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Googles Bildersuche: Keine Urheberrechtsverletzung, dafür ein Redesign

Erinnert ihr euch noch an Andrés Artikel aus dem vergangene Dezember, in dem er über eine Künstlerin schrieb, die eine Unterlassungsklage gegen Google erwirkt hatte? Vermutlich nicht, wäre ja auch ein bißchen viel verlangt. Ehrlich gesagt musste ich ihn vorhin auch selbst noch einmal lesen, um meine Erinnerung aufzufrischen. Im Kern ging es bei dem vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verhandelten Rechtsstreit darum, dass besagte Dame es nicht hinnehmen wollte, dass ihre Kunstwerke in der Google Bildersuche auftauchten. Letztlich ging es also wieder einmal um Urheberrechtsverletzungen, die dem Suchgiganten zur Last gelegt wurden. Und nun gibt es das – wenig überraschende – Urteil. Wie der für Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs heute entschieden hat, „kann Google nicht wegen Urheberrechtsverletzung in Anspruch genommen werden […], wenn urheberrechtlich geschützte Werke in Vorschaubildern ihrer Suchmaschine wiedergegeben werden.“

Nachdem zuerst im feinsten Juristendeutsch für die Nicht-Kenner von Googles Tool dessen Funktionsweise erläutert wird, kommt die (zunächst noch vorläufige) Begründung: Zwar geht der BGH nicht davon aus, dass die Künstlerin Google das Recht zur Nutzung ihrer Werke als Vorschaubilder im Rahmen der Bildersuche eingeräumt hat. Dennoch sei dort das Anzeigen ihrer Kunstwerke in Form von Thumbnails nicht als rechtswidrig (also als Urheberrechtsverletzung) zu werten. Der Suchriese durfte nämlich davon ausgehen, dass die Künstlerin nichts dagegen einzuwänden hätte, wenn ihre Werke auf diese Weise Internetnutzern öffentlich zugänglich gemacht würden. Und warum das? Weil die Dame ja etwas dagegen hätte unternehmen können.

Ähnlich wie etwa Rupert Murdoch und dessen News-Content, stünde es ihr nämlich offen, ihre Website samt Bildern gegen Googles Crawler abzuschotten. Da sie von den technischen Möglichkeiten hierzu aber keinen Gebrauch gemacht hat, könne sie sich nun auch nicht darüber beschweren, dass die infrage stehenden Kunstwerke als Vorschaubilder auf Bildersuchmaschinen erscheinen, so der BGH. Rumms, der Richterhammer hat gesprochen, die Sitzung ist beendet.


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Und fast so, als hätte Google dieses Urteil für heute erwartet, spendiert es seinen Nutzern direkt ein neues Feature für die Bildersuche. Zumindest den mobilen, die ein iPhone (ab Version 3.0) oder Android-Smartphone (ab Version 2.1) besitzen. Ab sofort müssen sich diese nämlich bei ihrer Bildersuche nicht mehr über das Anklicken von Ergebnis-Seitenzahlen durch die Bilderflut manövrieren. Aufgrund des Redesigns des Tools wird die Suche nun ein wenig einfacher: Die Thumbnails werden quadratisch dargestellt, was zur Folge hat, dass mehr von ihnen auf eine  Seite passen. Zudem kann sich der User per Daumen-Wisch von einer Ergebnis-Seite zur nächsten hangeln (oder alternativ auf einen Vor-/Zurück-Button drücken – aber wer sollte das wollen?). Last but not least wurde auch noch ein wenig an der Pace-Schraube gedreht, so dass die Bilder nun etwas flotter im Display erscheinen. Und so sieht das Ganze dann im Feldversuch aus:

Wie ihr dem Filmchen entnehmen konntet, hat sich auch die Darstellung der Bilder geändert. Laut Google-Blog soll der schwarze Hintergrund den Fokus des Betrachters auf das Bild lenken, es also besonders hervorheben. Zudem verschwinden für einen ablenkungsfreien Genuss nach ein paar Sekunden auch die Buttons – Stichwort: Fade-Out. Diese Purität kennen wir ja bereits von der Google-Startseite. Auch in dieser Ansicht kann dann per Swipe zwischen den Bildern hin- und her gewechselt werden.

Bei mir funktioniert das Redesign bereits einwandfrei. Sollte dies bei euch nicht der Fall sein, ruft bitte die englischsprachige Version der Bildersuche mit dem Handy unter google.com auf. Sollte auch das nicht funktionieren, dann geduldet euch ein wenig – möglicherweise ist die Umstellung dann noch nicht komplett abgeschlossen.

(Marek Hoffmann)

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Über den Autor

Marek Hoffmann

Marek Hoffmann hat von 2009 bis 2010 über 750 Artikel für BASIC thinking geschrieben und veröffentlicht.

15 Kommentare

  • „Die Thumbnails werden viereckig dargestellt, was zur Folge hat, dass mehr von ihnen auf eine Seite passen.“

    und wie wurden die bilder vorher angezeigt? rund?? ich glaube das gesuchte wort lautet hier: quadratisch!

    🙂

  • @Brontakel: Die haben die Ladegeschwindigkeit erhöht, mit der die Bilder im Browser angezeigt werden. (Pace = Geschwindigkeit) 🙂

  • @Brontakel: Gern. 🙂 Suche halt manchmal nach Synoymen, um die TExte abwechslungsreicher zu gestalten und greife dann eben manchmal in die Denglisch-Schublade. 🙂

  • Die Entscheidung ist einerseits unbefriedigend für die Anbieter von Bildern/Grafiken – andererseits aber auch gut für’s Internet-Volk.

    Wer im Internet Grafiken oder Bilder auf seiner Seite anzeigt, tut dies ja nicht aus Spaß. Die Websites einer Werbeagentur oder eines Fotografen ohne Referenzen wären sicherlich ein wenig sinnlos.

    Andererseits fördert es natürlich ständig Urheberrechtsverletzungen, wenn Bilder einfach so zu finden sind und die landläufige Meinung „Was im Internet ist, ist kostenlos“ vorherrscht.

    Und genau das ist das Problem: Google (und andere Dienste) indizieren erstmal alles, was per img-Tag eingebunden ist. Wirklich etwas dagegen tun kann man nicht – im Prinzip ist man als Seitenbetreiber ausgeliefert. Man kann es nicht verhindern.

    Die ganze robots.txt-Geschichte klingt zwar erstmal toll aber sie ist nur pseudofunktionell: Es gibt nämlich Dienste, die sich nicht daran halten. Wenn deren Ergebnisse von Google und anderen indiziert werden, landen sie – trotz Verbots – ebenfalls wieder im Index. Wie soll man sowas bitteschön verhindern?

    .
    Daher fordere ich schon seit längerem ein Verfahren – ähnlich dem vor einiger Zeit eingeführten Kundendatenschutz: Früher musste man bei Verträgen ein Kreuzchen setzen, wenn man keine Werbepost erhalten will – inzwischen muss man dem ausdrücklich zustimmen.

    Genauso hätte ich es gern fürs Internet: Mit einem meta-Tag (ich könnte mir dafür z.B. „image-index“ vorstellen) sollte man ausdrücklich „yes“ setzen. Ansonsten würde „no“ als Standard angesehen und die Bilder nicht indiziert werden.

  • @NewsShit: „Die ganze robots.txt-Geschichte klingt zwar erstmal toll aber sie ist nur pseudofunktionell: Es gibt nämlich Dienste, die sich nicht daran halten. Wenn deren Ergebnisse von Google und anderen indiziert werden, landen sie – trotz Verbots – ebenfalls wieder im Index. Wie soll man sowas bitteschön verhindern?“ – Wenn ich es recht verstehe, dann kannst du klagen. – Der BGH schreibt: Für Fälle, in denen – anders als im jetzt entschiedenen Fall – die von der Suchmaschine aufgefundenen und als Vorschaubilder angezeigten Abbildungen von dazu nicht berechtigten Personen in das Internet eingestellt worden sind, hat der Bundesgerichtshof darauf hingewiesen, dass Suchmaschinenbetreiber nach der jüngsten Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union unter bestimmten Voraussetzungen für ihre Dienstleistungen die Haftungsbeschränkungen für Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft nach der Richtlinie 2000/31/EG über den elektronischen Geschäftsverkehr in Anspruch nehmen können (EuGH, Urt. v. 23.3.2010 – C-236/08 bis C-238/08 Tz. 106 ff. – Google France/Louis Vuitton). Danach käme eine Haftung des Suchmaschinenbetreibers erst dann in Betracht, wenn er von der Rechtswidrigkeit der von ihm gespeicherten Information Kenntnis erlangt hat.

  • Wer wirklich Bilder ins Netz stellt und dies nicht wünscht das Google & Co diese so einfach finden der kann diese doch schützen. Wer zu blöd ist dafür der sollte mal überlegen ob ein Jobwechsel nicht besser wäre. Einfach kurz und prägnant. Hoffe das diese Google Bashing bald aufhört.

  • @ NewsShit
    Das wiederum ist doch auch nur pseudofunktionell. Du weißt doch ganz genau, dass sich an so einen Metatag auch nur die drei großen Suchdienste halten. Für mich ist diese ganze Diskussion von Leuten losgetreten, die mal schnell und auf die Billige ein paar Euro mit den Werbeeinnahmen anderer Leute machen wollen.
    Wer nicht will, dass bestimmte Inhalte wahrgenommen werden, stellt diese auch nicht öffentlich verfügbar ins Netz. Wer nicht will, dass seine Site katalogisiert wird, stellt sie auf Noindex und Ende.

  • @NewsShit!
    Die Entscheidung ist einerseits unbefriedigend für die Anbieter von Bildern/Grafiken – andererseits aber auch gut für’s Internet-Volk.

    Was ist da denn unbefriedigend für die Anbieter?
    Wenn jemand sein Auto nicht Abschließt und den Schlüssel stecken lässt, muss sich nicht wundern wenn ein Fremder es mal Probe fährt. Auch wird er kaum eine Versicherung finden die ihm einen eventuellen Schaden bezahlt?
    Nichts anderes ist dieser Fall.

  • …und das ist nun eine Überraschung? Also wirklich…..Google nimmt sich das was er braucht. So einfach geht das….