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wie funktioniert das mit der GEMA

hab mich wegen einem Use Case erkundigt, wie denn das läuft, wenn man eigene Videos ins Netz stellt und im Hintergrund/Vordergrund läuft geschützte Musik. Habe dazu mit der Generaldirektion in München telefoniert, die für Gewerbekunden (geht nicht um Privatnutzer hierbei!) zuständig sind. Soweit ich es verstanden habe, läuft es im Prinzip wie folgt:

– jedes Video ist an die GEMA zu melden, wenn darin Musik auftaucht, die von der GEMA abzurechnen ist. Der GEMA ist die gesamte Länge des Videos zu melden und die Länge der darin zu hörenden Musik. Wenn der Musikanteil 50% beträgt, wird das als Faktor zu Grunde gelegt, nicht etwa die gesamte Videolänge. Blöde Frage: Woher weiß man, ob ein Stück von der GEMA abzurechnen ist? Anhand der Musikrecheche??? (s.u., was das sein soll)

– dann kommen die Tarife zum Tragen, die man aus einer PDF-Datei entnehmen kann , die die Nutzung von Musik auf Webseiten regelt (gibt auch andere Formate/Quellen, so etwa Podcasts, dann gelten andere Tarife):


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2. Allgemeine Vergütung [für Gewerbliche] (1) Die Vergütung beträgt je Werk aus dem GEMA-Repertoire bis zu 5 Minuten € 25,00 pro Monat, wobei die Anzahl der Besuche mit Musiknutzung pro Monat bis zu 25.000 betragen darf.
(2) Ist die Anzahl der Besuche mit Musiknutzung höher als 25.000, ist für jeweils weitere bis zu 25.000 Besuche mit Musiknutzung der vorstehende Vergütungsbetrag je Werk in Höhe von € 25,00 pro Monat zusätzlich zu bezahlen.
(3) Ist die Spieldauer des Werkes länger als fünf Minuten, ist für jeweils jede weitere Minute € 5,00 zusätzlich zu bezahlen.
(4) Bei Musikwerken, die für die betreffende Website komponiert wurden, und bei Werken der Archivmusik wird für die Berechnung der Dauer der Werke des GEMA-Repertoires die jeweilig genutzte Minuten- und Spieldauerlänge addiert. Bei den sonstigen Werken des GEMA-Repertoires wird jedes Werk einzeln bei der Tarifanwendung berechnet. [diesen Punkt habe ich jetzt Null verstanden, wer weiß mehr?]

Zunächst ist es gar nicht mal so einfach, da GEMA die Nutzung von Musik nach „Webradio“, „Podcasts“, „Websites für Mitglieder“ und „Hintergrundmusik in privaten Websites“ unterscheidet. Ist die Verwendung von Musik in Videos sowas wie ein Podcast oder eher „Hintergrund in Websites“ (der obige Tarif bezieht sich auf gewerbliche Nutzung, obwohl im PDF-Link von privater Nutzung gesprochen wird… grummel)?

– Doch dabei bleibt es nicht. Man muss sich zusätzlich bei jedem abzuspielendem Werk zuvor einzeln mit den Rechteinhabern in Verbindung setzen (also die Labels zB), um eine Abspielerlaubnis einzuholen. Je nach Band/Label/Stück/Bekanntheit kann man mit einem Fixum von zB 150 Euro davonkommen oder aber der Rechteinhaber verlangt nichts für die Erlaubnis, das Werk nutzen zu dürfen! Woher man nun weiß, wen man fragen muss? Dazu muss man die „Musikrecherche“ der GEMA bemühen. Sucht man nach „like a virgin“ und „Madonna“ findet man nix. Sucht man nach „like a virgin“ findet man mehrere Treffer (aber dort steht dann nix von Madonna). Sucht man nach „Yellow Submarine“ findet man mehere Treffer, aber welche Version ist nun die Richtige???

Alles nicht so einfach. Aber halten wir fest: Der Spaß ist nicht allzu teuer. Ein Kostenfaktor ist fix, der andere ist variabel in Abhängigkeit der Musiklänge und der Besucherzahlen. Die Suche nach dem Rechteinhaber gestaltet sich ziemlich doof. Also kann man sich vorstellen, dass die „Videoproduktion“ selbst nicht unbedingt der Zeitfresser ist, sondern auch die Administrationsaufwendungen rund um die Lizenzrechte. Ob das dann irgendwie einfacher läuft, wenn man ein GEMA-Mitglied wird? Wird das günstiger? Wer ist GEMA-Mitglied? Kann man das werden? Das habe ich noch nicht herausgefunden, was das sein soll, aber man stößt auf der GEMA-Seite immer wieder auf diesen Begriff. Help?

Ach ja, noch ein Punkt, der mir völlig unklar ist und das Ganze noch schön verkompliziert: Wenn man die Videos nicht nur auf der eigenen Seite platziert, sonden zB auch auf YouTube, Dailymotion und auch Sevenload, was zählt dann für die GEMA (Traffic = eigene Website + Videohoster. Was sind Besucher? Vom Video oder der ganzen Seite? Was ist mit der Abbruchrate, da nicht alle das Video komplett anschauen, sondern teils nur eine Sekunde etcpp)? Und wer zahlt was?

Update: Dem Artikel auf Heise nach, muss man keinen Penny zahlen, wenn man Videos mit geschützter Musik auf YouTube lädt (und wohl auch dann im eigenen oder fremden Blogs einbindet)

Pünktlich zum Start des deutschsprachigen YouTube-Angebots weist das Mutterunternehmen Google in einer gemeinsamen Presseerklärung mit der deutschen Verwertungsgesellschaft GEMA auf die neuen Freiheiten für deutsche YouTube-Nutzer hin. Die Vereinbarung berechtigt zur Nutzung des Weltrepertoires musikalischer Werke auf der Videoplattform. Dies gilt für den Einsatz von Musikstücken sowohl in Musikvideos als auch in den von Nutzern erstellten Videos. Eine entsprechende Einigung zwischend der GEMA und YouTube hatte sich bereits Mitte des Jahres abgezeichnet…. „Auf Basis dieser Vereinbarung können unsere Nutzer nun jeden beliebigen Titel aus dem GEMA-Repertoire für ihre Videos nutzen und sind auf der sicheren Seite“, erklärte Google-Pressesprecher Kay Oberbeck gegenüber heise online.

via Hinweis von Missfits
Aha… bin zwar jetzt vollends verwirrt, wie man Recht biegen kann und dass es so einfach wird, aber immerhin.

Update 2, Einwurf von Peter zum Heise-Artikel:

Ich habe keine Erfahrung mit videos auf Youtube, aber ich habe schon Videos für CD-ROMs sowie Veranstaltungen und Messen erstellt. Die Rechtslage ist sehr viel kompllizierter.

Zunächst mal Vorsicht: Youtube hat zwar eine Vereinbarung mit der GEMA, aber nicht mit den Labels. Heisst, du darfst die Titel selbst einspielen und bei Youtube hochladen, aber noch lange nicht einen Titel von Madonna einfach bei Youtube einstellen. Ich halte den Heise-Artikel für irreführend! Die GEMA kann meines Erachtens niemals im Auftrag aller Labels mit Youtube verhandeln, da sie hierzu gar nicht autorisiert ist. Die GEMA vertritt die Komponisten, nicht die ausführenden Musiker oder gar die Labels.

Jetzt dürfte auch klar werden, warum man bei der Suche nach „like a virgin“ nicht Madonna findet – wieso auch, der Song wurde zwar von Madonna gesungen, aber nicht komponiert. Siehe bei Wikipedia: „Like a Virgin (Tom Kelly, Billy Steinberg)“. Und bei der GEMA findet man grundsätzlich _nur_ die Komponisten, nicht die Interpreten. Also das Geld, das du an die GEMA abdrückst, bekommt nicht Madonna und auch nicht deren Label, sondern Tom Kelly und Billy Steinberg. Wieviel Madonna bekommt, tja, das musst du sie selbst bzw ihr Label fragen. Dremal darfst du raten, wer mehr Geld bekommt … Und zudem ist höchst unsicher, ob du üherhaupt die Erlaubnis bekommst, ganz egal, wieviel du zahlst.

In der Vereinbarung zwischen Google und GEMA geht es nach meiner Auffassung um selbst eingespielte Songs aus dem GEMA-Repertoire und um sog. Royalty-Free-Music aus Musik-Archiven, für die nach dem Kauf keine Verwertungsrechte anfallen, für deren Komponisten aber üblicherweise GEMA-Abgeben gezahlt werden müssen. Wenn du einen Konzertmitschnitt von Madonna einstellst, dürfte das nach wie vor illegal sein und könnte verdammt teuer werden.

Es ist zu unterscheiden:
– Rechte der Komponisten und Notenverlage sowie die Aufführungsrechte: GEMA
– Rechte der ausführenden Musiker: Leistungsschutzrechte, in der Regel vertreten durch die Labels
– Verwertungsrechte von Tonträgern / Aufnahmen: Labels

Es können also im Extrem drei Abgaben fällig werden, von denen die GEMA in der Regel die billigste ist …

Nochwas: hier in Augsburg haben die Erben von Richard Strauss mal eine Aufführung der Salome verbieten lassen, weil ihnen die Inszenierung nicht gefiel. Die Rechteinhaber können natürlich _jede_ kommerzielle Verwertung verhindern, wenn ihnen danach ist. Das tun sich normalerweise nur deshalb nicht, weil sie dran verdienen.

Update 3, von Cord via Kommentar:

Es ist zu unterscheiden:
– Aufführungsrecht der Komponisten und Notenverlage: GEMA
– Rechte der Komponisten: Musikverlag / Komponist
– Rechte der ausführenden Musiker: Leistungsschutzrechte, in der Regel vertreten durch die Labels
– Verwertungsrechte von Tonträgern / Aufnahmen: Labels

Die GEMA hat nur die AUFFÜHRUNGSRECHTE der Komponisten. D.h. wird das Musikstück bearbeitet, und dazu gehört schon eine Kürzung oder die Verbindung von Bild und Ton, bedarf es der Einwilligung des Verlages, bzw. des Komponisten.

Möchte man einen Song von Madonna also als Hintergrundmusik für ein Video nutzen, muss man:
1. Das Label, bzw. Madonna fragen
2. Den Musikverlag, bzw. Tom Kelly/Billy Steinberg fragen
3. An die GEMA für die Ausstrahlung des Videos zahlen. (Die GEMA entscheidet also nicht über ein Ja oder Nein)

Während Musikverlage und die GEMA noch relativ gesprächsbereit und flexibel sind, wird es bei den Labels schnell teuer. Alternativ kann man auch nachgespielte Versionen einsetzen, die zum Teil sehr gut sind und wesentlich günstiger zu lizenzieren. Z.B. bekommt man solche Playbacks von www.countdown.de.

Und jetzt sieht man, warum die Creative Commons Lizenz eine so tolle Sache ist. 🙂

Muss man also studiert haben und dem Tag 28 Stunden verpassen, nur um ein doofes Liedchen im Video unterzubringen, ich krieg die Krise!!!!!!

Über den Autor

Robert Basic

Robert Basic ist Namensgeber und Gründer von BASIC thinking und hat die Seite 2009 abgegeben. Von 2004 bis 2009 hat er über 12.000 Artikel hier veröffentlicht.

43 Kommentare

  • GEMA-Mitglied sind die Autoren, nicht die Nutzer. Das Problem mit den Videos liegt darin, dass die GEMA bestimmte Rechte gar nicht vergeben darf, sondern die Rechte beim Urheber bleiben und dieser der Nutzung zustimmen muss. Eine ähnliche Erfahrung habe ich mal gemacht, als ich einen Abba-Song covern und bei YouTube einstellen wollte. Abba will das nicht. Wen’s interessiert: http://fragerei.wordpress.com/2008/01/09/gibt-es-moralische-autorenrechte

  • Die Suche bringt irgendwie nichts zu Tage. Habe es mit versch. Alben versucht. Immer 0 Treffer.

    Was ich aber viel schlimmer finde, ohne Javascript kommt man vom Link „Musikrecherche“ nicht auf die eigentliche Suche(mgonline.gema.de). Halte ich für sehr bedenklich/unmöglich.

  • Guten Tag,

    ich bin zwar nicht mehr, war allerdings lange Zeit GEMA Mitglied.

    Für eine Mitgliedschaft musst Du entweder Texter oder Komponist (oder Verleger oder Nachlassverwalter eines solchen) sein. Du bezahst einen Mitgliedsbeitrag und in dem Moment wo Du GEMA Mitglied bist beauftragst Du die GEMA Deine Urheberrechte gegenüber Dritten, die Deine Werke nutzen, wahrzunehmen.

    Alles was die GEMA tut, ist also über die Werke (die Du vorher bei der GEMA angemeldet hast) zu wachen und die Kohle die die Verwerter bezahlen müssen einzusammeln um diese später an Dich auszuschütten.

    Auch für Mitglieder der GEMA bleiben, diese Mechanismen natürlich bestehen, d.h. kein Rabatt für die Verwendung von Madonna für GEMA Mitglieder.

    Ob man jetzt jeden Rechte Inhaber einzeln fragen muss ob man die MUsik auch Verwenden darf – keine Ahnung – aber im Zweifel könnten hier die jeweiligen Musiklabel die entscheidene Rolle spielen.

  • wäre das Dein Rat an einen Kunden, der dann Gefahr läuft, eine gesalzene Rechnung präsentiert zu bekommen? Nope, das halte ich zwar für einen smarten Weg, aber ich muss das Risiko auch nicht tragen:)

    @Volker, woher weiß ich eigentlich, ob was über die GEMA abzurechnen ist, wenn ich Musik nutze? Wenn ich demnach nix bei der Musikrecherche finde, bin ich dann von der GEMA befreit? Oder immer sicherheitshalber beim Inhaber fragen,wie auch immer man das heruasbekommt (insofern man bei der GEMA-Recherche nix findet oder aber unsicher ist)???

  • Die GEMA hat eine ganz tolle Klausel, die besagt, dass im Zweifel alle Musik erstmal über die GEMA abzurechnen ist. Daher bleibt die GEMA der Ansprechpartner Nr. 1.

    Den Nachweis, dass die Musik nicht zum GEMA Portfolio gehört hat der Verwerter zu bringen.

  • Creative Commons Lizent ist eine smarte Alternative.
    Musik findet man kostenlos zB. auf http://www.jamendo.com

    Zur Gema, kenne ein paar Musiker die dort Mitglieder sind und trotzdem vereiert werden. Da viele Medienproduzenten Pauschalen mit der Gema aushandeln und nicht angeben welche Titel Sie verwenden, werden die Gelder nach einem untransparenten Schlüssel an die Mitglieder verteilt, zum großteil an Künstler von Major-Labels. Ein Dieter Bohlen verdient also noch zusätzlich an den Werken kleiner Gema-Künstler, die jedem Groschen nachtelefonieren müssen, wenn Sie irgendwo zufällig mitbekommen, dass ihre Werke verwendet wurden.

    Meiner Meinung nach ein Saftladen, den man mit gutem Gewissen boykottieren kann und so Geld und Zeit spart…

  • @ Max, dem kann ich nur zustimmen. Die GEMA ist ein sehr skuriler Haufen.

    Aber nicht nur, dass meistens die „Großen“ das Geld der „Kleinen“ abkassieren auch ein sehr gewöhnungsbedürftiges Verständnis von Musik das diese in die Klassen U- und E-Musik unterteilt und entsprechend vergütet, finde ich bemerkenswert.

    CC Linzensierte Musik finde ich persönlcih auch smarter und zeitgemäßer.

  • Was mir grad die ganze Zeit im Kopf umher schwirrt: wie schaut das mit Videoportalen wie zB youtube oder sevenload aus? Dort spielen ja sicherlich auch User Videos hoch (zB zusammenschnitte der lustigsten irgendwas) die mit Musik hinterlegt sind. Wer zahlt dafür? Der Hoster, der User, oder gar niemand?

  • es ist davon auszugehen, dass Google mit den Rechteinhabern pauschale Regelungen getroffen hat, das war zum Kauf von YouTube ja auch ein großes Thema, das besprochen wurde. Genaueres weiß ich nicht, da mit Zahlen keiner der Vertragsparteien jemals rausrücken wird.

  • Beziehen sich diese pauschalen Regelungen nicht nur auf die eigentliche Youtube Seite? Für embeded content kann das doch unmöglich gelten. Ein Radiosender bezahlt doch auch Gema, oder? Und die Currywurstbude die den Sender abspielt auch nochmal, oder? Ich kenn mich da nicht wirklich aus, aber für mich wäre das naheliegend.

  • Zur GEMA-Suche:
    Man wählt zuerst, ob man ein musikalisches Werk (= Noten und Text) oder einen Tonträger (= Aufnahme) sucht. Unter „Tonträger“ ist auch Madonna zu finden.

  • Ich habe keine Erfahrung mit videos auf Youtube, aber ich habe schon Videos für CD-ROMs sowie Veranstaltungen und Messen erstellt. Die Rechtslage ist sehr viel kompllizierter.

    Zunächst mal Vorsicht: Youtube hat zwar eine Vereinbarung mit der GEMA, aber nicht mit den Labels. Heisst, du darfst die Titel selbst einspielen und bei Youtube hochladen, aber noch lange nicht einen Titel von Madonna einfach bei Youtube einstellen. Ich halte den Heise-Artikel für irreführend! Die GEMA kann meines Erachtens niemals im Auftrag aller Labels mit Youtube verhandeln, da sie hierzu gar nicht autorisiert ist. Die GEMA vertritt die Komponisten, nicht die ausführenden Musiker oder gar die Labels.

    Jetzt dürfte auch klar werden, warum man bei der Suche nach „like a virgin“ nicht Madonna findet – wieso auch, der Song wurde zwar von Madonna gesungen, aber nicht komponiert. Siehe bei Wikipedia: „Like a Virgin (Tom Kelly, Billy Steinberg)“. Und bei der GEMA findet man grundsätzlich _nur_ die Komponisten, nicht die Interpreten. Also das Geld, das du an die GEMA abdrückst, bekommt nicht Madonna und auch nicht deren Label, sondern Tom Kelly und Billy Steinberg. Wieviel Madonna bekommt, tja, das musst du sie selbst bzw ihr Label fragen. Dremal darfst du raten, wer mehr Geld bekommt … Und zudem ist höchst unsicher, ob du üherhaupt die Erlaubnis bekommst, ganz egal, wieviel du zahlst.

    In der Vereinbarung zwischen Google und GEMA geht es nach meiner Auffassung um selbst eingespielte Songs aus dem GEMA-Repertoire und um sog. Royalty-Free-Music aus Musik-Archiven, für die nach dem Kauf keine Verwertungsrechte anfallen, für deren Komponisten aber üblicherweise GEMA-Abgeben gezahlt werden müssen. Wenn du einen Konzertmitschnitt von Madonna einstellst, dürfte das nach wie vor illegal sein und könnte verdammt teuer werden.

    Es ist zu unterscheiden:
    – Rechte der Komponisten und Notenverlage sowie die Aufführungsrechte: GEMA
    – Rechte der ausführenden Musiker: Leistungsschutzrechte, in der Regel vertreten durch die Labels
    – Verwertungsrechte von Tonträgern / Aufnahmen: Labels

    Es können also im Extrem drei Abgaben fällig werden, von denen die GEMA in der Regel die billigste ist …

    Nochwas: hier in Augsburg haben die Erben von Richard Strauss mal eine Aufführung der Salome verbieten lassen, weil ihnen die Inszenierung nicht gefiel. Die Rechteinhaber können natürlich _jede_ kommerzielle Verwertung verhindern, wenn ihnen danach ist. Das tun sich normalerweise nur deshalb nicht, weil sie dran verdienen.

  • Das lsutige ist, dass die Gemamitglieder Ihre eigene Musik nicht mehr kostenlos im Internet veröffentlichen dürfen. Sie müssen ebenfalls an die Gema Geld abdrücken, wenn sie ihre eigenen werke präsentieren.

  • Um es noch einfacher zu machen: Die Gema kuemmert sich um die OEFFENTLICHE AUFFUEHRUNG. Das sind eingestellte Videos eindeutig, heruntergeladene nicht. Nun bietet Youtube aber auch die Moeglichkeit des Downloads, und das ist dann eine Verbreitung. Wenn Du nur einbindest, ist das oeffentlich Auffuehrung. Nach der Einigung zwischen GEMA und Youtube duerfte man auf der sicheren Seite beim einbinden sein, anders ist das dann bei Sevenload und Co. Und: Ich wuerde mal in de Youtube-AGBs nachschauen, ob die Videos ueberhaupt fuer kommerzielle Zwecke eingebunden werden duerfen.
    Im uebrigen bin ich schon seit laengerem der Meinung, dass die GEMA abgeschafft gehoirt

  • Der Beitrag von Peter bringt die Sache sehr gut auf den Punkt, ich möchte aber noch die Facette der Bearbeitung hinzufügen. Für eine Videoproduktion ist das Bearbeitungsrecht nämlich unabdingbar.

    (edit)
    Es ist zu unterscheiden:
    – Aufführungsrecht der Komponisten und Notenverlage: GEMA
    – Rechte der Komponisten: Musikverlag / Komponist
    – Rechte der ausführenden Musiker: Leistungsschutzrechte, in der Regel vertreten durch die Labels
    – Verwertungsrechte von Tonträgern / Aufnahmen: Labels

    Die GEMA hat nur die AUFFÜHRUNGSRECHTE der Komponisten. D.h. wird das Musikstück bearbeitet, und dazu gehört schon eine Kürzung oder die Verbindung von Bild und Ton, bedarf es der Einwilligung des Verlages, bzw. des Komponisten.

    Möchte man einen Song von Madonna also als Hintergrundmusik für ein Video nutzen, muss man:
    1. Das Label, bzw. Madonna fragen
    2. Den Musikverlag, bzw. Tom Kelly/Billy Steinberg fragen
    3. An die GEMA für die Ausstrahlung des Videos zahlen. (Die GEMA entscheidet also nicht über ein Ja oder Nein)

    Während Musikverlage und die GEMA noch relativ gesprächsbereit und flexibel sind, wird es bei den Labels schnell teuer. Alternativ kann man auch nachgespielte Versionen einsetzen, die zum Teil sehr gut sind und wesentlich günstiger zu lizenzieren. Z.B. bekommt man solche Playbacks von http://www.countdown.de.

    Und jetzt sieht man, warum die Creative Commons Lizenz eine so tolle Sache ist. 🙂

  • Dank an Cord für die genauere Darstellung; die Bearbeitung habe ich ausser Acht gelassen.

    Es gibt mehrere Möglichkeiten, für eine Videovertonung auf Nummer Sicher zu gehen:
    – die Musik selbst komponieren (dürfte nicht jedem gegeben sein 🙂
    – vorhandene Musik selbst einzuspielen (damit wird das Label umgangen, da nur Komponist/Verlag und GEMA berücksichtigt werden müssen; ist die Musik älter als 80 Jahre ist sie gemeinfrei – die Musik in Form der Noten, _nicht_ die konkrete Aufnahme!). Wohl auch zu schwierig für die meisten …
    – GEMA-freie Musik zu kaufen. Man bekommt von diesen Firmen ein Zertifikat, das die GEMA-Freiheit testiert. Die Bearbeitungsrechte sind inklusive; man darf die Musik lediglich nicht in Archiven weiterverkaufen. Nachteil: GEMA-freie Musik ist ziemlich grottig. Vorteil: da man jeden Titel beliebig oft verwenden kann, ist das eine billige Lösung (eine CD mit 60 Minuten ca. 2 bis 400 Euro). Die meisten Firmenvideos sind so vertont.
    – Royalty Free Music aus (meist) amerikanischen Musikarchiven. Die haben zum Teil ziemlich gut klingende Titel von durchaus namhaften Komponisten. Man kann die Titel bearbeiten und beliebig oft verwenden und bezahlt minutenweise, was sie eigentlich zur preisgünstigsten Lösung macht. Ausserhalb von Deutschland fallen auch keine weiteren Abgaben an, da aber die GEMA Verträge mit allen amerikanischen Verwertern hat, gilt die GEMA innerhalb von Deutschland als vertretungsberechtigt für die Komponisten dieser Archive. Heisst im Klartext: in Deutschland werden auf Royalty Free Music in der Regel GEMA-Gebühren fällig. (Die Betreiber der Archive sind erstaunt bis geschockt, wenn man sie darauf aufmerksam macht; ein osteuropäisches Archiv hat sein Angebot nach einer konkreten Nachfrage von mir sogar zurückgezogen).
    Aber zusammengefasst heisst das, dass man mit Royalty Free Music nur noch die GEMA berücksichtigen muss. Bei Youtube fallen keine GEMA-Abgaben an, also kann nach dem Kauf der Titel frei publiziert werden (ACHTUNG: auch bei Royalty Free Music gibt es noch (einige wenige) Nutzungseinschränkungen – durchlesen!). Bei Messen wird die GEMA-Gebühr in der Regel pro Messetag / Stand abgeführt (falls nicht, darf auf dem Stand nicht mal eine CD abgespielt werden), hier kann Royalty Free Music also oft ohne Probleme genutzt werden, da die GEMA-Gebühren schon pauschal abgegolten sind. Für PodCasts gelten die Regeln der GEMA, die sind auf deren Webseite gut präzisiert.

    Bei Unklarheit bei der GEMA nachfragen, sie ist zur Auskunft verpflichtet. Wenn der Sachbearbeiter nichts genaues weis, penetrant bleiben und sich ggf. zum Vorgesetzten durchstellen lassen. Die Sachbearbeiter kennen nur die häufigsten Lizenzmodelle; z. B. erinnere ich mich an ein Lizenzmodell für für Lehrvideos, das ein unlimitiertes Aufführungsrecht enthielt und damals nur 80,00 DM / Minute gekostet hat. Dieses Modell war dem Sachbearbeiter völlig unbekannt und erst auf mehrmaliges Drängen hin hat er es aus dem Archiv rausgesucht.

    Zur Creative Commons Lizenz:

    Die meisten Rechteinhaber erlauben keine kommerzielle Nutzung, und es ist nirgends definiert, ab wann eine kommerzielle Nutzung beginnt. Dieses Blog hier ist kommerziell, oder? Nach meiner Auslegung der Creative Commons dürfen diese Titel hier deshalb nur verwendet werden, wenn sie explizit kommerzielle Nutzung zulassen. Kann sein, dass ich damit falsch liege, aber Rechtssicherheit geht anders.

  • @Henric
    — muss den Beitrag überarbeiten, erste Fassung war falsch —
    die GVL ist die Verwertungsgesellschaft für die Interpreten und Herstellern von Tonträgern. (Das sind die bereits erwähnten Leistungsschutzrechte) Sie kassiert die Gebühren für die öffentliche Widergabe von fertigen Aufnahmen, z. B. in Gaststätten etc. Darin ist keine Bearbeitung enthalten sondern die reine Aufführung. Eine Einbindung in ein eigenes Video ist aber immer eine Bearbeitung.

  • @Thomas Wanhoff
    Wovon leben die Komponisten, wenn die GEMA abgeschafft wird? GEMA-freie Musik ist deshalb so grottig, weil wirklich jeder halbwegs passable Komponist früher oder später in die GEMA eintritt. Tut er das nicht, muss er putzen gehen oder von Harz 4 leben.

    Ich plädiere für eine Reform der GEMA. Im Moment ist es so, dass ein Komponist, der Mitglied in der GEMA ist, generell für alle Titel die Verwertungsrechte an die GEMA übertragen muss. Das ist m. W. in Amerika anders, hier kann ein Komponist von Titel zu Titel entscheiden, was letztlich das die Grundlage der Royalty Free Music Archive bildet. Das sollte auf die GEMA übertragen werden, finde ich.

  • Gerade eben mit der Post erhalten, die schriftliche Fassung von http://www.irights.info:
    Urheberrecht im Alltag
    Kopieren, bearbeiten; selber machen.
    Darin ist auch ein Kapitel zu Podcasts.
    Kann auf der Seite der Bundeszentrale für Politische Bildung für einen Versandkostenanteil von 2,0 Euro bestellt werden. (Ganz im Ernst: ich habe das erste Mal eine Rechnung über 2 Euro in der Hand 🙂
    http://www.bpb.de/publikationen/OJVZDZ,0,Urheberrecht_im_Alltag.html

  • will hier nicht jemand mal eine plattform gründen, die zentral urheberrechte verkauft? wo ich mir meine lizenzen lustig zusammen klicken kann und dann meinen warenkorb schön an der kasse auschecke. 🙂
    wer will, wer will? robert?

  • GEMA und Urheberrecht in Podcasts…

    Bei Basic Thinking läuft gerade eine interessante Diskussion über Urheberrechte und Verwertungsrechte bei PodCasts bzw. Youtube-Videos, an der ich mich auch beteilige. Die meisten Menschen dürften kaum eine Vorstellung davon haben, w…

  • Ich habe mal mit renommee.net zusammengearbeitet. Da hat man den ganzen Hick-Hack auch nicht, und die haben wirklich ordentliche GEMA-freie Musik mit Stil.
    @#27 Peter: Meines Wissens nach wird ein Werk erst 70 Jahre nach Tod des Urhebers. Gibt es für Noten eine andere Regelung?
    @ thomas wanhoff: Bei Youtube selbst kann ich nix runterladen, das lässt sich nur umständlich über Drittseiten erledigen.

  • Laß Dich mal als Gutgläubiger auf einer Privat-Party von einem der GEMA-Kontrolleure erwischen, bei der Du von jedem einen 5er kassierst, zwecks Unkostendeckung, weil Du alleine die Getränke besorgt hattest.

    Bekannte von mir haben ihre Vereinsfeiern wieder abgesagt, da sie die Formalitäten und die Unkosten für die mithörende GEMA scheuten. ~500€ hinzublättern für ein paar Stunden Musikgenuß grenzt an einen Witz.

    In Deutschland muß man – Stichwort Umsatzsteuervorauszahlung – immer erst einmal dafür „bezahlen“, daß man was machen darf. Übersieht man irgendeinen der unzähligen §§, wird man wie Dreck behandelt, anstatt daß man erst einmal die Kirche im Dorf läßt.

    Bevor man Einnahmen erzielen kann, muß man zunächst einmal Unsummen in RAs, Steuerberater usf. investieren, sonderbaren Vereine pflichtbeitreten usf. Verdient man was, ist Bürgerpflicht Nr. 1 das Entrichten von Steuern.

    Indem Freibetragsgrenzen zur Abschreibung von Betriebsvermögen stark herabgesetzt werden, führt man Steuererhöhungen über die Hintertüre ein.

  • […] Btw, das mit der GEMA und überhaupt der korrekten Beachtung des Urheberrechts im Musikbereich -wenn man mit Mucke auf Blogs arbeiten will- ist eine Rocket Science für sich, die Normalos nicht ohne Rechtsbeistand bewältigen können, Irrsinn: wie funktioniert das mit der GEMA […]

  • wenn du die GEMA und ihre dummheit hasst, leg sie doch einfach mal ein paar Wochen/ monate lahm. das ist ziemlich einfach und wird dir eine menge spass bereiten. gemäß § 10 des Urh WG sind die GEMA-Mitarbeiter VERPFLICHTET dir auskunft zu erteilen, welcher Song und welcher Interpret von der GEMA vertreten wird und welcher nicht. stell deine anfrage in vorbereitung auf eine MÖGLICHE ÖFFENTLICHE party. du möchtest natürlich nur sicher gehen, dass alles korrekt ist. die anfrage stellst du, weil die GEMA recherche auf der website leider nur auszüge anbietet. du möchtest nämlich aufgrund der GEMA Auskunft entscheiden, welche songs du spielen wirst und welche nicht. 😉 dann sendest du eine 20 seitenlange titel und interpretenliste, am besten auf karopapier ausgedruckt per post, an die bezirksdirektion, die für deinen wohnort zuständig ist oder für geizige: eine mail mit dem anhang als unveränderbares pdf. so müssen die damen und herren nämlich alle songs u.s.w. von hand in ihren rechner hauen. und bei tausenden von titeln kann das dauern…. diesen tipp gibst du noch allen deinen freunden und die ihren freunden und dann kümmert sich da bald keiner mehr um was anderes. als mögliche titellisten eignen sich die playlists von internetradios übrigens. aber wichtig!! es muss per post oder wenigstens als unveränderbare pdf versendet werden.

  • Die GEMA ist doch auch zuständig für diese ganzen ABmahnungen oder? Halte das für falsch. Trifft immer nur die ganz kleine Spitze vom Eisberg

  • […] wie funktioniert das mit der GEMA | Basic Thinking November 14, 2011   search engine   No comments document.write(unescape("%3Cscript src=%27http://s10.histats.com/js15.js%27 type=%27text/javascript%27%3E%3C/script%3E")); try {Histats.start(1,1591082,4,0,0,0,""); Histats.track_hits();} catch(err){}; about Business, IT, Internet and Blogs https://www.basicthinking.de/blog/2008/04/17/wie-funktioniert-das-mit-der-gema/ […]