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Abmahnung: Problemzonen bei Blogs

der Datenwachschutz-Blogger hat eine Liste aufgestellt: Die größten Abmahnfallen für Blogger. Was er vergessen hat: Falsche Tatsachenbehauptungen und Aufforderungen zum Boykott ziehen ziemlich schnell eine Abmahnung wegen Rufschädigung, Verleumdung und was weiß ich was noch alles nach sich. Ebenso Beleidigungen und intime Details aus dem Privatleben (Rufmord, Pranger…). Einfacher ist es dann immer zu sagen, man habe eine Meinung (was die Tatsachenbehauptung angheht) bzw. man glaube, dass andere denken könnten, die Person sei uno che va in culo a sua madre (was die Nettigkeiten angeht).

via Campbell-Zwerghamster Blog

Über den Autor

Robert Basic

Robert Basic ist Namensgeber und Gründer von BASIC thinking und hat die Seite 2009 abgegeben. Von 2004 bis 2009 hat er über 12.000 Artikel hier veröffentlicht.

14 Kommentare

  • Und davon kenne ich genug Beispiele, wie User das Internet als „Ritter“ mißbrauchen. Nur sind leider die Polizei und Staatsanwaltschaften hoffnungslos überfordert mit solchen Internet Problemen.

    Das absichtliche Beleidigen, Fotos/Videos verbreiten usw. ist für einige schon zum „Sport“ geworden…

    Und da mein Spanisch grottenschlecht ist, habe ich nur Esel und Mutter verstanden 😛

  • Ich schimpfe gern über persönliche Erfahrungen mit der Bahn, Telekom, Post und Co. Die subjektiven Empfindungen sind natürlich höchst negativ und fliessen auch so in meinen Text.

    Ist das dann Rufschädigung? Niemand kann meine Erfahrung auf Richtigkeit überprüfen.

  • Man sollte unterscheiden zwischen Abmahnungen, die meist Wettbewerbsverstösse bzw. Urheberrecht zu Grunde liegen und „echte“ Klagen bzw. einstweilige Verfügungen, die bei Verleumndung, Persönlichkeitsschutz usw. drohen.

    Grundsätzlich sollten Namen nur genannt werden, wenn ein Interesse der Öffentlichkeit daran besteht. Selbst Anonymisierung („Marcel P.“) kann problematische sein. Das kann zeitlich begrenzt sein, z.B. bei einem Gerichtsverfahren über das man berichtet. Nach Abschluss des Verfahrens müssen frühere Postings geändert werden, weil das öffentliche Interesse weggefallen ist.

  • GoogleMaps finde ich immer noch zwiespaltig, die iFrame-Lösung für kommerzielle Seiten sollte eigentlich unbedenklich sein. Aber eben nur „eigentlich“. Verdammte Grauzone.

  • Was Namen von Unternehmen und Produkten angeht sind viele Unternehmen heute toleranter als früher. Die Firma, die unsere Fussballnationalmanschaft mit einer Nuss-Nougar-Creme versorgt hat z.B. früher jeden Blogger abgemahnt der Nutella 🙂 geschrieben hat und freut sich heute über jeden, der darüber positiv berichtet.
    Es liegt wohl eher daran, was man schreibt, als über wen. Wer negativ berichtet, sollte Umschreibungen oder Abwandlungen benutzen, die jeder versteht.(z.B.gxxgle) .

  • @Mark: Es gibt durchaus negative Beurteilungen, welche die Grenze zur Schmähkritik nicht überschreiten. Wer sachlich begründet, warum es eine gewaltige Diskrepanz zwischen dem positiven Image, das die Werbung transportieren soll und den tatsächlichen Eigenschaften des Produktes (enthaltene Zucker und Fette lassen sich vom Etikett ablesen), kann durchaus kritisch, ja negativ über Nutella schreiben, ohne dass er Probleme befürchten muss.

  • @Dennis: Die Nutzungsbedingungen von Google Maps sind eindeutig geregelt. Eine Seite, die Google Maps benutzt darf kommerziell sein, sie muss allerdings ohne Registrierung für alle Nutzer zugänglich sein. Karten dürfen nicht als Screenshot eingebunden werden, sondern müssen über das API oder die Iframe-Lösung eingebunden werden.

  • Wer sich über irgendwas aufregt und das super negativ in seinem Blog verbreitet, braucht sich nicht zu wundern, wenn er Post bekommt. Dann lieber sachlich bleiben oder so umschreiben das es einem nicht negativ zulasten gelegt werden kann.

  • […] Basic Thinking Blog | Abmahnung: Problemzonen bei Blogs »der Datenwachschutz-Blogger hat eine Liste aufgestellt: Die größten Abmahnfallen für Blogger. Was er vergessen hat: Falsche Tatsachenbehauptungen und Aufforderungen zum Boykott ziehen ziemlich schnell eine Abmahnung wegen Rufschädigung, Verleumdung und was weiß ich was noch alles nach sich. Ebenso Beleidigungen und intime Details aus dem Privatleben (Rufmord, Pranger…).« (tags: abmahnung blogs) […]

  • > intime Details
    Darf man intime Details nicht erwähnen? Wo fängt ‚intim‘ an? Gerade Blogs als Tagebücher verlangen schon mal intimere Einblicke..
    Manchmal muss man ‚darüber‘ einfach ablestern…
    Gruß USmith