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Modell für Deutschland? New York löscht Netzwerk-Profile von Sexualverbrechern

myspace

Andrew Cuomo, der Generalstaatsanwalt von New York, hat mehr als ein Jahr gewartet, ehe er die Falle zuschnappen ließ. Im Mai 2008 wurde in dem Bundesstaat das E-Stop-Gesetz verabschiedet, das den Behörden erlaubt, auffällig gewordenen Sexualstraftätern den Stecker im Social Web zu ziehen. Gestern war es soweit und die Profile von mehr als 3.500 „Perversen“ (NYDailyNews) wurden auf MySpace und Facebook gelöscht: „Das sollte wirklich ein Alarmsignal für alle Eltern sein, die die Online-Aktivitäten ihrer Kinder überwachen, ebenso wie für alle Strafverfolger und Behören und natürlich die Portale selbst“, wird ein Ermittler zitiert. Auch Laura Ahearn vom Verein Parents for Megan’s Law feiert den Sieg: „Mit E-Stop hat Generalstaatsanwalt Cuomo eine klare Ansage gemacht, dass es einen neuen Sheriff in der Cyber-Welt gibt, der unsere Schwächsten beschützt.“

Insgesamt wurden 1.975 MySpace-Profile von 1.796 Kriminellen gelöscht, bei Facebook wurden 3.410 Konten von 2.782 Leuten von der Plattform gekickt. Einigen von ihnen wird Missbrauch und Vergewaltigung von Minderjährigen vorgeworfen.

Unter E-Stop sind überführte Täter verpflichtet, Adresse, E-Mail-Adressen sowie Usernamen und die Namen von Sozialen Netzwerken zu nennen, bei denen sie Mitglied sind. Für Letzteres haben sie genau zehn Tage nach einer Anmeldung Zeit, andernfalls rückt die Polizei aus, wenn sie davon Wind bekommt. Von den etwa 30.000 registrierten Sexualstraftätern im Bundesstaat hätten etwas mehr als 8.000 ihre Aktivitäten im Netz ordnungsgemäß gemeldet, der Rest befindet sich entweder in Haft, ist obdachlos oder hat aus anderen Gründen keinen Zugang zum Netz. Das sagte jedenfalls ein Sprecher des Justizministeriums.


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Ich überlege, wie ich die ganze Angelegenheit einschätzen soll. Zunächst fällt auf, dass das Ganze mal wieder ein ungeheuerlicher PR-Zirkus ist, in dem das Thema nach allen Regeln der Kunst populistisch ausgeschlachtet wird. Hört euch nur Cuomos O-Ton an: „Der Spielplatz ist heute nicht mehr nur der, den man an der Straßenecke sieht… der Spielplatz von heute ist der Cyberspace.“ Bei der dramatischen Kunstpause dreht sich mir den Magen um. Er sollte mal mit von der Leyen Urlaub machen. Eine kleine Auszeit von der täglichen Mühsal der Demagogie.

Wir hatten gerade eine hitzige Diskussion in der Redaktion, wie sinnvoll oder sinnfrei, fair oder unfair dieses Vorgehen ist. Da die Daten offline von rechtsstaatlich verurteilten Verbrechern eingesammelt und nicht durch irgendwelche verfassungskritischen Online-Rasterfahndungen gewonnen werden, gibt es in der übrigen Bevölkerung keine Kollateralschäden beim Datenschutz. Das Gesetz setzt also direkt beim Verursacher an. In Deutschland würde man wohl hingegen lieber die Freiheit der Kinder und Jugendlichen einschränken: Altersverifikationen für soziale Netzwerke oder ähnliche Vorschläge sind bestimmt bei irgendwelchen Berliner Politikern schon durch das Hirn geflogen.

Auf der anderen Seite haben wir es mit einer lebenslangen Stigmatisierung von Menschen zu tun. Wenn ein 18-Jähriger schöne Stunden mit seiner 16-jährigen Freundin verbringt, ihre Eltern ihn nachher anzeigen und er verurteilt wird, darf er dreißig Jahre später noch immer kein Facebook-Profil haben?

P.S.: Für den Screenshot kann ich nichts. R. Kelly ist heute bei MySpace eben ganz oben auf der Tageskarte.

(André Vatter)

Über den Autor

André Vatter

André Vatter ist Journalist, Blogger und Social Median aus Hamburg. Er hat von 2009 bis 2010 über 1.000 Artikel für BASIC thinking geschrieben.

12 Kommentare

  • Der arme R. Kelly… vielleicht solltet Ihr den Screenshot die nächsten Tage ändern.

    Freigesprochen ist Freigesprochen und als so populäre Website trägt man auch ein bißchen Verantwortung an der Meinungs- und Vorurteilsbildung. Der Typ tut mir echt leid.

  • Eine lächerliche Vorgehensweise…

    Was hindert die Personen daran sich mit anderem Namen anzumelden? Selbst wenn NY dazu auch eine Lösung hat, wird dies nicht Übertragbar sein.

    NeeNee… Einfach nur „Schmu“.

    lg

    🙂

  • R. kelly wurde freigesprochen? Hatte der da nicht auch was wegen Vergewaltigung…?

  • #5 Ja, wurde er. Er soll angeblich eine Minderjährige sexuell, na Du weißt schon. Klick auf den Link oben unter „P.S.“ – dort wird kurz und knapp erklärt worum es ging.

  • Die Eltern sind dazu verpflichtet, aufzupassen wo ihre Kinder im Internet unterwegs sind. Dadurch könnten viele sexuelle Straftaten verhindert werden. Doch leider gehen viele Eltern zu leichtfertig mit dem Thema Internet um.

  • Bezweifle stark das diese Aktion etwas bringt, aber es zeigt halt das die Politiker sich mit dem Thema beschäftigen, zumindest etwas 😉

    Eigentlich kann man nicht viel dagegen tun was hier passiert, aber es muss aufjedenfall mehr Aufklärung in den Medien und von den Eltern gegenüber diesem Thema passieren. Viele Jugendliche gehen so leichtfertig mit dem Thema um das sie solchen Verbrechern gerade lachend in den armen laufen.

  • Da käme auf die deutschen Blockwarte aber eine Menge Arbeit zu. Wenn ich alleine an die zig Millionen Nazis in Deutschland denke (laut Friedman gestern Abend bei „hart aber fair“).

  • Ehrlichgesagt, wenn ich mir http://freestudents.blogspot.com/2009/09/there-is-fury-and-and-sadness-inside.html und relatedes Zeug ansehe, bin ich in letzter Zeit dazu übergegangen, Gesetze aus den USA, die gegen Sexualstraftäter erlassen werden, grundsätzlich als komplett sinnlos zu betrachten, da schon die Definition des Sexualstraftäters dort grundsätzlich komplett sinnlos zu sein scheint.

    Zumindest in Deutschland scheinen wir da sinnvollere Begrifflichkeiten zu haben. Und prinzipiell spricht in meinen Augen nichts dagegen, einem verurteilten Sexualstraftäter, dem man auch im RL verbieten kann (oder?) sich Spielplätzen oder ähnlichen Einrichtungen zu nähern, zu verbieten, sich in bestimmten Online-Netzwerken herumzutreiben, und vor Allem Online-Kontakte zu dessen „Zielgruppe“ zu knüpfen – solange man dabei nur so weit geht wie es sinnvoll ist um die Sicherheit eventuell gefährdeter Personen zu sichern.

    Denn was in einem solchen Fall die Leute irgendwie immer zu vergessen scheinen: Eine solche Auflage dient nicht mehr der Strafe – die sollte der Täter vorher in Haft verbüßen – sondern dem Schutz potenzieller Opfer (und schlussendlich auch dem Schutz des Täters selbst).

    Sich nicht auf einschlägigen Portalen herumzutreiben, keine Kontakte zu bestimmten Personengruppen zu pflegen, klingt als Auflage sinnvoll. Ihnen generell die Auflage zu geben, all ihre Online-Accounts bei der Polizei zu melden, ist in meinen Augen aber ein zu tiefer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte – und die dürfen nicht mehr als notwendig eingeschränkt werden, selbst wenn es sich um einen ehemaligen Schwerverbrecher handelt. Das käme einer elektrischen Fußfessel gleich – die man jemandem auch nicht sein Leben lang anlegen darf.

    Die Realisierbarkeit solche Dinge zu Kontrollieren ist natürlich auch nicht generell gegeben. Das sehe ich aber in diesem Zusammenhang nicht als ein Problem an, zumal man wohl auch Auflagen, bestimmte Orte nicht aufzusuchen, nicht immer kontrollieren kann.