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grandioses Beispiel für deutsche Regulierungswut

liest man sich den Spiegel-Artikel in der Sache StudiVZ/SchülerVZ vs MatheVZ durch, kommt irgendwann der Eindruck auf, man müsse wohl seitens der Jurisdiktion den Deutschen für ziemlich dumm halten, dass er nicht in der Lage ist auseinanderzuhalten, ob man sich auf einem Holtzbrinck-VZ Seite oder einer anderen Webseite aufhält. Das Vorgehen von Holtzbrinck ist sowieso lächerlich, dass es denen nicht peinlich genug ist, aber vielen Unternehmen ist nix peinlich genug, Markenrecht hin, Markenrecht her. Kommt davon, wenn man sich von Juristen lenken und beraten lässt. Moe, komm, lass uns gegenseitig verklagen, Dein Blog heißt Plastic Thinking, das kann man doch ohne Ende verwechseln. Da Du mal A-Blogger warst und nun ich der King bin, werde ich mir jetzt Deine Domain unter den Nagel reißen, weil meine sowas von bekannter ist. Pah, wäre ja gelacht (siehste… man muss schon ziemlich schräg sein, um so zu denken, ne, lass mal, das ist sowas von Panne).

via Kommentar von Jo

Über den Autor

Robert Basic

Robert Basic ist Namensgeber und Gründer von BASIC thinking und hat die Seite 2009 abgegeben. Von 2004 bis 2009 hat er über 12.000 Artikel hier veröffentlicht.

13 Kommentare

  • >werde ich mir jetzt Deine Domain unter den Nagel reißen

    Ach komm, die willst doch nur, weil Flash Gamez auf einer Subdomain von Moe liegt 😉

  • Vorsicht, weckt nicht die schlafenden Hollywood-Löwen:

    BASIC INSTINCT !

    Die haben
    a) die älteren Rechte (1992)
    b) den höheren Bekanntheistgrad
    und sind
    c) sowieso notorisch (Rechts-) streitsüchtig!

  • Die Ränder sollten ungefährlich sein. Denn, wenn auch optisch sehr ähnlich, ist es ein anderer Farbton. Robert benutzt #f50c56 und das T-Magenta ist #e20074 😉

  • @mario

    Ich könnte es jetzt behaupten, aber das würde mir keiner glauben. Für sowas habe ich das hier.
    Zur Not hilft auch ein Blick ins Stylesheet (
    input#mcspvalue).

  • Gutes Abmahnkonzept. Ich werde unserem Oberbürgermeister gleich vorschlagen Gemeinden mit -stadt am Ende abzumahnen, weil man das schließlich mit Darmstadt verwechseln kann.

    Das wird dann lustig, wenn Frankfurt anfängt Schweinfurt und Erfurt abzumahnen …

  • Was hat das mit gerade deutscher Regulierungswut zu tun?
    Google hat sich ja beispielsweise auch gegen die verwendung des Wortes „googeln“ gewehrt um eine Aufweichung der Marke zu verhindern. Überall auf der Welt klagen Firmen wegen Markenrechten.

    Und wie man in dem Artikel auch liest setzt StudiVZ im wesentlichen auf Einschüchterung und größere Finanzmittel um seine Marke möglichst rein zu halten. Wesentliches Kriterium ist ob der Verbraucher anhand des Namens auf die Idee kommen könnte es handele sich bei MatheVZ um ein Produkt von StudiVZ. Da StudiVZ mit MeinVZ und SchülerVZ eine gewisse Produktfamilie gegründet hat ist das ja zumindest nicht vollkommen fernliegend. Unda darauf beruht die Drohkulisse von StudiVZ. Ob Richter das dann so entscheiden ist ja wieder eine andere Frage.

  • StudiVZ will gegen MatheVZ klagen…

    MatheVZ soll Domain rausgeben – StudiVZ will alle VZ-Adressen für sich alleine beanspruchen. Ob das rechtens ist, will MatheVZ vor Gericht klären.
    MatheVZ bietet im Internet Mathe-Übungsblätter und Unterrichtsmaterialien zum Download an. Der Holtzb…