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groteskes Bayern: Streaming wird genehmigungspflichtig

zieht den Bayern die Hirne wieder rein,
die Hirne wieder rein

Wenn man das liest, möchte man das wirklich singen:

In Bayern sollen Streaming-Angebote, die mehr als 500 Zuschauer gleichzeitig sehen können, künftig als Rundfunk gelten und damit genehmigungspflichtig werden. Johannes Kors, Sprecher der bayerischen Landesmedienanstalt (BLM), erläutert gegenüber heise online: „500 gleichzeitige Nutzungsmöglichkeiten oder mehr sind für die Landesmedienanstalten der Beleg dafür, dass ein Angebot für die Allgemeinheit bestimmt ist.“ Dabei sei es irrelevant, „wie viele Nutzer das an die Allgemeinheit gerichtete Angebot tatsächlich nutzen“.

Aber es wird noch besser:


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Nach dem Willen der BLM sind demnach im „Streaming-Verfahren verbreitete“ Angebote genehmigungspflichtig, wenn sie 500 bis 10.000 gleichzeitige Zugriffe ermöglichen und „programminhaltlich keine Bedenken bestehen“. Bei über 10.000 gleichzeitigen Zugriffsmöglichkeiten ist ein Organisationsverfahren wie bei einem normalen Kabelprogramm unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 2 und 3 der Fernsehsatzung notwendig.

Wir sprechen also von Ermöglichen, nicht effektive Zuschauer, die parallel vor der WebTV-Glotze hängen:) So oder so ist der bayerische Vorstoß asbolut grotesk und hirnrissig. Wie hoch die Raubritter-Gebühren sind? Bei lokalen und regionalen Angeboten sind einmalig zwischen 500 und 2500 Euro fällig, bei bundesweiten zwischen 1000 und 10 000 Euro. Was bittschön ist ein lokales Sehangebot im Netz? „Wenn sie aus Hessen kommen, dürfen sie -lieber Leser- in die bayerische Röhre schauen“?

Weiteres dazu beim Thomas/Indiskretion Ehrensache und eine kopflastige Argumentation kontra diesem Unsinn

Was ich null verstehe: Wenn man Informationen allg. gesagt ins Netz sendet, wo besteht der Unterschied zwischen Text, Sound und Bewegtbild? Wo ist der Unterschied zwischen einer gestreamten und einer nicht gestreamten Information? Ich sende ohne Ende, bin ich also nun Rundfunk? Ich denke nicht, dass das so ganz im Sinne der Rundfunkerfregulierer war und ist.

Über den Autor

Robert Basic

Robert Basic ist Namensgeber und Gründer von BASIC thinking und hat die Seite 2009 abgegeben. Von 2004 bis 2009 hat er über 12.000 Artikel hier veröffentlicht.

24 Kommentare

  • Und wie überprüfen die, wie viele Zugriffe man ermöglicht? Die werden ja wohl kaum ne Rechnerfarm haben, um 500 mitzuschauen und gucken obs dann abgeblockt wird..

  • Heisst das, dass die sich demnächst mit Youtube, Sevenload „ins Benehmen“ setzen wollen? Ebenso wie mit dem Elektrischen Reporter oder dem gestern von Dir inizierten BBTV?

  • @André
    Ich glaube kaum das beim Elektrischen Reporter gleichzeitig
    500 Leute zuschauen (oder zuschauen können).

    und Youtube liegt doch nicht in Deutschland … oder?

  • Hallo bayrische Webmaster,

    immer das Positive sehen:
    Also Streaming-Angebot bereitstellen, anmelden und
    Anteil an den GEZ Gebühren verlangen, da ihr ja was für die Allgemeinheit schafft.

  • Muss am Sommerloch der Politik liegen, alles andere würde nur zeigen das die Damen und Herren Politiker sich endgültig aus unserem Alltag (und dem Wissen über das Internet) entfernt haben.

    Wer stoppt diesen Wahnsinn ?!?!

  • Bayern halt 🙂
    Und Robert schrei nicht so laut sonst mußt du demnächst auch noch Rundfunkgebühren bezahlen da du Informationen veröffentlichst.

    Nicht um sonst sagt man doch – heute schon abGEZockt ?!.

  • heißt doch eigentlich, sobald ich ein video auf meiner homepage habe, gelte ich als rundfunk?! und bin damit genehmigungspflichtig? tolles deutschland, reguliert mal wieder sachen die unwichtig sind!! die sollen sich mal um WICHTIGE sachen kümmern, und nicht so einen schmarn machen.

  • Durch einen Volksentscheid wurde in den 70ern der Artikel 111a in die Bayerischen Verfas­sung aufgenommen, nach dem privater Rundfunk in Bayern unter öffentlich-rechtlicher Träger­schaft steht. So etwas gibt es nur in Bayern und das erklärt auch, warum die BLM meint, sich zum obersten Hüter des Bewegtbildes aufspielen zu können.

  • @peter wiesenstock: Nein, jedenfalls nicht nach Auslegung der BLM. Dabei geht es nur um zeitabhaengige Inhalte (d.h. man bekommt was anderes zu sehen/hoeren, wenn man zu einem anderen Zeitpunkt den Stream einschaltet)

    Problematisch ist insbesondere, wenn diese Klausel wie geplant Eingang in den Rundfunkstaatsvertrag findet. Dann sind naemlich nicht nur die Bayern dran.

  • Womit die GEZ für alle Website-Betreiber hinfällig wird. 🙂 Denn jeder der eine Website hat und dort einen Video-Stream einbaut ist automatisch ein Rundfunksender. :)))))) Ich lach mich tod! Kreiiiiisch.

  • […] Die spinnen, die Bayern! 2008 Juli 16 Posted by mmexm in Uncategorized. Tags: Deutschland, Kopfschüttel, Medien trackback Mir scheint, da rennen noch immer die Kreuzritter gegen die Panzer an und sehen sich in der starken Stellung. Schaut euch diese Geschichte hier an, die Robert Basic in seinem Blog zusammengefasst hat: Streaming wird genehmigungspflichtig. […]

  • Wenn ich das richtig verstanden und gelesen habe (auch SpOn schreibt heute darüber), geht es um LIVE-Streaming – und das bietet hier ja keiner an, oder? Also, ganz ruhig bleiben, Ball flach halten – und nicht gleich schon wieder meckern 😉

  • Andreas: Doch, hier.

    Und selbst wenn nicht, wuerde ich meckern, weil die Herren fuer’s Internet schlicht nicht zustaendig sind. Man sollte nicht nur dann meckern, wenn offensichtlicher Schwachsinn einen selbst trifft.

  • @Andreas und einige andere: Es geht nicht darum, ob es mich oder Robert in unserer Eigenschaft als „Sender“ unmittelbar betrifft, sondern auch dass diese Entscheidung zur Folge haben wird, dass man als Rezipient weniger Auswahl an Live-Streams haben wird.

    Die Entscheidung, ob und wie Rundfunk im Internet reguliert werden soll, muss sich an den Interessen aller Beteiligten orientieren. Die technischen Hürden für „Bürgerjournalismus“ fallen und wer heutzutage einen Rootserver mietet, kann für ein paar Euro im Monat seinen wöchentliche Livecast-Talkshow als Hobby betreiben. 500 Empfänger sind technisch kein Problem. Da keine technischen Einschränkungen existieren (beschränkte Kanalzahl etc.) sehe ich keine guten Gründe für eine derartige Bürokratisierung des Internets. Ginge es um die Qualität der Berichterstattung, müssten sich die Landesmedienanstalten auch um die Printpresse kümmern. Denn dort herrscht ja die totale Anarchie ohne Regulierungsbehörde.

    Komischerweise funktioniert das mit der Printpresse auch ohne Sendelizenz. Die übrigen Gesetze (von wegen Persönlichkeitsschutz etc.) und die Selbstkontrolle durch Presserat etc. scheinen ganz ordentlich zu funktionieren. Warum sollten wir uns also gängeln lassen und schon für einen Erstversuch eines Livecasts unter Umständen 1000 Steine hinlegen?

  • Tolle Sache finde ich: Da brauchen wir auch gleich ein Satellitengestütztes Überwachungssystem, nicht das da noch einer schwarz schaut! Sowas aber auch – das geht doch nicht.