Sonstiges

Polanski-Fall: Associated Press veröffentlicht versehentlich internen Mailverkehr

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Wie einige von euch mitbekommen haben dürften, gab es am Morgen einige Verwirrung um eine vermeintliche neue Meldung, die die Lokalisten betraf. Die Süddeutsche hatte vor dem Wochenende berichtet, dass ProSiebenSat.1 seinen Anteil von 30 auf 90 Prozent aufgestockt hätte. Es gab fragende Gesichter bei uns in der Redaktion, zumal die Meldung der Zeitung in ihrer Chronologie etwas verwirrend war. Nicht nur wir sind kurzzeitig auf den Fehler hereingefallen, wie ich später im Gespräch mit den Lokalisten erfuhr, blieb am Morgen das Telefon in München nicht mehr still, selbst die dpa befand sich bereits auf Recherche zu den Hintergründen.

Wie es dazu kommen konnte? Die Süddeutsche hatte einen etwa ein Jahr alten Artikel mit aktuellem Datum online gestellt. In der Zwischenzeit wurde die Zeitung von der Pressestelle der Lokalisten angehalten, eine Richtigstellung zu veröffentlichen, was meines Wissens allerdings noch nicht passiert ist.

Das ist nur ein Beispiel für Ausrutscher im Online-Journalismus. Ein weit peinlicherer Fall hat sich jedoch ebenso aktuell ereignet. Es geht um die Verhaftung von Roman Polanski, der unter Verdacht steht, 1978 eine 13-Jährige missbraucht zu haben. Der Regisseur floh damals aus den Staaten und wurde nun in der Schweiz festgenommen. Nachrichtenagenturen stehen bei solchen Ereignissen stets an der vordersten Front, da sie Medien rund um den Erdball mit topaktuellen Meldungen auf dem Laufenden halten müssen. Auch die Associated Press (AP), deren deutscher Ableger wohl bald vom ddp aufgekauft werden soll, war auch unter den berichtenden Agenturen.


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Wie groß der Zeitdruck auf die Journalisten in solchen Situationen ist, kann derzeit bei Google News nachgelesen werden. Anstatt die Meldung zur Festnahme Polanskis zu veröffentlichen, wurde ein interner Mail-Schriftverkehr zwischen den bearbeitenden Redakteuren herausgegeben: „Okay, kannst du noch ein wenig nachbohren? New York wird Bescheid wissen wollen“, lesen wir da. „Frank ist heute nicht da.“ Wen die interne Kommunikation zwischen dem lokalen AP-Journalisten und seinem Büro interessiert, sollte die Meldung von unten nach oben lesen. Hier noch ein Ausschnitt:

Sie wollen genau wissen, warum (ist er zuvor niemals in der Schweiz gewesen?). Sheila hat die Theorie, dass sie wegen UBS unter Druck stehen und nun den USA einen Knochen hinwerfen wollen. Kannst du dennoch die Quellen beim Justizministerium checken?

Die irrtümlich veröffentlichte Meldung ist noch immer online abrufbar. Eine Stunde, nachdem sie bei Google News auftauchte, schob AP den richtigen Bericht mit derselben Headline hinterher.

Der „Telegraph“ witzelt bereits und spricht von einem „unerwarteten Einblick in die Arbeitsweisen des Journalismus“. Glücklicherweise würde die Story nichts Ehrenrühriges enthalten.

(André Vatter)

Über den Autor

André Vatter

André Vatter ist Journalist, Blogger und Social Median aus Hamburg. Er hat von 2009 bis 2010 über 1.000 Artikel für BASIC thinking geschrieben.

6 Kommentare

  • Polanski steht nicht „im Verdacht“, wie oben behauptet, sondern ist bereits verurteilt und hat die Vergewaltigung selber gestanden. Schon ein kleiner Unterschied…

  • Da steht die Frage im Raum, ob die kulturelle Relevanz einer Person vor Strafverfolgung schützt oder nicht …

    So lang es auch her ist, die Verhaftung eines „Unbekannten“ hätten alle mit reichlich Genugtuung in einem kleinen Bericht unter Sonstiges gelesen.

    Ich bin gespannt, wie das ausgeht …

  • Mit entscheidend war sicher, dass sich die Bürger in der Schweiz Ende 2008 per Volksentscheid gegen die die Verjährung von Sexualdelikten an Kinder ausgesprochen haben (entgegen den Empfehlungen des Parlaments). Das entsprechende Gesetz ist noch in Arbeit, aber der Volkswille wurde im Fall Polanski umgesetzt. Was umso leichter war, da die Schweiz eines der wenigen Länder ist, dass auch bei Verjährung der Tat im eigenen Land ausliefert. Das schaffte eine andere Situation als bei den Aufenthalten Polanskis in der Schweiz in den Jahren zuvor. Nix mit UBS und Knochen…

  • Ich glaubenicht das eine Verurteilung verjährt und warum „Free Roman Polanski“?
    Seine gestandene Tat ist ja kein Kavaliersdelikt. Wo kommen wir denn dahin, wenn berühmte Personen vor dem Gesetzt gleicher sind als andere…
    Just my two cents!