkt mit dem StudiVZ in Verbindung gebracht wird. Die Bevölkerung besteht ja nicht nur aus Studenten, und auch die StudiVZ-Nutzer denken sicherlich nicht so eingleisig. Man kann doch nicht einfach Anspruch auf ein Zwei-Buchstaben-Kürzel erheben, finde ich, oder? Sonst wird´s demnächst in der gesamten URL-Welt extrem kompliziert.

  • Hi,
    pokervz.com wurde sogar eine Einstweilige Verfügung geschickt. Das ist nen kleiner Schritt weiter. Da geht es um Strafzahlungen von 250.000 Euro wenn der Begriff benutzt wird. Die Seite hat nichtmal nen ähnliches Design oder nen ähnlichen Aufbau! Haben sich mitlerweile in pokerfreunde.net umbenannt. Bin mal gespannt, was mit der Einstweiligen Verfügung passiert! Deutsche Gerichte scheinen schnell und unbedacht zu entscheiden…
    Ciao
    Udo

  • Einstweilige Verfügungen sind Blitzentscheidungen. Das sind keine wirklich tiefgehend recherchierte Entscheidungen. Deshalb ja auch nur ‚einstweilig‘.

    Wenn man auf eine Abmahnung nicht entsprechend reagiert (mit ner Unerlassungserklärung, ner Einigung oder einer Negative Feststellungsklage), kann man sich nahezu sicher sein, dass als nächster Schritt ne Einstweilige Verfügung kommt. Die kostet dann nahezu nochmal soviel wie die Abmahnung. Denkt man sich dann, das war’s, weil ja die EV einem das weitermachen untersagt hat, kommt nach einiger Zeit der nächste Anwaltsbrief, der einem erklärt, dass eine EV eben nur einstweiligen Charakter hat und man immer noch die Unterlassungserklärung abgeben muss, um die Sache beizulegen. Dieser Brief kostet dann nochmal soviel wie der Erste.
    So hat man ganz schnell die Kosten verdreifacht ohne auch nur irgendetwas gewonnen zu haben.

    Ist die Lage also so uneindeutig oder stehen die Karten sogar gut für einen, wie sie es hier wohl war, so dass man durchaus Chancen sehen kann, Recht zu bekommen, sollte man IMHO umgehend eine negative Feststellungsklage einreichen! Nichts tun oder gar hoffen, ist das falscheste was man tun kann.

  • StudiVZ, fordert mit der Abmahnung ja AFAIK auch immer die Herausgabe der Domain. Is auch ne interessante Methode seinen Domainpool um gute Namen zu bereichern und dabei statt viel Geld für den Kauf zu bezahlen, noch Geld zu verdienen!

  • Jetzt ist es raus was los ist
    http://www.pcwelt.de/it-profi/business-ticker/149040/index.html

    Das Online-Netzwerk studiVZ will mit einem neuen Angebot noch größer werden. An diesem Donnerstag stellt das Berliner Unternehmen eine neue Plattform unter dem Markennamen meinVZ ins Internet.

    Wie schon gesagt,
    die machen alle anderen Türen zu,
    damit nur noch Ihre Seiten da sind.
    Doch wie ich weis machen sie die Rechnung ohne Wirt

  • schon interessant was man hier so liest. Ich werde auf jeden Fall jetzt mein Account beim Studivz löschen…
    …….
    toll, ich konnte sogar den Grund meiner Löschung manuel angeben: Abmahnwelle gegen andere VZ.de Betreiber…

  • eine abmahnung gegen fickenvz etc. hat meines wissens keinen bestand solange sie die firma hinter studivz.de nicht die namensrechte gesichert hat.

    fickenvz, abivz beinhalten allgemeine begriffe des deutschen sprachgebrauchs. deswegen ist zb. das wort mitfahrerzentrale in einer domain nicht abmahnbar. jedoch weiß ich nicht ob das wort „vz“ als solches schützbar ist oder nicht.

    Die frage ist auch ob namen wie fickenvz und abitur-vz als solches markenrechtlich angemeldet werden können. falls ja, haben sie das sicherlich schon getan, haben somit die namensrechte und dürfen diese angeblichen klone abmahnen. falls „vz“ jedoch als allgemeingültiger begriff angesehen wird dürfen sie das nicht.

  • da könnte ja eine firma wie sevenload gegen sämtliche portalbetreiber vorgehen die ebenfalls ein load in ihrem namen haben und vllt. sogar die selbe dienstleistung anbieten.
    oder der namensinhaber von dem wort blog könnte gegen sämtliche blogbetreiber vorgehen.

  • StudiVZ
    kann es nicht sein lassen,
    oder wie kommt man schnell und günstig an Domains.

    Folgendes Schreiben erhielten wir am Wochenende:

    Ihre Markenanmeldungen „Schulfreundevz“ und „Insidervz“

    Sehr geehrter Herr Förtsch,

    wie Ihnen bekannt sein dürfte, betreiben wir – die studiVZ Ltd. – z.B. unter den Zeichen „studiVZ“ und „schülerVZ“ in Deutschland und im deutschsprachigen Ausland äußerst bekannte und beliebte Online-Netzwerke, die von einer Vielzahl von Personen z.B. als Kontakt-Plattformen (sog. Social Networks) genutzt werden.

    Die Zeichen „studiVZ“ und „schülerVZ“ genießen Schutz als nicht eingetragene Kennzeichen (§§ 4 NR. 2,5 Abs. 2 und 3 MarkenG). Daneben bestehen Registerrechte u. a. an den Bezeichnungen „StudiVZ“ (Reg.-Nr. 30631583.1) „schülerVZ“ (Reg.-Nr. 306 54 868) und „schuelerVZ“ (Reg.-Nr. 306 54 867).

    Durch die außergewöhnlich hohe Bekanntheit der Social Networks „studiVZ“ und „schuelerVZ“ haben sich die angesprochenen Verkehrskreise der 14- bis 29-jährigen schnell an unsere Kennzeichensystematik gewöhnt. Mithin können wir uns auf den Schutz einer Kennzeichenfamilie für Zeichen berufen, die nach dem Prinzip „Interesse/Interessengruppe + VZ“ gebildet werden.

    Wir wurden kürzlich auf Ihre Registrierung der Wortmarke „Schulfreundevz“ (Reg.-Nr. DE 30 2008 020 546.6) und Ihre Anmeldung der Wortmarke „Insidervz“ (Reg.-Nr. DE 30 2008 007 245.8) aufmerksam. Zudem ist uns die Benutzung der Zeichen als Bestandteile von folgendes Domains aufgefallen:

    „schulfreundevz.de“, „schuldfreundevz.at“, „schulfreundevz.ch“, schulfreundevz.com“,
    „schulfreundevz.net“, „schulfreundevz.info“, „schulfreunde.eu“, schulfreunde-vz.de“,
    „schulfreunde-vz.at“, „schulfreunde-vz.ch“, „schulfreunde-vz.com“, „schulfreunde-vz.net“,
    „schulfreunde-vz.info“, „schulfreunde-vz.eu“,,,insidervz.at“, „insidervz.ch“, „insidervz.com“,
    „insidervz.net“, „insidervz,info“, „insidervz.eu“, „insider-vz.de“ „insider-vz.at, „insider-vz.ch“,
    „insider-vz.com“, „insider-vz.net“, „insider-vz.info“ und „insider-vz.eu“.

    Auf der unter diesen Domains abrufbaren Website kündigen Sie die Entstehung des Social Networks „Schulfreundevz.de“ an.

    Dementsprechend ist eine Verletzung unserer Kennzeichenrechte gemäß §§ 14 Abs. 2 Nr. 2, Nr. 3, 15 Abs. 2, Abs. 3 MarkenG ernstlich und unmittelbar zu besorgen. Uns stehen daher dagegen Sie Ansprüche auf Unterlassung und Beseitigung zu. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass das Landgericht Köln kürzlich in den Fällen „FussballerVZ“ (Az. 33 O 398/07), „PokerVZ“ (Az. 31 O 47/08), „BewerberVZ“ (Az- 31 O 76/08), „RotlichtVZ“ (Az. 31 O 185/08) und „MatheVZ“ (Az. 31 O 299/08) sowie das Landgericht Hamburg im Fall „DogVZ“ (Az. 312 O 262/08) zu unseren Gunsten entschieden haben.

    Wir fordern Sie daher zur Unterlassung und zur Beseitigung der Erstbegehungsgefahr, insbesondere durch Verzicht auf die Marke „Schulfreundevz“ und Rücknahme der Markenanmeldung „Insidervz“ sowie Löschung der genannten Domains, auf.

    Die Durchsetzung der Unterlassungsansprüche können Sie gemäß ständiger, höchstrichterlicher Rechtsprechung durch die Aufgabe einer ausreichend strafbewehrten Unterlassungserklärung abwenden. Wir geben Ihnen dazu bis zum

    Donnerstag, den 31.Juli 2008, 18.00 Uhr

    Gelegenheit. Einen solche Erklärung haben wir für Sie vorbereitet und als Anlage beigefügt. Sie können die Frist durch Telefaxschreiben einhalten, wenn uns unverzüglich darauf die originalschriftliche Erklärung zugeht. Sollte die Frist verstreichen, werden wir weitere rechtliche Schritte einleiten.

    Wir behalten uns die Geltendmachung weiterer Ansprüche, ggf. von Schadensersatz, vor.

    Alternativ können wir uns eine einvernehmliche Lösung des Konflikts vorstellen. Eine solche könnte darin bestehen, dass Sie die Domains auf uns übertragen. Im Gegenzug würden wir auf die Geltendmachung weiterer Ansprüche (einschließlich Auskunft und Schadensersatz) verzichten. Wegen einer solchen Übertragung können wir uns gerne zeitnah – jedoch spätestens bis zum 30.Juli 2008 – verständigen

    Mit freundlichen Grüßen

    XXXXXXXXXX
    Rechtsanwältin

    Hierzu sei folgendes gesagt:
    Zum einem ist die Marke StudiVZ höchst umstritten, und rechtlich eventuell gar nicht haltbar.
    Diesbezüglich werden wir gegebenenfalls die Markenrechte an Studivz grundsätzlich anfechten und in Frage stellen.
    Zum anderen hatte StudiVZ bisher mit ihren Klagen nur Erfolg,
    da sich die Klagen gegen Studenten und kleine Einzelkämpfer richteten.

    Diesmal jedoch hat sich StudiVZ einen Gegner herausgesucht,
    der nicht nur bereit ist die Herausforderung anzunehmen,
    vielmehr, es sich auch noch leisten kann jahrelang zu klagen.

    Wenn StudiVZ gerne die 27 Domains haben will, so dürfen sie diese gerne kaufen.
    Ab 100.000 pro Domain sind wir bereit zu verhandeln.
    Ein Holländischer Erotikdienstleister hätte die Domains auch alle sehr gerne.
    Vielleicht sollten wir die Domains aber auch einfach Facebook anbieten.

    Doch auf dem Wege einer Klage
    wird es ein langer Weg werden.

    StudiVZ stützt seine Klage auf die Nennung von VZ in der Domain.
    Na wenn das so ist – uns gehören die Markenrechte an IN ist DRIN Urkundennummer 303 09 774, Aktenzeichen: 303 09 774.4/35

    Sollte sich ein Richter finden der einer Klage wegen zweier Buchstaben recht gibt,
    na dann können wir ja jeden Domaininhaber verklagen der in seiner Domain eines der Wörter in ist oder Drin verwendet.
    Insgesamt gibt es über 200 eingetragene „VZ“ Marken.
    Darunter Marken VZ Vermögenszentrum VZ Videozone BVZ, OVZ, MVZ,
    PatientVZ, PrakiVZ, FetenVZ, PartyVZ, KlientVZ, AzubiVZ, FotoVZ, UrlauberVZ.

    Wir sehen der Klage sehr gelassen entgegen,
    und freuen uns auf die juristische Auseinandersetzung.

    Mit herzlichen Grüßen
    Hans – Jürgen Förtsch
    Geschäftsführender Gesellschafter
    http://www.IN-ist-DRIN.de

  • Da schau her, die vom StudiVZ sind ja immer noch unterwegs ^^

    Herr Förtsch, ich wünsche Ihnen bei diesem Kampf viel Glück und dass der Richter offensichtliches Recht auch anerkennen wird. Allerdings sehe ich die Gefahr, dass Ihnen die Forderung von 100.000 Euro je Domain um die Ohren geschlagen wird, da Sie sich so in eine Ecke mit Domaingrabbern stellen. In dieser Ecke wollen sie ja wohl hoffentlich nicht stehen, falls sie wirklich ein neues SN unter diesen Adressen eröffnen wollen…

  • man google´le mal nach fickenvz2 – du jungs müssen echt schmerzfrei sein… hat schon was von ner filmvortsetzung… ficken PART II – jetzt wird zurückgefickt…

  • Finde das ganz schön doppelmoralig von Studivz. Immerhin haben die ihre komplette Idee+sogar dem original stylesheet von facebook geklaut. Warum verklagt Facebook eigentlich nicht studivz?

  • geht über meinen link rein ins neue fickenVZ2, denn ich brauch noch freunde, die sich registrieren, damit mein account auf geht 😉

  • StudiVZ macht seinen Namen alle Ehre, jetzt traf es auch uns.

    Heute ging uns per Gerichtsvollzieher ein Beschluss des Langerichtes Hamburg AZ: 315 O 208 / 09 zu,

    Inhalt eine einstweilige Verfügung in sachen StudiVZ gegen VZ-CRSA ( hostvz.com )

    Zitat :

    „ Im Wege der einweiligen Verfügung – der Dringlichkeit wegen ohne vorherige mündliche Verhandlung – wird dem Antragsgegner bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes, und für den Fall, dass diese nicht beigetrieben werden kann, eine Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten ( Ordnungsgeld im einzelfall höchstens Euro 250.000,00 ; Ordnungshaft insgesammt höstens 2 Jahre )

    Verboten,

    das Zeichen

    „hostvz.com“

    Im Zusammenhang mit dem Erstellen von Community Plattformen, Webhosting, Webdesign, Computer-Programmierung, Flash- und Webanimation, Telekommunikation, Netzwerkinstallation, Software, Suchmaschienenoptimierung und / oder mit Online-Informations- und / oder Online-Werbeplattformen zu benutzen oder benutzen zu lassen ;

    Insbesondere

    wenn das Zeichen wie folgt gestalltet ist

    ( unser Logo )

    und /oder

    als Bestandteil des Domainnamens hostvz.com

    Die kosten des Verfahrens fallen dem Antragsgegner nach einem Streitwert von Euro 150.000,- zu Last.

    Hier zeigt sich mal wieder, wie StudiVZ sein Geld verdienen muss – offensichtlich weigern sich die Sponsoren zu zahlen so muss mal wieder eine Abmahnung her.

    Da kann ich nur sagen, StudiVZ ihr habt die Rechnung ohne uns gemacht. Wir werden uns wehren und sei es mal eine Endgültige Entscheidung des BGHs herbeizuführen.

    Seit wann kann StudiVZ markenrechte auf VZ anmelden wenn bereits ältere rechte vorliegen ??

    Eingetragene Marke beim DPMA vom 07.11.2002 AZ: 302426248

    ist VZ als Vermietungszentrum.

    StudiVZ aber erst am 04.03.2008 unter dem AZ:306315831

    Wie kann es dann in der Deutschen Rechtsprechnung solche Urteile von Richtern geben. Da frage ich mich persönlich geht alles hier noch mit rechten Dingen zu ????

  • Schade (oder zum Glück?): vauzett.de und vau-zett.de sind schon weg! Irgendwie reizt es mich immer aus spontaner Laune Domains zu registrieren….