Sonstiges

Start-Up-Rechtsberatung für 8,99 Euro: Was taugt die "Advofreephone"-Karte

clip_image002Als ehemaligem Gründer sind mir viele der Herausforderungen bekannt, mit denen man sich als Existenzgründer rumschlagen muss. Eine der größten und wichtigsten ist dabei, sein Unternehmen gegen unberechtigte Ansprüche von Dritten zu schützen bzw. die eigenen Ansprüche gegenüber Dritten durchzusetzen. Hierbei möchten Stefan Pohl und das Gründernetzwerk diegruender.net mit einer speziell für junger Start-Upper entwickelten Rechtsberatungskarte Hilfestellung leisten. Wie bei Förderland zu lesen war, erhalten Gründer mit dieser Karte bis zu 30 Minuten telefonische Rechtsberatung von einem Anwalt aus ihrer näheren Umgebung. Abgedeckt werden die für Existenzgründer besonders wichtigen Rechtsgebiete Vertragsrecht, Gewerblicher Rechtschutz, Wettbewerbsrecht, Gesellschaftsrecht, Online- und Internetrecht sowie Steuerrecht. Und kosten soll das Ganze nur 8,99 Euro. Grund genug für mich, mir das Ganze mal näher anzugucken und Herrn Pohl einige Frage zu der Rechtberatungskarte zu stellen.  

Bei der Rechtsberatungskarte handelt es sich um eine Kooperation mit der VVD GmbH und der Dienstleistung Advofreephon. Welche Impulse bei der Entwicklung der Karte kamen da von Ihnen? 

Wir haben angeregt, eine solche Karte speziell für die genannte Zielgruppe mit speziellen Rechtsgebieten aufzulegen, die Technik ist von der VVD GmbH. Die Idee kam durch eigene Probleme in früheren Unternehmensgründungen: In einigen Fällen benötigt man einen fachmännischen Rat eines Experten, um auf auftretende Probleme angemessen reagieren zu können. Daher sehen wir eine große Chance, viele junge Unternehmer mit diesem Produkt anzusprechen.


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Die Karte soll 8,99 Euro kosten und dem Gründer eine bis zu 30-minütige, telefonische Rechtsberatung ermöglichen. Was genau bedeutet in diesem Zusammenhang bis zu 30 Minuten?

Die Karte ist für eine einmalige Nutzung ausgelegt die maximal 30 Minuten sein kann. Sollte ein Problem also schon nach 15 Minuten geklärt sein, hat man keinen Anspruch auf weitere 15 Minuten. Sicherlich wird auch keiner der beratenden Anwälte eine Stoppuhr mitlaufen lassen.

Können Anwälte ohne Einsicht in die Unterlagen das Anliegen des Gründers überhaupt sachgerecht beurteilen? Und vielleicht noch wichtiger: Wie verbindlich sind dann diese Antworten?

Die Rechtsberatungskarte ist sicherlich nicht für hochkomplexe Rechtsprobleme geschaffen, die eine Aktendurchsicht erfordern. Vielmehr eignet sich die Rechtsberatungskarte für Unternehmer die vor dem Problem stehen, nicht zu wissen wie sie sich bei einem Rechtsstreit verhalten sollen, Beispiel Abmahnung: Soll ich eine Unterlassungserklärung unterzeichnen, oder sollte ich dies nicht tun. Wie stehen meine Chancen zu meinem Recht zu kommen und würde sich ein Rechtsstreit überhaupt lohnen?

Die Antworten der Anwälte sind selbstverständlich verbindlich, sollte nach der Erstberatung eine weitere anwaltliche Tätigkeit nötig sein, würde der Anwalt sich durch falsche Äußerungen die Chance auf einen neuen Mandanten natürlich selbst nehmen. 

Sie suchen laut Förderland Existenzgründerzentren, die die Rechtsberatungskarte für Gründer vertreiben wollen. Diese bieten aber oftmals kostenfreie Beratung durch Experten an (z.B. im Rahmen von Businessplan-Wettbewerben). Wie passt das zusammen? 

Die Rechtsberatungskarte für Gründer soll keine Konkurrenz zu solchen Angeboten darstellen, sondern eine Ergänzung. Oftmals muss schnell gehandelt werden und da sind Termine bei einem Existenzgründerzentrum eher langfristig zu bekommen. Dort wird dann unsere Rechtsberatungskarte interessant: Innerhalb weniger Minuten erhalten Ratsuchende eine Erstberatung von einem Fachanwalt. So schnell kann kein Existenzgründerzentrum reagieren. 

Ihr Kooperationspartner vertreibt auf seiner Seite (advofreephon.de) die gleiche Rechtsberatungskarte, wie sie von mir in der vorhergehenden Frage erwähnt wird – allerdings um 4 Euro günstiger. Wie kommt dieser Preisunterschied zustande? 

Dabei handelt es sich leider um einen Fehler, ich habe die Verantwortlichen bei der VVD GmbH bereits darauf hingewiesen. Es handelt sich dabei um den Einkaufspreis für Wiederverkäufer.


 

Ich möchte diese Antworten, für die ich mich an dieser Stelle bei Herrn Pohl herzlich bedanken möchte, nun noch in einem kurzen Fazit bewerten: Die Idee für eine Rechtsberatungskarte finde ich absolut sinnvoll und gut! Allerdings denke ich, dass sie für das Gros der Existenzgründer nur bedingt brauchbar ist. Dies liegt in erster Linie daran, dass die Star-Upper, wie oben erwähnt, ihre Fragen in Rahmen von Businessplanwettbewerben auch kostenlos beantwortet bekommen. Und meine Erfahrung widerspricht in dem Punkt dem Einwand von Herrn Pohl, diese Experten würden in akuten Fällen nicht schnell reagieren. Die meisten von Ihnen bieten – zumindest während der Dauer des Wettbewerbs – sehr zeitnah Hilfe per Mail und sogar Telefon an. Dies ergibt ja auch Sinn, ist der Gründer von heute doch ein potenzieller Mandant von morgen – den es heute schon an sich zu binden gilt!

In diese Richtung zielt meiner Meinung nach auch die Rechtsberatungskarte in erster Linie ab. Sie stellt für Anwälte eine gute Möglichkeit dar, neue Mandanten für sich zu gewinnen. Nimmt ein Gründer nämlich nicht an einem Businessplanwettbewerb teil und hat auch keinen „festen“ Anwalt, sind 8,99 Euro für die Rechtsberatungskarte mit Sicherheit eine gute Investition. Und natürlich geht jeder an dem Projekt teilnehmende Anwalt davon aus, dass der eine oder andere Start-Upper auch Interesse an einer Folgeberatung haben wird. Warum sonst sollte man als Anrufer mit einem Anwalt aus dem eigenen Umkreis verbunden werden?

Eine Sache gibt es da aber noch, die mich an der Rechtsberatungskarte sehr stark irritiert. Sie wird auf der Seite Advofreephon.de bereits vertrieben, und zwar zu einem Preis von 4,99 Euro. Einen Hinweis darauf, dass es sich hier um einen „Fehler“ bzw. um den Einkaufspreis für Wiederverkäufer (und nicht für Privatpersonen) handelt, wie von Herrn Pohl angegeben, kann ich auf der Seite leider nirgendwo erkennen. Auch die Kundenbewertungen bei Ciao.de und der Umstand, dass die Karte offenbar eine zeitlang bei eBay verkauft wurde, verwundert mich ein wenig. Es entsteht der Eindruck, dass hier ein bereits erfolgreich getestetes Produkt mit einem neuen Anstrich versehen und zu einem höheren Preis an eine neue Käuferschicht herangeführt werden soll. Denn wie man den FAQ auf Advofreephon entnehmen kann, könnte sich auch ein Start-Upper für 4,99 Euro beraten lassen, wird doch auf die Frage, welche Art von Fragen man stellen kann, die Antwort gegeben: „Sie können rechtliche Fragen zu allen Bereichen stellen, bei denen das deutsche Recht anwendbar ist.“ Ein Schelm also, wer Böses dabei denkt…

(Marek Hoffmann)

Über den Autor

Marek Hoffmann

Marek Hoffmann hat von 2009 bis 2010 über 750 Artikel für BASIC thinking geschrieben und veröffentlicht.

35 Kommentare

  • Sehr schöner Artikel! Ich mag die Neutralität und Fairness, dass auf der einen Seite der Herr Pohl sein Produkt promoten darf, du aber auf der anderen Seite kritische Seiten beleuchtest. Sowas müßte man mehr lesen!

  • Tolle Idee. Allerdings gibt es hier in Berlin eine Notrufhotwahl für Anwälte. Das ist eine Handynummer die jede Nacht weitergegeben wird. Die Nummer möchte ich hier nicht posten. Die beratung ist natürlich umsonst (die Anrufkosten nicht – normaler Tarif)
    Würde es das für Berlin nicht geben, würde die Idee jedenfalls in berlin total einschlagen. Ich seh es schon vor mir, wie die Muttis ihren Söhnen eine Karte bei Lidl kaufen 😉
    Viel Glück damit

  • Das ganze hört sich gut an, aber 30 mins? und das ganze noch mal am Telefon. Also Ich würde sagen sehr unrealistisch, es könnte in der tat für kleine fragen reichen, aber da ist man auch gut bedient mit google schätze Ich mal, für komplexe Fragen, braucht man schon den Weg zu Anwalt.

    Sollte Ich den Service in anspruch nehmen wollen, würde ich aber direct zu Advofreephon.de gehen, Es kostet ja 4,99 € „Fehler oder nicht, wird sich noch zeigen“ .
    Ach ja, übrigens, sehr hilfreiche Link: Businessplanwettbewerben.

  • Ich halte das Angebot für unseriöse Bauernfängerei. Man verspricht jungen und wenig erfahrenen Anwälten Ihnen Mandate zu vermitteln, diese beraten dann oberflächlich.
    Ich wage zu bezweifeln, dass man kostenlos eine für Start-Up Unternehmer (ich war auch einer) ausreichende Beratung bekommt! Mal ganz abgesehen davon dass kostenlose Rechtsberatung durch Rechtsanwälte in Deutschland rechtswidrig ist! Das spricht auch nicht gerade für die teilnehmenden Anwälte.

  • @ Charly: So war das nicht gemeint! 😀 Ich wollte vielmehr wissen, wo du dich innerhalb Deutschlands befindest, weil ich nicht weiß, ob Dortmund für dich erreichbar ist.

  • Herr Schebitz, Ihr Beitrag zeigt eine geschockte Reaktion auf einen modernden und innovativen Wettbewerb. Danke .
    Ich glaube fest daran, dass die Zeit reif dafür ist, erste eine Leistung einschätzen zu können bevor ich Geld dafür ausgebe. Jeder Unternehmer, so auch Anwälte, müssen sich heute den veränderten Marketing Bedingungen anpassen. Gerade alt eingesessenen Kanzleien, die modern Denken, wissen, dass eine ganz andere Unternehmerschaft heranwächst und die Kundenbeauftragung sich in den letzten Jahren stark verändert und stehen innovativen Dingen positiv gegenüber. Denn wichtig ist, dass das Recht wieder im Vordergrund steht. Aber genau Ihre Einstellung, sich etwas neuem aufgeschlossen gegenüber zu verhalten, sei es mit einer Trotzreaktion, verändert eben Dinge, die schon immer so waren, aber nicht so bleiben müssen.

  • Als Anwalt bin ich da geteilter Meinung: Es ist schön, wenn man so die Möglichkeit bekommt, für einen begrenzten Kosteneinsatz Hilfe zu bekommen. Das ist auch schon das Prinzip anderer Angebote (z.B. ein bekanntes Frage-Antwort-Portal, in dem der Einsatz festgelegt wird). Insgesamt ist es wieder ein Marketingtool, bei welchem der beteiligte Anwalt investiert und dann hofft, „bessere“ Folgemandate abzustauben.
    Das Problem aber aus meiner Sicht ist die fehlende Möglichkeit – wenn ich das Prnzip richtig verstanden habe – sich selbst einen Anwalt mit entpsrechender Kompetenz auszusuchenk zumal dot nur eine begrenzte Auswahl an Anwälten sich registriert haben. Ich als Anwalt gebe bei der Anmeldung in meinem Profil auch selbst an, was ich meiner Meinung nach kann oder noch besser, wo ich gern ein Mandat bekommen möchte. Besser finde ich gerade in Gründungfragen die Empfehlung von anderen oder die in Gründungsnetzwerke eingebundenen und so sicher auf die passenden Fragen vorbereiteten Kollegen. Und zudem kann jeder Anwalt selber sich promoten und dafür sorgen, dass seine Arbeit weiterempfohlen wird.
    Aber: Die Idee ist nicht schlecht, nutzen werde ich das aber wohl nicht.
    Und: Man sollte ohnehin seinem Mandaten von Anfang an sagen, was eine Beratung kostet. Dann braucht der Mandant auch keine Angst vor einer Überraschung haben. Zudem ist die telefonische Beratung meiner Meinung nach nie so gut wie ein Gespräch, in dem man dem Mandanten gegenüber sitzt. Daher schlage ich im Telefonat gern vor, einfach unverbindlich vorbei zu kommen und dann offen über den Sachverhalt, die Möglichkeiten für eine Lösung und die jeweils entstehenden Kosten zu sprechen. Transparenz hilft eben der Mandatsgewinnung auch und wenn der Mandatn nicht will, hat er nur seine Zeit in dieses erste Gespräch inverstiert.

  • Wie ich eben gesehen habe, hat der Kooperationspartner von Herrn Pohl seine Preise nun nach oben korrigiert. Die Rechtsberatungskarte, die bei Advofreephon.de bis dato für 4,99 Euro erhältlich war, kostet jetzt also auch 8,99 Euro.

  • @ Steinmetz
    Als Gründer [Edit] und damit als Erfinder der Vermittlung von Rechtsberatung im Internet kann man mir wohl kaum vorwerfen nicht innovativ zu sein. Wir haben damit „Rechtsberatung in Deutschland neu definiert“ (Zitat Unternehmensberatung McKinsey).
    Ich bin – im Gegenteil – davon völlig überzeugt, dass 80-90 % der gesamten Rechtsberatung innerhalb weniger Jahre ausschliesslich über unsere o.g. Services abgewickelt werden – zu fairen Marktpreisen!

    Kann das sachliche Argument der Rechtswidrigkeit von kostenloser Rechtsberatung tatsächlich als „Trotzreaktion“ gewertet werden? Ich überlasse die Entscheidung den geneigten Lesern des Blogs.

  • Hallo Zusammen,

    anbei möchte ich mal etwas Feedback zu Artikel und Kommentaren geben:

    1. Es ist nach wie vor so, dass die 4,99 € der Preis für gewerbliche Wiederverkäufer darstellt. Dies hätte auf der Webseite längst so stehen müssen, dass dies nicht so ist, ist auch für mich Ärgerlich und wird im Laufe des Tages geändert.
    Es ist allerdings richtig, dass das Produkt früher für 4,99 € verkauft wurde. Dies erwies sich aber als so unwirtschaftlich, dass die Karte entweder eingestellt, oder der Preis erhöht werden musste.
    Wir haben uns für zweiteres entschieden, weil wir denken dass dies immer noch ein sehr fairer Preis für eine rechtliche Erstberatung ist. Selbst wenn man nicht viele Mittel hat und vom örtlichen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein bekommt, kostet die Selbstbeteiligung 10,00 € und eine Menge Zeit.

    2. Das Argument von Herrn Schebitz (Der sich ja offensichtlich in seinem 1,99 € / Minute Geschäftsmodell gefährdet sieht) dass eine kostenlose Rechtsberatung ja rechtswidrig sei möchte ich nicht gelten lassen. Die Rechtsberatung kostet 8,99 €. Also ist sie nicht kostenfrei ergo ist sie auch nicht rechtswidrig.

    3. Es ist falsch dass mit diesem Angebot Bauernfängerei betrieben wird und unerfahrene Anwälte oberflächlich beraten. Wenn das so wäre, gäbe es ja keinen guten Bewertungen bei ciao & co. Bis jetzt war jeder einzelne Kunde mit der Beratung zufrieden und wir haben die Karte auch schon selbst für eigene Rechtsprobleme in Anspruch genommen. Wären wir nicht von der Qualität der Dienstleistung überzeugt, würden wir unseren guten Namen dafür nicht gefährden.

    Also lade ich jeden Interessierten ein, bei einem akuten Rechtsproblem unsere Dienstleistung auszuprobieren und sich ein eigenes Bild zu verschaffen.

    Über weiteres Feedback, Verbesserungsvorschläge etc. freuen wir uns sehr!

    Mit besten Grüßen,

    Stefan Pohl

  • Um es noch klar zu stellen: Ich habe das Angebot keinesfalls als Bauernfängerei bezeichnen wollen – falls Sie das so gelesen und kommentiert haben.
    Aktuell sehe ich persönlich bei Beratungen rund um Unternehmensgründungen ein höheres Risiko einer nicht optimalen (Erst-) Beratung im Gegensatz zu den täglichen Standardrechtsproblemen. Da ist diese Karte sicher eine Alternative zu einer öffentlichen Rechtsberatung oder auch anderen Onlineportalen. Die Gefahr besteht aber auch hier bei der Selbsteinschätzung der Beteiligten bei der Auswahl der Gebiete, für die man beraten möchte. Und nicht jeder unzufriedene Kunde äußert dies direkt oder online. Aber wie bereits mit dem Vertrieb besprochen, werde ich mir demnächst ein ausführlicheres Bild machen. ;o)

  • @ AitschPi: Eine faire und sachliche Wiedergabe deines Erlebnisberichts kannst du gerne hier posten, wenn du willst.

  • Um auch noch Mal ein vielleicht auftretenden Missverständnis vorzubeugen: Die Beratung am Telefon hilft nicht bei Fragen á la „Ich möchte mich selbstständig machen, was muss ich beachten?“, sondern bei konkreten Rechtsproblemen, zum Beispiel wenn einem eine Abmahnung etc. ins Haus flattert.

  • Die Karte kann keine telefonische Rechtsberatungshotline ersetzen, denn während ich erstere in Händen halten muß (komplizierter und teurer Vertriebsweg) kann man eine Hotline jederzeit anrufen, zeitlich und mengenmäßig unbgrenzt, ja sogar im Handy speichern.

    Die Hotlines findet man auch stets direkt über Google. An diesen Punkten scheitert meiner Meinung nach (u.a.) das Kartenmodell. Und mal ehrlich: wieviel von den paar Cent für die Karte kommen denn beim Anwalt an um die Rechtsberatung zu bezahlen!?
    Auf keinen Fall so viel wie es die BRAO vorschreibt, denn dazu würden 100% des Kartenpreises nicht ausreichen!

    Ich zitiere aus den Gesetzen bzw. Verordungen: „§ 49b Vergütung
    (1) Es ist unzulässig, geringere Gebühren und Auslagen zu vereinbaren oder zu fordern, als das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorsieht.“

    Und hier das RVG: „§ 2 Höhe der Vergütung
    (1) Die Gebühren werden, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat (Gegenstandswert)…:“

    Diesen Fakten habe ich nichts hinzuzufügen. Anwälte die mit der Karte ein kostenlose Beratung durchführen handeln evtl. illegal und riskieren ihre Zulassung als Rechtsanwalt zu verlieren.

    Man möge mir den Tippfehler von oben bitte verzeihen, die Domain lautet natürlich: [Edit]

  • @ Christian Schebitz: Der über die in Rede stehende Karte in Anspruch genommene Rechtsanwalt nimmt überhaupt keine Gebühren! Er berät auch nicht zu geringeren Gebühren, als es das Gesetz vorsieht!
    Der hier tätige Rechtsanwalt erfüllt mit seiner Beratung einen Vertrag mit dem Herausgeber der Karte und nicht mit dem Rechtsuchenden!
    Und der Rechtsuchende hat umgekehrt auch keinen Anspruch gegen einen Rechtsanwalt, sondern nur gegen den Kartenbetreiber, nämlich dass dieser ihm die Möglichkeit verschafft, eine halbe Stunde Beratung durch einen Rechtsanwalt zu erhalten.
    Was der Rechtsanwalt verdient, folgt aus dem Vertrag zwischen ihm und dem Portalbetreiber – eine solche Vereinbarung ist zulässig, und deshalb riskiert der beratende Rechtsanwalt auch erst recht nicht seine Zulassung!

  • @ „Quirl“ der hier Inkognito schreibt, warum auch immer…
    Grundsätzlich sollte man alles kritisch hinterfragen, was im Internet veröffentlicht wird. Diese Empfehlung unterstreiche ich an dieser Stelle!

  • hallo, das ist doch mal ein wichtiger Tip für leute die sich Selbstständig machen. ich weiß nämlich auch noch nicht was ich machen soll und gerade als gründer hat man in der Anfangsphase das geld nicht umedingt locker sitzen. Coole Sache, ist der betrag von 8.99 Euro dann monatlich ????
    Gruß Laura

  • Hallo Laura,

    der Preis bezieht sich pro Karte. Damit erhälst du also für 8,99 € eine Rechtsberatung von bis zu 30 Minuten länge.

    Das ganze ist aber wie bereits oben geschrieben nicht für eine allgemeine Beratung bei Existenzgründung gedacht, sondern eher für ein konkretes Rechtsproblem bei dem man die nächsten Schritte mit einem Anwalt besprechen möchte.

    Würde mich freuen, wenn die Rechtsberatungskarte dir weiterhelfen kann!

    Beste Grüße,

    Stefan Pohl

  • Das ganze ist eine interessante Idee, nur kann der Anwalt an dem Gespräch glaube ich nichts verdienen, vielmehr kann er nur auf folge Mandate hoffen. Ich weiß nicht, ob sich das wirklich für den Anwalt rechnet.

  • Es ist schon etwas länger her, aber ich wollte ja nun noch einmal etwas zu der Karte schreiben:
    Ich habe mich jetzt näher mit der Karte auseinander gesetzt, vielen Dank noch einmal für die Informationen, die ich direkt vom Heruasgeber erhalten habe. Meine Meinung ist aktuell noch zweigeteilt: Ich halte an meiner Kritik fest, dass bei Anrufen an unbestimmte Anwälte eine Qualitätssicherung schwierig ist. Eine Anregung zum Feedback habe ich schon gemacht, aber da jeder Anwalt sich zuerst selbst einschätzen muss und jeder/jede Kollege/Kollegin -einschließlich mir- ja zu 100% weiss, dass er/sie der/die Beste in dem jeweiligen Gebiet sind, gleichzeitig aber weiss, dass der/die anderen Kollegen auch oft genug Fehler machen (man selbst ja nie), kann eine alleinige Selbsteinschätzung, die schon mit der Zuordnung der Spezialgebiete beginnt, nie eine garantierte Qualität bilden.
    Aber: Grundsätzlich finde ich die Idee gut. Für die Rechtssuchenden, die so eine Möglichkeit haben, eine erste Einschätzung zu erfahren, ohne ein Kostenrisiko einzugehen. Leider höre ich z.B. oft von Mandanten, dass andere Kollegen ein soclhes Gespräch schon abrechnen (was sie vom Gesetzt her dürfen), vor allem wenn das der Anrufer das noch nicht einmal weiss oder ahnt, getreu nach dem Motto: Folgemandat = keine Abrechnung, kein Mandat = Abrechnung. Zudem hat der teilnehmende Anwalt ein kalkulierbares Risiko. Er weiss, was er für die Karten selbst bezahlt, wenn er die verteilt. Er weiss auch, was ein Anruf kostet (er das zahlt ja). Und jede Werbung kostet irgendwo etwas. Man muss das eben nur im Auge behalten, was aber möglich ist. Wenn man dann noch eine individualisierte Karte vertreibt, dann kommen die Anrufer auch nur bei einem selbst raus. Also verdient kein Kollege an meinen Investitionen.
    Zum Schluss: Als Beratung bei Gründungsfragen bin ich mir wegen der angesprochenen Qualitätssicherung nicht sicher, ob das wirklich perfekt Kombination ist. Aber ich lasse mich nach wie vor gern überzeugen.
    Sorry für den langen Kommentar, aber den hatte ich ja angedroht/versprochen. Von mir gibt es für das Gesamtprodukt nunmehr ein „ja mit Einschränkungen“.

  • Ich habe mir eine advofreePHON Karte im Webshop von advofreephon gekauft. Nun hatte ich einen Unfall und ich habe versucht einen Anwalt über advofreephon zu erreichen. Leider war das nicht möglich, ich landete in einer Mailbox!!!
    Ich bin wirklich sauer, habe ich doch die fast 10 Euro dafür ausgegeben! Ich habe mich bereits an den Support gewandt, mal sehen was die mir sagen werden!!

  • • #12 Michael Steinmetz [www] schrieb am 20.10.2009, 17:35:
    Herr Schebitz, Ihr Beitrag zeigt eine geschockte Reaktion auf einen modernden und innovativen Wettbewerb.
    …..
    na na na…Michael S. halt mal den Ball flach… nicht das hier der Eindruck entsteht, dass einzige was er (M.S) kann, ist Leute einzulullen mit seinem Geschwafel und viele fallen darauf rein.

    Beschäftigt man sich näher mit der Dienstleistung Advofreephon , dann ist es nicht völlig von der Hand zu weisen, dass die Motivation für den Vertrieb der Rechtsberatungskarte Advofreephon die reine Geldbeschaffung „zurAnhebung des eigenen Lebensstandards“ ist.

    Ein paar weitere Dumme werden hier etwas Geld verlieren,

    aber wie bei seiner Internetseite DRAZ.de dürfte auch dieses Projekt erfolglos im Sande verlaufen.

    Als Ratsuchender wird man bei google unter der Eingabe der nachfolgenden Begriffen selten auf den ersten Googel- Seiten die Homepage von DRAZ finden.

    bitte mal selber eingeben:
    Kyword`s:
    Rechtsanwalt u. eigener Wohnort
    Verkehrsrecht / Strafrecht /Steuerrecht und und und

    was das für die rekrutierten Anwälte bedeutet „kann man sich denken“ und wie die Anwälte darauf reagieren auch!!!!

    #12 Michael Steinmetz [www] schrieb am 20.10.2009, 17:35:
    „Ich glaube fest daran, dass die Zeit reif dafür ist, erste eine Leistung einschätzen zu können bevor ich Geld dafür ausgebe. Jeder Unternehmer, so auch Anwälte, müssen sich heute den veränderten Marketing Bedingungen anpassen. Gerade alt eingesessenen Kanzleien, die modern Denken, wissen, dass eine ganz andere Unternehmerschaft heranwächst und die Kundenbeauftragung sich in den letzten Jahren stark verändert und stehen innovativen Dingen positiv gegenüber. Denn wichtig ist, dass das Recht wieder im Vordergrund steht“

    Ja ja… Michael S. Du weißt, wie man verkauft insbesondere, wie man seinen Kunden ein X für ein U vormacht.
    Ein Schelm also, wer Böses dabei denkt..: das du mit dem Vertrieb der Dienstleistung Advofreephon nichts anderes getan hast , als zum Wohle der Kunden auf innovative und geschickte Weise Geld zu verdienen..
    Was ist den aus dem Mailbox überlauf geworden????? bzw. was passiert den mit den Anrufen wo der Anwalt im Mandantengespr. bzw. einen Gerichtstermin wahrnimmt und und und ……

    17 Stefan Pohl [www] schrieb am 21.10.2009, 11:03:

    ………………

    „Es ist allerdings richtig, dass das Produkt früher für 4,99 € verkauft wurde. Dies erwies sich aber als so unwirtschaftlich, dass die Karte entweder eingestellt, oder der Preis erhöht werden musste. „

    …:
    da man keinen Erfolg schuldet, ist 4,99€ ein hoher Gewinn..

    Mein Rat: Erfolg beginnt, wo Ausreden aufhören!

    oder das
    Fazit von :
    „beantwortet von RBMannheim am 16. Mai 2008 21:20

    Ganz toll!
    Für nur 4,99 pro 30 Minuten berät mich die Hotline über das, was ich auch im Internet raus bekomme – nur für umme!
    Du kannst mir auch 5 Euro in den Briefkasten werfen! Dann erzähle ich dir, welches Datum wir morgen haben!“

  • Als Gründer weiß ich das eine halbe Stunde Beratung nicht reicht. Am Ende braucht man doch eine längere Beratung. Vor allem wenn man eine Gesellschaft gründet muss man sich sowiso auf die Kosten von Anwalt und Notar einstellen. Grundsätzlich finde ich eine günstige Rechtsberatung natürlich gut, man sollte sich nur nicht täuschen.

    Grüße
    Jutta

  • Natürlich kann man einfache Sachverhalte selbst aus dem Gesetz lesen – der Laie verkennt aber regelmäßig wieviele Verknüpfungen man dabei beachten muss. Ein Rechtsanwalt studiert da nicht umsonst viel Jahre! Es ist grob fahrlässig wichtige rechtliche Probleme selbst im Internet zu recherchieren – vor allem vor dem Hintergrund, dass man auf [Edit] ab 25 € eine Frage innerhalb von ca. 2h schriftlich von einem Anwalt beantwortet bekommt! Für die Richtigkeit der Antwort haftet der Anwalt entsprechend. Also warum unnötig selber basteln – man operiert sich ja auch nicht selbst am Herzen…

  • Hallo zusammen,
    ein sehr interessanter Bericht. Doch ich selbe finde, dass ein persönliches Gespräch mit allen Unterlagen mehr bringt. Hat ein Anwalt auf dieser Art und Weise sich überhaupt die Chance sich einen Überblick über das genaue Problem zu machen?
    LG Stefan