Sonstiges

Mein Blog kommt in die Nationalbibliothek 2

es war einmal der erste Teil. Vor einem Jahr hieß es “ Die Bundesregierung plant, in der so genannten Pflichtablieferungsverordnung Unternehmen und Blogger dazu anzuhalten, sich regelmäßig von sich aus an die Nationalbibliothek zu wenden“. Heute steht geschrieben:

Die Bundesregierung hat in der aktuellen Ausgabe des Bundesgesetzblattes vom heutigen Mittwoch die umstrittene Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) veröffentlicht. Mit der Verkündung tritt die im Mai 2007 publik gewordene Anweisung bereits morgen in Kraft. Sie regelt auf Basis des seit seiner Verabschiedung 2006 für Unruhe sorgenden Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG), welche Netzpublikationen bei der DNB quasi als „Pflichtexemplar“ elektronisch eingereicht und für die Archivierung freigegeben werden müssen.

Das kann auch Blogs betreffen. Zuwiderhandlung bzw eine Nichteinreichung kann Bußgelder in Höhe von bis zu 10.000 Euronen nach sich ziehen. Allerdings sind private Webseitenbetreiber davon ausgenommen, die können die Pflichtablieferungsverordnung („PFLAV“) ignorieren. Was mit uns kommerziellen Hansels ist, die im Halbdunkel agieren, scheint unklar. Denn die Bestimmungen sind dahingehend unscharf, wer nun muss und wer nicht:

was genau darunter fällt, ist unklar. Die DNB strebt nach eigenen Angaben an, die Archivierung auch auf „originär dem Web“ entsprungene Publikationsformen wie Blogs, Wikis oder Foren nach und nach auszudehnen

Meine Eltern werden mir das nie glauben, dass ich eines Tages in der DNB gelistet sein werde:)


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Über den Autor

Robert Basic

Robert Basic ist Namensgeber und Gründer von BASIC thinking und hat die Seite 2009 abgegeben. Von 2004 bis 2009 hat er über 12.000 Artikel hier veröffentlicht.

30 Kommentare

  • Mein Vorschlag: dann soll die DNB doch einfach alle Feeds abonnieren

    … jaja, ich würde den auch selber bei denen anmelden

  • Steht da auch wo man sich hinwenden soll?
    Da schick ich meinen doch mal ein (ich hoffe nur die wollen nicht das ich faxen soll xD )
    Und noch was: wie wollen die das archievieren, selbst wenn nur text gespeichert wird, wirft die deutsche blogospähre doch schon einiges an menge an.

    Gerade mal nachgelesen: Generell soll die Anlieferung möglichst per FTP und bevorzugt als PDF erfolgen.
    Das Problem wird doch so oder so sein ein möglichst langlebiges format zu finden…

  • Drucken wir halt künftig die Blogpost aus und schicken sie dort hin, wenn das genug machen werden die sich dass sicherlich noch einmal gut überlegen …

  • Hättest halt irgendwas in Österreich studiert.;) Dann würdest Du auch in der NB (nicht DNB) landen.:))

  • Dann kontaktier die doch mal, Du möchtest gerne möglichst bald Deinen Blog per FTP einliefern.

    Die haben doch bestimmt einen Pressesprecher. Schick dem doch mal ne XING Nachricht (öh besser ein Mail (öh vielleicht ist Fax noch sicherer)
    mit der förmlichen Anfrage wie Du am schnellsten Deiner Bürgerpflicht nachkommen kannst um die Gefahr des Bussgeldes erfolgreich abzuwehren.

  • und was ist, wenn wir nächsten Montag alle mal Material schicken, Beitrag für Beitrag in einer eigenen Mail mit einem eigenen PDF-Anhang und dann vielleicht noch die Kommentare einzeln dazu…
    Wer denkt sich denn so etwas aus?

  • Im Grunde ist das weder neu noch spektakulär. Wir hatten damals zu den alten „Newsletter-Zeiten“, als man Weblogs noch nicht kannte, schon bei der Deutschen Bibliothek ne ISSN-Nummer und elektronisch eingereicht ( http://www.endl.de/newsletter/presse.htm ). Irgendwie war das damals lustig und erfolgte damit, dass man sie eben im Verteiler aufnahm – bei Blogs wird es dann eben einen Ping geben.

  • Ich glaube nicht, dass Blogs wie der hier oder normale Seiten gemeint sind, sondern kulturell bzw. „geistig“ ausgerichtete Seiten…was ja auch Sinn macht, wenn man den Sinn einer Nationalbib bedenkt.
    Man sollte sich die Ausnahmeregelungen durchlesen….aber wie immer gilt – nur ein Anwalt kann die allerletzte Sicherheit geben…

  • Seit ich weiß, dass mein Blog ein Impressum haben soll, weil es „geschäftsmässig“ ist, ist es natürlich nicht mehr privat.
    An welche Emailadresse soll ich also die Bitmap-Screenshots meiner Blogeinträge schicken?

    Oh, und bitte nicht so etwas popeliges wie einen Ping oder sowas, nein. Ich will irgendetwas haben, das ich mit Screenshots im .bmp Format fluten kann. Wenn schon, denn schon.

  • Konzertierte Aktion: Alle Blogger, groß und klein, wichtig und nicht, drucken 100 A4 Seiten ihres Onlinewerkes. (Oder 500? Frage, wieviel Tage braucht es für Robert um diese Seitenanzahl inkl Kommentare zu erreichen?).
    Dann gehe man zum einem Übergabeort und überreiche feierlich das Archiv mit der Frage ob die restlichen Monate oder Jahre ebenfalls erwünscht seien? Hierfür werden anhand der 100 oder 500 Seiten Hochrechungen erstellt mit der Bitte um logistische Unterstützung. Vielleicht kann der Papierindustrie in diesem Zusammenhang politik- und finanzunterstützung angeboten werden. Der schönste Baum ist im Papier.

    Absurdität ist plakativ sehr unterhaltsam und damit vertretbar.

    Gleichzeitig wird mit einer solchen Aktion ein wichtiges Blogdefizit verdeutlicht. Wie können alle oder auch nur 100 Blogeinträge inkl Kommentare effizient gedruckt werden?

    Nicht zu vergessen, auch in der Onlinewelt sollte über die Linksteuer nachgedacht werden. Mit dieser Steuer wird dann garantiert, dass der Link für die Archivierung von den lokalen Ordnungsämtern übernommen wird. Übers Sozialamt können öffentlich-rechtliche Links beantragt werden. Gleichzeitig muss ein Gesetz alte Links vor dem Aussterben sichern und dem Gemetzel von Link- und Artikellöschungen mit hohen Freiheitsstrafen Einhalt gebieten.

    Ein Recht für Links. Konserviert Links. Permalinks dürfen nicht wie Permaforst enden…

  • Verstehe ich das hier richtig – das man jeden kommerziellen Blog mit redaktionellen Inhalten dort (wo genau?) anmelden muss?

    :: konfus !!

    Da winke ich schonmal vorsorglich freundlich zu den „Abmahnanwälten“ ….

  • Blogger sind zu unwichtig für ein derartiges Unterfangen.
    Nur blogger interessieren sich für blogger.

    Die Mail- Adresse ist so fake wie das Verständnis von §1 und §4.

  • Mal wieder ein Geniestreich der Bundesregierung…

    Am vergangenen Mittwoch hat die Bundesregierung eine Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Natinalbibliothek (DNB) veröffentlicht. Die neue Verordnung basiert auf dem Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek (DNB…

  • Ich habe mich damit noch nicht eingehend beschäftigt, deshalb möchte ich unter dem Vorbehalt weiterer eingehender Prüfung auf das Folgende hinweisen:

    Eine Einschränkung der Ablieferungspflicht ist geregelt in:

    § 9

    Weitere Einschränkungen der Ablieferungspflicht für Netzpublikationen

    Nicht abzuliefern sind

    1. Netzpublikationen, die den in § 4 Nr. 8, 10, 13 und 14 bezeichneten Medienwerken entsprechen, sowie *****lediglich privaten Zwecken dienende Websites*****,

    2. zeitlich befristete unkörperliche Vorab- und Demonstrationsversionen zu körperlichen oder unkörperlichen Medienwerken, sofern sie nach Erscheinen der endgültigen Publikation wieder aus dem Netz genommen werden,

    3. selbstständig veröffentlichte Betriebssysteme, nicht sachbezogene Anwenderprogramme, die nicht unter § 7 Abs. 2 fallen, sachbezogene Anwendungswerkzeuge zur Nutzung bestimmter Internetdienste, Arbeits- und Verfahrensbeschreibungen,

    4. Bestandsverzeichnisse, soweit sie nicht von einem Dritten veröffentlicht werden,

    5. Netzpublikationen, die aus Fernseh- und Hörfunkproduktionen abgeleitet werden, soweit sie nicht von einem Dritten veröffentlicht werden,

    6. inhaltlich unveränderte Spiegelungen von Netzpublikationen, soweit die ursprüngliche Veröffentlichung abgeliefert wurde,

    7. netzbasierte Kommunikations-, Diskussions- oder Informationsinstrumente ohne sachliche oder personenbezogene Zusammenhänge,

    8. E-Mail-Newsletter ohne Webarchiv,

    9. *****Netzpublikationen, die nur einer privaten Nutzergruppe zugänglich gemacht sind.*****

    http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s2013.pdf

    Private Websites, darunter würde ich auch private Weblogs fallen lassen, sind danach nicht von der Ablieferungspflicht betroffen.

    § 9 Nr. 1 verweist auf § 4 Nr. 8, 10, 13 und 14.

    Dort wird das Folgende geregelt:

    § 4

    Einschränkung der Ablieferungspflicht für bestimmte Gattungen von körperlichen Medienwerken

    13. *****Akzidenzen, die lediglich gewerblichen, geschäftlichen *****oder innerbetrieblichen Zwecken, der Verkehrsabwicklung oder dem privaten, häuslichen oder geselligen Leben dienen,

    http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s2013.pdf

    Danach dürften wohl auch gewerbliche/geschäftliche Websites und Weblogs nicht der Ablieferungspflicht unterliegen.

    Nach meinem Verständnis soll „Kultur“ und nicht Privates oder Geschäftliches archiviert werden.

    Mittlerweile gibt es einige, die meine Rechtsauffassung zu teilen scheinen:

    http://www.dr-bahr.com/news_det_20081024100049.html

    http://www.netz-id.de/ablieferungspflicht-fur-webseiten-tritt-in-kraft/

    http://www.telemedicus.info/article/1018-Ablieferung-von-Netzpublikationen-Stillhalten-und-nichts-machen.html

    http://www.blogh.de/870

  • @Holger

    brauchst nicht freundlichen zu den Abmahn Anwälten da besteht wenigstens kein Risiko höchstens seitens der Nationalbiblothek.