Sonstiges

ungefragt eMails veröffentlichen

Wikipedia zur rechtlichen Seite:

Grundsätzlich ist der Autor einer E-Mail vom Gesetz bezüglich der Veröffentlichung geschützt. Im Einzelfall ist genau abzuwägen, wie weit dieser Schutz reicht, auf welche Teile des Inhalts er sich erstreckt und auf welcher Rechtsgrundlage der Schutz beruht. Es sind außerdem verschiedene Rechtsfolgen möglich, die von Unterlassungsanspruch, zivilrechtlichem Schadensersatzanspruch in Geld bis zu strafrechtlicher Haftung reichen können, andere Rechtsfolgen sind möglich.

Auch handelt es sich um einen Vertrauensbruch, der für mich noch schwerer wiegt. Mike Schnoor weist völlig zurecht darauf hin, dass das ungefragte Veröffentlichen von E-Mails ein no go ist.

Ein Nachfragen beim Absender ist nie eine schlechte Idee, sondern auch ganz einfach ein rechtliches Muss. Je nach Inhalt kann es sein, dass man persönliche Daten entfernt, Sätze korrigiert, den Inhalt selbst ergänzt oder kürzt. Bevor man die Mail aufs Blog schmeißt. Bin bis dato mit dieser simplen Nachfragerei gut gefahren.


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Über den Autor

Robert Basic

Robert Basic ist Namensgeber und Gründer von BASIC thinking und hat die Seite 2009 abgegeben. Von 2004 bis 2009 hat er über 12.000 Artikel hier veröffentlicht.

17 Kommentare

  • Solange es noch erlaubt ist die Emails in anderen Worten ala „Ich wurde per Email gefragt, ob *inhalt in anderen worten*“ wiederzugeben finde ich das es nicht nötig ist nachzufragen. (Wann muss man schonmal eine Email im Wortlaut wiedergeben, wenn man nicht sowieso den anderen diffamieren will?)

  • Ich halte es für Quatsch. Sicher werde ich keine persönlichen Mails veröffentlichen, wenn ich aber über den miesen Support von der Firma XYZ blogge, veröffentliche ich auch Mails der Firma. Ggf auch auszugsweise.

    Diese mickrigen Disclaimer, die gerade bei Firmen oft länger als der Mailinhalt sind, haben rechtlich keine Wirkung. Also lese und beachte ich so einen Mist erst gar nicht.

  • Hm, hatte grad auch den Link auf ein Urteil aus Köln von Ende Mai getwittert. http://tinyurl.com/6eterc
    Im konkreten fall der dort verhandelten mail heisst es:
    „Diese ist vergleichbar mit einem verschlossenen Brief, der durch das Absenden ebenfalls nicht aus der Geheimsphäre entlassen wird und bei dem der Absender – anders als etwa im Falle einer offen versandten Postkarte – auch nicht damit rechnen muss, dass Dritte von seinem Inhalt Kenntnis nehmen.“
    Es empfiehlt sich also sehr sehr sensibel mit Mailveröffentlichungen umzugehen, Nicht nur aus rechtlichen gründen

  • Richtig interessant wird es doch bei „ungefragten“ eMails ala Spam.

    Gerade etwas bekanntere Blogger bekommen solche mails mit „Sehr geehrter … Ich habe deinen Blog gelesen und könntest du nicht …. “

    Bin der Meinung wenn mich jemand ungefragt mit ner Email volltextet habe ich auch das Recht ungefragt eben diese eMail zu veröffentlichen.

    Könnte mir jedoch gut vorstellen, dass der Gesetzgeber das anders sieht.

  • Mal davon abgesehen dass es gute Manieren sind mal vorher nachzufragen, ich habe mir das ganze zumindest fuer mein Kontaktformular etwas vereinfacht und frage von vornherein: Einfach „Radio Buttons“ mit denen man zwischen „private“ und „public“ auswaehlen kann (was das bedeutet habe ich dann auch in meiner „Privacy policy“ weiter ausgefuehrt).

    Ob das ganze dann rechtlich im Ernstfall bestehen wuerde weiss ich nicht, gibt mir aber zumindest ein besseres Gefuehl.

  • Veröffentlichung von Emails…

    Gerade lese ich bei Robert "ungefragt eMails veröffentlichen" und darüber, dass ein ungefragtes Veröffentlichen von Emails ein Vertrauensbruch darstellt:

    Ein Nachfragen beim Absender ist nie eine schlechte Idee, sonder…

  • […] von E-Mails rechtlich zulässig ist. Die Überlegungen die Mike Schnoor anstellt oder sich im Beitrag von Robert Basic bzw den entsprechenden Kommentaren finden, befassen sich zum größten Teil mit den Argumenten, die […]

  • Zulässigkeit der ungefagten Veröffentlichung von E-Mails im Internet…

    Auf Grund einer aktuellen Diskussion zwischen Peter Glaser und Marco Dettweiler wird zur Zeit häufig in der Blogosphäre die Frage aufgeworfen, inwieweit die ungefragte Veröffentlichung von E-Mails im Internet rechtlich zulässig ist. Der Kollege Ulb…

  • Hmmm, wenn ich eine eindeutige Email der Form name@alle_emails_werden_veröffentlicht.de benutzte bzw. bei Email-Anfragen im Footer hinweise, das Antworten auf diese Email veröffentlicht werden?

  • Ich möchte zur Verdeutlichung ein Beispiel zeigen, weshalb es sich nicht nur nicht gehört, eine private Email an einen Dritten weiterzuleiten, sondern dass es auch eine Verletzung gegen das Briefgeheimnis und eine Verletzung von Treu und Glauben darstellt:
    Die Kolleginnen A und B führen ein atmosphärisch freundliches, halb privates Gespräch. Sie verstehen sich gut. Es geht um Urlaubsvertretung. Dieses Gespräch führen sie zu einem anderen Zeitpunkt per Email fort. Es werden unter den beiden Kolleginnen Redewendungen benutzt, die sie in Anbertacht des zuvor mündlich Besprochenen auch richtig deuten können. Kollegin A leitet aber die Email der Kollegin B an den Vorgesetzten, um Daten der Urlaubsvertretung mitzuteilen, gibt aber arglos gemachte Betrachtungen der Kollegin B über deren eigene Lebensplanung bzw. etwas flapsig gemachte Bemerkungen an den Vorgesetzten weiter. Dieser zitiert Kollegin B zu sich. Weiterer Verlauf ist vorstellbar? Noch Fragen?

    …und jetzt erzähle mir einer, dass es gar nicht schlimm sei, wenn seine Emails weitergeleitet werden…, sei es, ob vorsätzlich oder nur aus Blödheit…

  • stimmt. Du kannst jemandem sagen das er ein blöder sack ist und dir passiert nichts wenn du keine zeugen dafür hast. Wenn du es schreibst bist du dran, so ist das leben