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Vorzeige-App Shazam: Klage wegen Patentrechtsverletzung

shazamShazam dürfte heute jeder kennen, entweder, weil er es selbst hin und wieder benutzt, oder weil der Kumpel immer wieder sein iPhone oder Android-Handy rausholt, um es stolz-grinsend vor eine Box zu halten und dabei zu sagen: „Siehste? Siehste?“. Wer es nicht kennt: Shazam ist die Vorzeige-App von Apple und anderen Smartphone-Herstellern, die vor allem beim Marketing immer wieder herausgegraben wird (ja, und auch Supermans Antagonist heißt so). Dabei handelt es sich um ein Musikerkennungsprogramm, das in dem Moment automatisch seinen Dienst aufnimmt, sobald das Handy mit dem Mikrofon in Richtung Lautsprecher gehalten wird. Nach einer kurzen Analyse spuckt Shazam den Titel des Songs aus und bietet weiterführende Links zum Kauf oder zum YouTube-Video. Die kostenlose Minianwendung war monatelang ganz oben in den App-Charts für das iPhone, aktuell belegt sich noch immer Platz 18. Im Android Market reicht es sogar zum Platz 9.

Doch wie so oft ruft Erfolg Neider auf den Plan. Und so hat Digimarc nun Klage wegen Patentrechtsverletzung gegen Shazam Entertainment Ltd. eingereicht. Das Programm würde Technologien verwenden, die sich Digimarc bereits im Jahr 1995 (und damit zwölf Jahre vor dem iPhone) habe sichern lassen.Dabei ging es angeblich um ein Programm, das Geräte befähigt, Audio- und Video-Inhalte zu identifizieren und Nutzer dementsprechend Service-Vorschläge zu unterbreiten.

Nach den Worten von Digimarc-Chef Bruce Davis habe man bereits versucht, den Streit im Guten zu lösen, Shazam habe sich aber unbeeindruckt von der Forderung gezeigt. Der darauf folgende O-Ton ist so putzig, dass ich ihn euch nicht vorenthalten möchte:


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Obwohl wir kein Problem damit haben, Gerichte um Hilfe zu bitten, um das Recht unseres geistigen Eigentums dort durchzusetzen, wo es nicht respektiert wird, so ist unser eigentlicher Ansatz dieser, die Übernahme unserer Technologien zu fördern, indem wir für beide Seiten profitable Geschäftsbeziehungen aufbauen, in deren Rahmen wir fair für unsere Innovationen entlohnt werden, während sich dafür eingesetzt wird, dass die Realisierung unserer geteilten Vision weiter voranschreitet.

Verzeiht bitte, wenn es etwas hölzern klingt, aber das hat Herr Davis so gesagt. Ich hätte allerdings noch eine alternative Übersetzung anzubieten: „Wir verklagen Shazam, damit wir ohne weiteres Zutun an ihren Profiten beteiligt werden. Das wäre schon toll.“ Um noch ein wenig auf die Tränendrüse zu drücken und gleichzeitig die Relevanz dieses Skandals weiter zu illustrieren, wird dann auch gleich der Siegeszug von Shazam mit Zahlen unterfüttert: 50 Millionen Nutzer in 150 Ländern verwenden heute die Software – ein voller Erfolg! „Apps wie Shazam nutzen die Innovationen von Digimarc, um den Nutzern eine intuitive Suche zu bieten und das Internet erfahrbar zu machen.“ Also, für mich klingt das schon so, als habe man sich auf eine harmonische Partnerschaft mit Shazam Entertainment eingeschossen.

(André Vatter)

Über den Autor

André Vatter

André Vatter ist Journalist, Blogger und Social Median aus Hamburg. Er hat von 2009 bis 2010 über 1.000 Artikel für BASIC thinking geschrieben.

15 Kommentare

  • mich wundert es, dass die klage überhaupt zugelassen wurde. Es ist anscheined der Prozess, sobald jemand erfolgreich ist, wird er verklagt mit der Hoffnung, etwas vom Kuchen abzukriegen. Mal abwarten wie das ausgeht, ein Patent daß 1995 eingereicht wurde (das Wort iPhone gab’s bestimmt noch nicht mal bei Apple), mich würde mal interessieren was Digicam da genau patentiert hat.

  • Wird das hier zum iPhone-Blog? Ist ja nicht so, dass Shazan nur für’s iPhone verfügbar ist bzw dort populär wäre. Shazams Musikerkennungsdienst gabs schon vor den Smartphones und heute gibt’s das u.a. auch für Android.

    Drum finde ich’s ein bisschen seltsam, dass fast öfter „Apple“ oder „iPhone“ erwähnt wird, als das Produkt, um das es hier geht ….

  • @flo: Nun der Herr Vatter ist nunmal ein kleiner Apple Fanboy. *gg*
    Schlimm finde ich das jetzt nicht, man sollte es halt nur wissen bevor man bei basicthinking auf einen Artikel klickt der von einem Apple Produk handelt, oder damit in Verbindung steht. 😉

  • @flo / @goto: Hehe, war keine böse Absicht – ich hoffe, meine Änderungen im Text sind euch genehm, ich habe zumindest Android mit hineingenommen. Apropos: Wenn jemand von euch mich mit Screenshots versorgen könnte, in dem wir die aktuelle Position im Market sehen können… das wäre noch toll.

  • Es gibt zwar die Kategorie „Alle Anwendungen -> Top-Gratisangebote“, aber ob man das als offizielle „Top-Download-Liste“ sehen kann, weiß ich nicht. Dort liegt Shazam zumindest derzeit auf Platz 9. In der Detailansicht hat Shazam „>250.000 Downloads“ und 27.449 Bewertungen.
    http://i49.tinypic.com/21jr3fr.jpg ( damit du selbst durchzählen kannst 😉 )
    http://i50.tinypic.com/6nryol.jpg
    http://i48.tinypic.com/2z5svw3.jpg (Detailansicht)

    btw. kann man dir solche sachen das nächste mal per twitter schicken? Oder ist der twitter Account nur als Ergänzung zum RSS Feed gedacht?

  • ähm,

    ich versteh offenbar hier was nicht: eine firma, die offenbar ein patent für eine technologie oder idee hat, wird hier dafür kritisiert, dass sie ihre rechte einklagt, die sie von einer anderen firma verletzt sieht? und dann wird dazu noch das wort vom parasitismus geschwungen?
    erstmal: ob unsinnig oder nicht, angenommen digimarc hat ein patent auf das, was shazam da macht (oder teile davon), dann ist es ihr recht, dafür geld einzuklagen, sollte sie es auf anderem wege nicht bekommen. man kann sich zwar darüber aufregen, dass sie das tun, weil shazam eine tolle (ich habs auch installiert und ich liebe es) anwendung ist und man angst haben könnte, diese anwendung würde vom markt verschwinden. aber wie dem auch sei, sollte shazam patente von digimarc verletzen, verdient es keinen schutz vor dem gesetz, nur weil das patent alt ist, oder weil wir shazam mögen. worüber man sich aufregen könnte, ist, dass digimarc ein patent auf diese ideen oder technologien bekommen hat, aber da wir hier nichts darüber lesen können, um welche patente es sich handelt und folglich auch keine beurteilung oder bewertung dieser patente vornehmen können, erübrigt sich diese möglichkeit des aufregens.
    zweitens: ich verstehe nicht, warum dieses zitat hier so in zweifelhaftes licht gerückt wird. besagt es doch auch (hinter all dem schönsprech), dass digimarc sich offenbar darum bemüht hat, eine übereinkunft mit shazam zu treffen, was die nutzung ihrer patente betrifft. anscheinend ist dies nicht gelungen, weshalb sie nun den rechtsweg eingeschlagen haben. wo ist da das problem? gleich als erstes und einziges parasitismus zu unterstellen, halte ich für etwas weit hergeholt. würden wir das beispiel auf einen blogger übertragen, der von einer grossen firma wegen eines eintrags angeschrieben worden wäre, mit der bitte, diesen doch bitte (aus welchem grund auch immer) zu entfernen, anstatt gleich mit der abmahnkeule zuzuschlagen, es wäre genau das, was wir von grossen firmen in bezug auf blogger erwarten (aber leider selten so bekommen). insofern sehe ich das verhalten (zumindest nach den informationen, die hier im artikel stehen) eher positiv und abgewogen. keinen anlass sehe ich für einen schmähruf in richtung digimarc.
    eigentlich schade, hätte man diese patentklage doch besser darauf verwendet, um auf die sinnlosigkeit und problematik von softwarepatenten hinzuweisen, anstatt sich über digimarc aufzuregen…

  • Kleine Anmerkung:
    Shazam gibts auch für Windows Mobile, nennt sich Music ID mit der Anmerkung „powerd by Shazam“.
    Ist irgendwann mal für ein T-Mobile Gerät ohne Touchscreen rausgekommen,
    lässt sich daher nur mit den Tasten bedienen, funktioniert aber ansonsten genauso wie die entsprechenden Programme fürs iPhone, etc.

  • Ich möchte mich Christian ein bisschen anschließen.
    Patentrechtsverletzung ist Patentrechtsverletzung.
    Wobei Shazam sicherlich nicht bösartig etwas gestohlen hat, sondern es handelt sich bei Digimac’s Technologie. um etwas, was vor sehr langer Zeit patentiert wurde, wo ein Dienst wie Shazam noch gar nicht so recht vorstellbar war…
    Eine Patentrechtsverletzung ist nun mal etwas sehr kritisches.
    Habe auch eben einen Artikel gelesen, dass eine chinesische Firma VW-Patentrechte verletzt. Da können schon riesige Schäden entstehen! Und was besonders mies ist: VW hatte mit der Firma ne Partnerschaft.
    (Hier das ganze zum Nachlesen: http://www.marktundmittelstand.de/nachrichten/produktion-technologie/china-verletzt-vw-patentrechte/)
    Wobei man die beiden Fälle vielleicht nicht 1:1 vergleichen kann. Der VW-Fall ist sicher noch ne Nummer übler, weil ehemalige Partner den Konzern hintergangen haben.
    Für Shazam ist es halt doof gelaufen – da hätten sie besser aufpassen müssen! Aber im Grunde finde ich, hat Digimac ein Recht auf Anteile – immerhin haben sie ein Patent drauf!