Sonstiges

Spookyman und Falschbehauptungen

Thomas Horn hat mich angemailt, dass dieser Kommentar eine ehrverletzende Falschbehauptung sei. Und ich zudem den Kommentar bis zum 22.11. löschen solle, wie auch den Namen + Mailaddresse des Kommentierenden herausrücken soll.

Das hat einige Wenn und Abers:
1. Ich kann an die Absenderadresse von Thomas nicht zurückantworten, da diese Mailaddie falsch ist. So kann ich eh nicht wissen, ob Du überhaupt derjenige bist. Daher die Überschrift SpookyMan (statt „PsyKoMan“);)
Google tried to deliver your message, but it was rejected by the recipient domain. We recommend contacting the other email provider for further information about the cause of this error. The error that the other server returned was: 550 550 5.2.0 < ...@psykoman.de> No such mailbox (state 14).

2. Ich würde freiwillig keine Daten herausrücken, zumal das in dem Fall sichtlich Banane ist, denn die Angaben sind Unsinnsangaben, schaut man sich den „Namen“ des Kommentierenden an.
3. Ich weiß eh nicht, welche Version stimmt. Deine oder die des anonymen Kommentierenden. Daher mein Angebot, dass Du Deine Version dazustellst.


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Prinzipiell: Kann man einfach so einfordern, dass Kommentare gelöscht werden? Woher soll man wissen, was nun die richtige und was die falsche Version ist? Thomas – wenn er derjenige ist, der die Mail verfasst hat – spricht von „ehrabschneidenden und ehrverletzenden Behauptungen“. Würde der Kommentar überhaupt die Definition erfüllen? Ich habe leichte Verständnisprobleme, dass Menschen bereits bei solch laschen Behauptungen vor Gericht ziehen wollen (was er zwar nicht gesagt hat, aber der Mailtext deutet auf Step 2 hin). Aber selbst ein Schröder musste ja wegen seinen Haaren ein Gericht bemühen. Sachen gibts:)

Also, Thomas. Mein Rat: Entspann Dich einfach mal bitte, wir klären das schon. Schreib mir zuerst eine Mail mit einer korrektem Mailaddie. Oder kommentier hier direkt, wie Du magst.

Update: Siehe Kommentar von Thomas

Update 2: Vorhin mit Thomas telefoniert. Wir kamen gut klar am Telefon und haben uns abschließend so geeinigt, dass wir die Behauptungen in dem besagten Kommentar von „insolventer Vereinsbesitzer“ zwar so stehen lassen (also nicht löschen), ich jedoch einen Linkverweis auf die Darstellung von Thomas setze, um das zu erwidern, was im Kommentar in den Raum gestellt wurde. Dickes Lob an Thomas, der das so offen angeht.

Über den Autor

Robert Basic

Robert Basic ist Namensgeber und Gründer von BASIC thinking und hat die Seite 2009 abgegeben. Von 2004 bis 2009 hat er über 12.000 Artikel hier veröffentlicht.

55 Kommentare

  • Bin ja kein RA, aber schreibt der unbekannte Kommentator hier nicht einfach seine Meinung, zu einem Fall, von welchem er scheinbar direkt betroffen war/ist?

    Wenn Thomas Horn wirklich gegen ihn prozessiert hat, dann sollte er doch anhand des Inhalts des Kommentars doch die Identität leicht herausfinden können – er war ja dann schon mal Prozessgegner.

    Vielleicht ist aber auch alles erstunken und erlogen und es gab nie so einen Prozess, dann kann ich Hr. Horn verstehen, wenn er nicht ins Knieper-Klischee gedrückt werden will.

  • mindestens einen Prozess gegen einen Verein soll es definitiv gegeben haben (was so auch aus der Mail hervorgeht), nur weiß ich nicht, ob er den gleichen Prozessgegner meint.

  • Zivil- und strafrechtlich sanktionierbare Äußerungen sind natürlich grundsätzlich zu unterlassen. Das gilt im Grundsatz auch für denjenigen der sie verbreitet. Was einem vernunftbegabten Menschen als erlaubt erscheint, ist für einen vernunftbegabten Juristen normalerweise auch nachvollziehbar. Das spielt in diesem Land nur leider keine Rolle, da sich in der Regel nicht solche Juristen bzw. Richter mit so etwas beschäftigen. In solchen Angelegenheiten werden regelmäßig Richter konsulitiert, die eine z.T. recht abstruse Meinung der Dinge haben – im Zweifel also die gleiche Meinung wie der Betroffene. Das liegt an den Mängeln im deutschen Prozessrecht. Näheres siehe hier: http://www.blogfuerst.de/2008/11/lichtblick/

    Deshalb empfehle ich – aus Selbstschutzgründen – im Zweifel lieber dem Begehren nachgeben. Das führt de facto zwar zu einer Selbstzensur, ist aber aufgrund der (noch) mängelbehafteten Rechtslage nicht anders handzuhaben, wenn man nicht in ein Gerichtsverfahren gezogen will, dessen Ausgang ungewiss ist.

  • Upsala… da muss ich erstmal meine letzte Twitter-Nachricht an dich zurücknehmen… hatte es so verstanden, als wäre der Kommentator (nicht Thomas Horn) nicht erreichbar.

    Aber wenn ich das richtig verstehe, hat der Kommentator ja auch keine echte Mailaddy hinterlassen. Das macht die Sache für dich natürlich schwer. Ich denke es wäre wirklich die schönste Lösung, wenn Thomas Horn tatsächlich die Möglichkeit zur Gegendarstellung nutzt, was aber nur dann Sinn macht, wenn wenigstens die Grundaussage des Kommentars (also das es einen solchen Konflikt gegeben hat) stimmt. Mal sehen, vielleicht bekommst du durch den Beitrag jetzt von beiden Seiten eine Rückmeldung, so dass du die Sache besser einschätzen kannst.

    Auf jeden Fall: Für jemanden, der so einen Kommentar sendet ohne zumindest dir eine Kontaktmöglichkeit zu geben, würde ich kein allzu großes Risiko eingehen.

  • Ich hätte den Kommentar bei mir definitiv so nicht stehen lassen, wenn mir der Verfasser nicht bekannt wäre, dazu ist er einfach rechtlich zu bedenklich.
    Immerhin werden dort unter Namensnennung Beschuldigungen angeführt, die zumindest an Verleumdung grenzen könnten (unbewiesene Tatsachenbehauptungen).

    An Deiner Stelle würde ich den Kommentar erstmal in eine Moderationsschleife packen, bis Du das mit Thomas Horn geklärt hast. Ansonsten droht Dir im schlimmsten Fall eine kostenpflichtige Abmahnung.

    Und Robert, für ein Anwaltsbüro ist
    „Ich sehe dieses als neue Geschäftsidee der Anwaltsbüro’s. Hier unterschreiben und wir klagen in deinem Namen, Kuchen teilen wir uns schön auf…“
    keine lasche, sondern eine geschäftsschädigende Behauptung.
    Das wäre ungefähr das Gleiche, als wenn Du einer Softwarefirma vorwirfst, sie würde mit Absicht fehlerhafte Programme auf den Markt werfen, um hinterher vorsätzlich am teuren Support zu verdienen.

  • @ #2, Robert

    Na, dann frag ich mich, warum er der Hr. Horn das nicht selber weiß, außer die Anzahl der Prozesses ist schon im vierstelligen Bereich… Gretus von seo-united.de müsste die Mail-Addy von Horn haben, hat er doch dort ein Interview mit ihm geführt.

    /e Würde den Kommentar dann auch mal in ne Moderationsschleife packen…

    @ Farlion

    Jetzt zieh doch M$ nicht durch den Kakao! 😉

  • Menschen werfen sich viel an den Kopf, wenn sie sauer sind:) Würde man da jedesmal den Richter bemühen, gäbe es zB keine Bundesliga mehr, wo ich jetzt gleich hin muss.

    Danke soweit für die Einschätzungen.

  • Hallo Robert,

    ich bin mir ziemlich sicher, dass man, wenn man solche Anschuldigungen ins Netz stellt – wie „Insolventer Vereinsbesitzer“ es nach meiner Meinung getan hat – sehr ausdrücklich darauf verweisen sollte, dass es sich um eine Meinung handelt und nicht um kein Faktum (egal wie viel Indizien für diese Meinung sprechen).
    Denn sonst sind solche Anschuldigungen (solang kein Gericht etwas anderes sagt) als üble Nachrede (o.ä.) anzusehen und, soweit ich weiß, ist dass schon strafbar.
    Etwas Geschriebenes im Blog ist leichter zu belegen als etwas Geschrieenes im Stadion… 😉

    Wenn das was ich meine zu wissen richtig ist, dann wäre relativ vorsichtig mit diesem Kommentar, da der Autor ziemlich harte Anschuldigungen erhebt ohne darauf zu verweisen, dass das seine Sicht der Dinge ist.

    Gruß
    Dirk

  • @ Dirk

    Sollte man bei einem Kommentar in einem Blog nicht immer davon ausgehen, dass es sich um die persönliche Meinung eines Einzelnen handelt? Bleibt ja eigentlich nichts anderes übrig… ich weiß, dass manche das anders sehen.

  • Wie soll er eine „Meinung“ haben, wenn es eine „Tatsache“ ist ? Also müsste die Tatsache = Prozess als solche klar sein. Der Rest ist „Meinung“. Der Kommentar müsste in dem Zusammenhang so aussehen, um halbwegs rechtssicher zu sein…

    —————————————————Zitat——————
    Der XYZ klagt über Urheberrechtsverletzungen. Ich ( also der Kommentator!) meine, man könnte auf den Gedanken kommen, dass
    es hier neben der Urheberrechtsverletzung auch um eigene finanzielle Interessen gehen könnte! Zu dieser Meinung bin ich gekommen, da ich bereits gerichtlich mit XYZ und einer – in meinen Augen eher unbedeutenden – Urheberrechtsverletzung zu tun hatte.
    Wir hatten einen User auf unserer Homepage (URL wurde Betreiber dieser Seite übermittelt) angemeldet, der sich XYZ nannte. Über 4-5 Klicks erreichte man das Profil. Der einzige jemals von ihm geschriebene Kommentar (2006) ist auf „€œsearch.live.com“€? auf Seite 8!!!!! an 5ter Stelle gelistet! Von dort aus geht es aber erst mal über wie gesagt min 5 klicks ins Profil. Dort versteckte sich dann ein Avatar mit dem namen „€œXYZ“€?.
    Im Verfahren hat uns „der Spaß“ xxx Euro gekostet (Aktenzeichen kann auf Wunsch nachgereicht werden).
    Natürlich sind Verstöße gegen Urheberrechte zu verfolgen, aber in meinen Augen wurde hier nicht die Verhältnismäßigkeit gewahrt. Denn unseren Verein hat er dadurch in die Insolvenz geführt (Nachweis kann erbracht werden – Nr, XYZ), weil ein User auf unserer Seite ein Avatar von einem uns völlig unbekannten XYZ benutzte.
    Ein böser Mensch würde, wenn er so etwas hört, vielleicht weniger ans Recht-bekommen als vielmehr an schnelles Geld-erhalten denken. Ich könnte ihm das nicht verübeln – denn meiner Meinung nach liegt in derartigen Abmahnungs-Prozeduren die Gefahr des Mißbrauchs. Nicht umsonst wird in der Presse schon von Kanzleien berichtet, die nachweislich ähnliche Abmahnungen „am Fließband“ erstellen und sich die sprichwörtlich goldene Nase verdienen!
    ————————————————————-

    So würde das vielleicht durchgehen. Der ursprüngliche Kommentar ist allerdings, da muss ich dem Menschen, der das moniert hat, recht geben – so nicht in Ordnung.

  • Nunja, eine solche Forderung per Email ist ja auch schon nicht wirklich nachvollziehbar. Wenn er (vorrausgesetzt es war wirklich Thomas Horn, woran man wohl aufgrund der falschen Absenderadresse zweifeln darf) es ernst meint wird soetwas wohl per Post folgen….vorher würde ich mir aber nicht unbedingt die größten Sorgen machen.

  • So ist das eben in Deutschland. Jeder läuft wegen jedem Scheiß zum Anwalt.

    Und wenn jemand lügt oder Blödsinn redet, oder gar die Wahrheit, dann kommt gleich eine Unterlassungsklage.

    Wie pervers das System ist, scheint niemanden zu kümmern.

    Menschen lügen, lästern, schimpfen. So sind nun mal Menschen. Ein Verbot bringt nichts.

    Und da es mehrere Wahrheiten gibt, bringt es auch nichts dagegen vorzugehen, wenn jemand etwas falsches behauptet. Das macht die Aussage nur noch populärer. Vor allen Dingen, wenn man gleich zum Anwalt rennt.

    Den einzigen, den es freut, ist der Anwalt.

  • Ich bin der Meinung, dass man zum vermeintlichen Vorgehen eines eventuellen Thomas Horn durchaus eine gefestigte Auffassung vertreten könnte. Dabei würde der mutmaßliche Kern des Pudels in dem Umstand erkennbar sein können, dass die in Rede stehende Comicfigur bis zur Klage gegen Google maximal einer möglicherweise an zwei Händen abzählbaren Anzahl von Menschen jemals namentlich untergekommen sein könnte.

  • Wenn die Aussagen in dem Kommentar wahr sind, dann gibt es natürlich kein Problem. Wenn Sie aber nicht stimmen, dann hat der Betroffene natürlich zunächst einmal einen Anspruch gegen den Kommentator.

    Was die Verantwortlichkeit von Robert anbeträfe, stellt sich wieder einmal die allseits beliebte und heiß diskutierte Frage der Haftung des Plattformbetreibers für „User Generated Content“. Die meisten Gerichte (bis auf Hamburg) ziehen eine Verantwortlichkeit des Plattformbetreibers überhaupt erst ab Kenntnis in Betracht. Erst wenn der Plattformbetreiber nach einer entsprechenden Kenntnisnahme (z.B. durch eine Mail) einen rechtswidrigen Kommentar nicht löscht, kann auch er verantwortlich gemacht werden.

    Problematisch ist natürlich bei solcherlei Behauptungen, dass der Plattform bzw Blogbetreiber garnicht beurteilen kann, ob die Aussage rechtmässig (weil wahr) oder rechtswidrig (weil unwahr) ist. Das Beurteilungsrisiko trägt in diesen Fällen aber wohl in aller Regel der Blogbetreiber, der natürlich zur Beurteilung weitere Infos anfordern kann.

    Wenn der Plattfombetreiber aber trotz Kenntnis von einem rechtswidrigen Kommentar nicht handelt, kann auch er auf Unterlassung bzw unter Umständen sogar Schadenersatz in Anspruch genommen werden.

    Diese Grundsätze habe ich auch schon mehrfach bei mir dargestellt siehe zum Beispiel http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/43-Der-Fall-Niggemeier-Haftung-des-Blogbetreibers-fuer-rechtsverletzende-Kommentare.html

    Eine grundsätzlich andere und portalbetreiberunfreundlichere Haltung vertritt – wie gesagt – das LG Hamburg siehe siehe http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/63-Der-Fall-Niggemeier-II-Haftung-von-Blogbetreibern-fuer-fremde-Kommentare.html

  • @ Markus #11 und andere:
    nicht schlecht. 🙂
    Der Witz ist, ich finde ebenfalls, dass ein Kommentar eine Meinung darstellt.
    Andererseits kann niemand wissen, ob diese „Fakten“ tatsächlich so stimmen.
    Zudem kommt, dass dieses Blog hier ja nun nicht gerade unbeachtet ist. Ich möchte nicht wissen, wie viele Personen mittlerweile den besagten Kommentar lesen und denken „Ja, klar, dieser fiese Geschäftsmann, der hat einen wehrlosen Besitzer eines Vereins mittels vorgeschobener Gründe in den Ruin getrieben, um sich zu bereichern… “ – denn so habe ich den Kommentar verstanden.
    Mit Verlaub, falls das nicht stimmen oder das irgendwie eine verdrehte Wahrheit sein sollte, ist das schon ziemlich harter Tobak … – über mich möchte ich so etwas nicht lesen…

    Also bleibe ich dabei, dass man sich bei solch einem Kommentar sehr vorsichtig ausdrücken sollte und bei Anschuldigung möglichst eindeutig darauf hinweisen muss, dass es eine Meinung oder ein Verdacht ist.

    (*grübel* kann man einen Verein überhaupt besitzen?)

    Gruß
    Dirk

  • Ich wurde mal von einer Kanzlei gebeten, einen Link aus meinen Kommentaren zu entfernen, da auf der verlinkten Seite ihr Mandant schlecht gemacht würde. Gesagt, getan. Einen Tag später lief im WDR-Fernsehen die Sendung „Markt“, in der berichtet wurde, was für ein Schlawiner der besagte Mandant doch ist.

    Fazit: Ärger kannst du als Blog-Besitzer immer kriegen – egal ob der Kläger selbst Dreck am Stecken hat oder nicht. Ich würde den Kommentar zumindest entschärfen.

  • „Ich würde den Kommentar zumindest entschärfen.“
    Na, das kannst Du eben nicht. Weil in dem Moment machst Du Dir die Sache „zueigen“ – und bist somit haftbar für den Kommentar. d.H. entweder stehenlassen oder löschen. Ein Mittelding geht nicht, wenns rechtlich hakelig sein sollte.

  • Für den Kommentar ist Robert eh haftbar. Entschärfen macht im speziellen Fall aber tatsächlich wenig Sinn. Mir wäre ein anonymer Kommentar ein Gerichtsverfahren nicht wert. Wer nicht mit offenem Visir kämpft, hat auf meinem Blog nichts verloren.

  • Na dann macht Euch mal ein eigenes Bild

    16.11.2006
    In der Google Bildersuche finde ich mein PsykoMaN- HangLoose Motiv mit der Unterzeile boerde-lan.de.

    1.Falschbehauptung :
    Der einzige jemals von ihm geschriebene Kommentar (2006) ist auf “search.live.com�? auf Seite 8!!!!! an 5ter Stelle gelistet!

    2.Falschbehauptung : Wir hatten einen User auf unserer Homepage angemeldet, der sich Psykoman nannte.

    3.Falschbehauptung : Dort versteckte sich dann ein Avatar mit dem namen “HangLoose�?.

    20.11.2006
    Abmahnung der Kanzlei Senfft pp. an BoerdeLan e.V. 59269 Beckum wg.Urheberrechtsverletzung gemäß §19aUrhG. (wg.(PsykoMaN-HangLoose), verbunden eine Unterlassungsverpflichtungs- erklärung abzugeben.

    Der Abmahnung beigelegt war ein Beschluss der Zivilkammer 8 LG HH v.0811.2005 Az.308 O 659/05 mit dem Tenor „die nachfolgende Abbildung des Comics „PsykoMaN“ zu nutzen und/oder nutzen zu lassen, insbesondere im Internet öffentlich zugänglich zu machen und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen und/oder als Datei zum Download zur Verfügung zu stellen und/oder zur Verfügung stellen zu lassen.

    Die Kanzlei Senfft pp. schickte mir eine Rechnung über €756,09 für den Auftrag. 2. Falschbehauptung (dem geht es nur um die Kohle die er aus den Abmahnungen bekommt!!)

    4. Falschbehauptung :
    Abzocken will er…und nicht zu knapp, die erste Klage haben warscheinlich noch wir Steuerzahler bezahlt (Prozesskostenhilfe)…

    MotivLink:
    http://membres.lycos.fr/highganjaphotos/displayimage.php?pid=509&fullsize=1

    22.11.2006
    Markus Schade beauftragt die Kanzlei Bergmann und Schäfer.

    27.11.2006
    Antwortschreiben RAin Schäfer für Boerdelan e.V.
    Dem Schreiben ist eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt; Vertragsstrafenversprechen „für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung“
    € 1.000,00 an Thomas Horn zu zahlen.
    Unterzeichnet von Frau Sabine H. für BoerdeLan e.V.

    Randnotiz Th.H. :
    Durch die Einschaltung hat Herr Markus Schade nach RVG Kosten in Höhe von € 796,07 ausgelöst, die der „Verein“ auch die von Herrn Schade beauftragte Kanzlei Bergmann zu zahlen hat.

    27.11.2006 RAin Schäfer schreibt:
    „Zunächst einmal dürfen wir Sie auffordern, uns Ihre Bevollmächtigung nachzuweisen“.
    „In der Sache selbst fehlt Ihrem Schreiben jeglicher Nachweis dazu, dass Ihr Mandant das Urheberrecht an dem betroffenen PsykoMaN Motiv hat“.
    „Ihr Mandant wird daher aufgefordert, dies nachzuweisen“.
    „Die anliegende Unterlassungserklärung wird vorbehaltlich des Nachweises Ihrer Bevollmächtigung und des Urheberrechtes ihres Mandanten abgegeben.“
    „Die die Erklärung unterzeichnende Frau H. ist zur Abgabe der Erklärung bevollmächtigt“.
    „Eine Verpflichtung zum Ersatz der entstandenen Anwaltskosten ist nicht ersichtlich“.
    „Zudem halten wir auch den zugrunde gelegten Streitwert für vollkommen überzogen, ebenso wie die von Ihnen verlangte Vertragsstrafe“.
    „Von erheblicher Bedeutung ist, dass es sich hier um einen kleinen unbedeutenden Verein handelt“.
    „Das Motiv ist bereits von der Internetseite entfernt“. Th.H. : (siehe 2008)

    06.12.2006 RA.Senfft pp. schreibt:
    „Die Wirksamkeit der Abmahnung ist nicht von der Vorlage einer Vollmachts- urkunde abhängig, da die Abmahnung als Geschäftsführung ohne Auftrag im Interesse des Abgemahnten erfolgt“.
    „Hinsichtlich des Nachweises der Urheberschaft unseres Mandanten sind wir gerne bereit, im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung darzulegen, dass unser Mandant Inhaber der urheberrechtlichen Nutzungsrechte ist“.
    „Ihre Mandantin möge dann den Versuch unternehmen, eine Rechtekette darzulegen, aus der sie urheberrechtliche Nutzungsrechte ableiten will“.
    „Um zu verhindern, in dieser Sache unnötig neue Streitfelder zu eröffnen, haben wir gleichwohl eine Vollmachtsurkunde beigefügt“.
    „Die uns übersandte Unerlassungs- und Verpflichtungserklärung ist so nicht ausreichend“.
    „Es ist ferner zweifelhaft, ob ein Betrag von €1000,00 als Vertragsstrafe- versprechen ausreichend ist, Ihre Mandantschaft davon abzuhalten, weitere Rechtsverletzungen zu begehen“.
    „Zudem ist nicht ersichtlich, dass die unterzeichnende Frau Sabine H. ihre Mandantschaft wirksam vertreten kann“.

    „Im Sinne einer zügigen Erledigung dieser Sache erklären wir uns ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage allerdings bereit eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die eine Vertragsstrafe in Höhe von € 1000,00 vorsieht, zu akzeptieren, soweit diese von dem Vorstand ihrer Mandantin, also den Vorsitzenden Kai Werthmann und Stephan Schumacher, unterzeichnet ist“.

    „Ferner wären wir bereit, ihrer Mandantschaft die Kosten unserer Einschaltung lediglich auf einer Grundlage einer 1,3 geschäftsgebühr auf einen Gegenstandswert von € 6000,00 zzgl.Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer, also in Höhe von € 532,90, in Rechnung zu stellen“.
    „An dieses Angebot halten wir uns bis zum 12.Dez.2006“.

    5.Falschbehauptung des „Insolventen Vereinsbesitzers“
    „dem geht es nur um die Kohle die er aus den Abmahnungen bekommt!!“

    15.12.2006 schreibt RAin Schäfer:
    „Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht übermitteln wir anl. Unterlassungs- erklärung unserer Mandantschaft.
    Die Unterzeichnenden Markus Schade und Stephan Schuhmacher sind der
    1. und 2. Vorsitzende des Vereins“.
    „Aus den bisher angeführten Gründen sehen wir keine Verpflichtung unserer Mandantschaft zur Übernahme der Rechtsanwaltskosten“.
    „Wir hatten schon dargelegt, dass es sich um einen sehr kleinen Verein handelt“.

    Info Th.H. :
    Beigelegt ist eine von Marcus Schade und Stephan Schuhmacher unterzeichnete Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.
    Darin steht :
    1. Hiermit verpflichtet sich die BoerdeLan e.V. gegenüber Thomas Horn dazu es zukünftig zu unterlassen: Das nachfolgend abgebildete Motiv (HangLoose) zu nutzen/oder nutzen zu lassen, zu vervielfältigen, zu verbreiten und/oder vervielfältigen und(oder vervielfältigen und/oder verbreiten zu lassen und/oder als Datei zum Download zur Verfügung zu stellen.
    2. Für jeden einzelnen Fall einer Zuwiderhandlung gegen die unter Ziffer I. bezeichneten Verpflichtungen verpflichtet sich der BoerdeLan e.V. dazu an Herrn thomas Horn eine Vertragsstrafe in Höhe von € 10000,00 zu zahlen, dies unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhanges“.
    3. Weiter verpflichtet sich der BoerdeLan e.V. umfassend Auskunft darüber zu erteilen, in welchem Umfang er die unter Ziffer I. bezeiichneten Handlungen in der Vergangenheit vorgenommen hat..
    Anröchte 13.12.2006

    18.12.2006 schreibt RA. Senfft pp.
    „…..nehmen wir namens und in Vollmacht unseres Mandanten die am 13.12.2006 unterzeichnete Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung Ihrer Mandantschaft an“.

    05.02.2007 schreibt RA. Senfft pp. an mich „Erhellendes“ (Man lernt dazu):
    „Die Gegenseite hat die begehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgegeben“.
    „Damit haben wir in der Sache mehr erreicht, als rechtlich herauszuholen war“.
    „Eine Störerhaftung des Vereins kommt daher nur ab Kenntnis der rechtswidrigen Nutzung Ihres Motivs durch den Verein in Betracht, so dass der Verein nicht einmal zur Abgabe der Unterlassungs- und Verpflichtungs- erklärung verpflichtet gewesen wäre“.
    „Daraus resultiert, dass die Gegenseite nicht zur Kostenübernahme verpflichtet ist“.

    Info Th.H. :
    Gleichwohl hat der Boerdelan e.V. die vollen Kosten bezahlt.
    Statt € 0 hat der „arme“ „kleine“ Verein 2 x € 756,09 an die Rechtsanwälte bezahlt !!! „schade“.

    6.Falschbehauptung :
    Ich sehe dieses als neue Geschäftsidee der Anwaltsbüro’s.
    Th.H.
    Frage ich mich meint er meinen Anwalt oder eher seinen?

    Ergebnis:
    „Lothar“ alias Marcus alias „insolventer Vereinsbesitzer alias Herr Markus Schade hat dem Verein BoerdeLan e.V. Kosten verursacht, die unnötig waren.
    soviel zu Herrn alias alias…und seinem Vorhalt
    „Abzocken will er…und nicht zu knapp, die erste Klage haben warscheinlich noch wir Steuerzahler bezahlt (Prozesskostenhilfe)…danach allerdings konnte er sich schon ne ganze Anwaltsschar leisten…“

    Info Th.H. :
    in der Folgezeit sehe ich in diversen Bildersuchen immer wieder mein „HangLoose“ Motiv mit der Unterzeile boerdelan.de.
    Erneute Abmahnungen „verkneife“ ich mir.

    Am 06.11.2008
    also 2 Jahre später, entdecke ich im WEB bei Google die BoerdeLan Seite.
    Eigentlich habe ich nur die vielen Foren „Google Bildersuche vor dem Aus“ abgegrast um einen Eindruck über die Diskussionen zu bekommen.

    Nach Aufruf der BoerdeLan Seite und einem „click“ auf „PsykoMaN“
    ( Eintrag vom 11.06.2004 10:12 ) erschien die Unterseite „User Details – PsykoMaN“
    Name : Dominik etc. pp. . Unter User picture mein „HangLoose“.
    Nach Click auf das Bild erhielt ich in Postkartengröße mein Bild. downloadbar als „33jpg.“

    Ich war sichtlich genervt. Sicherte per Screenshot die Sites von google, yahoo und live.com und habe den Verein und Herrn Schade dann ohne einen Anwalt zu beauftragen selber angeschrieben.
    Dem Schreiben habe ich einen A4 Ausdruck mit dem hochauflösenden „HangLoose“ Motiv beigefügt, damit Herr Schade mal selber sieht was er veranlasst hat.

    25.11.2008 schreibt Marcus Schade und Lothar Goltsche:
    „mit Schrecken haben wir zur Kenntnis genommen das dieser unter dem Pseudonym „PsykoMaN“ agierende Benutzer unserer Internet-Portalseiten auch an dieser Stelle einer ihrer Motive als Avatere verwendet.

    Info Th.H.:
    Die Site 2008 ist identisch und auch „Dominik“ wie der Aufruf von 2006.

    weiter Herr Marcus Schade :
    „Natürlich haben wir dieses Bild wie auch den Benutzer aus unserem System entfernt“.

    Info Th.H.
    am 27.11.2006 behauptet RAin Schhäfer anwaltlich für Herrn Schade und Boerdelan e.V. :
    „Das Motiv ist bereits von der Internetseite entfernt“

    weiter gehts mit Zitaten aus dem Schr. von Herrn Schade
    „Bezüglich Punkt 2 Ihrer Forderungen haben wir nicht nachvollziehen können, dass sich dieses Bild über gängige Web- und Bildsuchmaschinen finden lässt bzw. im Cache dieser Suchmaschinenbetreiber befindet“.

    Info Th.H. :
    Im Cache habe ich garnicht nachgeschaut. Es war „easy“ über das Web zu finden.

    „Wie in den anliegenden Unterlagen zu erkennen ist sind auch Sie lediglich über die Suche nach dem Pseudonym „PsykoMaN“ auf die Datei gestoßen.
    Info: Tja, wenn in der datei PsykoMaN steht taucht es auch im Web unter PsykoMaN auf Herr Schade.
    „Abschließend möchten wir noch richtig stellen, dass die am 13.Dezember 2006 Unterlassungserklärung lediglich das Verhältnis zwischen Ihnen und dem BoerdeLan e.V. betrifft, nicht aber zwischen den von Ihnen angesprochenen Personen Marcus Schade und Stephan Schumacher dokumentiert.
    Info Th.H.
    PsykoMaN ist kein „Pseudonym“ wie Sie wissen Herr Schade, sondern eine eingetragene Marke. Darüberhinaus ein „Kunstwort“. Vor 1993 gab es „PsykoMaN nirgendwo. Heute nennen sich reichlich so. Sind Sie deshalb neidisch Herr Schade? Bringen sie das doch mal, Sie „insolventer Vereinsleiter“
    Das „Pseudonym“ PsykoMaN hing nämlich als Poster zwischen 1999 bis 2004 in fast jedem zweiten Jugendzimmer. Zwischen 1999 bis 2004 sind weltweit ohne Internet oder großartigen Medienrummel über Tsd.800 Poster verkauft worden. Haben Sie sich auch mal ein geklautes PsykoMaN – HandyPic von SMS-online oder der Fa.Metavox auf Ihr Handy runtergeladen? Nein? Schade!
    Ab 2004 habe ich alle Aktivitäten wegen der Bilder und Websuchenklauerei eingestellt.
    Seit 2004 habe ich mein PUDEL – Motiv. Das reicht.
    Soviel zu Geistesschöpfungen Herr Schade.

    Tja Herr Schade. Wie heisst es so schön nach Oli Kahn „Da haben sie wohl keine Eier“.
    Erst schicken Sie Frau Sabine H. vor.
    Dann Frau Ra.Schäfer.
    Dann ist der Admin C Herr Hügemann schuld weil er das Motiv nicht vom Server genommen hat oder zumindest mit robot txt nicht abgesichert hat?
    Dann verstecken Sie sich hinter BoerdeLan e.V.

    Um Sie ein weiteres Mal zu zitieren :
    „Verhältnismäßigkeit passt hier überhaupt nicht mehr“.
    „Ich sehe dieses als neue Geschäftsidee der Anwaltsbüro’s.
    Hier unterschreiben und wir klagen in deinem Namen, Kuchen teilen wir uns schön auf…NA SUPER!!!
    Unseren Verein hat er dadurch in die Insolvenz geführt, weil ein User auf unserer Seite ein Avatar von einem völlig unbekannten Psykoman benutzte“.

    Na klar Herr Marcus alias Markus alias Lothar Schade alias insolventer Vereinsbesitzer.
    Sie haben ja soviel Respekt und sind so ein ehrlicher Zeitgenosse.
    Wissen Sie bei Typen wie Sie verliert man den Glauben und dann das Gejammer und die falsche und linke Fährtenlegung in div.Blogs.
    Schade, Schade Sie können sich ja noch nicht einmal gerade machen.
    Sind Sie der Ritter von der traurigen Gestalt?
    Na gut das mußte raus. (Bin ungemein entspannt).
    Ich bin mal jetzt auf Euren Kommentar gespannt.
    Ist Robert Basic auch so ein Verstecker ? Soll ja den Blog Nr.1 haben.
    eMail + Tel. sind von mir allerdings nicht versteckt.
    Einfach abfragen auf http://www.psykoman.de Impressum.

  • Entschärfen wäre eine Methode (wenn sinnvoll möglich), sehe dass aber wie Stefan, für einen anonymen Kommentar würde ich mir da nicht so einen Kopf machen und den lieber entfernen.

    Ich finde solche Äußerungen in den Kommentaren sowieso nicht wirklich passend. Der Blogbetreiber ist praktisch immer auf der unsicheren Seite, weil er eben nie weiß, was stimmt. Also lieber einmal zu oft vorsichtig sein.

  • Naja, keep cool. Nicht erpressen lassen.

    Zu dem Typ um den es geht: Tja, in der nächsten Instanz kriegt der eh in den Hintern getreten, und gut ist. In Hamburg kriegt eh jeder Recht der mit der Urheber-Keule schwingt. Aber zum Glück ist die Welt eine „Google“, und nicht Hamburg.

  • @Thomas, Dein Kommentar hing gestern in der Moderationsschleife, habe ich jetzt freigegeben. Danke für Deine Antwort, wenn auch ausführlicher als gedacht:)) Also, was machen wir nun mit dem Kommentar? Soll ich einen Zusatz dazuschreiben mit dem Linkverweis auf Deinen klarstellenden Verweis? Immerhin schreibst Du hier mit offenem Visier, während der anonyme Kommentator es bevorzugt, sich zu verstecken. Was Dir naturgemäß mehr Einflussrecht gewährt, wenn ich das so betrachte.

  • @ Thomas Horn

    Ich kenne das noch von früher, wer zu Recht abmahnt, bleibt meist auf den Kosten sitzen. Wäre es nicht einfacher gewesen, den Urheberrechtsverletzer einmal direkt und ohne Anwalt anzuschreiben, dass er die Bilder entfernen möge? Abmahnen kann man dann, wenn das Schreiben fruchtlos war, immer noch.

  • uh, das wird mir jetzt zu kompliziert. Aber wenn ich das richtig verstanden habe sind wir uns über folgenden Punkt einig, oder?

    – Jemand hat ein Motiv im Internet entdeckt, zu dem er das Copyright hat
    – Daraufhin rennt er zum Anwalt, anstatt erst einmal freundlich den Seitenbetreibern zu schreiben
    – Daraufhin bricht das Chaos aus.

  • @ Manuel

    Habe ich auch so verstanden, aber ich möchte noch anmerken, ich kann das voll verstehen weil man da emotional geladen ist. Mir persönlich wurden auch schon Arbeiten geklaut und das ging dann auch vors Gericht und die gegnerische Partei hat gelogen, das sich die Balken biegen. Die Behauptungen gingen sogar soweit, dass man selbst der Urheber sei und ich das Gegenteil beweisen musste. Gut, ich habe gewonnen, aber danach biste einfach sofort auf §$%& wenn du wieder so einen erwischst.

  • Ja Hr. Horn, ich hoffe sie haben auch Verständnis dafür,
    das nicht alle Kleinen Webseitenbetreiber immer alles auf ihren Homepages zu 100% kontrollieren können.

    Wenn man wie wir viel Herzblut seit fast 8 Jahren in einen Verein steckt,
    alles von der wenigen Freizeit mit Familie und Freunden abgezwackt,
    die Stunden und Aufwendungen unzählbar geworden sind,
    und der nun dank Ihnen vor der Insolvenz steht,
    dann liegen Nerven blank.

    Natürlich habe ich in meinem Kommentar mit Wut im Bauch geschrieben,
    eine paar Tage später wäre das garantiert entschärfter rüber gekommen.

    Wenn ich mit ein paar unüberlegten Worten hier im Blog das Thema überreizt habe,
    dann möchte ich mich dafür entschuldigen. Punkt.
    Ich möchte nun auch gar nicht alles hier kommentieren und vor allem nicht noch mehr Öl ins Feuer gießen…

    Allerdings ist unserer Vorstand nun starkem Beschuss der Mitglieder ausgesetz,
    da nach Ihrem Schreiben an uns nun die Angst über eine Schließung/Insolvenz des Vereins umgeht.

    Ihre Forderungen sind auch ganz klar gerichtet:

    1. Bis spätestens 14.11.2008 12 Uhr die Datei entfernen.

    Ist natürlich umgehend passiert.

    2. Bis spätestens 20.11.2008 die Datei aus allen Websuchmaschinen und Bildersuchmaschinen entfernen zu lassen und einen Nachweis zu bringen, das wir „alle“ Websuchmaschinen- und Bildersuchmaschinenbetreiber angeschrieben haben, mit kürzester Fristsetzung, damit diese etwaige Inhalte zu Psycoman heraus nehmen.

    Dieses ist in Arbeit und auch gar nicht so einfach, weil der Begriff „alle“ relativ ist.

    3. Bis spätestens 14.11.2008 ihrer am 13.12.2006 eingegangenem Verpflichtung nachzukommen, die fällig gewordene Vertragsstrafe von 10.000″‚¬ an mich wegen Zuwiderhandlung und rechtswidrige Nutzung in dem World Wide Web Portal http://www.search.live.com Webseite 8 zu zahlen.

    Diese ist für uns natürlich völlig unmöglich, da wir nicht gewinnorientiert arbeiten,
    sondern ehrenamtlich alles für unsere Veranstaltungen einsetzen/ausgeben.

    Nach dem Umzug unserer Homepage auf einen alternativen Server ist wohl eine Sicherung eingespielt worden,
    die besagtes „Hang Loose“ und den Nutzer PskoMaN wieder in die Datenbank brachte.
    Wir haben seit 2006 eine Beschränkung für Avatare in unsere Page eingebaut,
    die keine weiteren Avatare als die vorgegebenen zulässt.

    Da sich dieser „Dominik“ allerdings mit nur einem Kommentar 2006 „verewigt“ hatte,
    fällt sowas natürlich nicht auf (wer sucht schon ständig nach Urheberrechtlich geschützten Avataren)??
    Hier sind wir natürlich die mit der A-Karte, weil Betreiber der Seite.

    Es hätte aber wie schon erwähnt, die Verhältnismäßigkeit berücksichtigt werden können,
    wir sind nicht Google, und haben kein Interesse daran über das Synonym Psykoman bekannt zu werden.
    Wir haben Ihnen auch schon 2006 verständlich gemacht, das es nicht unsere Absicht ist/war mit dem Pseudonym Psykoman Werbung zu treiben.
    Eine einfache Email hätte gereicht… mit dem Hinweis alles daran zu setzen, das Avatar zu entfernen.
    Wir haben echt Verständnis für sie Hr. Horn, schließlich ist es Ihr Gedankengut.
    Aber erst die Keule…

    „Ich sehe dieses als neue Geschäftsidee der Anwaltsbüro“€™s. Hier unterschreiben und wir klagen in deinem Namen, Kuchen teilen wir uns schön auf“€¦NA SUPER!!!“

    Das ist nicht bezogen auf Sie Hr. Horn, sonder hier geht es um die Abmahnwelle, die auf so vielen Seiten im Netz beschrieben wird.

    „Info Th.H. :
    Gleichwohl hat der Boerdelan e.V. die vollen Kosten bezahlt.
    Statt „‚¬ 0 hat der „€œarme“€? „€œkleine“€? Verein 2 x „‚¬ 756,09 an die Rechtsanwälte bezahlt !!! „€œschade“€?. “

    Richtigstellung:
    Wir haben auch damals nicht gezahlt/zahlen können.
    Wir hatten 125″‚¬ auf dem Konto, das wir für die Anwältin ausgegeben haben.
    Unser Verein hätte diesen Betrag von 1512,18″‚¬ niemals aufbringen können.

    Ich bitte Sie hier nochmals um Verständnis für unseren ehrenamtlich arbeitenden Verein,
    der ausschließlich Treffen für jugendliche Computerspieler organisiert,
    um diese gemeinsam spielen sehen zu können.

    Lothar Goltsche,

    Schriftführer BoerdeLAN e.V.

  • Es wird immer peinlicher. Muss so etwas in den Comments eines Blogs ausgetragen werden? Könnt ihr Euch nicht E-Mailen oder sogar telefonieren? Oder mal treffen, um alles zubereden und aus der Welt zu schaffen?

    Muss das hier ausgetragen werden? Es nervt ja nur noch.

    Abgesehen davon – um was geht es eigentlich? Das ein Bild mal irgendwo zu sehen war, dass jemandem anderes gehörte? Dass die Webseitenbetreiber sofort entfernen wollten, als sie davon kenntnis hatten?

    Geht es hier wirklich um den ehrenwerten Beruf des T-Shirt-Designers?

    Ach Leute, das ist doch echt panne. Seid mal ein bisschen bescheidener und kommt von Eurem Ego-Trip runter.

  • Krass wie weit es mit der Gesellschaft gekommen ist …, es gibt so viel wunderbares, so viel grausames, einfach so viel mit dem man sich beschäftigen kann …., wenn man nur will, aber Nein man beschäftigt sich mit NICHTS, nicht mit mehr oder weniger :-(.

  • @all, ich finde, beide Seiten haben das Recht, ihre Seite darzulegen, der eine, der hier attackiert wurde, wie auch die andere Seite, die ihre Sicht schildern kann. Daran ist nichts Verwerfliches. Wenn es letztlich dazu sogar beiträgt, dass man sich in der Mitte trifft, ist es noch besser. Und es zeigt einen möglichen Weg auf, dass der Blogger auch ohne rechtlichen Mittel für sich und Dritte vermittelnd auftreten kann, ohne einer Seite beizutreten.

  • Hallo Lothar Goltsche alias Markus Schade,
    wenn man mich anruft und einen „Fehler“ einsieht gibt es mit mir sicher eine friedliche Lösung. Wer sich aber anwaltlich „schlecht beraten“ läßt und lieber Juristen glaubt, (RAin.Fr.Schäfer ist Fachanwältin für Famillienrecht ind Miet- und Wohnungseigentumsrecht) die „wenig“ vom Urheberrecht verstehen und dann sich über „Abzockmodelle“ beklagt, sorry da komme ich nicht mehr mit klar. Also bisher habe ich keinen Anwalt eingeschaltet. Werdet Euch mal klar, wer für „Euch“ eine klare Ansage machen darf und sich „gerade“ macht.
    Nach so viel „Dreckschmeisse“ zwar schwer aber egal. Bin gespannt wer sich bei mir meldet. Telefon steht unter http://www.psykoman.de Impressum.

  • … im abschnitt
    ———-

    4. Falschbehauptung :
    Abzocken will er…und nicht zu knapp, die erste Klage haben warscheinlich noch wir Steuerzahler bezahlt (Prozesskostenhilfe)…

    MotivLink:
    http://membres.lycos.fr/highga…..fullsize=1

    ———-
    … nicht dass ich jetzt auch noch abgemahnt werde.

  • wahrscheinlich hätten die wirklich lieber gleich zu Beginn mal miteinander reden sollen … jeder für sich kommt ja selbst im Getippe zurechnungsfähig rüber 🙂

  • Ich blicke es jetzt ganz nicht mehr.

    1. Ich dachte, es ginge um jemanden der die Bildersuche von Google verklagt hat. Und jetzt sagt er, er hätte keine Anwälte eingestellt?

    2. Die Webseite http://www.psykoman.de ist doch woll ein Scherz, oder? „this site is under construction“ schreibt man doch schon seit mindestens 10 Jahren nicht mehr.

    Was will der Typ denn nun schützen eigentlich? Etwas, was er noch gar nicht verkauft? Wie kamen die Images eigentlich ursprünglich ins Netz?

    Und warum ist nur jeder 2. Comment der hier unter „Manuel“ steht, auch tatsächlich von mir?

    Rätsel über Rätsel. Aber wichtig? Nee.

  • Manuel;
    mit Freundlichkeit erreichst Du heutzutage leider nichts. Erst wenn ein Anwalt schreibt wird einem mulmig. Ist leider so.
    Die BoerdeLan e.V. Sache war nie vor Gericht.
    Es gab also auch keinen Prozess.
    Manuel;
    2004 hatten 52000 Sites meine PsykoMaN Bilder. Von A-Australien bis Z-Zypern. Versuche mal die zu kontakten. Kannst mir ja mal z.B. mitteilen wer hinter hiphopdeluxe.4t.com steckt. Ist eine schöne Aufgabe. Den würde ich gerne mal anrufen.
    Markus Schade hat mich heute angerufen, scheint so das durch Roberts Blog Anwälte nichts verdienen können. Mal sehen.
    Manuel;
    Anwälte habe ich nicht eingestellt. Einen Anwalt hatte ich mandatiert.
    Manuel;
    Die Bilder kamen 2002 ins Netz. Es sind Druckdateien die nur für den Posterdruck bestimmt waren und von einem „Webmaster“ „gezogen“ und eingestellt worden sind. (Ermittlungen aus der Strafakte der Kripo)
    Manuel
    die PsykoMaN Webseite macht ein Bekannter. Werde Ihm ausrichten, dass er 10 Jahre old school ist. Ist mir allerdings egal, denn ich wollte garnicht online sein. Ist auch nur eine Info wer PsykoMaN tatsächlich ist. Sind zu viele Faker unterwegs. Heute muß man ja extra „ORIGINAL“ zu schreiben. Aber kapieren tut das auch nicht jeder.

    Bernd; den Link habe ich gesetzt, damit „man“ weiss worum es geht und erkennbar ist welche „Qualität“ im Netz marodiert.
    Die Lycos/Bertelsmann Akte ist eh beim Anwalt.

  • So mein lieber Thomas Horn, jetzt mal halblang. Es reicht, wenn Du 1mal „Manuel“ schreibst, wenn Du mit mir sprichst, oder was soll diese blöde Wiederholung?

    Du schreibst „mit Freundlichkeit erreichst Du heutzutage leider nichts.“ Das ist großer Quatsch. Es ist nur eine Meinugsaussage, eigentlich nur Stammtischgerede. Eine vorgefertigte Meinung, ohne mal nachzudenken.

    Hast du es denn schon mal mit Freundlichkeit versucht? Kleiner Hinweis, Deine Antwort gerade an mich, war nicht freundlich.

    Nächster Punkt: „Erst wenn ein Anwalt schreibt wird einem mulmig.“ – Geht es Dir denn darum, dass einem mulmig wird? Oder darum, Probleme aus der Welt zu schaffen? Also mein Eindruck geht hier wirklich nicht ins Positive, und zwar nicht, weil irgendwelche Leute Deine Bilder nehmen oder Unfug über Dich behaupten, sondern wegen Deiner Postings ganz allein.

    Haftet da jetzt auch Robert Basic für und soll sie entfernen? Oder haftest Du da jetzt selbst, wenn Du Dich selbst in den Schmutz ziehst?

  • bzzt bzzzzt bzzzzt ruuuhig:) Thomas mag vielleicht schriftlich so klingen, aber er ist nicht unfreundlich, nicht am Telefon:) Vielleicht klingt es ja nur so, weil Du es so klingen lassen möchtest und er nicht so super duper fit im Netzschreiben ist?

  • Tja, vielleicht, Robert Robert Robert. 😉

    Aber wer ist denn nun verantwortlich für das, was er schreibt?

    Und was meint er mit

    „Markus Schade hat mich heute angerufen, scheint so das durch Roberts Blog Anwälte nichts verdienen können. Mal sehen.“

    Anwälte können nichts verdienen? Oh! Mein! Gott!

  • übersetzt heißt das: Durch das Blog und auf dem Mailwege kam die Vermittlung sozusagen konstruktiv zustande, so dass am Ende kein Anwalt tätig werden musste. Man muss es nur positiv lesen wollen;)

  • @ Manuel

    Ich finde nicht, dass das unfreundlich war, da finde ich dich gerade eben etwas unfreundlicher. Thomas versucht hier zu erklären, was er nicht mal müsste!

    @ Thomas

    Aber auch wenn deine Inhalte von einer Million unterschiedlichen Leuten kopiert werden, so sagt es einem doch die Logik, dass man die alle angehen muss und nicht den Dienst darüber der diese Daten „findet“. Nehmen wir mal an, Google verliert, die Bildersuche ist dann weg, deine Inhalte sind aber noch immer überall verbreitet…

  • Im Gegensatz zu Google Inc. hat MSN „live.com“ auf Zuruf innerhalb von 2 Tagen alle unauthorisierten Bilder unter psykoman aus der Bildersuche entfernt. Die Bildersuche gibt es trotzdem noch. Für Google mehr als peinlich. Aber es zeigt halt wer „teuflisch“ ist allen Lippenbekenntnissen zum Trotz.

  • Manuel
    Wieviele Beispiele möchtest Du denn haben? Meinung? Ich rede über eigene Erfahrungen.Tatsachen eben die belegbar sind. Von H&M, Karstadt, Görgens (guna.de) , posternow, allposter.com, postertempel, postertower, Fc St.Pauli,
    New Yorker, Springer Verlag, Coast, eBay, Yatego, Amazon,u.v.m. Der Platz reicht nicht für alle „Faker“ um alle aufzuzählen.
    Karl Lagerfeld hat mal gesagt es ist wie ein Ritterschlag kopiert zu werden. Demnach müßte ich schon vor lauter „Schlägen“ zusammen gebrochen sein. Kann mir nur nichts davon kaufen.
    Ist aber leider so, dass die Anwälte übergroße Macht haben und ausüben.
    Rolf Schälicke http://www.buskeismus.de/ z.B. bezeichnet diese als Geschwüre unserer Gesellschaft. Ich meine aber dass nciht alles über einen Kamm geschert werden sollte.
    Christliche Nächstenliebe ist auch mal angebracht, wir haben ja bald Weihnachten.

  • @46 von Robert

    Richtig, was Robert über Hr. Horn sagt:
    „Thomas mag vielleicht schriftlich so klingen, aber er ist nicht unfreundlich, nicht am Telefon“

    @36 von Hr. Horn

    „Hallo Lothar Goltsche alias Markus Schade,
    wenn man mich anruft und einen „€œFehler“€? einsieht gibt es mit mir sicher eine friedliche Lösung.“

    Unser 1. Vorsitzender Marcus Schade hatte am Montag ein längeres Telefongespräch mit ihm und Hr. Horn hat uns versprochen, den Fall nicht weiter über Anwälte zu verfolgen. Somit hätte unser Verein eine Überlebenschance, denn wie gesagt, 10.000″‚¬ Schadensersatz könnten wir nicht aufbringen.
    Er hatte uns ja wie er auch hier sagt, privat angeschrieben und möchte nun von uns nur eine Aufwandsentschädigung. Er wird uns seine Forderung zukommen lassen.
    Wir hoffen somit uns gütlich mit ihm zu einigen um den Fall endlich aus der Welt schaffen zu können…

  • Naja, ich verweise nur auf:
    https://www.basicthinking.de/blog/2007/04/27/warnung-vor-marions-kochbuch/

    Anhand der Vielzahl an Verfahren, die Herr Horn bisher angestrengt hat, wäre eine solche Warnung auch hier nicht verkehrt. Wer weiß welcher Forenbetreiber als nächstes zur Kasse gebeten wird, weil irgend ein User einen Avatar hochlädt. Übrigens wie immer: Landgericht Hamburg ist mit von der Partie, unsere Internet-Experten seit dem „Urteil vom vom 12. Mai 1998″…