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Stupser auf Facebook führt zu Verhaftung

facebook-pokeOnly in America (und hoffentlich nur dort)! Einer Frau aus Tennesee droht eine mehrmonatige Haftstrafe, weil sie den Fehler machte und eine Widersacherin auf Facebook anstupste („to poke“). Diese hatte zuvor beim Gericht eine Schutzverfügung gegen die Stupserin beantragt, die sämtliche „Telefonate, das Kontaktieren oder eine andersgeartete direkte oder indirekte Kommunikation mit der Antragstellerin“ untersagt. Die Hintergründe dazu sind übrigens unbekannt.

Als der „Du wurdest gerade gestupst“-Hinweis auf ihrem Bildschirm auftauchte, geriet sie so in Rage, dass sie sofort einen Screenshot machte und damit zur Polizei ging. Kurze Zeit später holte ein Streifenwagen die freche Gegenspielerin ab. Sie sei „extrem geschockt“, verriet ihr Anwalt im Interview mit ABCNews.com. Einen Screenshot als einzigen Beweis wolle er so nicht gelten lassen und will nun Facebook direkt um Hilfe in der Sache bitten. Vielleicht hat sich ja auch ein Bösewicht unerlaubt Zugang zum Account seiner Klientin verschafft. Das Gerichtsverfahren ist schon für kommenden Monat anberaumt, sollte die angeklagte Dame verurteilt werden, droht ihr bis zu ein Jahr Haft.

Interessanter als den Vorfall an sich finde ich allerdings die Debatte dahinter, zu der mittlerweile auch einige akademische Vertreter beitragen. „Ein Stupser ist ein sehr bewusster Akt“, sagte Ryan Calo von der Stanford Law School’s Center for Internet & Society. „Man hat eine bestimmte Person auserwählt und sagt sich: dies will ich tun.“ Die Kommunikation zwischen Menschen würde heute weit mehr umfassen, als den direkten Dialog, Mails und Telefonate. Der Stups-Skandal würde nur zeigen, wie die Gerichte neue Formen der zwischenmenschlichen Beziehung berücksichtigen müssten. Die digitale Welt würde neue und andere „Stolperfallen und Bedrohungen“ bereithalten, so Calo. „Bei Schutzverfügung dreht es sich nicht immer um physische Gefahr. Häufig geht es auch nur darum, Leute im Bewusstsein auszublenden und von ihnen loszukommen.“


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(André Vatter)

Über den Autor

André Vatter

André Vatter ist Journalist, Blogger und Social Median aus Hamburg. Er hat von 2009 bis 2010 über 1.000 Artikel für BASIC thinking geschrieben.

22 Kommentare

  • Kann ich mich jetzt nicht so drüber aufregen bzw. finde ich jetzt nicht so absurd.

    Auch wenn man keine Hintergründe über den Fall hat: Wer sich mal näher mit dem Thema Mobbing auseinandergesetzt hat/auseinandersetzen *musste*, der erkennt schnell, dass ein Mobber einen Großteil seiner Macht daraus zieht, dass er das Opfer dazu bringt, ständig an den Peiniger zu denken.

    Sofern ein mögliches Umgangsverbot genau darauf abzieht, werte ich ein „anstupsen“ in einem Social Network nicht anders, als ein Anrufen und direkt wieder auflegen.

  • Im Grunde liegt doch genau da auch der Kern der ‚rechtsfreier Raum‘-Problematik. Solange die Menschen nicht anfangen, das Netz als selbstverständliches Medium anzunehmen, werden sie damit auch nicht umgehen lernen. Beim Telefon hat’s doch auch funktioniert …

    Und deshalb müssen graue Richter kurz vor dem Ruhestand Stundenlang erörtern, ob ein Stupser auf Facebook ein ‚bewusster Akt‘ ist. Das ist schon hochgradig lächerlich. Kontaktaufnahme ist Kontaktaufnahme, und die verstößt gegen ein Umgangsverbot. Um das zu erkennen muss man nicht Jura studieren.
    ‚tschulligung. Leicht echauffiert ziehe ich mich wieder zurück.

  • Auch WENN es gewollt war. Wayne? Die „gestuppste“ Frau muss auch Ankündigen, dass sie eine Schutzverfügung hat und dies im Facebook niderschreiben. Woher soll man denn wissen, dass man die Dame nicht „anstuppsen“ darf?

    Ganz Rechtsfrei sind die Amerikaner auch nicht 🙂

  • @Carsteb Ich würde einfach mal pauschal davon ausgehen, dass die ‚Bösewichtin‘ über die Schutzverfügung informiert wurde.

  • Naja, wenn es eine eindeutige, gerichtliche Verfügung gibt, dass Person X die Person Y in keinerlei Form kontaktieren darf, hat es dafür sicher Gründe.

    Und letztlich ist das Stupsen/Gruscheln eine Form der Kontaktaufnahme, eine Möglichkeit, sich bei einer Person in Erinnerung zu bringen, dafür gibt es diese Funktion ja.

    Stellt euch vor, ihr lasst euch von eurem Ehepartner scheiden, dieser veranstaltet pycho-terror gegen dich, du erwirkst eine gerichtliche Verfügung, die deinem Ex jeglichliche Kontaktaufnahme verweigert … dann hat der/die Ex nicht nur das einmalige Klingeln am Telefon zu unterlassen, sondern halt auch das Gruscheln und Stupsen.

  • Auch wenn es absurd klingen mag, es ist vollkommen berechtigt. Wenn ich vor Gericht erwirke, dass mich jemand nicht mehr belästigen darf, dann darf mich diese Person nicht mehr belästigen. Punkt.
    Wie sie dass dann macht, ob per Telefon, per PN auf einem Forum oder als Poke bei FB, ist letztendlich absolut egal.

    @Carsteb: So ein Gerichtsbeschluss wird gegen ein bestimmte Person vergeben. Jeder andere darf die Frau natürlich „poken.

  • “Stolperfallen und Bedrohungen” sollte man vielleicht in „Stupsfallen und Bedrohungen“ umändern…
    Selten so gelacht 😀
    Außerdem ist sowas auch nicht allzuschwer nachzumachen…

    Wer hätte gedacht, dass ich jemals von André angestupst werde?

    [IMG]http://s3.directupload.net/images/091013/h9r6mdzd.png[/IMG]

    (Soll jetzt nur ein Beispiel sein, dass es nicht allzu schwer ist :P)

  • Klar, so ein screen ist leicht zu faken, andererseits kann ich die aufregung auch verstehen.
    wie #3 und #10 sehr richtig anmerkten: Mobbing und die damit verbundenen Konsequenzen (bei welchen die USA mit ihrem rechtsystem deutlich weiter sind als wir, egal was man nun von den exakten Regelungen hält – Deutschland hat einfach keine brauchbaren „Mobbing“-Rechte) machen eben keinen Unterschied beim gewählten Medium, und sollten ihn meiner Meinung nach auch nicht machen.

  • Ich weiß gar nicht warum sich die ganze deutschsprachige Blogosphäre wieder über das ach so putzige Amerika mit seinen scheinbar wahnwitzigen Urteilen das Maul zerreißt? Es gab eine Unterlassungverfügung, dass keinerlei Kontakt hergestellt werden darf und es wurde trotzdem gemacht. Das war eine Provokation, auch wenns nur ein lustiges „Poke“ ist. Wer mal Mobbingopfer geworden ist, weiß genau, wie sich viele kleine harmlose Dinge aufsummieren können.

  • Hmm, auch in den USA wird ein solches Urteil nicht wegen eines Klingelstreiches erlassen. Wenn es also heisst, dass jedwede Kommunikation zu unterbleiben hat, dann gilt das auch fürs „poken“.

    Zumindest in dieser verkürzten Darstellung und in der Annahme, dass das alles so stimmt, kann ich da nur zustimmen. Richtig so.

  • Mir ging es in erster Linie um den Aufwand, der da betrieben wird: Screenshots, IP-Protokolle von Facebook, Polizei, Gerichtsverfahren, Haftstrafen. Warum wurde die Dame nicht von vornhinein nicht geblockt?

    Wie erwähnt finde ich die Diskussion dahinter ja wesentlich spannender.

  • muss man nicht der „freund“ einer person sein um diese zu „stupsen“??

    also wenn man eine schutzverfügung gegen eine person hat wundert es mich dann doch sehr das diese trotzem in der „freundesliste“ steht….