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eine Krähe

pickt der anderen kein Auge aus oder so ähnlich. Das stimmt so nicht ganz immer, zwei Lawblogger liegen im Clinch, da der eine die Wortmarke „Law Blog“ für sich beim Markenamt in Anspruch genommen hat und der andere dieses Unwort im Blog als Bestandteil des Blog-Titels genutzt hat (Rechtsanwälte schreiben drauf, betrieben wirds von einem Non-RA). Hab mich schon vor zwei oder drei Jahren über diesen Unsinn genug aufgeregt, wie ein bekannter Blogger das Markenrecht genauso wie popelige 08/15 Unternehmen auch vergewaltigt, indem Allerweltsbegriffe geschützt werden („law blog“ bzw. „blawg“ ist ein etablierter Gattungsbegriff imho). Aber letztlich ist es die Schuld des Markenamtes, so ein Schindluder zuzulassen. Und es wird wohl auch weiterhin Unsinn damit getrieben, sobald neue Techniken aufkommen und damit neue Begrifflichkeiten einhergehen. Wie, hat noch keiner Wikinomics, Social Networking, RSS u.Ä. geschützt? Dann aber auf, auf. Ach, sollen sie sich also die Augen auspicken, mir nur Recht.

Über den Autor

Robert Basic

Robert Basic ist Namensgeber und Gründer von BASIC thinking und hat die Seite 2009 abgegeben. Von 2004 bis 2009 hat er über 12.000 Artikel hier veröffentlicht.

76 Kommentare

  • hmm.. irgendwie kann ich mich mit dem ganzen noch ned anfreunden..
    glaub des irgendwie nich so richtig.. gibts noch andere quellen? auf lawblog selber hab ich nix gefunden..

  • bisschen offtopic: ist der ausdruck „markenTrecht“ in deinen tags gewollt, oder passiert? könnte ja auch „markenKnecht“ heißen… *g*

  • Wieso wurde dann ein Blog der die selbe Bezeichnung trägt dann nicht abgemahnt bzw. hat diese Abmahnung noch nicht veröffentlicht? Mir ist auch klar warum heute kein Blog mehr einen anderen verlinkt. Selbst Videos von YouTube oder ähnlichem ist heutzutage mitunter mit einer Abmahnung verbunden.
    Traurige Welt!

  • Sollte das stimmen, dann fliegt der Udo aus meinem RSS Reader raus.
    Eine einfache eMail mit einem Hinweis hätte ja wohl auch gereicht.

  • @2 (Robert): Ich bin kein RA, sondern gebe im System angemeldeten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten die Möglichkeit zu bloggen.
    Trotzdem lüge ich nicht, auch nicht öffentlich (schätze in diesem Fall käme mich das ziemlich teuer).

  • @Herny, hascht Recht, MarkenKnecht wäre aber echt gut gewesen:))
    @Rainer, hat ja auch keiner behauptet.
    @Norbert, wieso .. wegen der Geschichte etwa? Udo handelt lediglich so, wie jedes andere Unternehmen auch, dass seine Marke verteidigen muss (!).. einmal drin, immer dabei

  • Warum soll Udo Vetter sich dazu äußern. Es ist seine Marke und er handelt erst einmal im Einklang mit dem Gesetz. Ob es charmant ist, oder nicht. Interessant wird die Löschungsklage.

  • Ich bin auch kein RA, aber wenn ich mich richtig erinnere, dann prüft das DPMA nicht – dafür gibts eine Einspruchsfrist. Ob LAW BLOG ein Gattungsbegriff ist, ist Argumentationssache und kommt auch auf die (Marken)Klasse an. Zudem ist der Markeninhaber zur Abmahnung quasi verpflichtet, wenn er seine Marke weiterhin führen will. Man kann zudem ein Löschungsverfahren eröffnen. Die Marke „Kinder“ (Süssigkeiten) gibts ja auch und wurde erfolgreich in einem Markenrechtsstreit durchgeboxt (stand mal in der C’t). Ich könnte mir vorstellen, dass IT- Consulting und Hosting unter LAW BLOG segeln kann.

  • Naja… also bei Wörtern die zum alltäglichen Gebrauch gehören, und zudem in einschlägigen Wörterbüchern eingetragen sind – wird eine Registrierung als Markenname wohl kaum möglich sein… Allerdings sagt mir dies nur mein vernunftmäßiges Gespür. Die deutsche Gesetzgebung entspricht diesem ja auch nicht immer.

    Bei „Law Blog“ würde ich jetzt nicht unbedingt von einer umgänglichen Wendung sprechen, genauso wenig wie „Microsoft“ (vor seiner Gründung) jemals zum allgemeinen Wortschatz gehört hat. (Jedenfalls nicht das ich wüsste).

    Deshalb kann ich das schon irgendwo verstehen, dass Herr Vetter sich diesen Titel als Marke hat registrieren lassen, und diesen dem entsprechend auch schützen möchte… [Nachtrag: Wobei, wenn ich recht überlege, sind law und blog für sich genommen, zwei sehr umgängliche Wendungen *ähäm*]. Was ich allerdings nicht verstehen könnte – wenn dem so wäre (was ich nicht weiß) – wenn Herr Vetter die Abmahnung durch seine Anwälte ohne eine Vorwarnung verschickt hätte. Denn das muss nicht sein, und erspart dem einlenkwilligen „Angeklagten“ viele unnötige Euros.

    Frage am Rande: Würde es Dir wirklich nichts ausmachen, wenn irgendjemand einen Blog mit dem (Unter)Titel „Mein Basicthinking-Blog“ ins Netz stellen würde…?

  • Bisschen lächerlich ist das schon. Da merkt man dann gleich, dass die Juristen Blogs nur als Marketinginstrument für ihre Aquise nutzen und gar nicht hinter der Idee des Bloggings stehen.

  • Schon seltsam, gerade Udo Vetter, der sich ja ganz gern als „Vertreter der durchs Internet Geknechteten“ sieht bzw. präsentiert, zieht so eine Nummer ab. Ganz schlechter Stil, er hat damit auf jeden Fall einen enormen Teil seiner Glaubwürdigkeit verloren.

  • @torsten, würde schon bisserl komisch schauen, aber auf die dumme Idee, zwei Allerweltsbegriffe zu schützen, kam ich dennoch nicht und werde ich auch nicht kommen.

  • Naja… hast ja recht… den Schutz dieser Begriffe für sich genommen, finde ich auch „etwas überzogen“… aber bleiben wir doch mal bei „Microsoft“ (über deren Markenschutz sich auch noch niemand aufgeregt hat):

    In meinem PC stecken Micro-Prozessoren und ich esse gerne Soft-Eis.

    Also, wenn das nicht Allerwelt ist…

  • es muss schon ein jeder für sich entscheiden, wo seine gefühlte Grenze zwischen Vereinnahmung der Sprache und Freiheit der Sprache liegt, unabhängig dessen, was ein Markenamt an Grenzen vorlegt.

  • @Robert: man kann jeden Gattungsbegriff als Marke anmelden, nur eben nicht in der Gattung selbst. Gattungsbegriffe sind aus meiner Sicht eher „Anwalt“ oder „Strafverteidiger“. Bei „Mitfahrzentrale“ empfinde ich dies z.B. nicht. Schau mal beim dpma.de, da sind ettliche Allerweltsbegriffe (z.B. Kinder) registriert. Es können auch verschiedene Personen den gleichen Begriff parallel reservieren, nur eben nicht für die selben Produkte (Markenklassen). Wenn es keinen Markeneintrag für „Porsche“ im Bereich Hosting gibt, dann kannst Du dir Porsche registrien (Slogan: Porsche Hosting – schneller als die Konkurrenz erlaubt 😉

  • @RH: Und genau hier liegt doch das eigentliche Problem mit den Markeneinträgen. Würde ich mir „Halsabschneider“ eintragen lassen, könnten mich Kreditinstitute, Baumärkte und Henker gleichermaßen verklagen, denn egal was ich tue, um dem Namen gerecht zu werden würde ich automagisch in eine entsprechende Markenklasse rutschen.

    Im Grunde genommen ist die Diskussion darüber jedoch müßig, denn vielen von uns fehlt der nötige rechtliche Background um das wirklich korrekt zu interpretieren. Interessant am Ganzen ist halt, und damit schließt sich der Kreis zum Ursprung, das sich eben gerade jemand der sich gern gegen Abmahnwahn und ähnliches zu profilieren versucht, auf diese Schiene herablässt und sich somit, zumindest in meinen Augen, selbst ins Abseits stellt.

  • @21: japs. bin auch gespannt über mehr infos… wie gesagt ich kanns mir eg nich so recht vorstellen bzw dass wir da irgendwas noch ned wissen ^^
    wenn doch.. raus ausm reader.

  • Es gab von mir persönlich eine Mail. Das war keine Abmahnung mit Kostenfolge etc. Die Antwort fiel unbefriedigend aus. Daraufhin habe ich noch mal per Mail meine Position verdeutlicht und eine weitere Frist gesetzt. Die Gegenseite – eine Firma, kein Anwalt – hat mir daraufhin, prosaisch ausgedrückt, den Mittelfinger gezeigt.

    Erst nach dieser deutlichen Geste habe ich RA Dominik Boecker von greyhills beauftragt, dessen Abmahnung dann erfolgreich war.

  • @Robert: im Grunde ja (Juristen sagen sowieso nur „es kommt drauf an…“) – nur eben nicht im Internet. Die Reichweite/Nationalität ist sehr von Bedeutung. Ich könnte mir das Markenlabel „BasicThinking“ für Textilien holen, dann dürftest Du nie T-Shirts mit Deiner URL tragen, weils ja ne Markenfälschung wär, haha …

    Was mir jetzt erst auffällt: im o.g. Fall bewegen wir uns im Internet. Mal angenommen in der Schweiz (oder sonst wo auf der Welt) registriert der Angemahnte die Marke „LAW BLOG“ in genau in den selben Klassen und zum genau den selben Zweck. Sobald der Angemahnte die Marke hat, wird der jetzige Abmahner abgemahnt. Begründung: in der Schweiz (überall auf der Welt) kann dessen Onlineangebot aufgerufen werden. Ein ähnliches Problemchen hatte Google mit seiner (amerikanischen) Marke „GMAIL“, die in Deutschland bereits registriert war.

    Nachtrag:
    @Udo Vetter:
    Die Frage ist, ob diese negative PR letzlich mehr nutzt, als das sie schadet. An Ihrer Stelle würde ich genauso handeln. Mit der Ausführung oben, wollte ich verdeutlichen, dass es im Internet schwierig ist, da nicht national. Was, wenn der Abgemahnte seine Server in die USA verlegt und eine Limited in England aufmacht? Es ist fast unmöglich eine Marke weltweit zu registrieren.

  • @RH: Sorry, letzteres habe ich nicht verstanden…

    Es gibt die Möglichkeit eine Marke im deutschen Raum oder international zu schützen (zu je unterschiedlichen Kosten). Inwiefern könnte also der fiktive Abgemahnte in der Schweiz einen Titel namens „Law Blog“ schützen lassen, wenn dieser Titel bereits zuvor international geschützt worden ist?

    .oO(häää?)

  • @Udo Vetter: Diese Begründung mag plausibel klingen, hat jedoch einen faden Beigeschmack. Für mich klingt das so, wie „mit Kanonen auf Spatzen schiessen“. Der Name „law blog“ wird im deutschen Sprachraum ganz allgemein mit dem Original in Verbindung gebracht, ähnliche oder gleichlautende Bezeichnungen werden kaum mit jemandem anderes in Verbindung gebracht, als mit „RA Udo Vetter“. Demzufolge ist eine solche Reaktion eben doch ziemlich überzogen und damit wenig prestigeträchtig. Ein gesalzener Beitrag im Blog hätte da vermutlich mehr (und positive?) Wirkung erzielt. Just my 0.002$!

    Nachtrag: Das aktuelle Posting im lawblog klingt irgendwie nach Schadensbegrenzung. Das hätte man, wie oben beschrieben, auch im Vorfeld vermeiden können…

  • @Torsten: ich gehe nicht davon aus, dass Aufgrund der hohen Kosten (Recherche + Gebühren) die Marke „LAW BLOG“ durch Herrn Vetter international registriert wurde, möglicherweise als Gemeinschaftsmarke + selektiv in einigen Ländern. Dann gibt es aber noch genug andere Länder, in denen die Marke LAW BLOG noch „frei“ ist.

    1. Marke in einem noch freien Land X registrieren
    2. Abmahnung versenden, weil in diesem Land X die Webseite von Herrn Vetter abrufbar ist

    Wird jetzt deutlicher, wie es gemeint war?
    Im Kern gehts darum, dass Webseiten weltweit abrufbar sind. Herr Vetter hat u.U. die Marke nur für Deutschland! Weltweit gibts eventuell noch Möglichkeiten die Marke zu registrieren, von mir aus in Mexiko. Erreichbar ist dann die Webseite von Herrn Vetter auch in Mexiko – wo doch ein anderer seine Marke hat.

  • @RH [zu Deinem vorletzten Kommentar]: Naja, es ist nicht nur fast unmöglich. Es ist unmöglich. Aber eine Registrierung bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) hat zumindest einen Schutz in 82 Staaten dieser Erde zur Folge. Und wer sich die Mitglieder-Liste auf http://www.wipo.int/madrid/en/ (Link „PDF“) mal anschaut, wird feststellen, dass das doch das Gröbste abdeckt. (Klar, kann man immer noch auf irgendeinen Server ausweichen, der auf einer Karibik-Insel gewartet wird).

    [zu Deinem letzten Kommentar]: Jupp, jetzt ist mir klarer, wie Du das gemeint hast. Danke.

  • Es ist nur legitim, wenn man bedenkt, wie leicht jemand anderes sich die Marke an dem Namen der eigenen Homepage sichern könnte, wenn man dem nicht vorbeugt. Der kurze Weg ist, sich einfach eine Marke daran zu sichern. Wenn man dann verantwortungsbewußt und freundlich mit den eigenen Rechten umgeht, so ist das im Rahmen der Möglichkeiten wohl ganz in Ordnung. Besser wäre natürlich, einfach dem Abmahnwahnsinn ein Ende zu bereiten. Dann müßten sich auch Webmaster nicht mehr darum sorgen, daß ihnen jemand einen beliebten Namen wegnimmt, indem er sich die Marke sichert, wenn er nicht selber eine Marke einträgt. Aber das ist ja eine Unterlassung, die man dem Gesetzgeber, z. B. bei den Wahlen, in Gesprächen mit Abgeordneten etc., vorzuhalten hätte.

  • Aber law-blog.de gibt es doch auch, werden die nochabgemahnt oder haben die eine Erlaubnis von Herrn Vetter bekommen um den Namen führen zu können?

  • Die haben afaik eine Erlaubnis bekommen und nicht den „Mittelfinger“ gezeigt. Shit happens. Mehr als 2 Mails kann man wohl von niemandem erwarten.

    Gruß,
    Hecky

  • Wie auch immer, bei Wörtern wie „Blawg“ zieht sich in mir alles zusammen…

    Klingt, als müsste sich gerade einer übergeben 🙂

  • Lanu hat recht. Journalisten sind keine Blogger und Rechtsanwälte erst recht nicht.

    Wenn sich die Geschichte bestätigt fliegt der Law Blog von Herrn Vetter aus meiner Feed-List und ich werde ihn ignorieren. Dann kann er sich seinen Markenschutz vors Knie nageln. Ohne Leser ist sein Blog eben nur eine tote Internetadresse mehr.

  • sach mal, was hat bittschön Udos Blog hinsichtlich seiner Inhalte mit der Markengeschichte zu tun? Er hat zwar imho mit der Markenanmeldung einen Fehler begangen, ist aber doch jetzt keine „böser Mensch“, lass doch mal die Kirche im Dorf jetzt und wirf nicht alle Dinge in einen Topf zugleich. Bereue mittlerweile, das Posting verfasst zu haben.

  • Marke hin oder her. Fakt ist doch, dass Udos zuvor mit dem Betreiber Kontakt aufgenommen hat und dieser offensichtlich nicht von seinem Standpunkt abrücken wollte. Dass Udo sich dann wehrt, ist doch logisch.

    Insofern seh‘ ich das Problem einiger Kommentatoren gar nicht…

  • @36 Robert

    Robert das muss ganz einfach passieren. Wenn ein Blogger den anderen abmahnt ist er kein Blogger. Wenn sich morgen einer bei dir meldet, weil sein Großvater die Markenrechte an dem Begriff Basic für Computer besitzt wirst du das ähnlich sehen.

    Derjenige der den Namen kopiert hat, war doch so lange völlig unbekannt und unbedeutend, bis es zur Klage kam. Den hätte Udo Vetter locker aussitzen können. Wenn er lieber vor Gericht geht ist das sein gutes Recht, aber er muss dann damit leben, das seine Glaubwürdigkeit als Blogger erledigt ist. Dumm gelaufen.

    Die Folge von Udo Vetters Vorgehen ist nämlich jetzt das wir alle lostapern müssen um uns unsere Blognamen schützen zu lassen. Viele lassen sich vermutlich gar nicht schützen. Es wird einen Haufen Geld kosten, viele Anwälte beschäftigen und vor allem eine neue Abmahnwelle starten. Das ganze ist ein Beschäftigungsprogramm für Anwälte.

    Das was du geschrieben hast ist schon ganz in Ordnung. Aber wir haben als Blogger schon genug Probleme, ohne das Udo Vetter neue hinzufügt. Wahrscheinlich dürfen wir uns morgen schon nicht mehr Blogger nennen weil ein anderer Komiker diesen Begriff hat schützen lassen.

    Rechtlich ist denen ja allen nichts vorzuwerfen, aber wenn wir sie zumindest als Blog ignorieren, haben sie wenigsten da den Schaden den sie uns zufügen wollen. Ich bin stocksauer. Ich will nicht mit Disney wegen Duckhome streiten müssen. Aber genau das wird kommen nur weil ein Rechtsanwalt ein Spiel wollte.

  • @39

    Wie ja schon an verschiedenen Orten von verschiedenen Leuten gesagt, erfordert die Inhaberschaft einer Marke, daß man gegebenenfalls zu deren Schutz tätig wird. Da ist nicht unbedingt etwas mit Aussitzen… Und daß es ratsam sein kann, seinen Blognamen zu schützen, ist keine Folge von Udos Handeln, sondern schlichtweg eine Folge des Abmahnwahns und auch des geltenden Rechtes. Udo hat gar kein neues Problem hinzugefügt. Man sieht eben nur ein Beispiel dafür, wie die Gesetze nun einmal sind. Wenn Sie Dir nicht gefallen, bliebe die Möglichkeit, das durch Wahlen etc. auszudrücken. Udo ist absolut nichts vorzuwerfen.

  • @ Jochen [#39]: Also jetzt mal ehrlich. Wenn sich bei mir ein Blogger melden würde, mit der Info: „Hey Junge, sorry, aber ich habe mir ‚munterwegs‘ bereits lange vor Dir als Name für mein Blog gesichert und auch eintragen lassen. Also bitte nenn Dein Blog irgendwie anders.“ Dann würde ich zwar etwas mit den Zähnen knirschen, aber ich würde dieser Bitte letztlich nachkommen! Warum? Weil ich selbst keinen Bock hätte, dass mein Blog in Verbindung mit dem bekannteren Blog eines anderen gebracht werden würde. Klar, wäre ich nicht froh drüber. Aber wenn es so ist, dann ist es so.

    Insofern kann ich Udo Vetter’s Law Blog auch weiterhin als Blog ernst nehmen. Denn ich kann in diesem Vorgang keinen „Abmahnwahnsinn“ erkennen. Darunter verstehe ich nämlich das wilde Abmahnen ohne jegliche Vorwarnung und ohne einer nachvollziehbaren Grundlage als der des mächtigen Finanz-Budgets des Abmahners, was den Abgemahnten erblassen lässt.

    Im obigen Fall wurde aber – laut glaubwürdiger Aussage des „Abmahnenden“ – deutlich versucht, die Sache zunächst ohne eine Abmahnung zu regeln. Wenn nun dieser Klärungsversuch im Gutwillen nicht funktioniert hat, kann man bei einer dann erfolgten Abmahnung nicht von Wahnsinn sprechen. Abgesehen davon, dass auch die Grundlage der Abmahnung in diesem Fall durchaus nachvollziehbar ist. Zumindest nach meinem Dafürhalten.

    @Robert: Also ich würde – wenn ich Du wäre – dieses Posting nicht bereuen. 1. bringt es viele zusätzliche Publicity (dies ist schließlich schon der 40. Kommentar). 2. gab / gibt es Udo Vetter die Möglichkeit, sich zu dieser Sache (die auch ohne Dich bekannt geworden wäre) zu äußern, und die Dinge ins Rechte Licht zu rücken. 3. gibt es den Usern die Möglichkeit, über das, was sie sich dabei denken, zu diskutieren. Und das kann doch nur besser sein, als die Entstehung eines Schwelbrandes. (Solange hier nicht mit Eiern oder schlimmeren Dingen geworfen wird).

    P. S.: Sorry, für die länge meines Kommentars…

  • @ 40 Dr.Jur ohne Namen

    Wer sich seinen Blognamen als Marke schützen lässt und damit zwei Standardbegriffe wie Law und Blog tut das weil er von vornherein die Absicht hat sich selbst Vorteile gegenüber anderen zu sicheren. Es war bisher eben nicht üblich sich den Blognamen gegen Geld schützen zu lassen. Herr Vetter hat genau dafür gesorgt das dies notwendig ist. Das ist ein Verhalten wie ich es bei keinem anderen Blogger tolerieren würde und wie ich es bei einem Rechtsanwalt nur sehr vorsichtig formuliert bezeichnen darf, weil ich ja damit rechnen muss, das er als nächstes mich verklagt, weil ich seine Vorgehensweise nicht gut finde.

    So jemand ist kein Blogger. Er war es auch nie und hat in einer Gemeinschaft von Bloggern der ich angehöre nichts zu suchen. Er darf sein Ding gerne machen, aber meine Achtung hat er sich verscherzt. Er bekäme von mir nie eine Einladung zu irgendeinem Treffen, tritt er als Redner auf, bin ich nicht da.

    Man muss meine Einschätzung nicht teilen. Sie kann durchaus falsch sein. Aber ein abmahnender Blogger ist eben keine Blogger, sondern ein Abmahner. Wenn die Blogger etwas akzeptieren weil es Udo Vetter macht, haben sie auch nicht mehr das Recht sich über Marions Kochbuch aufzuregen.

  • @42

    – Deine erste Aussage ist eine bloße Behauptung.
    – Herr Vetter hat nicht dafür gesorgt, daß es notwendig sei. Die URL eines Blogs ist eine URL. Für Blogs gilt nichts Besonderes – und zum allgemeinen siehe ja schon mein erstes Posting.
    – Wer bloggt, ist ein Blogger. Schon dem Wortlaut nach.
    – 2 Mails zur gütlichen Regelung sind mehr als genug. Wer z. B. unverschämt reagiert, hat sich ein – legitimes – formelles Vorgehen selber zuzuschreiben.
    – Mir wäre nicht bewußt, daß der Anwalt von Marions Kochbuch erst zwei informelle Mails seinen jeweiligen und vermutlich nicht allzu wenigen Abmahnungen vorausgeschickt hätte.

  • @ Jochen [# 42] – es folgt ein off-topic-Kommentar meinerseits: Manchmal sind die hauseigenen Etiquetten eines gewissen Blogger-Kreises ohnehin so absondernd und exklusiv, dass ich dann nicht weiß, was schlimmer ist: diese „geheimwissensartige Exklusivität“ oder eine Abmahnung? Ich habe wahrscheinlich auch ohne jemals eine Abmahnung tätigen zu können, aus mehreren Gründen bei manchen verschissen. Alleine, dass ich ein Blog bei Blogger.com gehostet habe (tz, wie lächerlich). Und zweitens mache ich, im Sinne der Lesbarkeit, nicht immer jede Änderung im Blog als Änderung kenntlich (wei, wie schlimm). Für manche Blogger ist das schon ne Tod-Ausschluss-ich-will-nie-wieder-was-mit-dir-zu-tun-haben-Sünde.

  • #44 Darum gehts aber auch nicht, sondern darum, dass jemand sich zwei Allerweltsbegriffe schützen lässt und damit jeden anderen daran hindern will, diese Begriffe zu benutzen.

    „law blog“ ergibt bei Google über 2 Millionen Treffer, und die beziehen sich größtenteils nicht auf das deutsche lawblog. Sogar das Wallstreet Journal hat einen.

    Ob da jemand vorher „2 gütliche Mails“ schickt, ist wenig relevant.

    Wie viele travel blogs gibt es wohl? Oder auto blogs? writer blogs? Und nun lässt sich das jemand, weil das Markenamt pennt, als Marke eintragen, und dann geht das Theater los. Das kann es bitte nicht sein.

  • @Robert
    „Bereue mittlerweile, das Posting verfasst zu haben.“ Das kann man bei dem Thema zwar verstehen. Dennoch: Es ist gerade das Salz in der Suppe der ganzen Bloggerei solche Dinge an zu sprechen. Vieleicht war dein Beitrag ein bissl Einseitig, konnt Udo sich doch erst in den Kommentaren dazu äußern. Sonst war es richtig so zu handeln.
    Was die Marke angeht: Das hat sich Udo sicher gut überlegt…

  • @thorsten #45

    An den Reaktionen des Dr. Jur ohne Namen ist doch schon zu sehen, das hier Fakten geschaffen werden sollen die wir in Zukunft alle erleben werden. Am eigenen Leib. Das Beispiel wird Schule machen.

    Ich kann dir nicht mit hauseigenen Etiketten dienen, weil ich als „Enfant terrible“ kein Teil dieser Zirkel bin. Ich für derartige Spielchen einfach zu direkt. Wie du mit deinen Bloginhalten umgehst ist deine Sache. Aber ich hätte Hemmungen dich zu zitieren, weil ich nicht weiß, ob der Artikel morgen noch den Inhalt hat, den ich heute zitierte und verlinkte. Das hat weniger was mit Etikette als mit Selbstschutz zu tun.

    Es macht nämlich wirklich keinen Spaß mehr von jeder verlinkten Seite einen Screenshot oder ein PDF machen zu müssen, weil sonst irgendein Anwalt kommt und dich für etwas verklagt, was zum Zeitpunkt der Verlinkung dort gar nicht stand.

    @ Robert ich bin fleißig dran.

  • Jochen, das traurige ist doch, dass die Schere im Kopf immer schärfer wird. Jede Aussage im Netz wird zunehmend von juristischen Fallstricken bedroht. Das LG Hamburg kümmert sich um die Pressefreiheit, die Markenanwälte um den Rest. Telefongesellschaften reservieren sich Namen und Farben, die Gentechnikfirmen sorgen dafür, dass du in Zukunft nicht mal mehr deine eigenen Tomaten anbauen kannst ohne Lizenz.

  • #48: Inhaltliche Änderung mache ich – soweit möglich – eigentlich immer kenntlich. Da bräuchtest Du Dir keine Sorgen machen. Aber Doch manchmal mitunter ist es eine die Frage, ob man jede Umformulierung kenntlich deutlich macht, v. a. dann [Nachtrag: „,“] wenn man – unter Perfektionismus leidend – recht häufig dazu neigt.

    So, sorry, will nicht weiter mit diesem Off-Topic nerven und sag auch jetzt nix mehr dazu. Bin schon weg ;-). (Was nicht heißen soll, dass ich Weiteres nicht lese [Nachtrag: „n werde“].)

    P. S.: „@thorsten“

  • Ich empfehle einen Blick auf die fragliche Seite. Es handelt sich um ein Anwaltsverzeichnis, in das sich Rechtsanwälte zu Werbezwecken eintragen können. Kostenpflichtig.

    Man kann natürlich auch auf einen Eierkarton „Weblog“ schreiben…

  • Ach und „echte“ juristische Blogs werden dann nicht abgemahnt? Was ist denn das für ein seltsames Argument?

  • Also ich hab einfach mal den November 2007 angetestet. Da bloggen augenscheinlich Rechtsanwälte. Nicht nur einer sondern mehrere. Ich für meinen Teil würde das persönlich als Blog betrachten. Wenn jemand meint in ein Anwaltsverzeichnis investieren zu müssen, ist das für mich so ähnlich wie der Eintrag mit Werbung im Telefonbuch. Ziemlich Web 0.75. Aber sein Problem.

    Der Blog bringt einem Anwalt sicher mehr Bekanntheitsgrad.

    Natürlich kann man auf jeden Eierkarton schreiben was man will. Aber nur solange wenigstens das auch drin ist, was draußen drauf steht.

  • ich denke, wenn einer den titel blogger verdient, dann ist udo da ganz oben auf eine liste zu schreiben.

    bzgl. abmahnung sehe ich es übrigens ähnlich, wie manche hier schon gepostet haben: ein übel unserer zeit, welches mit recht überhaupt nichts mehr zu tun hat.

  • Wobei markenrechtlich gesehen der Eierproduzent seine Eier „law blog“ nennen dürfte, da es sich um eine andere Klasse handelt. Und der hätte dann weit mehr das Recht, einen anderen Eierproduzenten bei Verwendung dieses Namens abzumahnen.

    „blawg“ ist übrigens die gängige Abkürzung für „law blog“. Bestimmt ist damit nicht der Vettersche gemeint. Nur mal googeln.

  • Vernichte ich mal alle Sympathie mit einer Klarstellung:

    Ich bin kein Blogger!

    Ich bin Informatiker mit 1-Mann-GmbH und sehe Blogs als technisches Vehikel – nämlich als einfache zu installierendes online Redaktionssystem. Damals (beim Ausbau meiner selbst-programmierten „Bibliothek“) fragte ich mich, wie ich wohl ein Redaktionssystem mit juristischem Inhalt dem die Blogging Engine WordPress zugrunde liegt nennen sollte… Das Ergebnis ist bekannt, im übrigen schon damals aus dem Englischen entnommen weil ich auch meinen privaten Technologie – Blog in Englisch führe (Ihr findet ihn bestimmt).

    Von berühmten Blogs (auch nicht von Ihrem hier Herr Basic – ehrlich gesagt frage ich mich woher Sie die Zeit nehmen) und dieser irgendwie eigenen sozialen Dynamik war mir damals nichts bekannt. Inzwischen lese ich allerdings einige Technologie-Blogs und schreibe in einigen WordPress Engines ohne Anspruch oder Absicht zur Blogosphäre zu gehören.

    Also nochmal: Ich bin kein Blogger, ich verwende Blogging-Engines als technisches Vehikel um online Artikel zu verfassen.

    @Robert: Vielen Dank für diesen Post und den dadurch gewonnen tiefen Einblick in die Dynamik der Blogosphäre.

    Und auch hier nochmal zu Ihnen Herr Vetter (wie schon in Ihrem Blog):
    Mein Mailverkehr mit Ihnen war geschäftsmäßig, von einem Mittelfinger kann objektiv nicht die Rede sein.

    Wenn ich mich ungerecht behandelt fühle, dann halte ich nicht still. Rechtsanwalt hin oder her (obwohl ich nicht soweit gehen würde, bei Maischberger öffentlich zu rauchen). Und nun habe ich doch nachgegeben, also kein Grund zur weiteren Aufregung?

  • die elektronische Verfügbarkeit und die Nutzung dieser Systeme muss nicht mit einer bewußten Dazugehörigkeit einhergehen, es spielt insofern keine Rolle, was Du darüber denkst, wenn es um die definitorische Abgrenzung von und gegen Blogger geht. In der Sache spielst Du die Gegenseite zur Klägerin, ganz simpel. Und es geht nicht wirklich um Euch, was hier im Kern der Diskussion steht.

  • Ich finde es komisch, dass es bei einigen Erstaunen hervorruft wenn sich ein Rechtsanwalt den Namen seines Blogs (der wohl einer der groessten hierzulande ist) markenrechtlich schuetzen laesst. Es hat ja nun jeder mitbekommen, dass das geht. Haette er es nicht getan, haette auch ein anderer diesen Schutz bekommen koennen. Und ploetzlich faende man unter lawblog.de keinen Lawblog mehr, sondern Werbung fuer die Verlaengerung bestimmter Koerperteile. Sobald einer den Markenschutz hat, kriegt er die URL doch auf dem Tablett serviert.

  • Habe ich damals nicht verstanden und kann es heute nicht so wirklich nachvollziehen.

    Ich habe bei mir bewusst damals meinen Eigennamen als Domain gewählt, auch wenn er dadurch etwas kompliziert wirkt (in ‚Deutschland). Damit sollte ich wohl keine rechtlichen Probleme irgendeiner Art bekommen. Wobei wo Anwälte walten, ist dann auch mein eigener Name nicht mehr sicher. 🙁

  • Mich würde bei der ganzen Diskussion dann mal klar diffiniert interessieren, ab wann ich mit meinem Domainnamen ein Markenrecht verletze…

    Was ist mit BildBlog?
    Könnte der Axel-Springer Verlag, auf den sich der Blog ja klar bezieht, dann ihren Anspruch dadurch legitimieren?

    Ist dann der alltägliche Begriff „Bild“, dann wie Kinder durch den Bezug auf ein Produkt und nicht das alltägliche Wort eine eingetragene Marke und somit der Blogtitel eine Markenrechtsverletzung?

  • Der Axel-Springer-Verlag hat die Markenrechte an „Bild“. Er könnte die Herausgabe der Domäne „BildBlog.de“ verlangen und würde sie nicht nur vor dem Hamburger Landgericht bekommen. Damit würde er aber den David-gegen-Goliath-Mitleidseffekt auslösen. Nichts besseres könnte Herrn Niggemeier passieren.
    Vorsichtshalber hat Herr Niggemeier sich aber die Internet-Adresse „BildWatchblog.de“ reserviert (und auch „BildBlogBlog.de“).

  • @46 (Avantgarde)
    Bevor du solche hochtrabenden Aussagen von über 2 Millionen in Google gefundener Seiten mit dem Begriff „Law Blog“ machst, solltest du erst einmal richtig recherchieren: tatsächlich sind es nämlich nur 694.

    Das zeigt mir wieder einmal mehr, wie schnell neue Wahrheiten geschaffen werden, um diese dann wie eine Religion zu verbreiten. Die Trefferlist von Google ist eine davon, dabei ist die Anzeige lediglich eine grobe Schätzung, basierend auf irgendwelchen „geheimen Formeln“ und hat eigentlich nie etwas mit der Realität zu tun.

  • @62
    Das muss man nicht immer differnziert sehen. Wenn jemand „blogsprache“ als marke eintragen lässt und ein Unternehmen mit dem Namen gründet (z.B. „Beratung von Unternehmen bei Blogprojekten“), dann ist die Gefajr gross, dass du deine domain abgegen musst. Eigentlich ganz einfach.

  • Ich frage mich, ob Herr Hoff aus den Comments hier wirklich so eine Trennline zwischen „Bloggern“ und anderen ziehen will, wenn man folgendes aus seinem Impressum von Duckhome.de liest:

    „Achtung: Die Inhalte dieses Weblogs unterliegen dem Urheberrecht. Eine Verbreitung der Inhalte, die über das gesetzlich Zulässige (z.B. Zitate) hinausgeht, bedarf der vorherigen Zustimmung. Dies gilt uneingeschränkt auch für die RSS-Feeds“

    Wenn Herr Hoff Abmahnungen (ergo seine Rechtsdurchsetzung) kategorisch ablehnt, liegt darin dann die Zustimmung zum freien Nutzen seiner Inhalte?
    Prima!

  • Noch was:

    „Law Blog“ mag aus zwei verbreiteten Wörtern bestehen. „Microsoft“ zB aber auch, wie ein Kommentator weiter oben selbst bemerkt hat.

    Eigentlich sollte das schon verständlich sein…

  • @ 67 @68 Neugieriger ohne Namen

    Ich verbreite auf meinem Blog auch geschützte Inhalte Dritter. Aber darum geht es ihnen ja nicht wie sie in ihrem nächsten Kommentar zeigen. Sie möchten ein Verhalten rechtfertigen das ich für abscheulich halte, und das ich auch nicht tolerieren werde.

    Man kann über die schöpferische Höhe meines Blogs sehr geteilter Meinung sein und ich nehme da jedes Urteil von Leuten hin, die es besser machen.

    Herr Vetter schöpfte weder das Wort Law noch das Wort Blog und auch nicht die Kombination Lawblog oder irgendwelche Abwandlungen davon. Er lies sie sich schützen. Damit hat er eine Welle in Gang gesetzt die nur dem Berufsstand nützt dem er selbst angehört. Das empfinde ich als widerlich und gemein.

    Wie ich schon oben in meinem Kommentar sagte, ist dies meine Meinung und ich werde sie auch immer wieder in gleicher Weise äußern. Sie wird übrigens von einigen Leuten geteilt, die mir privat schrieben. Ich sehe in Herrn Vetter keinen Blogger mehr, alle anderen mögen das halten wie sie wollen, ohne das ich jemanden dafür kritisieren werde.

    Wenn Herr Vetter diese meine Meinung ändern will, zieht er seine Abmahnung zurück und teilt mir das mit. Er hat meine Mailaddy. Dann kann er es so halten wie ich mit den meisten Inhalten meines Blogs, die jedem gegen den Hinweis auf die Herkunft zur Verfügung stehen wenn er nur einmal fragt und keine kommerzielle Seite betreibt.

    Denn mein lieber Neugieriger wenn sie sich ein wenig umgeschaut hätten, dann wüssten sie das zumindest drei oder vier größere Blogs häufig bestimmte Inhalte von mir übernehmen. Aber wie gesagt darum geht es Ihnen ja nicht.

  • @ Herrn Hoff

    Eine seltsame und naive Haltung, die Sie da einnehmen:
    Der eine Aspekt des Schutzes (Urheberrecht) ist Ihnen offenbar ganz genehm – Sie könnten ja auch die Nutzung IHRER Inhalte jedem pauschal erlauben. Den anderen (Markenschutz) kritisieren Sie und haben ihn nicht einmal verstanden.

    Wenn Sie doch eh jedem auf Nachfrage die Nutzug erlauben, dann hätten Sie doch gleich Farbe bekennen können. So trägt sich jeder „Dieb“ Ihres Inhalts mit dem Gedanken, dass Sie die rechtliche Keule zumindest in der Hand halten.

    Hoffentlich kaufen Sie keine Artikel von Unternehmen, die Kombinationen banaler Wörter als Marke verwenden. Wird dann halt etwas eintönig, der Einkauf… Puma ist zB ein Tier, Nike eine griechische Göttin, Tempo ein anderes Wort für Geschwindigkeit… Böse Welt, in der Sie da leben.

  • @70 Neugieriger ohne ehrlichen Namen

    Ich verstehe sie sehr gut. Es tut weh wenn man Ihnen die Wahrheit sagt. Sie können das nicht vertragen. Das macht aber nichts. Sie bleibt trotzdem wahr.

    Falls sie mal einen Namen finden, können sie gerne mit mir weiter diskutieren. Bis dahin habe ich an ihnen kein Interesse mehr.

    Aber um sie nicht dumm sterben zu lassen. Firmen die etwas unter einem Markennamen produzieren unterscheiden sich von Bloggern. Blogger haben nichts zu verkaufen, wenn man mal von möglichen Werbeplätzen absieht, die aber auch kein Geschäft sind.

    Ihr Herr Vetter produziert nichts, lässt sich aber dafür eine Marke schützen und verklagt andere auf Gemeinplätzen. Das sind für mich Marions Brötchenbilder. Haben wir uns verstanden. Falls sie und ihr Auftraggeber darauf hinaus sind, mich in eine Situation zu bringen, in der ich verklagt werden kann, weil ich meine Meinung äußere, so mag ihnen das gelingen. Aber das tangiert mich nur am Rande.

    Herr Neugieriger der mutlos und feige ohne Namen agiert.

  • Abmahnungen im Bereich „Blog“ sind unschön aber sobald „Geld“ eine Rolle spielen könnte, ist es doch selbstverständlich, daß man über „Markenschutz“ nachdenkt.

    Ich bin sogar davon überzeugt, daß das DPMA weitaus toleranter bei der Eintragung von Wortmarken ist (was „banale oder Allerwelts-Wörter“ angeht) als viele sich das hier vorstellen.

    „Welle lostreten“ ?
    Das ist gar nicht notwendig. Unternehmen entscheiden sicherlich nicht danach, ob Blogger X oder Kochbuch Y „so etwas“ schon einmal gemacht hat, sondern nach eigenen wirtschaftlichen (rechtlichen) Anforderungen.

    Soooo leicht ist es allerdings nicht, sich einen Namen als Wortmarke eintragen zu lassen, wenn ein Unternehmen, eine (bisher nicht geschützte) Marke (in dieser Klasse) bereits existiert. Ich habe echte Zweifel, ob „Porsche Hosting“ von Otto-Normal wirklich eingetragen würde – ich gehe eher vom Gegenteil aus.

    Ich habe bisher zwei Wortmarken eintragen lassen – alles andere wäre mir zu riskant gewesen.

  • @72 derherold: ok, „POSCHE“ war ein schlechtes Beispiel (siehe https://dpinfo.dpma.de/protect/mar.html => Zeichen-/Markentext = Porsche). Es ging um das Prinzip Marken-Klasse. Die Marke „LAW BLOG“ ist aber nur einmal in zwei Klassen vertreten. Alles ausser Verlageswesen und Rechtsanwalt kann man noch unter der Marke realisieren.

  • Law und Blog…

    Bei der Namensgebung sind bloggende Juristen nicht immer die einfallsreichsten. So sind Kombinationen aus „Law“ und „Blog“ fast ebenso beliebt wie solche aus „Jura“ und „Blog“. Neben dem berühmten law blog gibt es law-blog und Law on the Blog….

  • Für Blogger, die kein Anwalt sind oder einen in der Familie haben, ist das eher ein negativ-Beispiel. Die Eintragung einer Wortmarke, die einen mehr oder weniger generischen Begriff enthält, ist einfach, aber die Durchsetzung des Rechts aufwändig. Andere Markenklassen, ausländische domains in deutsch, neue Publikationsformen – wie z.B. twitter. Hoffentlich lohnt sich der Aufwand wenigstens für U.V. in Form von neuen Mandanten und bezahlten Vorträgen.

    Besser wären da sicher von sich aus einprägsame Begriffe. Wie basicthinking. Was natürlich bedeutet, dass man diese u.U. auch markenrechtlich schützen sollte. Nur ist die Wiedererkennbarkeit grösser und der Aufwand zum Schutz kleiner.