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Zensursula: Gib deiner Stimme ein Gesicht

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Noch bis zum 16. Juni besteht die Möglichkeit, die Online-Petition gegen die Sperrung und Indizierung von Internetseiten zu unterzeichnen. Knapp 110.000 Unterstützer haben sich seit dem 4. Mai an der Aktion beteiligt und auf der Petitionsseite des Deutschen Bundestages ihre Stimme elektronisch abgegeben. Ein großer Erfolg für die Initiatorin Franziska Heine und ihr Team an Helfern. Vor ein paar Stunden ist eine weitere Aktion online gegangen. Christian Bahl vom Verein „Missbrauchsopfer gegen Internetsperren“ (MOGIS) hat mit „Gib deiner Stimme ein Gesicht“ eine neue Plattform gestartet, auf der Unterstützer der Online-Petition ihr Foto hochladen können.

Wir, die Mitzeichner der Petition, sowie ganz allgemein die Gegner der aktuell geplanten Internet-Sperren, stellen keine Randgruppe dar. Im Gegenteil: der Protest organisiert sich aus der Mitte der Bevölkerung. Um das zu demonstrieren stehen wir hier mit einem Photo ein.

Zugegeben, besonders schön und originell sieht die Seite bislang noch nicht aus. Aufgrund der schnellen Umsetzung der Idee fehlt es noch an Design und CSS-Künstlern. Allerdings tut dies der Idee hinter dem Projekt keinen Abbruch. Das Ziel von MOGIS: Viele Bilder von vielen Menschen sollen am Ende ein Gesamtbild von den Unterstützern ergeben.

(Michael Friedrichs)


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Über den Autor

Michael Friedrichs

Michael Friedrichs hat als Redakteur für BASIC thinking im Jahr 2009 fast 400 Artikel veröffentlicht.

23 Kommentare

  • „(Von dieser Seite bitte keine Screenshots anfertigen!)“

    Darauf wird dann keine Rücksicht mehr genommen?

  • Das mit dem Foto klappt leider nicht – Fehlermeldung vom System (ValueError at /photos/upload) und eine ganze Menge interessanter Angaben (das Passwort für die Datenbank ist zwar nicht im Klartext sichtbar, dafür aber andere Angaben, z.B. der DB-Name 🙂 )

    Ciao
    Peter

    P.S. Das passiert wohl, wenn man das Kommentarfeld leer lässt.

  • @Micha: Die Anwort gab es ja schon von @Alexander. Die Gesichter auf der Screenshot-Seite haben übrigens beim Hochladen ihr Einverständnis gegeben, dass sie auf dieser Seite eingezeigt werden und davon eben auch Screenshots gemacht werden dürfen.

  • Also ich muss es nochmal fragen, weil ichs echt immer noch nicht verstehe:
    „Löschen statt sperren“ – warum ist Sperren angebl. Zensur, Löschen aber nicht!? Dagegen könnte man sich doch genauso wenig wehren. Wer sagt denn, dass dann nicht eben Tauschbörsen, Glücksspielseite etc eben gleich gelöscht und nicht nur gesperrt werden? Wo ist aus Nutzersicht der Unterschied?

    Mir geht es NICHT um die Wirksamkeit, sinnvolle Maßnahmen etc. Aber was hat das Ganze mit Zensur zu tun – der Staat hat nunmal auch eine Schutzfunktion. Ob er nun löscht oder sperrt ist doch aus dieser Sicht erstmal egal. Und das Prozedere (übers BKA) dürfte doch ähnlich sein, oder?

  • „Gib deiner Stimme ein Gesicht“ und dann bereits jetzt vier anonyme Bildchen und einige unvollständige bzw. Phantasie-Namen.
    Was für eine Kinderkram-Aktion …

  • Ich probiers mal @5:

    Artikel 5 GG. Zur Pressefreiheit: „Eine Zensur findet nicht statt.“ (s. http://www.bundestag.de/parlament/funktion/gesetze/Grundgesetz/gg_01.html).

    Das ist nicht irgendein untergeordnetes Grundrecht, dass man mal so eben gegen andere Rechte und Gesetze aufwägen kann. Es handelt sich um ein im Grundgesetz festgeschriebenes GRUNDRECHT.

    Nun zu Deiner Frage, warum Sperrung Zensur ist und Löschung nicht.

    In der Tat kann man der Auffassung sein, dass es sich bei der Löschung von Internetangeboten um Zensur handelt. Und genau aus diesem Grund ist die Löschung eines Internetangebots einem Richtervorbehalt unterworfen bzw. findet nur statt, wenn Straftaten etc. tatsächlich vorliegen. Im Falle der Veröffentlichung von Kinderpornographie ist das natürlich eindeutig der Fall und eine Löschung legal möglich (und, wie die Bsp. aus allen Ländern zeigen, eben in den meisten Fällen nicht dadurch behindert, dass Server in Staaten mit zweifelhafter Rechtsauffassung aufgestellt sind usw.).

    Anscheinend scheuen unsere Vollstreckungsbehörden nur die nötige Arbeit (wobei man sich schon wundern muss, wie das Managen der präventiven Sperrliste weniger Arbeit verursachen soll als die Verfolgung
    konkreter Straftaten …) … scheint einfacher zu sein zu sperren und das Volk zu beruhigen, als sich um die Täter zu kümmern …

    Neben der Unwirksamkeit der „Sperrung“ geht es den Kritikern des vorliegenden Gesetzesentwurfs vor allem auch um den zur Sperrung in diesem Entwurf eben nicht enthaltenen Richtervorbehalt und die Machtfülle, die einer „Vollstreckungsbehörde“ wie dem BKA damit gegeben würde.

    Stell Dir vor, die Regierung würde einfach die Vorlage aller neuen Zeitungsnachrichten des nächsten Tages verlangen und dann – ohne nötige Zustimmung durch einen Richter (also eine unabhängige Instanz) – einfach unliebsame Veröffentlichungen verhindern … das ist doch willkürliche Zensur, oder?

  • @#5:
    Das Sperren geschieht ja dann wohl in Zusammenarbeit mit den Server-Betreibern. Wenn diese keine unrechtmäßigen Inhalte auf ihren Servern finden können, bräuchten sie auch der Lösch-Bitte nicht nachkommen bzw. sollte das BKA Server-Betreiber, z.B. von Wikileaks, auffordern, diese Seite zu löschen, würde das mit Sicherheit nicht unbemerkt ablaufen.

    Die Gefahr bei der Zensur ist doch wohl, dass niemand weiß, welche Seiten auf der Sperrliste stehen bzw. warum diese darauf gekommen sind. Hier findet keine Gewaltenteilung mehr statt.

    Außerdem denke ich mal der wichtigste Punkt ist, sollten Seiten gelöscht werden, weil sich auf ihnen Kipo-Material befindet, sind diese für niemanden mehr erreichbar. Bei der Zensur kommen ja nur noch die 20% von U.v.d.L Netzwerkprofis drauf ;-).

    Kurz gesagt:
    Zensur verhüllt nur (für wenige) diese schrecklichen Bilder u.ä.
    Löschen beseitigt sie komplett!

  • Heute Morgen waren nur 36 Gesichter auf der Seite zu sehen. Jetzt sind es schon über 120 Nasen, die ihr Bild samt Kommentar hochgeladen haben.

    Mal gespannt, wie es heute Abend aussieht 🙂

  • @10 Marc
    Erstmal Danke für Deine Ausführung. Also der Grund-Unterschied besteht darin, dass beim Löschen ein Richter involviert ist und beim Sperren nicht!? Ist das wirklich so?
    Ein Argument, bei der Sperrung den Richter außen vor zu lasse war die Tatsache, dass der „Tatbestand nicht jedesmal erneut festgestellt werden muss“. Dies wäre bei einer Löschung doch dasselbe, oder? Oder ist bei einer Löschung zwingend(!) und jedesmal(!) ein richterlicher Beschluss nötig? Kann ich mir nicht vorstellen.

    Natürlich ist Meinungsfreiheit äußerst wichtig, aber auch die hat Grenzen (schon immer). Wenn man eine NPD-Schrift verbietet und beschlagnahmt ist das auch eine Form der (berechtigten) Zensur, da die eben die Bürger schützen soll.

    Und zu Deinem ketzten Beispell mit den Zeitungen:
    Das beschriebene Szenario käme ja der LÖSCHUNG der Inhalte gleich – nicht einer Sperrung (dann müssten sie entsp. Artikel überkleben o.ä. – mit leicht ablösbarem und wiederverwertbarem Klebeband versteht sich 🙂

    Und zum Thema „geheime Sperrlisten“:
    Welche Seiten gelöscht(!) werden, würde doch genauso wenig bekannt werden. Also im Extremfall löschen sie dann BasicThinking anstatt zu sperren und behaupten, da wren illegale Inhalte drauf. Davor kann man sich doch ebensowenig bzw genausogut schützen wie vor einer Sperrung.

    Für mich ist da kein so großer Unterschied muss ich sagen…..

  • @Teo:

    Um’s mal polemisch auszudrücken: Ob ich von einem KiPo Beschützer á la Guttenberg (wieso sonst könnte er wohl wollen, das KiPo Material auf den Servern verbleiben soll?) als pot. KiPo-Konsument angesehen werde, ist mir egal. Für die Meinung solcher Leute habe ich wenig übrig.

  • @Andi

    „Ein Argument, bei der Sperrung den Richter außen vor zu lasse war die Tatsache, dass der “Tatbestand nicht jedesmal erneut festgestellt werden muss”. Dies wäre bei einer Löschung doch dasselbe, oder? “

    Nein, man muss immer den Einzelfall betrachten. Das müsste bei der Sperrung auch so sein. Das Argument kann auch nicht gelten, so würde man ja auch argumentieren können, dass andere Bestrafungen ohne richterlichen Beschluss direkt vollstreckt werden können.

    „Natürlich ist Meinungsfreiheit äußerst wichtig, aber auch die hat Grenzen (schon immer). Wenn man eine NPD-Schrift verbietet und beschlagnahmt ist das auch eine Form der (berechtigten) Zensur, da die eben die Bürger schützen soll.“

    Auch das geht nicht einfach so. Selbst die BPJM hat andere Regeln als die die jetzt für das BKA durchgesetzt werden sollen.

    Der Unterschied von Löschen und Sperren ist vielleicht noch nicht hinreichend erläutert worden. Beim Löschen sind die Inhalte egal wie nicht mehr zu erreichen, weder über www noch über file-sharing oder ftp. Beim Sperren wäre ganz einfach wieder drauf zuzugreifen. Der Unterschied ist: Löschen packt das Übel näher an der Wurzel. Sperren ist im Zweifel eine Falle für Unbedarfte, da viele die eine solche URL aufrufen z.B. aus Versehen, weil sie eine Shortcut-URL angeklickt haben, wegen Spam-Mails usw. registriert werden können und von den Behörden strafverfolgt werden könnten. Diejenigen die wirklich nach KiPo suchen, tun das ganz bestimmt nicht mehr auf www-Seiten sondern haben sich längst umorientiert.

  • @6:

    Bei der Aktion geht es primär ums Gesicht, nicht um vollständige Namen mit Anschrift etc.“ Vielen liegt eben auch etwas an Datenschutz (oder warum hast Du nur „Justin“ als Nick?)
    Sollte man nur seine Meinung sagen dürfen, wenn man seinen vollständigen Namen plus Foto angibt? Sollte das nicht jeder für sich selbst entscheiden dürfen?
    Kindergarten? Klar, hier geht’s um Politik!

    @21:
    Ich zitiere den ersten(!) Satz aus obigem Artikel:

    „Noch bis zum 16. Juni besteht die Möglichkeit, die Online-Petition gegen die Sperrung und Indizierung von Internetseiten zu unterzeichnen.“

    Aber ich befürchte, dass Du diesen Antwortkommentar ebenfalls nicht lesen wirst.

    @all:

    Was soll „Kinderpornographie“ überhaupt sein?
    Was für Gesetze gelten diesbezüglich genau in der BRD?
    Welche in anderen Staaten Europas?

    Das scheint niemanden zu interessieren. Nabokovs Roman „Lolita“ ist in Deutschland eigentlich „Kinderpornographie“, ebenfalls Erwachsenenpornos mit „zu jung“ aussehenden Darstellern oder Trickfilme, Zeichnungen etc.

    Hier geht’s definitiv nicht um dokumentierten Kindesmissbrauch, sondern eindeutig um Zensur! Warum verstehen das gerade mal 100.000 von 80 Mio. Bürgern?

  • Petition zur Internetzensur zu Ende – und jetzt?…

    Gestern ging die Petition zu Ende und heute lese ich auf Heise.de, dass das Gesetz in trockenen Tüchern und quasi genehmigt ist. Da frage ich mich schon ein wenig, wozu das alles?
    Hoffen wir das Beste! Leider kann ich bei dem Protest in Berlin morgen …