Sonstiges

die rechtliche Konformität von eingebetteten Videos unter besonderer Berücksichtigung der deutschen Rechtssprechung und vertraglicher Vereinbarungen zwischen Rechteinhaber und Lizenznehmer

aus Sicht des Laien: Einbetten von Videos – rechtlich sicher?
aus Sicht eines Juristen: Haftung für Video Embedding bei youtube, myvideo

Die pragmatische Sichtweise: Die gelebte Geschäftspraxis zwischen den großen Medienhäusern und Anbietern wie YouTube hat schon längst den von den Konsumenten wahrgenommenen Rechtsrahmen in dem Sinne verlassen, als dass Vereinbarungen getroffen wurden, die das im Grunde genommen illegale Hochladen von Videomaterial zunächst gestatten. Entweder wird dann das Video gelöscht oder toleriert oder dergestalt vereinnahmt, dass der Rechteinhaber seinen „Stempel“ draufmacht und die Werbeeinnahmen einkassiert. Diese Vertragspaxis setzt sich zunehmend durch. Was mit denen ist, die die Videos einbetten? Von denen redet sowieso keiner. Viel Wind um nix imho. Natürlich kann es sein, dass ein Kleinstanbieter tatsächlich auch die angeht, die ein Video embedden, nicht nur YouTube und den User, der das Video hochgeladen hat. Marions-Kochbuch-Tick-Tak. Ausgehend von der Masse der Musik/Filmvideos ist das aber nur der kleinste Teil.

So, endlich mal eine bedeutungsschwangere Überschrift um nix gewählt:))


Neue Stellenangebote

Growth Marketing Manager:in – Social Media
GOhiring GmbH in Home Office
Senior Social Media Manager:in im Corporate Strategy Office (w/d/m)
Haufe Group SE in Freiburg im Breisgau
Senior Communication Manager – Social Media (f/m/d)
E.ON Energy Markets GmbH in Essen

Alle Stellenanzeigen


Über den Autor

Robert Basic

Robert Basic ist Namensgeber und Gründer von BASIC thinking und hat die Seite 2009 abgegeben. Von 2004 bis 2009 hat er über 12.000 Artikel hier veröffentlicht.

16 Kommentare

  • ich bette schon lange keine vids mehr ein. hier gilt auch das stichwort gema, sobald das musikangebot auf meiner seite erscheint!!!

    ich mache mir einen abstichtlich amateurhaften screenshot des vids (keine rechteverletzung bei bildern) und verlinke auf die videoseite beim anbieter.

  • aber ich setze doch nur einen link und üpber den wird ein standbild eingebunden. wenn jemand draufklickt, geht er auf youtube – ist das kästchen in meiner homepage, in dem das video dann wirklich abläuft, wirklich meine homepage? oder nur ein ausschnitt aus youtube (der mich rechtlich nichts angeht) mit meiner homepage rundrum?

  • @Matze: Soweit ich mich erinnern kann gab es vor ein paar Jahren mal ein Urteil, in dem es um Frames ging. Das besagte, dass man sich die Inhalte von fremden Webseiten durchaus zu eigen macht, wenn man sie per Frame in die eigene einbindet. Genauso könnte man bei eingebundenen Videos argumentieren.

    (alles aus dem Gedächtnis – also ohne Garantie – und ein Anwalt bin ich auch nicht und eine rechtsberatung soll das auch nicht sein. Den restlichen 20seitigen Disclaimer denke man sich bitte an dieser Stelle *g*)

  • Hallo Robert,

    spannendes Thema, dass Du da aufgreifst… ;-)))

    Im Grunde hast Du Recht, dass in diesem Bereich einiges geduldet wird (nicht zuletzt auch deshalb weil die Veranwtortlichkeit für eingebettete Videos noch nicht hinreichend gerichtlich geklärt ist).

    Unabhängig davon kenne ich einige Fälle in dene die GEMA Blogger anschreibt und Gebühren für die Nutzung GEMA verwalteter Videos einziehen will.

    Also zum Glück nix mit Abmahnungen…

    Dennoch ist es ein Thema, was – wie ich an vielen Anfragen merke – einige bewegt und bisher nicht richtig geklärt ist.

    Es bleibt also in jedem Falle spannend….

    PS. Coole Überschrift…

  • @Matze
    Das war auch meine Argumentation, als ich neulich mit einem Anwalt darüber sprach. Aber offenbar spielt dies keine Rolle, das ist als würdest Du volksverhetzende Inhalte via JavaScript einbinden, dafür wärst Du auch haftbar.
    Meine Argumentation, dass man bei den ganzen Koalitionen nicht mehr durchblickt und ich mit dem Erscheinen auf der Plattform in gutem Glauben von deren Legalität überzeugt sein könnte war auch nicht überzeugend, und müsste von einem Gericht erst geprüft werden 😉

    Und das ist auch der Haken: Mit einem guten Richter kommst aus der Sache vielleicht raus, mit einem Richter aus Hamburg landest eher im Knast 😉

  • Es ist unglaublich auf welche Weise überall versucht wird Geld zu ziehen, einige Leute laden ein Musikvideo hoch (dies wird merkwürdigerweise quasi legalisiert, obwohl Filme hochladen doch höchst strafbar ob der Verteilung ist) nun bekommen die die es verwenden den Ärger oder die Werbeeinnahmen einer eigentlich illegalen Praxis gehen an den Rechteinhaber, der sich nun freuen kann, dass sich ein anderer die Arbeit gemacht hat. Schon komisch das es bei der Musik genau umgekehrt zum Film abläuft, denn da ist der Verteiler und damit meine ich der Größte mögliche Verteiler der Schuldige und nicht die zig Kleinstsharer die das Video verteilen? Die Welt wird immer kaputter !

  • Überschrift länger als der Artikel, auch nicht schlecht 🙂

    Da die gegenwärtige Praxis eher die des unbedachten Einbindens ist, wird es sicherlich über kurz oder lang zu einem Urteil kommen, wenn sich ein Video-Kniepert findet, der sich damit seinen Lebensunterhalt verdienen möchte. Und dann darf man gespannt sein.

    Musikvideos binde ich nicht ein, denn das ist nicht nur rechtlich unklar, sondern im Zweifel auch richtig teuer

  • Mich erschreckt immer wieder, wie kaputt die Denke mancher ist bzw. wie einfach es sich manche (geldgeilen) Websitebetreiber es sich machen. Dabei ist es doch ganz simpel: Was nicht der eigene Content ist und was nicht über das sog. „Zitatrecht“ abgedeckt ist, das hat auf der eigenen Webseite NUR mit Zustimmung des Rechteinhabers etwas zu suchen. Mit was für haarsträubenden Argumenten sich da manche versuchen herauszureden, ist mehr als jämmerlich.

  • Robert, du hast doch guten Kontakt zu Philipp von JoinR.
    Wie gehen die dort mit dem Thema um? Deren vornehmlich jüngeren User verlinken nämlich wie blöd Videos.

    Wird im Fall wie hier (JoinR / Social Network) eigentlich das Social Network verklagt, oder der User?

    Tja, das Internet sprengt nich nur Grenzen, sondern auch die Hirne der Rechteinhaber…

  • Ich binde ab und an Musikvideos ein und ihr macht mir grade richtig Angst hier. 🙂
    Nach meiner Auffassung haben sich Rechteinhaber ausschliesslich an den Videoportalbetreiber zu wenden, von dem ich das Video embedded hab, denn das Embedden ist ein Dienst, der von dem Portal angeboten wird. Ich kann als Nutzer nur schwer bis gar nicht ersehen, ob die Rechte für ein dort hinterlegtes Video geklärt sind, Folglich seh ich nicht ein, warum ich belangt werden soll, wenn mal die Kacke am Dampfen ist, denn ich bin nur der Nutzer. Ausserdem ist es Schwachsinn, einen von vielleicht 5000 Embeddern zu belangen, wenn man doch direkt den Portalbetreiber an der Hand haben kann.
    Natürlich, schwarze Schafe kann es immer geben, die einfach nur auf schnelle Kohle aus sind.
    Möglichkeit: Youtube untersagt erstmal das Einbinden aller Videos, die man nicht selbst hochgeladen hat und prüft selbst nach und nach alle Videos, schaltet diese dann zum Einbinden frei und steht dann definitiv selbst dafür grade, wenn mal doch jemand ankommt und rummosert.

    Übrigens laden ja schon viele Musiklabels selbst Videos hoch, bei denen sie dann das Einbinden ausdrücklich sperren. Meiner Meinung nach ist das totaler Käse, denn was ist wohl eine bessere Werbung als ein Video sich selbst viral verbreiten zu lassen. Aber dazu haben die Leute wohl zuviel Angst davor, die Kontrolle darüber abzugeben, wo so ein Video auftaucht. Genauso werden auch Videos nur in bestimmten Regionen gezeigt, auch wenn die Band darüber hinaus vermarktet wurde.

    Zumindest weiss ich, dass ich Farin Urlaub-Videos problemlos einbinden kann, die bietet der Künstler nämlich auch selbst auf seinen Seiten über Youtube an. 🙂

  • @AN

    Für joinr ist das nicht ganz so problematisch, weil Sie als Hoster für solche nutzergenerierten Inhalte (User Generated Content) grundsätzlich ohnehin erst ab Kenntnis haften. Also immer erst dann wenn joinr von einer Rechtsverletzung auf der eigenen Plattform weiß. Erst wenn joinr (oder jede andere User Generated Content Plattform) nicht richtig reagiert, kann auch der Plattformbetreiber für das rechtsverletzende Video in Anspruch genommen werden.

    Damit hatte ich mich unter

    http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/7-Praxistipps-fuer-Forenbetreiber.html

    auch schon einmal beschäftigt.

    Oft wird versucht das Social Network sprich den Plattformbetreiber in Anspruch zu nehmen, weil der User ja oft nur unter einem Nickname auftaucht und so schwer zu erreichen ist, während der Plattformbetreiber über das Impressum (und dafür ist ja auch da) unmittelbar greifbar ist.

  • Ich denke mal es gilt die gleiche Sichtweise wie beim einbinden von Bildern, auch dafür haftet man ja, selbst wenn das Bild selbst auf einem fremden Server liegt.
    Hatte selbst das Problem mit einem von mir betriebenen privaten Forum. Ein Nutzer hat Bilder in einem Posting verlinkt (lagen auf seinem Webspace) und ich bekam die Abmahnung vom Anwalt :/