Sonstiges

GMaps

nochmals zur Klarstellung, was feststeht, damit hier keine Verwirrung aufkommt, denn es ging primär um Google Earth:
– Screenshots von Google Earth sind böse, nicht einbinden, das ist abmahnfähig, sowohl für Private wie auch Kommerzielle. Unterschied ist nur, dass es für Kommerzielle teurer wird. Und es spielt keine Rolle, ob man einen Copyright-Vermerk setzt. Dont do it.

Screenshots aus Google Maps sind böse. Das gilt vaD für Kommerzielle. Bei Privaten weiß ich es nicht. Was auf alle Fälle anscheinend zu gehen scheint: Man darf Kartenmaterial über die Einbettungsfunktion von Google Maps auf seiner Seite nutzen. Das gilt anscheinend auf alle Fälle für Private. Für kommerzielle Websites bin ich mir nach wie vor unsicher, ob man wenigstens eingebettete Karten nutzen darf. Ist aber stark anzunehmen, sonst würden Qype und Konsorten schon längst abgemahnt worden sein. Stephan? Sag mal was dazu.

Von dieser Spielerei, auf die Bernd verweist, würde ich daher als Kommerzieller die Finger lassen, weil diese API statische Bilder aus GMaps produziert!

Über den Autor

Robert Basic

Robert Basic ist Namensgeber und Gründer von BASIC thinking und hat die Seite 2009 abgegeben. Von 2004 bis 2009 hat er über 12.000 Artikel hier veröffentlicht.

30 Kommentare

  • „Von dieser Spielerei, auf die Bernd verweist, würde ich daher als Kommerzieller die Finger lassen, weil diese API statische Bilder aus GMaps produziert!“

    Die Frage ist nicht, ob es sich um „statische“ oder „dynamische“ Bilder handelt, sondern ob man eine Kopie davon herstellt oder nicht.

    Auf der eigenen Website ein „Gucklock“ zu öffnen, durch das man Google sieht, ist legal.

    Eine Kartengrafik zu kopieren, und sie beispielsweise auf dem eigenen Webspace zu hosten, ist illegal.

  • Nunja, zumindest in dem von Dir beschriebenen Fall war’s ja tatsächlich eine Kopie. (Nein, ich kann Abmahnungen auch nicht leiden.)

  • Stefan? Sag mal was dazu.

    Egal welchen der beiden Du meinst(Mosel oder Uhrenbacher), beide schreiben sich mit ‚ph‘ statt ‚f‘ 😉

  • Hi Robert, wir saßen doch in Hannover fast nebeneinander, wusste gar nicht, dass Du so schüchtern bist 😉
    Also, WhatsYourPlace.de nutzt Google Maps ja kommerziell. Hier haben wir einen Google Maps Sales Rep aus München als Ansprechparnter und zahlen für die Enterprise Licence 10 Tsd. € im Jahr – das beinhaltet aber nur ein bestimmtes Traffic-Budget, welches wir wohl reißen werden, so dass es teurer wird :-/

  • @ stebu: danke:
    @ Robert: verstehe Deine Frage nicht ganz.

    Die Google Maps API können kommerzielle wie private Anbieter nutzen.
    Man kann in den Nutzungsbedingungen nachlesen, dass die maps api selbstverständlich auch für kommerzielle Anbieter genutzt werden kann, wenn man sicherstellt, dass Google mit Werbung auf den Maps Geld verdient und nicht der Anbieter. Genaues lässt sich wie gesagt einfach nachlesen.

  • Hi Stephan, das „einfach nachlesen“ ist wie Roberts früherer Post beschreibt, bei den Google Produkten leider (doch) nicht so einfach. Wir haben da auch am Anfang ewig mit Rechtsanwälten gesprochen, bevor wir dann einfach einen direkten Google Maps Kontakt aufgetan haben. Da war der Fall dann sehr klar – kommerzielle Verwendung, ergo Enterprise Lizenz…

  • Also ich glaub das man die static maps unbesorgt benutzen darf weil man ja prinzipiell keine Kontrolle darüber hat welches Bild einem Google da liefert. Das ist ja der Sinn einer API, man holt sich von jemand anders Daten und ist abhängig von ihm, egal ob normale maps oder static maps.

    Abgesehen davon sind die static maps aber kack.

  • Soweit ich weiß, dürfen Google Maps nicht für den internen Bereich verwendet werden.
    Erlaubt ein Portal also nur bestimmten Nutzern den Zugang, so gibt es Probleme mit den Google Maps Lizenzbestimmungen.

    Kommerzielle Webseiten, die allen Nutzern (egal ob mit oder ohne Anmmeldung) Zugang zur Google Maps API erlauben, verstoßen nach meiner Information nicht gegen die Lizenzbedingungen.

  • Hallo Fabian,

    das ist nicht richtig. WhatsYourPlace.de erlaubt allen Nutzern kostenlos Zugang (sogar ohne Anmeldung) zu ALLEN Infos. Dennoch müssen wir als kommerzielle Seite zahlen – glaub mir, wenn das nicht notwendig wäre, würden wir dies nicht tun 😉
    Hier gibt es sicherlich einige Webangebote, die ihren Business Case nochmal rechnen müssen, wenn Google an die Tür klopft. Wobei Google selbst da sicherlich nicht besonders aktiv ist, eine eventuelle „Schwarz-Nutzung“ der API zu ahnden.

    VG
    – Tobias

  • hat die enterprise lizenz nicht eher was mit der anzahl der api calls zu tun? die ist ja bei der freien version recht beschränkt.

  • Tobias:
    Ich habe auch mit einem Google Rep gesprochen/gemailt und der hat mir schwarz auf weiss geschrieben, dass ich die Karte kostenlos benutzen kann. ..solange sie sich nicht hinter einem Login befindet. Sonst wuerde as ab 10,000 Euro losgehen, meinte er…

  • @ Jan: Ja, die Enterprise Lizenz beinhaltet ein Budget. Aber auch wenn man viel weniger Calls als dieses Budget benötigt, wenn die Nutzung kommerziell geschieht, wird es zahlungspflichtig
    @ Ali: Freie Zugänglichkeit ist das eine Kriterium, die muss gegeben sein. Kommerzielle Nutzung ist das andere Kriterium – ist diese gegeben, dann Enterprise Lizenz. Demnach fällst Du vermutlich unter „nicht kommerzielle Nutzung“

  • Hallo Tobias,

    ihr braucht eine Enterprise Licence, da ihr direkt mit der API (also dem Verkauf von Grundstücken in der Karte) Geld verdient, oder?

    Soll die Karte aber nur Informationen visualisieren und betrifft die kommerziele Nutzung keine Inhalte in/auf der Karte, ist die API meiner Meinung nach kostenlos.

    Also, wenn man für ein McDonalds-Logo auf der Karte Geld bekommt, dürfte die API kostenpflichtig sein. Wenn die Filiale dagegen nur als normaler Point of Interest dargestellt ist, müsste es kostenlos sein. Oder habt ihr da andere Erfahrungen gemacht?

    Gruß, Fabian

  • @ Ulf: Ja sicher. In dem Link von Dir haben die Wörtchen „likely“ (erste Zeile) und „for example“ (zweiter Absatz) eine große Bedeutung. Google formuliert ja nicht unabsichtlich schwammig, sondern behält sich das Recht einer individuellen Prüfung vor. Sicherheit kann man mE nur durch direkten Kontakt mit einem Google Vertreter erhalten. Vorschnell auf Basis dieser Online Dokumentationen zu schlußfolgern, dass man die API frei nutzen kann, könnte unerfreulich enden.

    € Fabian: Letzlich kann ich natürlich nur über den spezifischen Fall von WhatsYourPlace.de sprechen – denn die Kernfrage, was jetzt als kommerzielle Verwendung gilt und was nicht, kann wohl nur Google selbst eindeutig beantworten. Eine Seite, die einfach POI anzeigt, braucht sicherlich zunächst keine Enterprise Lizenz. Entscheidend ist das Geschäftsmodell. Der beste Rat, den ich aus unserer Erfahrung geben kann, ist also, sich einfach direkt an Google zu wenden.

  • Jetzt wirfst du aber alles durcheinander. Bei der Abmahnung ging es doch um Satellitenfotos. Bei den Static Maps geht es um Karten. Also wieder ein ganz anderer Sachverhalt.

    Gefährlich wird es nämlich dann, wenn ich eine Karte (!) von Google einbinde und jemand klickt auf das Feld Satellitenansicht. Sind die Karten noch lizenzfrei, sieht es bei den Satellitenfotos u.U. plötzlich ganz anders aus.

    Bei den Karten ist i.d.R. unten rechts ein Link zu den Nutzungsbedingungen eingeblendet. Dieser verweist auf die Google-Maps Hilfe. Dort steht aber unter anderem der Satz „Die Nutzung des Inhalts von Drittanbietern kann unter Umständen zusätzlichen Geschäftsbedingungen unterliegen, die Sie auf der Seite Rechtliche Hinweise einsehen können.“ und „Die Geocodierungsdaten für Karteninhalte in Google Maps werden unter Lizenz von Navteq North America LLC („NAVTEQ“) und/oder Tele Atlas North America, Inc. („TANA“) und/oder anderen Drittanbietern bereitgestellt und unterliegen dem Urheberrechtsschutz und anderen Rechten am geistigen Eigentum, deren Eigentümer oder Lizenzinhaber NAVTEQ, TANA und/oder die entsprechenden Drittanbieter sind. Die Nutzung dieses Materials wird durch die Bestimmungen einer Lizenzvereinbarung geregelt. Sie können für unzulässiges Kopieren oder Offenlegen dieses Materials haftbar gemacht werden“ (Hervorhebung von mir)

    Ergo: Wer Karten von Google Maps einbindet, müsste wissen wie die entsprechenden Lizenzvereinbarungen aussehen. Da dies aber wohl nicht einsehbar ist, veranstaltet man einen Tango im Minenfeld sobald man Kartenmaterial von Google einbindet.
    Also egal was Google da so anpreist, finger weg von Google-Material. Egal ob privat oder gewerblich.

  • „der hat mir schwarz auf weiss geschrieben, dass ich die Karte kostenlos benutzen kann. ..solange sie sich nicht hinter einem Login befindet.“

    Quatsch.

    „As long your site is generally accessible to consumers without charge, you may use the Google Maps API.“

  • […] Spon hat sich mit Google wegen der Google Earth Abmahnungen in Verbindung gesetzt und auch der Rechteinhaberin Geocontent (die die Luftbilder geschossen und u.a. an Google lizenziert haben): Aus-der-Luftgucker tappen in die Abmahnfalle. Und in einem kleinen “Kästchen” wird nochmals geklärt, was man nicht darf. Screenshots sind mal erlaubt (für Private), mal nicht (für Kommerzielle). Das Einbetten von Google Karten (aus Google Maps) ist ebenso mal erlaubt, mal nicht. Gerade beim Letzteren sollte man sich als kommerzieller Anbieter mit Google in Vebrindung setzen, da es davon abhängt, ob die Karten frei zugänglich sind oder nicht. Siehe hierzu die Kommentare im Artikel GMaps. […]

  • #23 Bernd schrieb am 27.02.2008, 20:24:
    “der hat mir schwarz auf weiss geschrieben, dass ich die Karte kostenlos benutzen kann. ..solange sie sich nicht hinter einem Login befindet.”

    Quatsch.

    “As long your site is generally accessible to consumers without charge, you may use the Google Maps API.”

    Hallo,
    wir stehen momentan auf vor der Frage:
    Nutzung von Gmaps gratis, wenn sich die Karte hinter einem Login befindet??!!

    –> Nutzung der Page wäre aber in jedem Fall kostenlos!

    2. Problem:
    Ist es erlaubt, andere Pins als die roten, dicken und runden von Google zu verwenden?

    Gruß