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Google Earth Screenshots: Abmahnung III.

via Kommentar:

Wir wurden auch von GeoContent, bzw. von einer von GeoContent beauftragten Anwaltskanzlei wegen eines Google Earth Screenshot abgemahnt. Dabei hat uns auch die oben aufgeführte Hilfe von Google Earth
„€œ“€¦Wir freuen uns, dass Sie Google Earth noch stärker in Ihre Online-Welt integrieren möchten. Sie persönlich dürfen ein Bild aus der Anwendung verwenden (beispielsweise auf Ihrer Website, in einem Blog oder einem Word-Dokument), solange Sie die Angaben zum Copyright und zur Bezugsquelle nicht entfernen“€¦“€?
in diese Falle getrieben, wir haben am Bild nichts verändert, sprich alle copyrights drauf gelassen und gedacht das reicht so, immerhin bekam so GeoContent noch kostenfrei Werbung“€¦ Aber nichts desto trotz stehen nun ~“‚¬1200,- zu Buche, und das für einen kleinen Kartenschnipsel in Postkartengröße. „‚¬550,- Abmahnanwaltskosten und „‚¬650,- für das Luftbild, nach der Gebührentabelle von GeoContent.

Ist nun die Frage, zahlen oder hoffen das ein Richter erkennt das die „‚¬650,- für einen solchen Schnippsel nicht Marktüblich sind. Marktüblich für ein wirklich hochauflösendes Bild mit allen Rechten sind hier in der Gegend „‚¬50,- bis „‚¬100,-. Nur habe ich durch meine Recherchen heraus gefunden, da mittlerweile viele dieser Abzockgebühren gefordert und gezahlt wurden, die Richter oft schon entscheiden das es wohl mit rechten Dingen zugeht, armes Deutschland“€¦
Werde den Blog noch weiter verfolgen, wenn noch jemand einen Tipp für einen Ausweg hat, würde mich sehr freuen.

Mein Tip für den Blog-Betreiber:
Entfernen Sie den Screenshot, ansonsten werden Sie wohl auch bald zur Kasse gebeten.

Siehe diesen Atikel dazu, da haben wir das nochmals besprochen, wie groß wohl das Copyright sein muss, damit es den Anforderungen genügt.

Über den Autor

Robert Basic

Robert Basic ist Namensgeber und Gründer von BASIC thinking und hat die Seite 2009 abgegeben. Von 2004 bis 2009 hat er über 12.000 Artikel hier veröffentlicht.

30 Kommentare

  • „Marktüblich für ein wirklich hochauflösendes Bild mit allen Rechten sind hier in der Gegend €50,- bis €100,-.“

    Marion verlangt wesentlich mehr und bekommt es auch.

  • Die Anonymität der Kommentatoren in aller Ehren, aber für mich wird so nicht nachvollziehbar, in welchem Kontext der Screenshot im vorliegenden Fall verwendet wurde: War es eine eine gewerbliche Website oder ein privates Blog? Hat die Seite sehr viel Traffic und war das Bild an prominenter Stelle sichtbar?

    Es ist mir schon klar, dass die Betroffenen sich hier nicht offenbaren wollen. Aber deswegen bleibt die gesamte Debatte über drei Postings leider ziemlich schwammig und für mich weiterhin unklar. Denn offensichtlich spielt es keine Rolle, ob die Copyrights sichtbar sind oder nicht – allein die bloße Verwendung des Bildes ist schon ein Verstoß gegen bestimmte Lizenzbedingungen.

    Das Problem scheint mir hier bei Google Deutschland zu liegen. Von deren Seite müsste eine klare Äußerung kommen. Der Link auf die englisch-sprachigen Bestimmungen der amerikanischen Mutter-Seite reicht da nicht aus.

  • Zu dem Preis, dieser wurde mir von einem Werbefachmensch genannt, der dies wohl zusammen mit dem örtlichen Sportflughafen managt.
    Ist möglich das der Preis von Ort zu Ort unterschiedlich ist, allerdings würde wohl kaum ein Fotograf für 10x10cm, ich sage mal von leicht schwammiger Qualität, €650,- verlangen, geschweige denn bekommen.

    Zu der Größe des Copyrights, ich hatte an meinem Kartenausschnitt rein gar nichts verändert, und das Copyright war sehr gut lesbar, was ja hier nicht der Fall ist, noch kommt hinzu, denen ist egal ob gut oder schlecht leserlich, man darf das Bild einfach nicht verwenden! Zumindest nicht als Screenshot, bei Einbindung per iframe etc. gibt es wieder andere Möglichkeiten, aber ein statisches Bild ist wohl zahlpflichtig.

  • 650,- Euro nennt die Preisliste von GeoContent für ein Bild in gewerblicher Nutzung (zzgl. Umsatzsteuer) und einer Fläche von max. 20 x 20 cm.

  • zu#3
    das stimmt, leider war die Website auf der wir diesen Fehler begangen hatten von einem kleinen Gastronomiebetrieb, der die Seite mehr als Hobby betreibt, sozusagen ein etwas besserer Telefonbucheintrag, aber halt gewerblich.
    Ich weiss ja nicht ob diese Seite als gewerblich oder privat gilt (denke gewerblich, wegen Werbebanner und USt.-ID im Impressum) wenn privat, muss der Betreiber wohl mit einer geringeren Abmahngebühr rechnen, bzw. wird verschont weil es sich für den Abmahner nicht lohnt…

  • Kimi: So scheint es wohl zu sein. Was über die API direkt von Google kommt ist legal (legalisiert), alles andere ein Verstoß gegen irgendwelche Rechte.

  • zu#6
    ja so scheint es z.Z. wohl zu stimmen, tolle Welt, eigentlich alles kostenlos und prima, nur wenn man eine Kleinigkeit falsch macht ist es „böse“, obwohl man damit die Server entlastet etc.
    Aus diesem Grund nennt man es wohl auch Abzocke, der Nachfolger der 0190-Nummern, der Goldesel für Anwälte und Kartenverlage…

  • „Ist nun die Frage, zahlen oder hoffen das ein Richter erkennt das die €650,- für einen solchen Schnippsel nicht Marktüblich sind.“

    Falls das die einzig offene Frage ist – das sind schon gaengige Preise, Geodaten sind einfach sehr teuer. Auch wenn es sich um Fotos handelt wuerde ich nicht den Fehler machen den Preis fuer ein Luftbild mit der Abmahnung von jemandem zu vergleichen, der Broetchen abfotografiert.

    Neben dem Luftbild an sich, kosten auch Flugzeug oder Satellit etwas. Da die Daten sehr genau sein muessen, ist der Aufwand fuer die Nachbereitung ebenfalls entsprechend hoch.

    Abgerechnet wird auch eher nicht nach Schoenheit des Fotos, sondern nach Groesse der fotografierten Flaeche. Es macht auch einen Unterschied ob Einzellizenz oder Veroeffentlichung im Internet.

  • Hallo,

    ihr habt den Fall mit den Bewerbungsfotos im Internet vergessen -> war da nicht eine Strafe von etwa 10.000,- ?
    Google: „berwerbungsfotos gericht internet“
    http://www.welt.de/webwelt/article1176204/Wie_Bewerbungsfotos_zur_teuren_Falle_werden.html

    Zu dem Beispiel von Marktüblichen preisen… handelt es sich nicht um Satelittenfotos. Womit vergleicht ihr? Hmm… ich kenne die Bedingungen von Google und den Link zu so einer Postkarte nicht, aber (c) ist immer ein heikeles Gebiet. Wie heißt es so schön, jeder Autofahrer, ist mit dem Einstieg in sein Gefährt mit den Gefahren auf der Straße einverstanden. Mögen die Götter über mein Haupt wachen und mir ein Unfall mit den Abmahnbrüdern fernhalten 🙂

  • „Sie PERSOENLICH duerfen ein Bild […] verwenden […]“ Damit ist wohl nicht-kommerziell gemeint. Siehe auch http://en.wikipedia.org/wiki/Google_Earth#Copyright – dort wird der Originaltext „You personally may use […]“ vom Autor eindeutig als nicht-kommerziell gedeutet.

    Im Allgemeinen muss man differenzieren, wie das Bild verwendet wird. Ein Screenshot zur Berichterstattung, wie im Roberts Fall, wird auch in einem kommerziellen Blog erlaubt sein. Ein Screenshot einfach zur Aufwertung der Seite, ohne Nachrichtencharakter, ist sicherlich nicht erlaubt. Dafuer muss man zahlen. Es sei denn, man macht das ueber die Google API (mashup), denn dann hat naemlich Google schon fuer die Bilder bezahlt – das ist doch ganz nett, oder? Da braucht man sich ja nicht beschweren. Google hat sicherlich eigene Plaene, wie das Geld wieder reinzuholen ist, z.B. ueber Einblendung von Werbung in den Mashups, vollautomatisch, auch Jahre nachdem der Mashup raufgeladen wurde. Bei einem Screenshot wird das nicht mehr moeglich sein. Und daher wird Google nicht die Lizensgebuehren fuer die kommerzielle Einbindung der Screenshots uebernehmen.

    Das alles aendert aber nichts an der daemlichen deutschen Praxis, die Abmahngebuehren auf den Abgemahnten abzuwaelzen. In der ganzen Welt ist dies nur in Deutschland moeglich. Hoffen wir mal, dass es irgendwann mal eine EU-Regelung dafuer gibt. (Obwohl dies Mik wohl auch nicht davor bewahrt haette, die 650 Euro Lizensgebuehren abzudruecken).

  • Mal abgesehen davon, dass Google Earth die AGB vielleicht deutlicher formulieren sollte, sind Lizenzen im Geodaten-Bereich generell sehr restriktiv, teuer und kaum zu verstehen.

    Interessant in dem Zusammenhang ist vielleicht das Gaia OpenSource Projekt, das urspruenglich Google Earth reverse engineered und gegen die AGB verstossen hatte.

    Google hatte daraufhin dem Entwickler eine freundlich/ bestimmte mail geschrieben, aus der hervorgeht, weshalb Google Earth selbst nur einen begrenzten Spielraum mit den Daten hat und Probleme bei AGB-Verstoessen seiner User bekommen kann.

    http://blogs.zdnet.com/Google/index.php?p=400
    http://www.whenpenguinsattack.com/2006/11/26/google-shuts-down-google-earth-hack/

  • Also, ich hab jetzt auch erst mal die beiden Posts mit den Screenshots von Google Earth raus genommen. Bevor nicht eindeutig geklärt ist, was denn jetzt erlaubt ist und was nicht, ist mir das zu heiß…

  • Man kann sich absichern (und damit Google auch eine Retourkutsche verpassen) indem man schriftlich anfragt, ob und wie das Bild verwendet werden darf, ob es in diesem oder jenem Umfeld verwendet werden darf, etc.

    Dafür muß ein Google-Mitarbeiter die Zeit aufwenden und Google wird dafür zahlen, die auf dem anderen Wege Googles Anwalt aufwendet und die Du bezahlst.

    Wer also darüber nachdenkt, ein Google-Bildchen zu veröffentlichen, ist so auf der sicheren Seite. Aber bitte per Snail-Mail, und bitte auch die Antwort auf diesem Wege anfordern. Schließlich will man hinterher ein rechtssicheres Dokument vorweisen können, nicht nur eine Mail, die eventuell vom Gericht nicht anerkannt wird.

  • In diesem Zusammenhang sollte man auch nochmal auf NASA World Wind hinweisen. Das ist ein ähnliches Programm wie Google Earth, aber mit einem etwas anderem Grundgedanken. Die dort verwendeten Aufnahmen stammen aber von der NASA und sind daher alle Public Domain – und daher abmahnsicher.
    Das ganze zeigt aber mal wieder schön den Unterschied zwischen wirklich frei und kostenlos. Und warum freie Software etc. definitiv besser ist.

  • @geheim

    Das ewige Problem. Google Earth ist einfacher zu finden, bekannter, sieht besser aus und einfacher in der Benutzung. Da ist es den meisten einfach egal, welche Bedingungen daran geknüpft sind, oder welche Firma und was ideren Ziele/Zwecke sind. Die Lizenzen werden eh nicht gelesen und nur abgenickt.

  • Ich würde es mit solch einem Kraftakt einer Abmahnung einfach lassen, überhaupt Google Earth in irgendeiner Art zu loben, sondern nur darauf hinzuweisen, dass es hier eine neue Abmahnproblematik gibt und Google Earth vollkommen von jedem Datenspeicher verbannen…

    Erst ermuntert man die Nutzer den Screenshot zu ziehen, dann bekommen die es dicke dafür ab. Was ist eigentlich mit Fernsehsendern, die manchmal den schönen Google Earth Effekt (GEE) in ihre Dokus einbinden, wenn sie vom Weltraum bis nach Köln Hürth reinzoomen? Tsss…

  • @20: Aehm, die Fernsehsender kriegen wahrscheinlich sogar noch Geld dafuer. BBC News (oder ein englischer Nachrichtensender), zeigt schoen Microsoft Visual Earth Animationen in den Hauptnachrichten (schoen mit Logo). Und das lassen sie sich sicher von denen bezahlen.

  • „Allein die bloße Verwendung des Bildes ist schon ein Verstoß gegen bestimmte Lizenzbedingungen.“

    Genau so ist es. Gilt auch für Google-Maps. Sowohl für die Sat-Fotos, wie auch die „Straßenkarten“. Also die einzige rechtssichere Variante z.B. für Gastro-Betreiber, die auf ihren Standort hinweisen wollen: verlinken.

    Oder die Rechte erwerben, und das kostet eben ca. 600 Euro pro Jahr pro Screenshot.

    Schade, aber ist so.

  • Halt,
    das stimmt so nicht, die Rechte für die Nutzung kosten normalerweise keine €600,- oder €650,-
    Der übliche Marktpreis liegt bei €50,- bis €150,- (und zwar für Kauf des Bildes und Nutzung im Internet oder einem Flyer etc. und das ohne zeitliche Begrenzung)
    Das ist ja der Betrug erst bei der Sache, Die großen Luftbildverlage erstellen einfach diesen Fantasiepreis und versuchen diesen dann zu bekommen!
    Google Earth spielt diesen Firmen den Ball dabei noch zu, durch Ihren mißverständlichen Text in ihren FAQ.

  • Na, Entschuldigung, aber ist dann nicht das, was Google durch sein Sprüchlein suggeriert, juristisch-laienhaft ausgedrückt vorsetzliche Verarschung?

  • Clydes Spazierwege ……

    wollte ich ja schon immer mal sammeln. Also quasi eine Bibliothek unserer Wander- und Spazierwege, die auch anderen Spaziergängern zur Verfügung stehen soll. Doch leider ist das gar nicht so einfach. Eigentlich braucht man ja nur ein GPS und kann los…