Sonstiges

Schlappe für GEZ: Für 'gebührenfreie Zweitgeräte' gibt's keine Kohle

Hach, es ist immer wieder toll, schöne News zu ansonsten tristen und ärgerlichen Themen zu posten. So wie am heutigen Tag, an dem ich euch mitteilen darf, dass der GEZ vom Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Kassel mit dem Richter-Hammer auf die gierigen Fingerchen geklopft wurde (Pressemitteilung als PDF). Die Rechtshüter haben nämlich pro PC-Besitzer entschieden und geurteilt (Aktenzeichen: 10 A 2910/09), dass für Computer mit Internetanschluss in einem häuslichen Arbeitszimmer keine zusätzlichen Rundfunkgebühren fällig werden.

„Zusätzlich“ bedeutet in diesem Kontext, dass von dem User natürlich bereits für seine privaten Geräte eine Gebühr an die Einzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten entrichtet wird. Bei dem PC handelt es sich dann um ein sogenanntes „gebührenfreies Zweitgerät“. Da hüpft das Herz doch vor Freude und die Sonne scheint gleich doppelt so hell. Dies wird vor allem dem Kläger so gehen, einem selbständigen Informatiker, der sich nun in zweiter Instanz gegen die GEZ durchgesetzt hat. 

Der Bewohner eines Einfamilienhauses hatte sich im Keller des Hauses ein Arbeitszimmer eingerichtet und es rein beruflich genutzt. Dazu verwendete unter anderem mehrere, internetfähige PC. Und obwohl er nun für alle „klassischen“ und privat genutzten Empfangsgeräte (Radio und Fernsehen) im Haus brav seine Rundfunk- und Fernsehgebühren überwies, reichte der GEZ beziehungsweise dem Hessischen Rundfunk das nicht aus. Die beanstandeten PCs seien (durch den Internetanschluss) prinzipiell imstande, die Sendungen des öffentlich-rechtlichen Radio- und Fernsehprogramms zu empfangen – und somit würde für sie auch eine Gebühr fällig. Der Informatiker sah das anders und so traf man sich vor Gericht.

Der Informatiker klagte gegen den Gebührenbescheid unter anderem mit der Begründung, die Rundfunkgebühr für internetfähige PC verstoße in mehrfacher Hinsicht gegen Bestimmungen des Grundgesetzes und zudem gegen den Rundfunkgebührenstaatsvertrag. Letztgenanntem Argument folgte bereits im September des vergangenen Jahres das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main und gab seiner Klage Recht. Dagegen legte der Hessische Rundfunk Berufung ein (den juristisch-verklausulierten Einwand möchte ich hier aus Sorge, etwas falsch widerzugeben, nicht zusammenfassen. Ihr könnt ihn aber dem oben verlinkten PDF-Dokument entnehmen). Diese stieß dann erneut auf Ablehnung, dieses Mal bei den Richtern aus Hessen. Wie schön!

(Marek Hoffmann)

Über den Autor

Marek Hoffmann

Marek Hoffmann hat von 2009 bis 2010 über 750 Artikel für BASIC thinking geschrieben und veröffentlicht.

22 Kommentare

  • @BonVoyage
    Ja, du könntest theoretisch die Seiten der öffentlich rechtlichen besuchen. Wer das freiwillig tut? kA, aber das müssen wir auch nicht verstehen…

  • Unverschämt, dass man in so einem Fall überhaupt erst klagen muss. Dabei ist der §5 III des Rundfunkstaatsvertrags doch ganz eindeutig formuliert:

    Für neuartige Rundfunkempfangsgeräte (insbesondere Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können) im nicht ausschließlich privaten Bereich ist keine Rundfunkgebühr zu entrichten, wenn
    1. die Geräte ein und demselben Grundstück oder zusammen- hängenden Grundstücken zuzuordnen sind und
    2. andere Rundfunkempfangsgeräte dort zum Empfang bereit- gehalten werden.

  • #2: „Neuartige Rundfunkgeräte sind z. B.:
    – PCs und Notebooks, die Radio- und Fernsehprogramme ausschließlich über das Internet empfangen.“ – „gez internet pc“ bei einer recht unbekannten Suchmaschine 😉

  • was mir seit paar Tagen durch den Kopf geht…. ARD,ZDF,MDR sind doch jetzt nur noch über Digital empfangen werden kann. die analogen Frequenzen werden ja derzeit versteigert. indirekt bedeuted das doch aber das ich keine GEZ mehr zahlen muss, da ich ja nicht mehr in der Lage bin die öffentlichen Sender zu empfangen.

    die GEZ hat ja immer begründet das man die Sender empfangen kann mit einem tv gerät, was ja nun nicht mehr der Fall ist, es Seiden ich Laufe mir einen digitalen Reciever oder einen digitalen tv Anschluss.

    sehe ich das so richtig? Müsste mal geklärt werden. gerade Unis die den tv nur zum vorfuhren von Lehrmaterial besitzen mussten tief in die Tasche greifen. durch die Umstellung auf digital und die Abschaltung des analog tv sollten diese doch jetzt befreit sein?

    MfG iptoux

  • @iptoux: Diese Argumentation wurde AFAIK bislang von den Gerichten abgelehnt. Es gibt ja leider auch immer noch den analogen Kabelempfang.

  • die GEZ kennt die Gesetze wohl nicht ganz bzw. sie versuchen halt immer mit allem durchzukommen was nur geht. Keiner darf unbefugt auf dein Grundstück gehen und nach einem TV oder PC mit Internet suchen. Reinlassen muss man die Leute auch nicht…. also lasst euch nicht von den Verarschen…

  • die GEZ ist für mich inhaltlich das gleiche wie die IHK. die finanzieren sich über zwangsabgaben und man hat keine chancen diesen zu entkommen. bei der ihk ist das besornders frech, da wollen die für eine UG 150 euro im jahr. als ich den sachbearbeiter fragte, was die gegenleistung ist, kam da nur als antwort. sie müssen das bezahlen. solche sachen gehören einfach in die entscheidung des kunden gestellt, ob man denen beitritt oder nicht.

  • Naja, daß muss jetzt endlich mal höchstrichterlich entschieden werden, für den Großteil der Gebührenzahler heisst das obere Urteil nämlich erstmal gar nichts, so lange sie nicht selbst den Klageweg beschreiten.

  • @hawthorne

    IHK Gesetz heisst ja auch Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der IHK und ist noch aus den 50er Jahren.
    –mal abgesehen dass die auch gute und sinnvolle Aufgaben haben
    — Ausbildung etc.
    beim Freiberufler im Keller sinnlos

  • Diese ganz Vorgehen zeigt wie sinnvoll es wäre eine Haushaltsbezogene Medien Abgabe zu erheben. Wenn diese bei rund 10 Euro im Monat liegen würde egal wie viel Geräte man hat, wäre dies eine Lösung. Auch könnte hier ein Menge an Verwaltungskosten gespart werden. Geschätzt wird das rund 40% der GEZ Einnahmen alleine für die Verwaltung und Einziehung drauf gehen.

  • @Steve Gates mir geht es gerade darum wenn kein kabelanschluss vorhanden ist, vorher wurde seitens GEZ noch begründet das der TV die sender auch empfangen kann wenn man kein kabelanschluss hat (antenne an tv klemmen durch zimmer rennen bis signal perfekt) und dies klappt ja nun nichtmehr da die frequenzen verkauft werden und man nun einen kabelanschluss brauch.

    Somit kann ich diese Sender nichtmehr empfangen ohne die nötige Hardware dazu. Fazit, ist ohne zusätzliche anschlüsse, bzw, Hardware der empfang nichtmehr gegeben, dürften sie auch keine Gebühr verlangen.

  • Ich finde den ganzen GEZ Apparat überflüssig. Da würde ich lieber eine Rundfunksteuer pauschal bezahlen von 10 Euro oder so.

    Und wer heutzutage wirklich kein einziges Empfangsgerät besitzt, kann sich davon freisprechen lassen und wird deswegen zu Haus geprüft.

    Das würde zumindest den ganzen GEZ Bürokratie-Komplex erheblich entschlacken und es gäbe auch keine Eintreiber mehr.

  • @#3 Rakaniaz [www] schrieb am 13.04.2010, 16:35:
    @BonVoyage
    Ja, du könntest theoretisch die Seiten der öffentlich rechtlichen besuchen. Wer das freiwillig tut? kA, aber das müssen wir auch nicht verstehen…

    Och, da gibt es aber das einzig sinvolle der Öffentlich-rechtlichen: Die Nachrichten Sendungen.
    Auch wenn ich mir die letztendlich über iTunes ansehe und gar nicht mehr in Deutschland bin und daher auch keine Gebühren mehr zahle… 🙂

    nastes

  • Klar, ich kann theoretisch auf die jeweiligen Websites surfen, aber ich mache es nicht, weil mir TV egal ist. Es ist eine Frechheit, zu Abgaben gezwungen zu werden.

    Wieso nicht einfach einen Encoder/Decoder für ARD & Co. anschaffen und der Rest (die, die nicht zahlen), gucken „in die Röhre“?!

    Die relevanten TV-Inhalte auf einer Website könnten ebenfalls ausschließlich für zahlende Kunden zugänglich gemacht werden.

    Solche Methoden wären im Gegensatz zu den momentan eingesetzten wenigstens legal 😉

  • Ich erwarte mal ein Urteil zu HD Programmen, 720p ist ja nun Standard wenn man einen Fernsehr kauft, aber für solche Programme muss man selbst bei Kabel Deutschland tief in die Tasche greifen. Zum Glück gibt es mal für die GEZ eine Zurechtweisung. Hier bin ich für eine Pro Kopf Pauschale, kann sowieso nur an einem Gerät Sehen oder Hören.

  • hehe, jo… auch wenn es nix mit GEZ zu tun hat, erstmal alle leute überzeugen nen LCD zu kaufen schön groß möglichst und dann gibt es keine programme dafür, nur wenn man extra zubestellt für xx euro.

    Wir können daran leider nix ändern und ein Urteil wird es da auch nicht geben denn die Sender entscheiden was sie und wie sie es ausstrahlen.

    Was mich eigentlich mehr stört ist das solche Doku-Sender extrakosten wo es doch immer heißt Bildung für alle und so weiter, dann muss ich aber extra zahlen 10€

    ist schon schlimm was so alles für tv+inet drauf geht im monat:

    ~18€ GEZ (pro monat gerechnet)
    30€ inet+tel
    10€ doku sender
    xx € hd sender (optional)
    20€ tv (kabelanschluss + digital reciver)

    beim letzten wird man sogar 2x abgezokkt, einmal den kabelanschluss den man brauch um zu empfangen, nur schade das man dann immernoch nen extragerät (Digital reciever) brauch damit man das auch sehen kann.

  • na und,
    leider gibts auch entscheidungen die genau das gegenteil behaupten

    Zudem ists ja garantiert wieder eine Einzelfallentscheidung – also jeder muss selbst klagen – und es gilt ja nur bei
    GEZ schon gezahlt + „firmen“ PC im Haus
    also nur eine sehr kleine Minderheit.

    So toll ist die Meldung also nicht auch wenns auch für mich positiv ist

  • Unglaublich, dass das durch drei Instanzen geht! Die Leute vom Rundfunk können wohl nicht lesen? Die Formulierung im Rundfunkstaatsvertrag ist eindeutig. Stünde da in Satz 2 „hier“ und nicht „dort“, hätten sie recht …