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Paraglyphen

jezezz… habe nun wie besprochen in der Tat von der Stadt Leipzig wegen Überfahren einer roten Ampel einen Schrieb bekommen (Johannisallee btw). Einen Anhörungsbogen. Interessant ist das hier:

Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage
§ 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG; 132 BKat

Cool, oder?????????? 10 Fragezeichen. Aber es gibt ja das Netz.


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StVO = Straßenverkehrsordnung
§ 37 Abs. 2 = „Wechsellichtzeichen haben die Farbfolge Grün – Gelb – Rot – Rot und Gelb (gleichzeitig) – Grün. Rot ist oben, Gelb in der Mitte und Grün unten…

§ 49 = Geht auf alle möglichen Ordnungswidrigkeiten ein

StVG = Straßenverkehrgesetz
§ 24 Verkehrsordnungswidrigkeit
(1) 1Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Vorschrift einer auf Grund des § 6 Abs. 1 oder des § 6e Abs. 1 erlassenen Rechtsverordnung oder einer auf Grund einer solchen Rechtsverordnung ergangenen Anordnung zuwiderhandelt, soweit die Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist. 2Die Verweisung ist nicht erforderlich, soweit die Vorschrift der Rechtsverordnung vor dem 1. Januar 1969 erlassen worden ist.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

BKat = Bußgeldkatalog
$$ 132:
BKat
mittlere Spalte gibt das Vergehen in Abhängigkeit der StVO vor.

Nur, dummerweise wird nun nicht präzisiert („132 BKat“, kein weitere Angabe im Schrieb… wäre denn da eine normalerweise?), ob es sich um eine Verkehrswidrigkeit mit oder ohne Führerscheinentzug handelt. Das dürfte wohl die Taktik sein, um den Verdächtigen im Ungewissen beim Anhörungsbogen zu lassen. Was soll der Mist? Können die das nicht gleich sagen und fertig? Werde da mal anrufen, heute ist natürlich Telefon-Feierabend nach 12:00 Uhr. Damit keine Missverständnisse aufkommen: Suche keinen Weg da raus, natürlich war ich der Fahrer. Will nur wissen, ob ich den Lappen nun abgeben muss oder nicht.

Btw, hatte doch tatsächlich meine 20 Jahre alte Lederjacke im Hotel vergessen, die sich nun heute in der Fundgrube wiedergefunden hat, Gott sei Dank. Ich werde alt.

Über den Autor

Robert Basic

Robert Basic ist Namensgeber und Gründer von BASIC thinking und hat die Seite 2009 abgegeben. Von 2004 bis 2009 hat er über 12.000 Artikel hier veröffentlicht.

10 Kommentare

  • Unabhängig davon, dass du hier schreibst du wärst der Fahrer gewesen, wurde mir einst von einem Polizistenbekannten geraten in solchen Fällen _immer_ das Foto einzufordern. Ich glaub ja nicht, dass du was zu verschenken hast, oder? 😉

  • Gesetze sich immer wieder lustig, auch wenn es vielleicht notwendig sein mag. Aber diese Farbabfolge… zum piepen.
    Daumen für Führerschein-Nicht-Entzug drückend…

  • @Andi, in solchen Fällen liegt immer ein Foto bei. Sonst hätte ich nüscht geschrieben.

    @Tom, da nix passiert und Gott sei Dank niemand zu Schaden gekommen ist (hatte ja zudem zwei Mitfahrer im Auto), kann ichs unter Fun ablegen. puh..

  • An der Johannisallee steht ein Rot-Blitzer?! Danke, dass das mal jemand sagt. Fahre da fast täglich vorbei, nicht, dass es bei mir auch bald so ähnlich ausgeht ;o)

  • Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, schau mal nach, ob damit auch Verfahren wegen Verstößen des Straßenverkehrs (oder Ähnliches) abgesichert ist.

    Wenn ja, dann such dir mal einen Anwalt für Verkehrsrecht. Der würde dann von der Versicherung bezahlt 😉

    Anderseits, eine kleine Beratung beim Anwalt kostet auch nicht die Welt