Sonstiges

Rechtskram: Verbot für Fake-Namen und irreführendes Viralmarketing

1. Meldung: Laut BGH muss der Betreiber den Namen Robert Basic (besipielhaft) löschen, wenn ich ein Problem damit habe, dass den jemand anders auf einer Plattform wie eBay oder wo auch immer nutzt. via iBusiness

2. Meldung: In England werden auf Basis des „Consumer Protection from Unfair Trading Regulations Act of 2008“ bestimmte Werbe-Praktiken verboten sein, dazu die IPA (engl. Werberverband):

The IPA is warning the industry that restrictions on commercial communication via the internet, social networking and word of mouth communications, are to be made much stricter when the Consumer Protection from Unfair Trading Regulations comes into force on 26th May 2008, and in some cases may become illegal.

One particular clause in the Regulations will make the following activities a criminal offence:
„€¢ Seeding positive messages about a brand in a blog without making it clear that the message has been created by, or on behalf of, the brand.
„€¢ Using „€œbuzz marketing“€? specialists to communicate with potential consumers in social situations without disclosing that they are acting as brand ambassadors.
„€¢ Seeding viral ads on the internet in a manner that implies you are a simple member of the public.

siehe auch BrainWash dazu. Gerade der letzte Punkt „that implies you are a simple member of the public“ könnte also in England dazu führen, dass reihenweise Viralvideos versenkt werden, wenn eine explizite Kennzeichnung fehlt. Jedoch, was wenn ein stinknormaler User das Video aus eigenem Antrieb reuploaded? Woher will man das wissen? Muddy waters das ist.


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Über den Autor

Robert Basic

Robert Basic ist Namensgeber und Gründer von BASIC thinking und hat die Seite 2009 abgegeben. Von 2004 bis 2009 hat er über 12.000 Artikel hier veröffentlicht.

7 Kommentare

  • Gerademal eine Frage, die in den Kotext passt, Robert: Rechts ist doch diese Werbung -„Talk mit Robert! Diskutiere mit BasicThinking Lesern (…)“. Nutzt du wirklich dieses Weblin oder ist das „Talk mit Robert!“ nur, naja, Quark und „irreführend“? 😉

  • Eine virale Kampagne als solche kennzeichnen zu müssen kann so einiges heißen. Irgendwo winzig im Footer oder muss es deutlich sichtbar überall sehen? Falls zweiteres: Haha England!

  • Wozu legt man sich überhaupt einen Fakenamen denn an? Um illegale Machenschaften im Internet zu führen `?! Ich habe nichts zu befürchten und schreibe immer unter meinem echten Nick.

  • @ Malte
    Werbung – oder „kommerzielle Kommunikation“, wie sich der EU-Gesetzgeber ausdrückt – muss immer (!) als solche gekennzeichnet werden. Das geht zurück auf die E-Commerce-Richtlinie aus dem Jahre 2000, die von allen EU-Mitgliedstaaten umzusetzen war.

    @ all
    Insoweit: Da sehe ich auf den ersten Blick nichts neues …

    @ daniel
    Fakenamen, Alias, Pseudonyme – alles erlaubt, daran ändert weder das EU-Recht etwas noch die genannte BGH Entscheidung.

    ABER: Wenn jemand sich hinter einer fremden Identität zu verstecken versucht, ich mich gegenüber Google, eBay, Amazon z.B. als Robert Basic ausgebe, Werbungen schalte, poste, vor allem Bestellungen aufgebe, dann könnte es sein, dass der Namensträger etwas dagegen hat …

    ALSO: Es geht wie so häufig nicht um ein grundsätzliches Verbot, sondern zunächst einmal um einen Mißbrauch. An der Vermeidung soll der Plattformbetreiber mitwirken – so der BGH. Nachvollziehbar.

    Spannend ist übrigens, dass der BGH die Sache zurück verwiesen hat um feststellen zu lassen, was dem Plattformbetreiber an Vorsorge zugemutet werden kann … bin gespannt, was die OLG Richter dazu sagen werden 🙂