Sonstiges

'LehrerVZ' unter dem Hammer: Und weit und breit kein Holtzbrinck-Anwalt in Sicht?

Irgendwie blicke ich da gerade nicht richtig durch. Es gab eine Zeit, in der die Betreiber der VZ-Netzwerke alles abgemahnt und verklagt haben, was einem „VZ“ in Domainnamen auch nur ähnlich sah. Die Gründe dafür bewegten sich irgendwo zwischen Verwechslungsgefahr mit dem Erkennungsmerkmal der deutschen Soziales Netzwerk-Gruppe und der Verunglimpfung der Marke. Und die Zahl der Geprügelten, die sich des Buchstabenpärchens bedient hatten, ist Legion: AbiturVZ, ErstiVZ, FickenVZ, FussballerVZ, LehrerVZ, PokerVZ, TeacherVZ und noch eine ganze Palette anderer.

Nun ist es aber so, dass bei eBay momentan drei Domains zum Verkauf angeboten werden, die ebenfalls das „VZ“ beinhalten, nämlich LehrerVZ.net, LehrerVZ.com und LehrerVZ.eu. Die Auktion läuft noch knapp über neun Tage und bisher wurden null Angebote abgegeben. Dies könnte an dem Startgebot liegen, das bei stolzen 24.999 Euro liegt. Ob dies ein realistischer Preis ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Was mich aber auch vielmehr interessiert: Liegt die geringe Zahl der Interessenten (bisher haben inklusive mir nur sechs Personen die Auktion aufgerufen) und der Gebote darin begründet, dass der Käufer der Domains mit ihnen auch gleich das zweifelhafte Vergnügen ersteigert, mit Abmahnpost vom Anwalt gesegnet zu werden. Oder hat sich die Politik der VZ-Verantwortlichen in dieser Hinsicht gewandelt und man pocht nicht mehr so stark auf seinen Markenschutz?

Um mir dazu einen kleinen Überblick zu verschaffen, habe ich mir kurz mal die Mühe gemacht und geguckt, was aus den obigen Domains geworden ist (allerdings nur mit den TLDs „.de“, „.com“ und „.net“) und das Ergebnis lautet wie folgt: Alle drei AbiturVZ, die ersten beiden FussballerVZ-Domains sowie ErstiVZ.com, PokerVZ.net, TeacherVZ.com sowie Fickenvz.com/.net sind nicht erreichbar („Die Adresse ist ungültig“, „Die Website kann nicht angezeigt werden“ beziehungsweise „This Account Has Been Suspended“). ErstiVZ.net, LehrerVZ.com und PokerVZ.de werden geparkt, die .de- beziehungsweise .com-Pendants der beiden Letztgenannten beherbergen tatsächlich eine (minimaliststische) Lehrer- beziehungsweise Poker-Seite. Beim Aufruf der Seite TeacherVZ.de erhält der User die Meldung, dass die URL noch „nicht weitergeleitet“ wurde – vermutlich auf die entsprechende .net-TDL, die ihrerseits „aufgrund der momentanen Abmahnwelle der studiVZ.Ltd“ bis auf weiteres ihre Arbeiten an dem Portal eingefroren hat. FickenVZ.de existiert, hinter FussballerVZ.net verbirgt sich eine Firma für Maschinenbau und ErstiVZ.de wird auf meinVZ.net umgeleitet.


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Tja, und da steh ich nun, ich armer Tor, und bin so klug als wie zuvor. Warum dürfen die Verantwortlichen hinter FickenVZ ihre Seite betreiben, andere aber nicht? Hat man da einen Rechtsstreit gewonnen, von dessen Urteil ich nichts weiß? Denn abgemahnt wurde man von den VZ-Leute doch. Warum wurde TeacherVZ.de (beziehunsgweise TeacherVZ.net) abgemahnt, LehrerVZ.de aber offenbar nicht? Wird da mit zweierlei Maß gemessen, geht Clemens Riedl & Co. die Abmahnpuste aus (die letzen Rechtsstreitigkeiten stammen offenbar aus dem Jahr 2008), hat man die von mir genannten Fälle schlichtweg übersehen oder was ist da los?

(Dank an Tom für den Hinweis)

(Marek Hoffmann)

Über den Autor

Marek Hoffmann

Marek Hoffmann hat von 2009 bis 2010 über 750 Artikel für BASIC thinking geschrieben und veröffentlicht.

18 Kommentare

  • wahrscheinlich hat man einfach eingesehen das es sich nicht lohnt jede VZ-Seite abzumahnen, zu kostspielig, imageschädigend und ich kann mir kaum vorstellen das der schaden durch fickenvz.de allzu gross ist….

  • Ich dachte, dass ein deutsches Gericht bald mal endlich entscheiden muss, ob VZ eine Marke ist oder nicht? Hey, zieht denn jeder gegen Holtzbrinck den Schwanz ein, oder wurden die Streitigkeiten von keinem deutschen Gericht angenommen, weil zu lachhaft?

    Aufklärung, ob VZ jetzt eine Marke, oder Ähnliches, wäre echt interessant!

  • Dass „VZ“ nicht schützenswert ist, sollte spätestens klar sein, seit Apple das „i“ in deren Produktnamen ebenfalls nicht schützen lassen konnte…

  • Wahrscheinlich lohnt es sich nicht einfach alles abzumahnen… jedoch hat der jetzige Domaininhaber von LehrerVz kostenlose Werbung… wieviel das an Werbeeinnahmen bringt?

  • Könnte mir gut vorstellen das Holtzbrinck erst mahnt wenn sie das nötige Geld brauchen. Zurzeit läufts für das Unternehmen ja eigentlich recht gut da brauch man sich nicht unnötig in solche Abmahn Welle begeben. Zumal ich auch sehr bezweifle das man auf „VZ“ einen Markenschutz hat. Aber naja Mahnen geht ja immer….

    Des Weiteren glaube ich kaum das jemand für diesen hohen Preis sich die Domains besorgen wird… wozu? Zwei Buchstaben wie VZ werden einen kaum den nötigen Besuchersturm besorgen.

  • Weiteres VZ-Netzwerk, das schon mehrere Jahre im Netz online ist, ist das pflegevz.net!

    Es gleicht den VZ-Netzwerken bis auf dessen Farben sehr stark. Meiner Meinung nach ensteht dort mehr Schaden für die VZ-Netzwerke als bei ErstiVZ, FickenVZ und wie sie nicht alle heissen?! Wieso wurde PflegeVZ im Gegensatz zu den kleinen Fischen nie abgemahnt?

    Der Verkauf bzw. Kauf der Domains ist nicht strafbar! Sollte auf den Domains ein Netzwerk entstehen, wäre ein Rechtsstreit denkbar. VZ ist kein geschütztes Kürzel siehe auch bei den Verbraucherzentralen, denn diese haben ebenfalls ein „vz“ in Ihren Domains.

    Aus meiner Sicht kommt es immer darauf an, was man aus einer solchen Domain macht. Sollte dort ein Verzeichnis mit Literatur für den Unterricht entstehen, haben wir wieder den Fall der Verbraucherzentralen, denn dann hat das Ganze Nichts mehr mit den VZ-Netzwerken gemeinsam, ausser natürlich dem „vz“ im Namen, aber das haben viele 😉

  • Moment
    solange nix auf der Domain läuft oder von mir aus ein Sockenshop gibt’s da gar nix abzumahnen

    Für Marken gibt’s schlieslich 42 Markenklassen
    Wenn – ja wenn auf der Domain ne Community läuft, ja dann…
    So allerdings nicht.
    So ist’s völlig egal

  • Mich würde an dieser Stelle mal interessieren, wie denn nun wirklich die Rechtslage ist? Ist es verboten, eine VZ-Domain a la LehrerVZ etc. zu besitzen, sie zu kaufen, sie zu betreiben und wenn ja mit welchem Inhalt? Was tun bei einer Abmahnung von Seiten der VZ-Netzwerke?

    Fragen über Fragen 😉

    @Basic Thinking: Vielleicht könnte ja mal ein Experte um Rat gefragt werden, wie zum Beispiel bei dem Thema iPad-Auktionen bei Sedo und ebay?!

    Es gibt schließlich viele VZ-Domains, die sowohl geparkt werden, als auch betrieben werden.

  • 24999 Euro für rund 3 Jahre alte rechtlich-bedenkliche Domains ohne Pagerank. Naja, wer’s meint…

  • Abmahnen kann man grundsätzlich immer. Wenn der Abgemahnte sich einschüchtern lässt haben sie ihr Ziel erreicht. Die meisten denen Post vom Anwalt in Haus flattert werdn wohl Angst vor Prozesskosten haben – anders kann man sich das Verhalten einiger nicht erklären. Da keiner genau sagen kann wie ein Prozeß ausgeht opfert man lieber mal eine Domain. Ist schade, aber in Deutschland ist die Rechtsprechung gerade im Bereich im Internetrecht noch in den Anfängen.

  • Domains sind grundsätzlich nicht schutzwürdig, d.h. dem Handel, Besitz oder Kauf steht nichts entgegen. Hier zählt das Recht des schnelleren. Doch der Käufer darf mit dieser Domain schließlich nicht online gehen, denn damit könnte eine Markenrechtsverletzung eintreten. Kauf, Besitz und Handel sind damit also erlaubt. Freuen wird sich hier nur der Verkäufer, nämlich dann wenn er einen dummen Käufer für diese unnütze Domain findet.

  • Ich glaube ich hab irgendwo gelesen, das vieler der VZ-Seiten aufgrund der stupiden Kopie des VZ-Logos abgemahnt wurden