Sonstiges

BKA-Gesetz zurück auf den Prüfstand

sitze gerade im St. Oberholz (einem Cafe in Berlin) und schaue Nachrichten. Auf N24 habe ich mir die Debatte im Bundesrat zum BKA-Gesetz angeschaut und mitbekommen, dass das Gesetz so nicht durchgeht. Aber auch die Anrufung des Vermittlungsausschusses ist gescheitert. So geht das Gesetz zurück in den Bundestag, der dann selbst den Ausschuss in Gang setzen muss. Wenn ich das richtig verstanden habe, wird damit das gesamte Gesetz einer erneuten Überprüfung unterzogen, was seitens des Bundesrats so nicht erfolgt wäre, hätte man von dort aus zu vermitteln versucht.

Zentrale Knackpunkte seitens der SPD-Landesparteien (die im Bundestag für das Gesetz gestimmt hat)
– richterliche Genehmigung muss immer gelten, auch bei Eilfällen
– das Zeugnisverweigerungsrecht sollen die Behörden nicht gewähren/aushebeln dürfen, auch hier soll zuvor ein Richter entscheiden
Grundsätzlich wolle man eine Nachbesserung erreichen, ebenso wolle man grundsätzlich das Gesetz vom Prinzip her durchwinken.

Argument von Schäuble in Bundesratdebatte: In allen Fällen entscheide der Richter bei der Gefahrenprävention, abgesehen von „wenigen Ausnahmen“, die aber sehr eng gefasst seien. Nur bei der Rasterfahndung + [vergessen, welcher Fall] kann man den Richter nicht umgehen, um eine Genehmigung zur Durchsuchung bzw. Überwachung zu erhalten. Sollte man ohne Richtergenehmigung arbeiten, muss man nachträglich das OK des Richters einholen.


Neue Stellenangebote

Growth Marketing Manager:in – Social Media
GOhiring GmbH in Home Office
Senior Social Media Manager:in im Corporate Strategy Office (w/d/m)
Haufe Group SE in Freiburg im Breisgau
Senior Communication Manager – Social Media (f/m/d)
E.ON Energy Markets GmbH in Essen

Alle Stellenanzeigen


Witzige Begebenheit nebenbei: In den Nachrichten war beim Thema Onlinedurchsuchung und BKA-Gesetz kurz das St. Oberholz von innen zu sehen:))

Über den Autor

Robert Basic

Robert Basic ist Namensgeber und Gründer von BASIC thinking und hat die Seite 2009 abgegeben. Von 2004 bis 2009 hat er über 12.000 Artikel hier veröffentlicht.

3 Kommentare

  • Richtervorbehalt funktioniert schon bei anderen Sachverhalten nicht. Wieso sollten total überarbeitete Richter bei noch mehr Arbeit mehr Zeit haben sollen um sorgfältig prüfen zu können?

  • Das Grundgesetzt wurde nicht ohne Grund geschaffen …., nämlich unter anderem um eine totalitäre Macht des Staates gänzlich zu verhindern … :-(.
    Finde es grausam.

  • Man wird sehen wie viel von dem Gesetz am Ende dann einmal das Bundesverfassungsgericht übrig lassen wird. Die Durchsuchung ohne richterlichen Becshluss war aber schon ein Hammer!