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Über das Gravenreuth-Urteil lacht die IT-Szene

Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth: Vor diesem Mann und seinen Briefen haben tausende Raubkopierer und Filesharing-Nutzer gezittert. Jetzt lacht die ganze Szene über den Justiziar aus München, der sich besonders in den 80er und 90er Jahren als knallharter „Abwahn-Anwalt“ bundesweit einen gewissen Ruf Namen erarbeitet hat. Im Rahmen seiner Tätigkeit geriet er aber auch selbst des Öfteren mit dem Gesetz in Konflikt. So wurde Gravenreuth vor neun Jahren wegen Urkundenfälschung in 60 Fällen zu einer Geldstrafe verurteilt. Eine weitere persönliche Schlappe war die Verurteilung wegen Veruntreuung von Mandatengeldern. Höhepunkt seiner Karriere als Angeklagter war die Entscheidung der Richter, den Rechtsanwalt wegen versuchten Betruges zu insgesamt 14 Monaten Unterbringung auf Staatskosten zu verdonnern.

Das war im September letzten Jahres. Und gestern haben die Rechtsanwälte der Klägerseite (genauer gesagt der Tageszeitung TAZ) das komplette Urteil auf ihrer Homepage veröffentlicht. Unter Punkt fünf „Strafzumessung“ begründen die Richter ihre Entscheidung wie folgt:

Die Vollstreckung dieser Strafe konnte gemäß § 56 Abs. 1 und Abs. 2 StGB nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. Denn dem Angeklagten kann nicht mit hinreichender Sicherheit eine positive Legal- und Sozialprognose gestellt werden. Bereits am 18. April 2000 wurde der Angeklagte durch das Landgericht München I wegen Urkundenfälschung in 60 Fällen zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 160,00 DM Geldstrafe verurteilt. Weder diese Verurteilung noch die Bezahlung der dort erkannten empfindlichen Geldstrafe hat ihn von der Begehung mehrerer neuer Straftaten abhalten können.

Ebenfalls interessant („keine positive Legalprognose“) ist auch der letzte Absatz im Urteilstext:

Es handelt sich somit bei diesen Straftaten des Angeklagten nicht um ein einmaliges Versagen im Einzelfall bzw. um ein Versagen in einem eng umgrenzten Zeitraum oder aufgrund einer besonderen, die Begehung solcher Taten besonders begünstigenden Konstellation, sondern um wiederholte und erhebliche Rechtsverstöße über einen längeren Zeitraum, die der Angeklagte in Ausübung seines Berufs als Rechtsanwalt mit dem Ziel der eigenen ungerechtfertigten Bereicherung auf Kosten Anderer begangen hat, obwohl seine wirtschaftlichen Verhältnisse „geordnet“ sind. Es ist daher zu befürchten, dass der Angeklagte auch künftig insbesondere Vermögensstraftaten begehen wird, so dass ihm keine positive Legalprognose gestellt werden kann.

Ups, was wollen die Richter des Berliner Landgerichts uns damit wohl sagen? Jedenfalls sieht es im Moment schlecht aus um die anwaltliche Zukunft des Herrn Gravenreuth. Er hat aber bereits angekündigt, gegen das Urteil vorgehen zu wollen – allerdings stehen seine Chancen auf einen positiven Ausgang des Revisions-Verfahrens nicht gerade gut. Wird der Richterspruch bestätigt, kann er seine Zulassung als Anwalt bestenfalls zum Heizen benutzen. Ein entsprechendes Verfahren läuft bereits.

via: Fefes Blog

(Michael Friedrichs)

Über den Autor

Michael Friedrichs

Michael Friedrichs hat als Redakteur für BASIC thinking im Jahr 2009 fast 400 Artikel veröffentlicht.

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