Sonstiges

Bilder, heiße Bilder, freie Bilder

werde immer wieder mal gefragt, ob es OK ist, ob man „dieses“ Bild einbinden kann und wie sich „das denn so verhält“. Bin kein Rechtsanwalt, kann also immer wieder nur aus der Praxis antworten, welche Fälle häufiger auftreten:
1. Prinzipiell gilt: An einem Bild hat immer jemand ein Recht. Das kann der Lizenznehmer sein und immer der Fotograf. Auch eine Agentur hat Rechte an Bildern, da sie die Genehmigung des Fotografen hat, die Bilder verwerten zu dürfen („verkaufen“).

2. Wenn Euch also der Bildnutzer (zB ein Shopinhaber) sagt, dass Ihr das Bild aus dem Shop gerne nutzen dürft, läuft man ins Abmahnrisiko. Ihr klatscht also das Bild auf Eure Seite und verlinkt auf den Shop. Tja, Problem! Denn, der Fotograf ist die erste und letzte Instanz. Meistens hat er das Bild dem Shopinhaber zur Nutzung überlassen, der Shopinhaber kann aber dieses Nutzungsrecht nicht an Euch weitergeben. Darüber ist sich der aber meistens nicht im Klaren, er denkt „ich hab das Bild doch gekauft“. Falsch, kaufen kannst Du ein Bild nicht, sondern Du bekommst immer nur das Nutzungsrecht. Sprich, der Shopinhaber besitzt das Bild, Eigentümer bleibt der Fotograf (siehe Wikipedia zum rechtlichen Unterschied zwischen Eigentum und Besitz. Update: Immaterialgütler weist darauf hin, dass es besser wäre, auf immaterielle Güter zu verweisen, statt auf dinglichen Besitz). Ob das Nutzungsrecht am Bild nun vom Fotografen oder der Bildagentur verkauft wurde, spielt keine Rolle (kann ja auch eine Online-Bilderplattform sein). Das Urheberrecht am Bild ist nicht übertragbar lt. deutscher Gesetzgebung. Es entscheidet immer der Fotograf, wer seine Bilder im Einzelnen nutzen darf oder aber die Bildagentur sagt Dir, wie und wo Du das Bild nutzen darfst. Dir, als Käufer, nicht Du aber Deinem Kumpel, dem kannst Du nix erlauben. Du darfst nur nutzen. Mehr nicht. Wichtig! Verlasst Euch also nicht auf solche Aussagen. Der Shopinhaber kann Dir das Bild bzw. dessen Besitz nicht einfach so übertragen. Frag den Fotografen oder die Bildagentur. Nur das zählt.

3. Es gibt so wunderbare Bilderdatenbanken wie Flickr oder andere. Da finden sich dann sog. „Creative Commons“-Lizenzen, machmal liest man auch was von Royalty Free. Hört sich cool an. Alles for free. Weit gefehlt. Auch da muss man genau nachlesen, was denn da steht. Kann ja sein, dass der Rechteinhaber die Nutzung der Bilder erlaubt, aber unter bestimmten Auflagen! Und die überliest man gerne, weil man free fire liest:) Ne, ist nicht.


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4. Ebenso heißt Royalty Free und CC nicht, dass Ihr sauber seid, selbst wenn Ihr die Lizenzbestimmungen beachtet habt. Denn, es gibt schlichtweg keine Garantie, dass das Userbärchen auf Flickr „seine“ Bilder hochgeladen hat, die Ihr dann wiederum verwendet. Könnte sein, dass es eben nicht seine waren. Ob Ihr das nun wissen könnt oder nicht, juckt den Gesetzgeber nicht. Wenn der Fotograf will, klatscht der Euch eben ab. Fies, aber thats life. Obwohl es mal interessant wäre zu erfahren, wie sich das vor Gericht verhält. Denn der Flickr-User hat unter Bestätigung der AGB zugesagt, dass ihm alle Bilder gehören, die er da hochlädt. Tja. Anyway. Ich verlass mich drauf, dass das Userbärchen nicht geschummelt hat und akzeptiere dieses Restrisiko.

5. Gestern kam eine Frage rein, ob es ok wäre, wenn man einen Screenshot eines HTML-Quellcodes macht. Hm, da war ich eigentlich wirklich überfragt, denn mir wollte partout keine Beschränkung einfallen, warum man keinen Screen machen dürfen sollte. Generell aber, Screenshots können ebenso gefährlich sein, wie der Google Earth Fall aufzeigt. Um die Ecke ist dann doch wieder jemand da, dessen Rechte man verletzt. Tja.

Wie auch immer, richtig gute Artikel zu dem ganzen Thema findet Ihr beim Arne Trautmann und auch auf Akademie.de, da aber gegen Cash.

Warum wird eigentlich so ein Gedöns um diese Bilder gemacht? Na ja, das haben wohl die meisten mitbekommen: Es gibt gerade wegen der iilegalen Verwendung von Bildern massiv viele Abmahnungen. Zu schnell passiert es, dass man über die Google-Suche ein tolles Bild findet und bei sich einbindet. Auf seinem Blog, in einer eBay-Auktion, im Forum, wo auch immer. Nur, Fotografen finanzieren über die Produktion von Bildern ihren Lebensunterhalt und sind mittlerweile ziemlich pissed, weil man ihre Bilder ohne Nutzungsrecht verwendet. Entgangener Umsatz ist entgangener Lebensunterhalt. Das ist völlig verständlich. Ud wenn man spätestens beim 10. User angekommen ist, den man freundlich darauf hingewiesen hat, das Bild doch bitte zu entfernen, hat man beim 11. dann eben keinen Bock mehr auf nett. Noch weniger beim 50. oder 100. Fall. Hinzu kommt der wachsende Konkurrenzdruck, dass man gerade wegen dem Web mittlerweile teils hochqualitative Bilder für wenig Geld erstehen kann. Das drückt natürlich auch auf die Stimmung und damit auf die Bereitschaft, radikal alles wegzumahnen, wer Bilder illegal nutzt. So oder so, das Geschäft mit Bildern ist definitiv ein Business, ob der einzelne Fotograf nun unter sinkendem Einkommen leidet oder nicht. So wurde erst jüngst die berühmte Bilderdatenbank „Getty Images“ für 2,4 Mrd USD verkauft.

Also, nicht alles, was gefällt, muss als Bild aufs Blog. Auch wenns geil aussieht. Fragt nach beim Bildinhaber oder schaut zumindest nach, ob man das Bild nutzen darf. Wenn Ihr was findet, seid Ihr schlauer, wenn keine Erklärung steht, dann DONT! Gell? (sorry, fürs Beispiel:) Und ja, wir alle haben mittlerweile doch eine Handy- oder Digicam. Auch wenns dann eben nicht so dolle aussieht, schnappt Euch das Teil, schießt das Bild, stellt es aufs Blog und gut ist. Schreibt aber dann bitte explizit dazu, ob Dritte das Bild nutzen dürfen oder nicht. Wenn nicht, dann darf niemand Euer Bild nutzen. Und schaut dann mal nach, ob andere Eure Bilder auch ohne Genehmigung nutzen. Ziemlich sicher:) Aber auch da gilt: Ihr könnt nicht alles einfach so fotografieren. Da gibts dann wieder Personenrechte, manche Objekte darf man ebensowenig knippsen, so zB die Mona Lisa, das verbietet Getty Images und und und. Hey, was wäre die Welt langweilig, wenn das alles so easy wär.

Ach ja, read the comments (das „f“ spare ich mir mal:)!

Über den Autor

Robert Basic

Robert Basic ist Namensgeber und Gründer von BASIC thinking und hat die Seite 2009 abgegeben. Von 2004 bis 2009 hat er über 12.000 Artikel hier veröffentlicht.

73 Kommentare

  • Ich nehm die Kamera in die Hand oder greife auch eigene Archive zu, obwohl ich sicherlich alles andere als ein professioneller Fotograf bin. Für die Visualisierung in Beiträgen oder Ähnlichem reicht es mir.

  • Sehr schön zusammengefasst.

    Sonst halte ich das auch so wie Jürgen: Selber Knipsen ist die Devise.

  • Die Bilder sind wirklich heiß.
    Wenn man sich die Telekommunikations Shops anschaut, dann stellt man schnell fest, dass es immer die gleichen bilder sind. Sie werden einfach mal in verschiedenen Winkeln dargstellt.

  • Ich habe heute Nacht nach einigem Nachdenken über genau diese Flickr-problematik, alle Bilder von unserem Blog entfert. Lieber Kahlschlag als Abmahnung. Ätzend istd as ganze dennoch.

  • Selbst wenn man das Bild selber schiesst, ist man nicht auf der sicheren Seite. Es könnte sich ja der Designer der Kaffeekanne melden, die im Hintergrund zu sehen ist. Jedenfalls gab es doch letztens so einen Streit wegen einer Skulptur, deren Bilder eine Stadt auf ihre Homepage gestellt hatte? Dabei war die Skulptur sogar von der Stadt finanziert worden.

    Irgendwie macht mich das Thema extrem wütend, wenn es einen Filter gäbe, dürfte meinetwegen der ganze überprotektierte Schmarrn aus meinem Leben rausgefiltert werden. Was hilft es mir, Musik zu hören oder ein Buch zu lesen, wenn ich dann mit niemandem drüber reden darf? Und die kopiergeschützten Häuser dürfen meinetwegen abgerissen werden. Open Source über alles!

  • super zusammengefasst, auch gerade aus perspektive eines auf urheberrecht spezialisierten juristen. bloß die hantierung mit den sachenrechtlichen begriffen eigentum und besitz im immaterialgüterrecht ist etwas heikel, aber zur veranschaulichung hier wohl okay… wenn auch dogmatisch nicht sauber…

  • Bzgl „sorry“: ich hab kein grosses Problem mit dem Beispiel 😉

    Ich bin der Meinung, dass eine Verwendung mit Quellenangabe in einem privaten Blog relativ OK ist. Schliesslich kriegt die Quelle einen wertvollen Backlink. Genau das haben die meisten Fotografen nötig. Auf meinen kommerziellen Websites bezahle ich gerne für Bilder bzw verwende eigene.

    Wenn Bilder zu kommerziellen Zwecken verwendet werden (damit also Geld gemacht wird), dann ist ganz klar: der Fotograf muss dafür was kriegen. Oder mindestens sein OK/KO geben können.

    Vielleicht ändere ich meine Meinung noch, kann durchaus sein. Abmahnungen sind in der Schweiz zum Glück noch kein grosses Thema.

  • Hab ich es überlesen oder fehlt der Hinweis auf „Public Domain“, also die Fotos, die von ihren Urhebern explizit zur freien Verwendung freigegeben werden können. Zu finden sind diese hier zum Beispiel:

    http://commons.wikimedia.org/wiki/Main_Page

    Mit Einschränkungen hier (z.B Copyright abgelaufen, Lizenzinfo unter Foto beachten!)

    http://www.flickr.com/photos/Library_of_Congress

    oder hier (beschriebene Problematik oben beachten):

    http://search.creativecommons.org/

    Am besten bei Verwendung von fremden Fotos immer einen Screenshot machen, inkl. der Lizenbestimmung. CC Lizenzen sind übrigens nicht widerrufbar.

  • Und wenn man zum Fotografen rennt um ein Foto machen lässt und man dieses dann bei Xing, StudiVZ oder auf der eigenen Webseite veröffentlichen möchte am besten schriftlich geben lassen das man dieses auch tun darf und das am besten noch unbegrenzt. Ist ja an sich schon schlimm genug das der Fotograf dann die Rechte an dem Bild hält, aber er darf es ja wiederum nicht veröffentlichen solange man selber nicht zustimmt. Wäre ja z.B. bei Aktaufnahmen eher unschön wenn der Fotograf damit dann noch machen könnte was er möchte, wobei es ja schon unangenehm ist das der Fotograf die Bilder dann auch noch alle Archiviert.

  • @Franz: warum Screenshot? Um zu verhindern, dass ein Bild, das man verlinkt hat, irgendwann die Lizenzbestimmung ändert – also von CC to All Rights Reserved?
    Flickr sollte solche Veränderungen ja eigentlich nicht zulassen oder im Fall einer juristischen Auseinandersetzung den Nachweis einer solchen (unerlaubten?) Veränderung liefern können. Oder?

  • http://de.wikipedia.org/wiki/Immaterialg%C3%BCterrecht#Geistiges_Eigentum_und_Sacheigentum

    da ist es ganz gut dargelegt. daher ist der begriff „geistiges eigentum“ auch nur ein politischer begriff, der nicht sauber juristischer dogmatik in kontinentaleuropa entspricht (in den usa kommt das urheberrecht – im sinne von rechtsordnung – dem viel näher z.b.). unabhängig davon, dass man sich nicht besitz und eigentum am einzelnen urheberrecht verschaffen kann, da es allgegenwärtig und nicht gegenständlich ist, ist eine übertragung der rechte des urhebers zumindest in deutschland ja eh nicht machbar, ausser an die erben nach dem tod. sprich es können immer nur nutzungsrechte (und evtl. dem folgende weiterübertragungen und ketten) eingeräumt werden.

    p.s.: weil ich es gerade frisch gelesen habe: fair use gibts in deutschland nicht. dafür gibts das gesetz mit seinen schranken und gegenschranken, die alles genau regeln.

    p.p.s.: wenn es um die anwendbarkeit des rechts international und im internet geht, also wo geniesst man schutz und wo ist der gerichtsstand, darüber kann man halbe romane schreiben und zudem ist das alles semischwammig und ungeklärt.

  • In Zeiten, in denen die Preise der Bildagenturen im freien Fall den Bach hinuntergehen (fuer ein Bild, das bei getty vor wenigen Jahren noch vierstellige Betraege gekostet hat, muss man heute keine 20 EUR mehr hinlegen, das nur mal als Vergleich), wundert es mich, dass immer noch niemand bereit ist, ein oder zwei Euro fuer Rechtssicherheit ausgeben zu wollen.

    Vielleicht fehlt dann der Spass, ueber die boesen Rechteinhaber zu schimpfen.

  • @Robert: bzgl Fair Use – was in D gilt, gilt nicht unbedingt für mich. Mich würde es interessieren, was in CH geht. Hier haben wir nicht diese Abmahnprobleme – mich würde interessieren, wie man sich verhalten sollte, damit das nicht bei uns auch anfängt.

    Insofern wäre vielleicht doch ein Beispiel aus D besser.

  • stk: Hast Du ein Beispiel? Ich kaufe regelmäßig Bilder bei Getty, aber so günstige habe ich dort noch nie gefunden.

  • Ku: Ich finde das Paerchen gerade nicht wieder, hab’s aber dieser Tage erst gesehen, dass ein Getty-Foto neu lizenziert wurde (in der Preisklasse von iStockphoto) und fuer wenige Dollar ueber den virtuellen Ladentisch ging.

  • @Sam
    Ich denke, das Urheberrecht der Schweiz wird sich wahrscheinlich nicht erheblich von dem in Deutschland unterscheiden, ebensowenig das Presserecht, das hier auch tangiert ist. Typisch für Deutschland ist eher das Instrument der Abmahnung; ich glaube, in der Schweiz gibt es die nicht …

    Aber wenn es keine Abmahnungen gibt, dann hat der Rechteinhaber zwei Möglichkeiten: er schickt eine Rechnung für die vergangene Nutzung incl. Vertragsentwurf für die zukünftige Nutzung; oder er reicht gleich eine Klage ein. Die Kosten für eine Klage werden dann aber aufgrund der Gerichtskosten höher ausfallen als bei einer Abmahnung.

    Das hier: „Ich bin der Meinung, dass eine Verwendung mit Quellenangabe in einem privaten Blog relativ OK ist.“ klingt seltsam: meinst du wirklich, dass es im Urheberrecht sowas gibt wie „relativ ok“? Was du damit wirklich sagst ist das: „Ich verwende die Bilder einfach mal, in der Hoffnung, dass den Rechteinhabern der Link auf die Quelle reicht.“ Solange man lebt gibt es Hoffnung, aber was machst du, wenn den Rechteinhabern der Link doch nicht reicht und sie Geld haben wollen? Es dürfte auch in der Schweiz keinen Unterschied zwischen kommerzieller und nicht kommerzieller Urheberrechtsverletzung geben.

    Lies dich ins Urheberrecht und Presserecht der Schweiz ein, das ist sicherer. Gibts bestimmt in einer vereinfachten und lesbaren Form als Taschenbuch, für Autoren und Publizisten.

  • @Robert
    Zu dem HTML-Beispiel: meines Wissens hat HTML an sich keine Schöpfungstiefe und ist deshalb nicht urheberrechtlich geschützt. Erst die Kombination mit den Bildern – also die Optik der Seite insgesamt – erreicht Schöpfungstiefe. Aber bitte ohne Gewähr, ich übernehme keinerlei Haftung, ob das stimmt.

  • Re #6 Kaffeekannendesigner und Skulpturen:

    Jein. Das trifft nur zu wenn die Kaffeekanne oder die Skulptur das Hauptobjekt des Bildes ist. Wenn die Kaffeekanne da nur als Beiwerk auf dem Tisch steht oder die Skulptur irgendwo im Hintergrund steht, dann faellt das unter Panoramafreiheit.

    Ich nehme an bei der Stadt und der Skulptur ging es rein um Bilder der Skulptur, nicht um Bilder des Marktplatzes wo die halt nun mal rumsteht.

    Ansonsten koennte ja keiner mehr Bilder von Paris bei Nacht machen, weil die Wahrscheinlichkeit dass da irgendwo der Eiffelturm im Bild rumleuchtet ja doch recht hoch ist. Da hat naemlich irgendwer die kommerziellen Verwertungsrechte an der Beleuchtung des Eiffelturmes, aber halt nur an Bildern die speziell den beleuchteten Eiffelturm zeigen.

  • @Franz und Fragezeichner
    Meine Rede: Creative Common ist wohl das riskanteste Lizenzmodell überhaupt, zumindest für kommerzielle Nutzer.

  • Creative Commons ist ein Modell, das den Bereich zwischen Public Domain und All Rights Reserved abdeckt. Es sind verbindliche Regelungen, die in „human readable“ Form vorliegen, also so, dass sie jeder verstehen kann und in einem (wahrscheinlich) nur für Juristen verständlichen Format abgefasst sind. Auf diese Art sind der Lizenzgeber und der Lizenznehmer juristisch abgesichert. An den Lizenzen, die für verschiedene Länder angepasst werden, arbeiten Horden von Juristen. Umfassend informieren kann man sich hier:

    http://creativecommons.org/international/

    Das Lizenmodell ist also nicht gefährlicher als jedes andere. Flickr hat hier einen Designfehler.

    Ich selbst habe ca. 1700 Fotos bei Flickr unter einer CC-Lizenz (Namensnennung, nicht-kommerziell, Weitergabe unter gleiche Bedingungen) veröffentlicht und habe damit bisher nur beste Erfahrungen gemacht. Zum einen Verwenden andere meine Fotos und mir macht es Freude meine Fotos zu teilen. Zum anderen kann ich immer wieder Fotos, teils für sehr ordentliche Honorare, lizensieren. Ich erteile denjenigen, die die Fotos kommerziell verwenden möchten, eine kommerzielle Lizenz.

    Man muss sich natürlich etwas mit der Materie beschäftigen, aber CC-Lizenzen machen im digitalen Zeitalter durchaus Sinn. Die Zeiten der Schuhkartons sind vorbei.

  • …und wieder werden „Geschaeftsmodelle“ fuer Abmahnanwaelte aus den Fingern gesaugt, als ginge es nur darum. Das Problem ist in Wirklichkeit deutlich vielschichtiger. Beispiele:

    – ich mache ein Bild zweier Personen ohne deren Wissen und veroeffentliche es als cc-by bei flickr. Fuer den Betrachter ist nicht ersichtlich, dass die abgebildeten Personen nichts von dem Foto wussten, das war meinetwegen Streetphoto, was auch immer. Irgendjemand verwendet dieses Bild, eine der abgebildeten Personen bekommt das mit und klagt auf Honorar, weil ihr verbrieftes Recht am eigenen Bild verletzt wurde. Eine Modellfreigabe wurde nie erteilt.

    – namhafter Fotograf X macht ein Foto mit Modellen, alles rechtlich einwandfrei, die Fotos kann man bei X lizenzieren. Der zwoelfjaehrige Max sieht die Bilder, findet sie toll, und laedt sie auf seinem flickr-Account hoch, wo sie (durch seine Voreinstellung) als mit CC-Lizenz versehen markiert werden. Y sieht die Bilder, findet sie toll, verlaesst sich auf die CC-Freigabe (die Max gar nicht erteilen kann, da er nicht der Urheber ist), und verwendet sie. X ist sauer, weil er 4kEUR fuer die Aufnahme investiert hat, die nun „einfach so“ verwendet wird, und klagt. Was passiert?

    – ich mache wieder ein Bild zweier Personen, dieses Mal mit Leuten, die ich kenne, und stelle es mit cc-by-Lizenz auf flickr. $DAX-Firma verwendet das Bild in einer Werbekampagne. Person 1 findet das toll, Person 2 schickt mir einen Brief und verlangt ein Modellhonorar in Hoehe von 10kEUR.

    – Fotograf Z veroeffentlicht Bilder mit CC-Lizenz auf flickr (cc-by), die auch haeufig von anderen Leuten benutzt werden. Nach einer Weile zieht er die CC-Lizenz zurueck und stellt auf „All Rights reserved“ um. Gleichzeitig telefoniert er mit seinem Anwalt, der nun erst einmal all denen an den Kragen geht, die keine Namensnennung vorweisen koennen, und anschliessend die verbleibenden vermeintlichen Lizenznehmer auffordert, nachzuweisen, dass sie das Bild unter CC-Lizenz erworben haben.

    Letzteres _ist_ zweifelsohne ein Geschaeftsmodell fuer fleissige Abmahner mit boeser Absicht. Die drei anderen Faelle sind in dieser oder aehnlicher Form schon mehr als einmal aufgetreten.

    Schlussfolgerung: Leute, passt auf. Und nein, das Urheberrecht ist verdammt noch mal nichts boeses, denn es kann auch _fuer_ euch da sein, wenn es darauf ankommt.

  • Noch potentielle Fallen, die die Panoramafreiheit einschränken – wenn auch eher am Rande:

    1. Das Recht, ein Urheberrechtlich geschütztes Bauwerk durch Lichtbild zu vervielfältigen, umfasst nur Fotografien, die von einem für das Publikum allgemein zugänglich Ort aus aufgenommen worden sind

    Also nicht aus privaten Wohungen gegenüber, auch wenn die Perspektive besser ist.

    2. Die in einem Lichtbildwerk liegende schöpferische Leistung kann auch dadurch übernommen werden, dass das auf der geschützten Fotografie abgebildete Objekt nachgestellt und auf dieselbe Weise fotografiert wird.

    Also ähnlich wie bei der Reproduktion von Gemälden.

  • Informativer Artikel – Danke. Scheint aber auch irgendwie ne komplizierte Sache zu sein mit den Rechten. Und wenn dann erst ein gemälde fotografiert wird…. Aber gut, dass geschützt wird!

  • Danke für die Aufklärung wegen der Panoramafreiheit. Aber der Kommentar von Tim zeigt doch schon, es ist bereits eine Grauzone. Und das heisst, als kleiner Fisch überlegt man es sich doch zweimal, bevor man ein Photo irgendwo veröffentlicht.

  • P.S. Selber knipsen ist auch nicht sicher, wenn:
    a) Personen erkennbar sind
    b) Marken abgebildet sind
    c) Gebäude, Bilder, Plastiken etc.
    d) weiss der Geier was noch…

    Fazit: Internet ist schrecklich überbewertet. Einfach überhaupt nichts machen, dann klappt es auch mit dem karstigen Nachbarn.

  • Sorry, ich hatte nicht alle Diskussionen drüber gelesen… egal. Blogger in Deutschland zu sein ist nicht witzig…

    Was ist eigentlich, wenn man auswandert mit dem Blog? Bis wohin wird man verfolgt? Es geht nicht um bewusste Verstösse, sondern um unbewusste.

  • Was ist eigentlich, wenn man auswandert mit dem Blog? Bis wohin wird man verfolgt? Es geht nicht um bewusste Verstösse, sondern um unbewusste.

    Bis ueberall. Urheberrechte gibt’s ueberall, und die werden auch ueberall verfolgt. Wegen Beleidigungen, Verleumdungen und aehnlichem kann man auch in so einigen Laendern verklagt werden (such mal nach libel, slander oder defamation). Die Frage des Impressums stellt sich (bzw sollte sich stellen) fuer alle Website-Betreiber in der EU, die Deutschen Gesetze basieren naemlich auch nur auf einer EU-Richtlinie (die allerdings in Deutschland wohl besonders strikt umgesetzt worden ist).

    Das einzige was mir nur aus Deutschland bekannt ist, ist die beruechtigte Abmahnung. Aber da gibt’s halt in anderen Laendern andere Wege um an Dein Geld zu kommen wenn Du nicht aufpasst.

  • hmm, so stimmt das nicht ganz… Wer schon mal im Louvre war weiß das zig hundert von Leuten pro Tag die Mona Lisa knippsen. Stellt euch einfach mal an einem veregneten Samstag in die Ecke und zählt wieviele Fotos dort geschossen werden und ihr werdet in weniger als 5 minuten auf hundert sein. …

  • nick, es geht um’s veroeffentlichen, nicht fuer den persoenlichen Gebrauch Bilder machen. Das ist noch wieder einmal etwas anderes.

  • „Es gibt auch selbst geschossene Bilder, die man nicht veröffentlichen darf:“ müsste dann eigentlich nicht auf den Gebäuden, etc. so wie das bereits bei Museen der Fall ist, SICHTBAR dranstehen, dass diese nicht fotografiert und ins Netz gestellt werden dürfen? Sonst ist es doch unzulässig, oder?

  • Viktor: Gebaeude interessieren in Deutschland nicht, da unter Panoramafreiheit fallend. Problematisch ist eher das Recht am eigenen Bild.

  • Aus meiner Sicht wird aus dem Bilderthema aktuell ein zu großes Bohey gemacht. Alle Welt nutzt fremder Leute Bilder, außer Robert B., aber der nutzt ja sowieso gar keine Bilder, und ein paar Leute fallen dabei auf die Nase (gemessen an der Gesamtzahl verwendeter Bilder, dürfte der Anteil im untersten Promillebereich liegen).

    Wer sein Verwendungsrisiko kleinstmöglich halten will, ohne gleich ganz auf fremde Bilder zu verzichten oder für „jeden Mist“ seine Kamera zu zücken (Mal ehrlich, wer tut das denn?), achtet darauf, dass er gemeinfreie Bilder nimmt. Da gibt es keine komplizierten Kennzeichnungspflichten oder Einschränkungen und vor allem, und das ist für das Entscheidende, die Übergabe in die Gemeinfreiheit ist irreversibel. Bei anderen Bildern kann von heute auf morgen das Nutzungsrecht geändert werden und plötzlich ist, was gestern noch okay war, heute verboten.

  • @ Viktor: Nein. Fotografieren und seinen Freunden zeigen darf man die Fotos doch. Aber nicht in’s Netz stellen.
    Die Regelung ist aus einer Zeit, in der es noch kein Internet gab. Mehr im Artikel…

    @ stk: Natürlich interessieren Gebäude in Deutschland. Die Panoramafreiheit ist kein Freibrief für alles. Man kann ganz leicht und nahezu unbemerkt in Deutschland Fotos machen, die nicht unter die Panoramafreiheit fallen.
    Zum Beispiel ein Foto vom verhüllten Reichstag, oder einfach, ein Foto von Gebäuden, welches von einer nicht öffentlichen Aussichtsplattform (z.B. Fernsehturm) gemacht wurde.

  • Eigentlich sollte doch jeder Fotograf stolz sein, wenn Dritte seine Bilder benutzen, natürlich auch Namen und Quelle nennen und ihn dadurch bekannt machen. Das gilt natürlich immer für nichtkomerzielle Verwendung. Gerade gewisse Abmahnungen wegen hier nicht genannter Würste sind schon ziemlich affig. Teilweise ist es einfach nicht möglich, Beiträge mit eigenen Fotografien zu ergänzen.

    Wie wird es eigentlich mit dem Fotografieren auf Messen gehandhabt? Im April ist die AMI in Leipzig und dort würde ich schon gern ein paar Bilder schießen und dann veröffentlichen.

  • was sollen gemeinfreie fotos sein? auch diese unterliegen dem urheberrecht und verlangen eine quellennennung.

    hier wurde geschrieben die cc lizenzen waeren „verbindliche Regelungen“. das problem ist dass das keiner weiss. noch kein dt. gericht hat sich je mit einem cc fall beschaeftigt und durch ein urteil bestaetigt das die regeln urheberrechtskonform sind.

    das problem ist doch das wenn ihr z.b. ein cc foto verwendet, quellennennung stimmt, aber bezahlt habt ihr nichts. laut urheberrecht muss ein fotograf entsprechend entlohnt werden. kommt es hart auf hart, dann koennte der fotograf im nachhinein nochmal zu euch kommen und rechnung stellen. theoretisch, muss man sagen. auch darueber gibt es noch kein richtiges urteil. die klausel ist relativ neu.

  • Teilweise ist es einfach nicht möglich, Beiträge mit eigenen Fotografien zu ergänzen.

    Verstehe ich nicht. Gibt’s irgendwo ein Gesetz dass jeder Beitrag mit Fotos und/oder „Symbolbildern“ ergaenzt werden _muss_?

  • Natürlich ist es kein Muss aber mir persönlich gefällt es so besser und ich denke es spricht auch die breite Masse mehr an. My 2 cents. 😉

  • Echt? Mehr oder weniger sinnlose Symbolbilder die wenig bis nichts zum Thema beitragen findet die breite Masse ansprechend?

    Na dann verzichte ich lieber auf die breite Masse.

  • Ich denke, dass wir aneinander vorbeireden. Nicht jeder Beitrag muss von einem Bild ergänzt werden aber Bilder runden das Gesamtbild meiner Meinung nach ab. Aber das ist wohl Geschmackssache und das es auch ohne geht, sieht man.

  • Auch wenn ich kein Anwalt bin, so würde ich sagen, kann man zumidnest den deutschen Flickr-User für den entstandenen Schaden haftbar machen. Da Flickr betont, dass man nicht mit Flickr sondern mit dem Flickr-User in ein Vertragsverhältnis tritt und da ich gemäß der Creativ Commons und dne Flickr AGB mit dem Flickr-User ein Vertragsverhältnis eingegangen bin, bei dem der Flickr-User vertragsbrüchig ist, sollte das kein Problem sein. Für amerikanische Flickr Nutzer könnte man einen Probono-Anwalt bekommen wenn der Schaden schön hoch ist und Aussicht auf einen Guten Verdienst für den Anwalt besteht, was aber meistens nicht der Fall ist.

    Das heißt, erst einmal dürfte man im Außenverhältnis den Schaden durch die Lizenzgebühren und Anwaltgebühren seitens des wahren Fotografen plus der eigenen Anwaltsgebühren haben, die man dann im Innenverhältnis von seinem Vertragspartner auf Flickr einklagen kann, sofern man erfolgreich die natürliche Person ausfindig machen konnte.

    Hat man den Flickr-User ausfindig gemacht, hat einem der Richter recht gegeben, kommt die Schwierigkeit das Geld auch einzutreiben. 🙂

    Das Leben ist hart und ungerecht. Wenn man allerdings sich viel in den Fotocommunities aufhält bekommt man ein Gespühr für die alten User, die tatsächlich ihre Bilder hochladen und in Bezug auf die Lizenz zu dem stehen, was sie vorgeben. Ein Restrisiko bleibt. Ein Restrisiko bleibt aber auch beim Profifotografen. Ich kenne so manche Aussage der Profis, die nicht gehalten hat und wenn’s dumm läuft ist man eben der Depp.

    Und auch selbst Fotografieren ist keine Gewähr dass man das Bild das man geschossen hat auch im Netz publizieren darf. Es gibt unzählige Rechte die man verletzen kann. Auch ist es ein wenig zum Volkssport geworden.

    Ich würde mich deswegen nicht ins Boxhorn jagen lassen. Ich baue A auf Bildersammlungen wie flickr und stockXchnge und B mache ich selbst Bilder, wobei ich nicht immer darauf achte ob ich nun auf Privatgelände bin oder nicht und deswegen gerade eine Genehmigung vom Besitzer benötigen würde. Mir ist kein Fotograf bekannt, der die Erlaubnis vom Hausbesitzer holt, wenn er drei Schritte in eine Hofeinfahrt hinläuft um auf der gegenüberliegenden Seite etwas zu fotografieren.

    Jedes Bild mit Grafiti im Bahnbereich oder schwer zugänglichen Innenhöfen sind theoretisch ein Problem. Da es meist nur von Privatgelände fotografiert werden kann, von den Besitzern des Builduntergrunds theoretisch zügig entfernt wird also nicht fest installiert und last but not least ein Kunstwerk des Sprayers ist und es keine Rolle für die Urheberschaft spielt, ob der Bilduntergrund rechtmäßig bearbeitet wurde oder nicht. Da Sprayer mit ihren Arbeiten nicht hausieren gehen kann davon ausgegangen werden, dass die Fotrografen kaum die Genehmigung des Künstler haben und in den meisten Fällen auch nicht die Genehmigung des Grundbesitzers.

    Moooment: Mona Lisa ist nach Europäischem Recht gemeinfrei. Wenn also der Louvre dich nicht erwischt hat beim Fotografieren und dich ohne Bild des Hauses verweist, kannst du das Bild verwenden. Gettys kann an einem gemeinfreien Werk keine Lizenzen erwerben, auch wenn Getty das gern möchte und dem Louvre dafür Millionen in die Taschen gesteckt hat. Gemeinfrei ist gemeinfrei. Da aber der Streitwert sehr hoch ist, könnte die Feststellung, dass man im Recht ist erst einmal sehr teuer werden. 🙂

    @Jano
    Ein Bild bezieht seinen Wert nicht selten aus der Besonderheit und Exklusivität. Eine beliebige Nutzung zuzulassen mindert daher den Wert. Auch kann eine Bearbeitung des Bildes und die Umgebung des Bildes das Bild selbst abwerten. Ein Fotograf ist mit Recht sauer, wenn ihm hier die Kontrolle über die Publikation genommen wird.

  • @ David (48): Aufnahmen, die von einem nichtoeffentlichen Platz aus gemacht sind, fallen per Definition nicht unter die Panoramafreiheit.

  • Nochmal zur Mona Lisa: beim Bild muss natürlich darauf geachtet werden,dass nur das Bild abgelichtet ist und nicht noch der Raum.

    Zur Kaffeekanne oder andere Gegenstände des Alltags. Kunsthandwerk oder Designstücke waren zumindest fürher einmal keine Werke und können fotografiert werden. Allenfalls die limitierten Editionen der Sammeltassen einiger Manufakturen wie Rosenthal oder Villroy und Boch dürften unter das Thema Kunstwerk fallen. Allerdings dürfte heute das Risiko deutlich gestiegen sein, wenn man einen Kaffeekanne aus dem Kaufhaus fotografiert.

    Ebenfalls bemerkenswert und im Auge behalten sollte man die Sonderrechte für Kunstwerke. Ich erinnere mich an einen Polaroid-Künstlerin die dereinst von ARD und/oder ZDF wegen Urheberrechtsbruch vor den Kadi gezogen wurde. Der Richter urteilte damals, dass Kunst höher zu bewerten ist als die Urheberrechte der Sendeanstalten und die Künstlerin durfte weiter Polaroids von TV-Sendungen in ihren Werken verwenden ohne eine Genehmigung von den Sendeanstalten einzuholen.

    Das Problem ist nur, dass man in aller Regel den Nerv und den Atem (bzw. finanziellen Mittel) haben muss derart Rechte durchzufechten und die Richter urteilen hier recht unterschiedlich, weswegen in Sachen Internet ein Gerichtstourismus üblich ist. Gerichte werden je nach Interessen von der Klageseite gewählt. Wer also die Rechtmäßigkeit seines Bildes einmal feststellen lassen möchte, kann auch eine Negative Feststellungsklage beim Gericht seiner Wahl anstrengen. 🙂

  • @Silke:

    Natürlich kann man diesbezüglich auch den Ärger der Fotografen verstehen aber zu einer erteilten CC Lizenz sollte man stehen, denn man hat sie schließlich nicht umsonst erteilt. Im Grunde würden solche Probleme nicht entstehen, wenn jeder mit etwas gesundem Menschenverstand handeln würde.

  • @Jano
    Absolut deiner Meinung. Kam nur nicht bei mir klar an.

    Bilder ein Kreuz …
    Schließlich ist da noch das Problem mit dem ganzen Rechtsmurks drumrum von wegen Persönlichkeitsrecht, Hausrecht, Markenrecht, Wettberwerbsrechte und die allfälligen Schwierigkeiten mit dem Zitatrecht, der Kunst- und der Meinungsfreiheit im Allgemeinen

    … und schließlich noch das ungleiche Machtverhältnis wenn Firmen mit Rechtsabteilungen und dicken Busgets gegen Privatpersonen, kleine KMUs und Freelancer agieren. Da ist das Recht wie es im Gesetzbuch festgelegt und wofür es einst erdacht wurde nicht selten schnurzpiepwurscht.

  • Ich hab mich immer schon gewundert, warum hier im Blog immer so viele schöne Bilder sind…

    Und nein, ich habe nicht alle Kommentare gelesen 😉

  • Super Artikel! Das mit den Bildern wusste ich auch noch nicht. Wie oft kommt es vor, dass man sich einfach Bilder aus dem Netz speichert und sie dann selbst verwendet. Vielleicht sollte man in Zukunft wirklich nur eigene Bilder verwenden.

    [Admin: beim nächsten Mal nicht so plump, Link+Keyword entfernt, kein Blacklisteintrag;)]

  • …ist ein „nicht einfaches Thema“ – ich habe heute ein Bild bei fotolia gekauft, welches ich für unsere Website und auch in einer Print Anzeige nutzen möchte. Eigentlich darf man, wie ich gelesen habe, die Bilder, die man kauft, nicht verändern, aber ich musste es für eine Kampagne umändern, sodaß ich jetzt nicht sicher bin, ob ich bei dem von mir modifizierten Bild einen Hinweis in der Print Anzeige bringen muss, dass die Original Bildquelle fotolia ist….

  • Ich dachte, dass genau dafür diese Plattformen da sind, das man sich Bildrechte kauft und dann die Bilder für seine Kampagne oder was auch immer nutzt. Würde ja bedeuten, wenn du Bilder kaufst dann kannst du die noch nicht einmal transparent im Projekt einbinden. Das wäre ja schon eine Änderung.

    Das mit den Bildrechten ist so eine Sache. Wenn du das Bild soweit veränderst, dass es man es nicht mehr erkennen kann und damit etwas eignes schaffst, dann liegt hier vielleicht einen eigene Schaffensgröße. Das heißt, das dann daraus vielleicht ein Kunstwerk geworden ist, welches eine eigene Schaffensgröße besitzt und somit musst du dann vielleicht keinen Copyright-Hinweis setzen.

  • Da kenne ich auch ein Beispiel jemand hat ein Parfum bei Ebay verkauft und ein Bild von der Google Bildersuche genommen und schwups 1000 Euro Strafe

  • Es gibt ja die schöne Redensart: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ Doch das Wissen durch den Klau von Fotos ist in den meisten Fällen teuer bezahlt. Es herrscht bei uns eine Copy&Paste Mentalität. Sogar unser Verteidigungsminister kopiert gerne mal 😉

  • Bei bilder.n3po.com findet ihr nen Haufen (über 7000) tolle Bilder die man als Webmaster kostenlos verwenden kann, da gibts garantiert keine Abmahnungen oder Strafen.

  • Gut gemachter Artikel. Ich finde es nur richtig, wenn man Bilder nicht einfach so von anderen verwenden kann, wenn diese es nicht ausdrücklich erlauben, schließlich hat sich derjenige ja auch Mühe mit dem Bild gemacht.
    Ich selbst verwende meine eigenen Bilder, erhalte aber von Zeit zu Zeit auch Anfragen zu Nutzung der Bilder auf anderen Webseiten. In dem Fall mache ich ein faires Angebot und dann kann derjenige darauf eingehen oder nicht. Wenn jemand ohne zu fragen ein Bild verwendet, würde ich allerdings vor einer Abmahnung zunächst mal auf dem kurzen Weg um Unterlassung bitten – die meisten sind ja doch einsichtig und es muss ja nicht immer gleich um große Summen gehen.