Sonstiges

Psion und „Netbook“: Abmahnungen wegen Markenrecht

EEE PC News schreibt:

Psion, das ist die Firma die bereits vor etlichen Jahren das Psion Netbook und Psion Netbook Pro auf den Markt brachte, schreibt nun Webseiten Besitzer an, die den Begriff „€œNetbook“€? benutzen und fordert sie auf, diesen bis zum Maerz 2009 von der Seite zu entfernen, ansonsten gibt es judikative Haue!

Formaljurisitisch gesehen hat Psion die Form des „Cease and Desist“ genutzt, die unter Androhung gerichtlicher -und damit erst kostenpflichtiger- Maßnahmen dazu auffordert, eine Handlung zu unterlassen. Psion gehört der Markenname „Netbook“. Ich weiß nicht, ob das ein weltweit geschützter Begriff ist oder aber lediglich in einigen Ländern von Psion geschützt wurde.

Dsa bedeutet nun theoretisch? All denjenigen, die den Begriff Netbook in ihrer Domain oder aber in einem Artikel verwenden, um ein kleines Notebook als Geräteklasse zu umschreiben, droht damit ebenfalls Ärger mit Psion, insbesondere dann, wenn ihre Webseite kommerzielle Elemente enthält (zB Einsatz von Google AdSense). Obgleich ich nicht zu sagen vermag, ob Psion das in aller Breite und Härte durchziehen wird. Aber wir werden sicher die nächsten Tage etwas von Psion dazu hören.


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Die Chancen stehen aber imho recht gut, dass Psion kaum noch Chancen haben dürfte, den Markenschutz für diesen Begriff zurückzuerobern, denn „Netbook“ hat sich mittlerweile dermaßen weitläufig etabliert, so dass man als Betroffener heute als Gegenargument anführen könnte, Psion habe viel zu spät auf sein Markenrecht gepocht. Das ist btw auch der Grund, warum sich Google davor verwahrt hatte und verwahrt, in einem Sprachlexikon aufgenommen zu werden, um dadurch nicht seine Markenrechtsposition erheblich zu schwächen („google mal danach…“), denn damit wäre der Allerweltsgebrauch „googeln“ manifestiert worden (siehe dazu Kommentar von JoJo).

Über den Autor

Robert Basic

Robert Basic ist Namensgeber und Gründer von BASIC thinking und hat die Seite 2009 abgegeben. Von 2004 bis 2009 hat er über 12.000 Artikel hier veröffentlicht.

16 Kommentare

  • Na ja, wenn schon spät, dann wohl richtig.

    Ich frage mich schon lange, wie sich kommerzielle Blogger in den USA, England und auch hierzulande mit EeePC, / WIND von ASUS und MSI sowie etlichen anderen geschützten Marken am Leben halten, wenn sogar auch noch die Keywords von SEO-Plugins diese Markennamen extra einfügen? Keywords und die Domain? Da gab es schon heftige Abmahnungen nur wegen den keywords von Markennamen im Header. Auch da hilft unser Freund beim Suchen. 😉

    Frohe Weihnachten!

  • Laut dem Deutschen Patent- und Markenamt hat sich übrigens nicht Psion die Marke „netbook“ für die entsprechenden Klassen in Deutschland eintragen lassen, sondern jemand anderes – und das wohl gerade im Oktober 2008, wenn ich das richtig sehe.

    Interessant ist es, den beim Amt öffentlich verzeichneten Namen des Markeninhabers wiederum per Google zu suchen. Ich nenne ihn hier mal absichtlich nicht, weil ich nicht weiß, ob ich damit Robert Ärger einbringe.

    Wer Lust auf ein bisschen investigative Recherche hat…: http://dpinfo.dpma.de/

    Ansonsten gibt es hier eine Abkürzung:
    http://forum.eeepcnews.de/viewtopic.php?f=1&p=48378

  • interessanter Fall, da Psion die EU-Markenrechte hält… während der Dritte lediglich einen Antrag auf Schutz der Marke Ntebook in D abgegeben hat, per Okt 08. Normalerweise dürfte das so nicht klappen…

  • Mit „€?google mal danach“€¦“€? hat Google kein Problem. Problematisch ist wenn mit googeln nicht explizit die Nutzung von Google zur Suche gemeint ist. Die Leute also anfangen würden zu sagen, „google doch bei Yahoo danach …“. Weshalb wenn ich mich recht entsinne der Duden das Wort googeln dahingehend präzisiert hat, dass damit eine Suche bei Google gemeint ist. Rausgenommen wurde es aber nicht.

  • „die den Begriff Netbook in ihrer Domain“
    korrekt!
    „…oder aber in einem Artikel verwenden, um ein kleines Notebook als Geräteklasse zu umschreiben“
    nein. Natürlich ist ein beschreiben von Marken (also auch diese zu nennen) in einem wie auch immer gearteten journalistischem Umfeld in Ordnung.

  • @Jojo, danke

    @Manuel, ist so nicht korrekt leider. Je nach Verwendung eines geschützten Markennamens in einem werblichen Umfeld kann es völlig unabhängig des Domainnamens knallen.

  • Und was ist mit der Zeitung, die über eine Versammlung der TESA(r)-Aktionäre berichtet? Natürlich ist da auch ein werbliches Umfeld vorhanden…

  • „Save the Netbooks“ campaign launched to fight impending trademark threat

    The „Save the Netbooks“ campaign is fighting the impending trademark threat from Psion Teklogix, who have given until the end of March 2009 to cease using the term citing trademarks relating to a line of products discontinued over 5 years ago.

    For more information visit http://www.savethenetbooks.com/.

  • “netbook” umstritten…

    Gemäß neuester Meldungen, scheint die Verwendung des Begriffes “NETBOOK” Ärger einzubringen!
    Das wird in den aktuellsten News vieler Informationsmedien gemeldet!
    Einen entsprechenden Beitrag findet man auch auf meinem Blog heinkasnews.de…