Sonstiges

VZ-Abmahnung kostet über 2.600 Euro

sodele, das Abmahnschreiben von StudiVZ/SchülerVZ hat nun FickenVZ veröffentlicht, u.a. erfährt man den konkreten Grund -was natürlich auf Verwechslungsgefahr lautet, weil FickenVZ eben VZ als Erkennungsmerkmal enthält und zudem würde es sich um eine Verunlimpfung der Marke „…VZ“ handeln- und die konreten Kosten, die auf die Webmaster zukommen:
VZ Abmahnung

Im Schreiben erfährt man auch, dass bereits FussballerVZ und PokerVZ erfolgreich vom LG Köln abgewatscht wurden. Mir war nur bekannt, dass es ErstiVZ und AbiturVZ bisher erwischt hatte.

Update, diese Mail erreicht mich gerade, auch interessant:


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Auf meine Nachfrage bei FussballerVZ, wie denn deren Verfahren ausgegangen ist, wurde mir gesagt, dass das Verfahren noch läuft. In sofern stimmen die Aussagen in der Abmahnung nicht, weil ja noch nicht Recht/Unrecht gesprochen wurde. Interessant auch, dass bei FickenVZ der Streitwert plötzlich 250.000 Euro beträgt. Sonst waren es doch 150.000 (siehe ZDF)

Sprich, Holtzbrinck greift zu unlauteren Argumentationshilfen, um Druck auf die Beklagte auszuüben? Würde ich mir mal näher ansehen, liebe FickenVZ-Webmaster.

Ich habe mich schon früher oft genug dazu geäußert, wie besch… ich das Markenrecht finde, generische Begriffe oder Zeichenketten innerhalb von Wörtern schützen zu wollen. Das ist schlichtweg assozial. Ob nun die abgemahnten Webmaster die Zeichenkette VZ als Aufhänger nutzen oder nicht, ist für mich hierbei niedriger zu bewerten. Und dass ein Gericht der Argumentation des Holtzbrinck-Konzerns folgt, zeigt auf, dass der Richter nicht viel Zeit hatte, um darüber nachzudenken.

Btw, mal schauen, ob ich das OK vom Abgemahnten in der Sache „Google Earth“ bekomme. Das ist sehr aufschlussreich. Update: here we go.

Über den Autor

Robert Basic

Robert Basic ist Namensgeber und Gründer von BASIC thinking und hat die Seite 2009 abgegeben. Von 2004 bis 2009 hat er über 12.000 Artikel hier veröffentlicht.

55 Kommentare

  • Mal sehen wie viele weitere Austritte es bei StudiVZ gibt…. aber ich erinnere mich noch an die riesige Abmahnwelle der ScoutGruppe….

    da wurde alles abgemahnt was irgendwie auf „scout“ endet….

  • Schade, dass wahrscheinlich keiner von denen Geld hat, einen Rechtsstreit einzugehen. Kann mir nicht vorstellen, dass StudiVZ mit ihrem VZ da gewinnen würden…

  • Holtzbrinck versaut sich selbst sein Geschäft. Man merkt dass die Herren in den Geschäftsetagen von Web 2.0 keine Ahnung haben. Das übernommene Germanblogs liegt ja auch schon im Sterben.

  • Bin mal gespannt wie konsequent Holtzbrink das macht.

    Es gibt ja auch vz-nrw.de, ist die Seite der Verbraucherzentrale. Ob die das machen ???

  • Auch die neue Plattform BusinessLive zeigt was Holtzbrincks Business Development auf dem Kasten hat 😀
    Wird wahrscheinlich auch kein „Leben“ zeigen!

  • Grundsätzlich kann man ja alles mögliche als Marke eintragen und schützen lassen. Ob diese Marken und ihre Inhalte Bestand haben, kann vor Gericht geklärt werden. Man muß halt dagegen vorgehen. Das kostet Zeit und – genau: Geld.

    Ich persönlich finde, daß die Buchstabenfolge „VZ“ analog dem Telekommarken „t“ und dem bereits erwähnten „scout“ schützenswert ist. Jemand hat sie bekannt gemacht, im Markt etabliert und bietet seinen Mitgliedern/Kunden damit einen Mehrwert. Es steht also eine Leistung dahinter, die auch entlohnt bzw. geschützt sein möchte.

    Die ganzen anderen VZler hängen sich da dran („hey, jetz machen wir auch mal so ein VZdings, wie wärs mit urlaubsVZ?“). Sie wollen also von der Leistung, die andere vollbracht haben profitieren. In diesem Fall steckt ein kommerzielles Unternehmen dahinter, das damit berechtigterweise Geld verdienen will und entsprechende Trittbrettfahrer unbarmherzig verfolgt. Die Trittbrettfahrer haben nicht die finanziellen Mittel dagegen zu halten.

    Nun kommt der Mensch und Web 2.0 und Gut-gegen-Böse und David-gegen-Goliath. Wir sind natürlich für die vielen kleinen anderen VZis, weil sie uns sympathisch sind. Holtzbrinck und Freunde machen den großen Fehler, das Web, die schnellen Kommunikationswege, die Transparenz und ungezügelte Informationsfreiheit und -geschwindigkeit völlig zu unterschätzen. Sie sind dabei durch ihr Verhalten, ihr eigenes Klientel (schülerVZis und studiVZis) als Kunden und Teilnehmer zu verlieren. Mehr solche Blogeinträge schnell verlinkt und sie können den Kommunikationsgau und Flächenbrand nicht mehr löschen.

    Was fehlt? Eine bekannte!!! Alternative zu den Hotzbrinckschen VZs und entsprechende Aufrufe zu wechseln.

    Zudem finde ich persönlich, daß eigene kreative Ideen viel mehr wert sind, als nachgemachte andere. Also warum ständig andere VZs aufmachen? Weiß man doch gleich: Ah ja. Wieder sowas nachgemachtes. Leute, denkt euch doch was eigenes aus.

  • my…, …24 und das r bei Flickr
    …wenn das alles abgemahnt wird, müssen Gründer ja kreativ werden ;-(

  • da kann man ja nur von glück sprechen, dass es ein vz gibt, das bereits vor eineinhalb jahren im blog von studivz geadelt wurde. die gehen infolgedessen hoffentlich ohne blessuren aus der geschichte hervor. ist nämlich ein top traffic bringern, des interview-blogs.

  • Was ist daran bescheuert ein Erkennungsmerkmal wie z.B. VZ zu schützen? Stell dir mal vor jemand würde eine Webseite namens „DB-Reisen.de“ aufmachen und diese so gestalten, dass sie wie eben eine Seite der Deutschen bahn aussieht. Dazu reicht es ja oft schon die Farben zu übernehmen. Das Design der DB ist ja leider sehr simpel gehalten und es gibt etliche Webseiten die ihr ähnlich sind.
    Wie viele Besucher würden wohl davon ausgehen das sie auf einer Webseite der Deutschen Bahn landen nur weil die Adresse mit „DB-“ beginnt?

    So unsinnig finde ich den Schutz von generischen Begriffen bzw. einzelnen Buchstabenkombinationen gar nicht. Ansonsten hätte man es wohl auch schwer „Begriffe“ wie RWE, Eon oder auch VW zu schützen.
    Deppert sind diejenigen, die meinen sie müssten sich nur ein tolles Wort ausdenken, eine derzeit sehr bekannte Buchstabenkombination hinten dran hängen und fertig ist das Erfolgsrezept.
    Genauso gut könnte ich mir die Domain „RWE-Power-Vergleich.de“ sichern und davon ausgehen das ich damit keinen Ärger bekomme. Eine Buchstabenkombination, zwei generische Begriffe.

    Sorry, aber ich denke die haben sich ihre Abmahnung völlig zu recht verdient.

  • Die Macher von hamburgvz.net glauben wohl noch daran, unter diesem Namen demnächst an den Start gehen zu können. [Admin: Falschinfo, lt. den „Machern“ ist das längst erledigt]

  • Witzig fand ich den heutigen Vorfall bei Spiegel.de. VZ-CEO Riecke hatte denen ja ein Interview gegeben. Tonus: „StudiVZ gibt Daten von kiffenden Jugendlichen an die Staatsanwaltschaft weiter.“

    Jetzt macht Riecke den Rückzieher per Pressemitteilung: „Äh, oh. Meinte ich so nicht. Der Bezug zu Fotos mit Drogen konsumierenden Jugendlichen wurde einzig von der Redaktion von Spiegel Online fälschlich hergestellt.“

    Spiegel.de hat reagiert, aber viele VZler haben jetzt ihre grasveredelnen Glasröhrchen ganz tief unters Bett geschoben. 🙂

  • Mal sehen, ob sich StudiVZ auch an die Uni Göttingen ran traut – die haben immerhin ein UniVZ (univz.uni-goettingen.de)…

  • […] erstivz blieb dann natürlich nicht der einzige Fall. Insgesamt ein überaus fragwürdiges Vorgehen für ein Unternehmen, dass in seinem “Klartext” stets mit pseudo-persönlichen, ach so lockeren Halbsätzen im Meldungsabspann nähe zum Kunden Studenten suggeriert. […]

  • Hi,

    ich finde die Abmahnungen auch gerechtfertigt. Es hat auch nichts mit Wettbewerb zu tun. FußballerVZ oder PokerVZ stand wohl kaum in Wettbewerb zu StudiVZ. Man sollte sich halt schon vorher schlau machen, welche Namen geschützt sind. Es geht alleine darum, dass hier gegen das Markenschutzrecht verstoßen wird, das VZ Image schlecht gemacht wird oder Verwechslungsgefahr besteht. Als Unternehmen muss auch seinen guten Ruf behalten und das wird durch Adressen wie FickenVZ in den Dreck gezogen.

    Jedoch gibt eine Website, die es richtig gemacht hat. http://www.mathevz.net

    Ich habe beim DPMA gesehen, dass die den Namen mathevz eintragen haben lassen, und das Beste: Vor studivz!

    Gruß

  • […] Dann gibt es natürlich noch eine Menge von allgemeinem Spam, vorwiegend aus USA, Südamerika und Russland (ja, ich bekomme Spammails mit kyrillischen Lettern). Während aber viele Fälle von Spam kaum den Aufwand der Recherche lohnen, scheint es in diesem Fall durchaus interessanter. Wir wissen, dass Holtzbrinck vor dem Erscheinen von MeinVZ gezielt Konkurrenten abgemahnt hat, respektive Opfer. […]

  • ich habe eine Domain mit vz-Kürzel, allerdings kein content drauf. Muss ich mir sorgen machen?

  • Mir sind heute für die Domains InterviewVZ GewinnspieleVZ und CommunityVZ die Abmahnungen ins Haus geflattert. Ich überlege ob ich als AzuBi Gerichtskostenbeihilfe beantragen soll… mal sehen… Werde mich heute informieren…

  • Also geht es doch weiter mit den Abmahnungen…
    @ Mirko Musstest du dann gleich 3 mal zahlen? :-O

    Bin mal gespannt wann

    GamesVZ
    SpieleVZ
    BlasenVZ
    RotlichtVZ

    dran sind.

    Auch mit MatheVZ.net wird es interessant. Schließlich ist das ja beim DPMA eingtragen.

    Gruß

  • Hallo Olli,

    ich sehe eigentlich garnicht ein zuzahlen. Es kann doch nicht sein das eine Abkürzung die schon Umgangssprachlich verwendet wird jemand ein Recht drauf hat. Wäre fas so wie wenn Flickr jetzt sagen würde das r in unserm Namen haben wir dem R soviel bekannt heit gebracht jetzt darf keiner mehr ein r in seiner Domain haben.

    Ich habe ja noch eine frist von 3 Tagen. Ich habe Ihnen Angeboten mir die Domains abzukaufen. Mal sehen was Sie sagen werden.

  • Hi Mirko,

    es geht hier ja nicht um die 2 Buchstaben „VZ“. Natürlich haben sie kein Recht auf dieses Kürzel. „VZ“ ist ja auch nicht als Wortmarke eingetragen aber eben StudiVZ.

    Es geht alleine um die mögliche Verwechslung und den Wettbewerb. Stell dir mal vor dir gehört der Holtzbrick Verlag und dazu die „VZ“ Reihe und jeder kennt sie. Jetzt kommt jemand nimmt einen beliebigen Namen und hängt einfach „VZ“ dahinter. Die meisten bringen dann StudiVZ damit in Verbindungen. Jetzt wo Facebook (deutsch) auch da ist müssen sie ihre Machtpostion halten und dazu gehört eben auch Domains abzumahnen, die Verwechslungen hevorrufen könnnen. Sonst blickt irgendwann keiner mehr welches „VZ“ jetzt noch das „echt“ ist und das wäre sehr schädlich für den Holtzbrinck Verlag.

    Ihnen anzubieten deine Domains abzukaufen ist etwas naiv von dir. Das werden und müssen sie nicht machen, da sie mit der eingetragenen Marke auch einen Grund für Abmahnung haben.

    Ich würde mich an deiner Stelle nicht noch weiter aus dem Fenster lehnen. 😉

    Das mit FlickR ist auch nich ganz richtig. Klar, bei einem Buchstaben ist das schon etwas schwieriger aber jemand der die Domain „F*ckR.net“ anmeldet könnten auch eine Abmahnung ins Haus flattern.

    Ich denke, dass die Abmahnwelle weiter gehen wird. Bis auf MatheVZ.net dürften noch viele andere Post bekommen.

    Gruß

    Olli

  • MatheVZ?? Wer hat denn MatheVZ aufgebaut? Gehört das holtzbrinck? hab mir die seite mal angeschaut. Ist ja im Prinzip keine Community, die bieten halt alles für Schulmathe an.
    Haben die echt eine Wortmarke? das wird ja mal lustig…

  • Siehe den oberen Pingback von mehrblog.net.. was ist wohl mit der sVZcommunity.net, einem Fanprojekt für schülerVZ/studiVZ?!

  • Die haben gar kein Recht die VZ-ler zu verklagen. VZ ist keine geschütze Marke also können die einem auch nichts anhaben

  • So, jetzt haben auch wir über E-Mail, (total unprofessionell) eine Abmahnung von StudiVZ bekommen.

    Sie wollen alle MatheVZ Domains von uns haben. Ich werde mal eine Kopie reinstellen, ist hier aber leider nicht möglich, oder?

    Auf jeden Fall werden wir darauf natürlich nicht eingehen, da:

    MatheVZ beim Deutschen Patent und Markenamt eingetragen wurde und sogar vor StudiVZ. Die machen einfach Massenabmahnungen und schauen gar nicht drauf. Gut, wir sind die einzigen mit Marke aber trotzdem.

    Gruß

  • Das ist ja mal richtig geil! Die mahnen MatheVZ ab obwohl die ne eingetragene Marke haben. Das kann ja heiter werden. Bitte weiter berichten!!!

  • Über http://www.dpma.de kann man sogar sehen, dass MatheVZ vor StudiVz eingetragen wurde! Und irgendwie läuft bei StudiVZ sogar ne Widerspruchsfrist.. könnten die von MatheVZ dann nicht sogar Einspruch einlegen?????

  • ich staune, wie viele Leute Lust auf teure Auseinandersetzungen haben. Ich habe mir vor Jahren die domain „odysso“ in allen möglichen Varianten eintragen lassen. Jahre später fand einer beim SWR-Fernsehen den Namen gut, hat Ihn sich schnell schützen lassen (was ich wohl versäumt habe) und mir fortan verboten, dort etwas zu betreiben, was mit den geschützten Warenklassen des Senders kollidiert. Ich darf z. B auf meiner Seite keine Bücher verkaufen, keine CDs und vieles andere auch nicht usw. Ich habe denen dann angeboten, die Seite wenigstens zu kaufen und mir die Entwicklungskosten für Logo, sämtliche Domaingebühren etc. zu ersetzen. Das wollte man dann auch tun. Aber anstatt der tatsächlichen Kosten von insgesamt aufgelaufenen 8.000 EUR bot man mir 300,- EUR an. Jetzt brennt es mir in den Fingern dort einen Blog zu betreiben, in dem Menschen, die vom Fernsehen (also beim SWR sogar von den eigenen Gebühren finanziert) verarscht wurden, sich austauschen können. Es wäre doch auch 300,-. EUR wert, wenn jemand auf die vermeintliche Seite der Sendung „Odysso“ geht, dann erfährt wie link die Sender mit Ihrem Zuschauervieh umgehen. Und so etwas dürfte man auf der Seite natürlich machen. Die Folge wäre aber eine teure Feststellungsklage, die mich erstmal einen Haufen Geld kosten würde und immer ein Risiko darstellt, auch wenn die Aussichten hervorragend sind. Schließlich ahbe ich das schriftliche Eingeständnis, dass ich den Namen bereits vor Ihnen in Betrieb genommen habe.